BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9376 21. Wahlperiode 13.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 07.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Einrichtung der „GERAS“ – Eine erste Bilanz Die Polizei Hamburg und das Einwohnerzentralamt (Ausländerabteilung) haben zum 1. November 2016 eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Rückführung ausländischer Straftäter (GERAS) eingerichtet. Hierdurch sollte eine konzentrierte Verfolgung der Aufenthaltsbeendigung von besonders auffälligen Straftätern durch eine Bündelung der Kompetenzen von Polizei und Ausländerbehörde erreicht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Besteht die GERAS nach wie vor aus drei Mitarbeitern des Landeskriminalamtes und aus zwei Mitarbeitern der Abteilung für Ausländerangelegenheiten des Einwohnerzentralamtes? Ja. a. Falls nein, weshalb nicht und wie ist der aktuelle Sachstand? b. Sind Änderungen hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter der GERAS geplant? Falls ja, welche? Derzeit nicht. 2. Wie viele Fälle bearbeiten die Mitarbeiter der GERAS aktuell? 112 Fälle (Stand 8. Juni 2017). 3. Wie viele Fälle wurden von den Mitarbeitern der GERAS seit dem 1. November 2016 insgesamt bearbeitet und wie viele wurden abgeschlossen ? 138 Fälle; davon sind 26 Fälle abgeschlossen (Stand 8. Juni 2017). 4. Wie viele besonders aktive ausländische Straftäter beziehungsweise ausländische Intensivtäter konnten von den Mitarbeitern der GERAS seit ihrer Einrichtung insgesamt identifiziert werden? Zielgruppe der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Rückführung ausländischer Straftäter (GERAS) sind strafrechtlich erheblich in Erscheinung getretene Ausländer sowie ausländische Gefährder. Somit sind alle 138 Fälle umfasst. 5. Konnten unter Beteiligung der GERAS erfolgreich Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung durchgeführt werden? Ja. a. Falls ja, wie viele Personen waren hiervon betroffen? Drucksache 21/9376 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 26 Personen (Stand 8. Juni 2017). b. Wie viele dieser Personen konnten aufgrund der Beteiligung der GERAS „beschleunigt“ beziehungsweise priorisiert abgeschoben werden? 22 Personen (Stand 8. Juni 2017). c. In welche Länder wurden die betroffenen Personen jeweils abgeschoben ? In folgende Länder wurde abgeschoben: Albanien, Algerien, Belgien, Finnland, Ghana, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Österreich , Schweden, Serbien und Tunesien. d. Welcher Straftaten wurden die Betroffenen in Deutschland verdächtigt beziehungsweise wegen welcher Straftaten wurden sie verurteilt ? Die Ermittlungen beziehungsweise Verurteilungen bezogen sich unter anderem auf Straftaten aus den Bereichen der Eigentums- und Gewaltkriminalität (zum Beispiel Raub, gefährliche Körperverletzung, schwerer Diebstahl/Einbruchsdiebstahl) sowie auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und nach dem Betäubungsmittelgesetz . e. Wurden alle Betroffenen in Deutschland wiederholt straffällig? Nein. f. Wie viele der Betroffenen wurden aus der Haft heraus abgeschoben ? 14 Personen (Stand 8. Juni 2017). 6. Wie beurteilt die zuständige Behörde die Einrichtung der GERAS? Die Einrichtung der GERAS gewährleistet durch die direkte Zusammenarbeit zwischen der Ausländerabteilung des Einwohnerzentralamtes und der Polizei eine effektive Aufgabenwahrnehmung.