BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9387 21. Wahlperiode 16.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 08.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Sind Kreuzfahrtschiffe Beherbergungsbetriebe im Sinne des KTT-Gesetzes ? Die Einnahmen durch die Kultur- und Tourismustaxe (KTT) steigen seit ihrer Einführung im Jahr 2013 kontinuierlich an. Für die Kulturakteure der Stadt ist sie zu einer wichtigen, teilweise sogar existenziellen, Säule der Kulturförderung geworden. Dabei wird unter anderem durch die Zahl der eingereichten Anträge auf Mittel aus der Kulturtaxe auch deutlich, dass die Förderbedarfe einen weitaus größeren finanziellen Spielraum benötigen. Kontinuierlich steigt in den letzten Jahren auch die Zahl der Kreuzfahrpassagiere , die Hamburg in Hamburg zu Gast sind. Da die Kulturlandschaft Hamburgs ein zentraler Grund ist, Hamburg zu besuchen, und das gilt auch für Gäste von Kreuzfahrtschiffen, stellt sich die Frage, inwieweit auch die Beherbergungen auf einem in Hamburg vor Anker liegenden Kreuzfahrtschiff durch die KTT erfasst werden. Ich frage den Senat: 1. Wie hat sich Anzahl der Kreuzfahrtpassagiere in den Jahren 2013 bis 2017 entwickelt und wie sehen die Prognosen für die nächsten Jahre aus? 2. Wie hat sich die Zahl der Übernachtungen auf Kreuzfahrtschiffen im Hamburger Hafen gemessen an den Liegezeiten seit 2013 pro Jahr entwickelt ? Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Passagiere 552.391 588.632 519.453 722.632 ca. 800.000 Anläufe 179 182 150 171 197 davon Liegezeit über Nacht (Overnights ) 9 21 15 28 24 Für die nächsten Jahre ist mit einer Fortsetzung der positiven Entwicklung zu rechnen. Im Jahr 2018 wird erneut ein Anstieg von Anläufen und Passagierzahlen erwartet. Die Anzahl der Liegezeiten über Nacht (Overnights) wird voraussichtlich leicht sinken. 3. Gilt ein in Hamburg im Hamburger Hafen vor Anker liegendes Kreuzfahrtschiff als Beherbergungsbetrieb im Sinne des Hamburgischen Kultur - und Tourismustaxengesetzes? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/9387 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, in welcher Höhe wurden durch die Übernachtungen auf Hamburger Kreuzfahrtschiffen seit dem Jahr 2013 Einnahmen nach dem Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxengesetz erzielt? Nach den Regelungen des Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxengesetzes (HKTTG) könnten grundsätzlich auch Kreuzfahrtschiffe als „Beherbergungsbetrieb“ angesehen werden. Praktisch kommt es aber nicht zu einer Besteuerung nach dem HKTTG, da Kreuzfahrtschiffe im Hamburger Hafen in der Regel nur kurzzeitig zum Passagierwechsel oder für einen Landgang anlegen.