BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9392 21. Wahlperiode 16.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 09.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Schotter-Gehwege Hamburger Gehwege sind in der Regel mit Gehwegplatten ausgestattet. Manche Gehwege sind mit Backsteinen, einige sind mit Pflastersteinen versetzt . Wieder andere Gehwege bestehen zum Teil, oder auch vollständig, aus einem nicht befestigten Sand- und Schottergemisch. Ich frage den Senat: In Hamburg werden keine unbefestigten Gehwege oder Gehwege aus Sand und Schotter hergestellt. Bei den in der Anfrage beschriebenen Gehwegen handelt es sich vermutlich um Flächen, die eine Befestigung entsprechend der Bauweise 1-2 der Entwurfsrichtlinie 2 (ER 2) besitzen. Dabei handelt es sich um eine Sonderbauweise für Gehwege, die sich aus einer Schottertragschicht und einer Deckschicht ohne Bindemittel zusammensetzen. Die dafür vorgesehenen Materialien müssen die jeweils für sie geltenden Anforderungen an die Korngrößenverteilung erfüllen. Sie werden mit einer definierten Verdichtung eingebaut. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wie folgt: 1. Warum gibt es in Hamburg immer noch so viele Sand- und Schotter- Gehwege? Die Sonderbauweise hat sich bewährt und vereint eine vergleichsweise hohe Flexibilität beim Einbau mit einem naturnahen Erscheinungsbild. Sie ist unter anderem hilfreich , um Baumstandorte zu schützen. Ein Erfordernis, die Sonderbauweise automatisch durchgängig durch Platten- oder Pflasterbauweise zu ersetzen, gibt es nicht. 2. Warum werden Gehwege in Hamburg immer mal wieder durch Sandund Schotter-Teilstücke unterbrochen? 3. Wann werden diese Lücken in den Gehwegen der Stadt geschlossen? Bedingt durch die Bildung oberflächennaher Wurzeln von Bäumen im Gehwegbereich, kann es zu Anhebungen und gegebenenfalls Beschädigungen von Befestigungen kommen. In diesen Fällen ist eine Wiederherstellung der ursprünglichen Befestigung (Platte, Pflaster) aufgrund der erforderlichen Einbauhöhen (Konstruktionshöhe des Aufbaus in Verbindung mit der höhenmäßigen Einbindung in das nähere Umfeld) häufig nicht ohne Eingriff in das Wurzelwerk und damit nachhaltige Beschädigungen der Bäume möglich. Hier bietet die Verwendung der Sonderbauweise die Möglichkeit, eine funktionsfähige Befestigung bei Einhaltung der Höhenlage und gleichzeitiger Schonung der Bäume zu erhalten. Auch während Baumaßnahmen wird teilweise der Gehweg provisorisch in der Sonderbauweise ausgeführt und nach Abschluss der Arbeiten in Pflaster oder Platten wiederhergestellt. Drucksache 21/9392 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Kilometer Gehweg hat der Senat in 2015 und 2016 saniert? Hierüber wird keine Statistik geführt. 5. Wie viele Kilometer Gehweg sollen 2017 und zukünftig saniert werden? Die geplante Sanierung von Straßen schließt auch im Bedarfsfall die Gehwege mit ein. Darüber hinaus werden Gehwegschäden regelmäßig im Rahmen der laufenden Unterhaltung beseitigt. Hierüber wird keine Statistik geführt. 6. Welche finanziellen Mittel stehen für die Herrichtung von Gehwegen jährlich und pro Bezirk zur Verfügung? Nach der Haushaltssystematik werden keine gesonderten Mittel für Gehwege ausgewiesen . Im Übrigen siehe Drs. 21/8255. 7. Welche Gehwegestrategie hat der Senat? In Hamburg werden im Zuge von geplanten Straßenbaumaßnahmen nicht nur die Fahrbahn, sondern der Straßenquerschnitt gesamtheitlich unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, und somit auch die Gehwege, mit betrachtet und überplant und verbessert. Siehe auch Drs. 21/5922. 8. Woran liegt es, dass viele Gehwege nicht mit Asphalt oder Steinen errichtet wurden, sondern mit Sand und Schotter? Die Standardbefestigung von Geh- und Radwegen erfolgt mit Pflaster- oder Plattenbelägen . Asphalt wird nur in Ausnahmenfällen verwendet, da dieser nach Aufgrabungen zum Beispiel im Zusammenhang mit Leitungsarbeiten nicht wie die vorgenannten Beläge ohne Aufwand wiederverwendbar ist. Grundsätzlich ist die Verwendung der Sonderbauweise entsprechend den technischen Regelwerken und den dort beschriebenen Randbedingungen bei Baumaßnahmen abzuwägen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2.