BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9388 21. Wahlperiode 16.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 08.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Städtische Beteiligung bei Hapag-Lloyd: Kann Olaf Scholz seine Versprechen halten? (XI), hier: Auswirkungen des Konflikts zwischen Katar und Saudi-Arabien Der Satz „I want my money back“ ist unverrückbar mit der erneuten Investition von 420 Millionen Euro Steuergeld in die Hapag-Lloyd AG (HL) durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) unter Olaf Scholz verbunden . Der mittelbare Beteiligungsbuchwert an der Reederei in der Bilanz der HGV stieg damit auf insgesamt 1,156 Milliarden Euro.1 Die im Juli 2016 vom Senat mit Drs. 21/5760 vorgestellte Fusion mit der arabischen Reederei UASC konnte mit dem am 24. Mai 2017 bekannt gegebenen „Closing“ abgeschlossen werden. Hierzu wurde im Vorfeld das Stammkapital von Hapag-Lloyd um circa 45,9 Millionen neue Aktien auf 164.042.940 Aktien erhöht. Diese neuen Aktien gehen entsprechend der Vereinbarungen im Business Combination Agreement (BCA) gegen Einbringung sämtlicher UASC-Gesellschaftsanteile in HL an die bisherigen UASC- Gesellschafter. Zur Hauptversammlung von Hapag-Lloyd am 29. Mai 2017 wurden mit S.E. Scheich Ali bin Jassim Al-Thani und S.E. Dr. Nabeel M. Al-Amudi schließlich Vertreter der neuen HL-Großaktionäre Qatar Holding LLC (QH) aus Katar und dem Public Investment Fund (PIF) aus Saudi- Arabien in den Aufsichtsrat gewählt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Hapag-Lloyd AG (HL) beantwortet als börsennotierte Aktiengesellschaften aus aktienrechtlichen Gründen alle Anfragen der Aktionäre einheitlich im Rahmen der Hauptversammlung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Sind alle 45.932.023 neuen HL-Aktien im Zuge der Fusion durch die früheren UASC-Gesellschafter bereits gezeichnet und übernommen worden? Wenn nein, welche Anteilseigener haben ihre Aktien noch nicht gezeichnet oder übernommen? Wie gestaltet sich die derzeitige Aktionärsstruktur ? Ja. Zur Aktionärsstruktur siehe https://www.hapag-lloyd.com/de/ir/share/shareholderstructure .html#tabnav. 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 3. in Drs. 20/7315. Drucksache 21/9388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Ist die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im regulierten Markt bereits beantragt oder sogar erfolgt? Wenn nein, warum nicht beziehungsweise bis wann wird damit gerechnet ? Nein, die Zulassung ist noch nicht erfolgt. Auch im Fall von Kapitalerhöhungen müssen Aktiengesellschaften vor Zulassung zum Börsenhandel einen Prospekt für die Begebung neuer Aktien veröffentlichen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Aus welchen Gründen hatten die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ihre Anteile an UASC offenbar nicht – wie gemäß Business Combination Agreement erforderlich – rechtzeitig in HL eingebracht, sodass schließlich die in der Satzung von UASC enthaltene Mitverkaufspflichtklausel („Drag Along Right“) seitens der kontrollierenden UASC-Gesellschafter QH und PIF gegenüber den VAE als Minderheitsgesellschafter genutzt wurde?2 a. Inwieweit gab es Zweifel an der vorgelegten Vollmacht beziehungsweise rechtzeitigen Beibringung eines ausreichenden Nachweises der Vertretungsberechtigung für den Iraqi Fund for External Development (Irak), die ebenfalls zur „vorsorglichen“ Nutzung des Drag Along Rights hinsichtlich der Einbringung seiner UASC-Anteile führten ? b. Inwieweit führte diese Nutzung der Mitverkaufspflichtklausel zu Verwerfungen zwischen den vorgenannten jetzigen HL-Gesellschaftern QH, PIF, VAE und Irak? Siehe Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung der HL am 29. Mai 2017 (https://www.hapag-lloyd.com/content/dam/website/downloads/pdf/HLAG_Bericht_ des_Vorstandes_.pdf). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Auswirkungen hat die aktuelle diplomatische Krise zwischen Katar und anderen arabischen Staaten auf die von UASC beziehungsweise HL angebotenen Fahrtstrecken? a. Welche Auswirkungen hat die diplomatische Krise auf die Aufnahme von Bunkern durch Schiffe der HL-Flotte? Wo erfolgt diese? b. Wie viele Schiffe von UASC beziehungsweise HL fahren auch mit Flüssigerdgas (LNG) oder sollen dies zukünftig potenziell tun? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Auswirkungen auf die gemäß Drs. 21/5760 innerhalb von sechs Monaten nach dem nunmehr am 24. Mai 2017 erfolgten Closing geplante Kapitalerhöhung kann die aktuelle diplomatische Krise zwischen Katar und anderen arabischen Staaten haben? Bislang sind aus Sicht der HGV keine Auswirkungen erkennbar. a. Wurden Sonderkündigungsrechte hinsichtlich der Absicherungszusagen der Kapitalerhöhung durch die HL-Großaktionäre vereinbart? Wenn ja, wann für jeweils wen? b. Befindet sich die HGV bezüglich dieser Kapitalerhöhung sowie angesichts der aktuellen politischen Situation im Austausch mit anderen HL-Gesellschaftern? Wenn ja, inwiefern? c. Prüft oder plant die HGV ihrerseits eine eigene Absicherung der Kapitalerhöhung? 2 Vergleiche https://www.hapag-lloyd.com/content/dam/website/downloads/pdf/HLAG_Bericht _des_Vorstandes_.pdf, Seite 5. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9388 3 Nein. Im Übrigen: entfällt. 6. Erarbeiten der Senat beziehungsweise zuständige Dienststellen oder die HGV mittlerweile Ausstiegsszenarien für die Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg an HL? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/5760. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen 7. Gibt es bereits einen neuen Sachstand in Bezug auf die im März bekannt gewordenen Ermittlungen der US-Justiz gegen diverse Reedereien , darunter HL? Wenn ja, welchen? Hat HL bereits Unterlagen zur Verfügung stellen müssen? Siehe Vorbemerkung.