BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/94 21. Wahlperiode 24.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 18.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Kosten eines gesetzlichen Feiertags Hamburg gehört zu den fünf Bundesländern mit den wenigsten gesetzlichen Feiertagen, nämlich neun. Demgegenüber verzeichnet zum Beispiel das Bundesland Bayern 13 gesetzliche Feiertage, in der Stadt Augsburg sind es sogar 14. Von den neun gesetzlichen Feiertagen in Hamburg entfallen in 2015 und 2016 zwei auf Wochenenden, sodass für den Großteil der arbeitenden Bevölkerung zusätzlich zu den Urlaubstagen lediglich sieben freie Tage anfallen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch werden die durchschnittlichen Kosten eines Feiertags in Hamburg angesetzt? 2. Welche Faktoren fließen in die Berechnung ein vor dem Hintergrund, dass ein Feiertag Untersuchungen zufolge kaum Auswirkungen auf die Produktivität hat? Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse und Berechnungen vor.