BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9384 21. Wahlperiode 16.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 08.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Zusätzliche Belastungen für Behörden durch die geplante Reinigungsgebühr Laut Presseberichten plant der Senat die Einführung einer neuen Reinigungsgebühr , deren Höhe sich sowohl am Reinigungsintervall als auch an den Frontmetern des jeweiligen Grundstücks orientiert. Dadurch entstehen auch für Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg und öffentliche Unternehmen zusätzliche finanzielle Belastungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg sind entweder direkt als Anlieger öffentlicher Wege oder indirekt als Mieter von der Einführung der Straßenreinigungsgebühr betroffen? 2. Wie viele für die Reinigungsgebühr ausschlaggebende Frontmeter weisen die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg jeweils auf? 3. Ist bereits bekannt, wie die Reinigungsintervalle für die jeweiligen Standorte der Dienststellen aussehen sollen? Wenn nein, wann werden die Reinigungsintervalle voraussichtlich festgelegt ? Wenn ja, welche zusätzlichen finanziellen Belastungen werden auf welche Behörden beziehungsweise die Bezirke zukommen? Aus welchen Haushaltstiteln beziehungsweise Produkten/Produktgruppen sollen diese zusätzlichen Belastungen finanziert werden? 4. Wie viele öffentliche Unternehmen sind entweder direkt als Anlieger öffentlicher Wege oder indirekt als Mieter von der Einführung der Straßenreinigungsgebühr betroffen? 5. Wie viele für die Reinigungsgebühr ausschlaggebende Frontmeter weisen welche öffentlichen Unternehmen jeweils auf? 6. Ist bereits bekannt, wie die Reinigungsintervalle für die jeweiligen Standorte der öffentlichen Unternehmen aussehen sollen? Wenn nein, wann werden die Reinigungsintervalle voraussichtlich festgelegt ? Wenn ja, welche zusätzlichen finanziellen Belastungen werden auf die jeweiligen öffentlichen Unternehmen zukommen? Es sind grundsätzlich alle Dienststellen und öffentliche Unternehmen direkt als Anlieger öffentlicher Wege oder indirekt als Mieter von der Einführung der Straßenreinigungsgebühr betroffen. Drucksache 21/9384 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Ermittlung der Frontmeter ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Reinigungsintervalle werden im Herbst im künftigen erweiterten Wegereinigungsverzeichnis festgelegt.