BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/940 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 01.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge in der Stargarder Straße (III) Aus den Drs. 21/828 und 21/586 ergeben sich einige Nachfragen. Daher frage ich den Senat: 1. Wann wurden die Bodenuntersuchungen hinsichtlich der ehemaligen Mülldeponie (vergleiche Drs. 21/828 Frage 1.) in Auftrag gegeben und wann wurden die Bodenproben entnommen? (Bitte konkret datieren.) Die Bodenuntersuchung wurde am 19. Juni 2015 in Auftrag gegeben, die Bodenproben wurden am 22. Juni 2015 entnommen. 2. Liegt bereits ein Bauantrag vor? Nein. a. Falls nein, wann wird der Bauantrag gestellt? Ist eine Befassung der Bezirksversammlung geplant? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Der Bauantrag wird voraussichtlich in der 28. Kalenderwoche beim Bezirksamt Wandsbek gestellt. Nach Abschluss der baurechtlichen Prüfung wird der Unterausschuss für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses des Bezirksamts in das Verfahren eingebunden. b. Falls ja, mit welchem Datum wurde der Bauantrag gestellt? Wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt? Falls ja, nach welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Genehmigung? Entfällt. 3. Laut Drs. 21/586 (Frage 16.) sollen die vorbereitenden Arbeiten (Baubeginn ) in der 28. Kalenderwoche, also zwischen dem 6. und 10. Juli 2015, beginnen. a. Werden die Ergebnisse der Bodenuntersuchung bis dahin vorliegen ? Wenn nein, zu welchem Stichtag wird das Gutachten erwartet? (Bitte genauer konkretisieren als in Drs. 21/828.) Das Ergebnis der Bodenuntersuchung liegt seit dem 3. Juli 2015 vor, hiernach liegen keine Überschreitungen der Prüfwerte nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für den Wirkungspfad Boden – Mensch und einer Nutzung Drucksache 21/940 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 des Grundstücks als Wohngebiet vor. Eine schädliche Bodenveränderung ist nicht zu befürchten. b. Falls die Ergebnisse bis dahin nicht vorliegen, wird der geplante Baubeginn verschoben? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wann ist der geplante neue Baubeginn? Der Baubeginn wird in der 29. Kalenderwoche erfolgen. 4. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 17. Juni 2015 räumten die Vertreter des Senats ein, dass es sich bei dem Flurstück 4074 tatsächlich um eine ehemalige Mülldeponie handelt. a. Seit wann ist dem Senat und dem zuständigen Bezirksamt bekannt, dass sich unter dem Flurstück 4074 eine ehemalige Mülldeponie befindet? Seit 1981. In diesem Jahr wurde die Fläche in das Altlastenkataster eingetragen. b. Um welche Art von Abfällen handelte es sich bei der ehemaligen Deponie auf dem Flurstück 4074? Auf der Fläche wurde Haus- und Sperrmüll abgelagert. c. Welche Kenntnisse hat der Senat beziehungsweise das Bezirksamt darüber, dass es sich dabei um eine ehemalige Deponie für Chemieabfälle handeln soll? Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 5. Der Senat führt in Drs. 21/828 (Frage 5.) aus, dass keine Rechtsgrundlage gestattet, Menschen über die zulässigen Grenzwerte hinaus dauerhaft gesundheitsgefährdenden Schadstoffen auszusetzen. a. Wie ist der Begriff „dauerhaft“ in diesem Zusammenhang genau definiert? Um welchen konkreten Zeitraum handelt es sich hierbei? Der Begriff „dauerhaft“ ist in diesem Zusammenhang nicht genauer, insbesondere nicht durch einen konkreten Zeitraum, definiert. b. Die Senatsvertreter führten im Rahmen der öffentlichen Anhörung aus, dass die Unterbringung für einen Aufenthalt von circa drei Monaten je Flüchtling vorgesehen ist. Bewertet der Senat eine Unterbringung von Flüchtlingen auf kontaminiertem Boden für den Zeitraum von drei Monaten generell als gesetzeskonform? c. Wie bewertet der Senat die Ausführungen der Normen in Drs. 21/828 (Frage 5.) im Hinblick auf das Erziehungs- und Sicherheitspersonal sowie auf die Arbeitskräfte, die vonseiten der LEB über drei Monate hinaus vor Ort sein werden? Die Fläche ist nicht kontaminiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a. d. Welche Auswirkungen haben die Ergebnisse der Bodenuntersuchung auf die geplante Unterbringung? Siehe Antwort zu 2. a.