BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9383 21. Wahlperiode 16.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 08.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Der Senat sucht einen Chief Digital Officer (CDO) für Hamburg Die Freie und Hansestadt Hamburg hat eine Stelle für einen Chief Digital Officer (CDO) ausgeschrieben. In enger Abstimmung mit der Senatskanzlei soll der CDO unter anderem für die Schaffung, Weiterentwicklung und Koordination der für die Digitalisierung erforderlichen Infrastruktur verantwortlich sein. Bereits 2015 wurde eine Leitstelle Digitale Stadt zur Steuerung eingerichtet . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Es handelt sich um ein noch laufendes Verfahren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Personen haben sich auf diese Stelle eines Chief Digital Officer (CDO) der Freien und Hansestadt Hamburg beworben? 2. Wann soll die Stelle des CDO besetzt werden? 3. Wie hoch kann die maximale Vergütung des CDO im Rahmen der außertariflichen Vergütung liegen? 4. Wo wird die Stelle eines CDO in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg angesiedelt sein? 5. Wie wird dieser CDO mit welchen an Digitalisierungsprozessen beteiligten Behörden und zuständigen Stellen (zum Beispiel HPA, Cluster, öffentliche Unternehmen, Leitstelle Digitale Stadt) zusammenarbeiten? 6. Welche zuständigen Stellen innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg befassen sich derzeit mit Digitalisierung? 7. Wird diese Stelle für einen CDO neu geschaffen? Wenn ja, warum und welche Ziele verbindet der Senat damit? 8. Wie viele Mitarbeiter/-innen sind dem CDO unterstellt? Sind dazu weitere Stellenausschreibungen geplant? Wenn ja, wie viele und ab wann? 9. Wie wird der CDO der Freien und Hansestadt Hamburg in die folgenden Projekte und Vorhaben eingebunden werden: flächendeckender Breitbandausbau, Breitbandausbau im Hafen, Projekte im Rahmen von smartPORT logistics und smartPORT energy , Drucksache 21/9383 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ChainPORT, Hammerbrooklyn, Digital Hub Logistics, Smart Last Mile Logistics (SMILE), 3-D-Druckstrategie des Senats, wissensbasierte Gründerplattform, Strategie Digitale Stadt Hamburg, Metropolregion Hamburg? 10. Welche finanziellen Mittel in welcher Höhe werden für die Stelle des CDO bereitgestellt? 11. Wann wird die Bürgerschaft über den Ausgang der Stellenbesetzung und die damit verbundene Zielsetzung des Senats informiert werden? 12. Welche Weisungsbefugnis wird der CDO besitzen? Bei der Stelle des Chief Digital Officer (CDO) handelt es sich um eine herausgehobene Führungsposition innerhalb der Hamburger Verwaltung. Sie wird unter dem Staatsrat der Senatskanzlei angesiedelt. Die Stelle wird neu geschaffen, um den Digitalisierungsprozess der Stadt bestmöglich zu beschleunigen und die Potenziale für die Freie und Hansestadt Hamburg nutzbar zu machen. Sie soll so schnell wie möglich besetzt werden. Die Vergütung wird im Zuge der Verhandlung eines Sonderarbeitsvertrages festgelegt. Nach Abschluss wird der Senat die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die Stellenbesetzung informieren. Die Digitalisierung Hamburgs ist eine gesamtstädtische Aufgabe und daher Bestandteil der jeweiligen behördlichen Zuständigkeit beziehungsweise Fachverantwortung. Insoweit sind alle Behörden im Rahmen der Strategie Digitale Stadt aufgefordert, Entwicklungen der digitalen Technologien sowie die daraus resultierenden Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft mit ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zu verknüpfen . Um das Ziel des Senats „Ausbau Hamburgs zu einer digitalen Stadt“ zu erreichen, braucht es eine strategischen Steuerung und verstärkte Koordination aller beteiligten Bereiche. Der CDO wird dazu kooperativ mit allen Behörden und an der Digitalisierung beteiligten Stellen zusammenarbeiten und in alle mit der Digitalisierung der Stadt zusammenhängende Themen eingebunden, um die Digitalisierungsstrategie der Stadt effektiv, effizient und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs umzusetzen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.