BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9407 21. Wahlperiode 20.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 12.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Schilleroper – Aktueller Stand Am 31.3.2017 hat der Eigentümer der Schilleroper eine Befreiung aus dem Denkmalschutz beantragt (vergleiche Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8691). Dieses Vorgehen ist umso erstaunlicher, wenn Mensch sich in Erinnerung ruft, dass in 2012 ein Gerichtsbeschluss ergangen ist, wonach der Eigentümer die Stahlkonstruktion der Schilleroper erhalten muss. Seit dem wurde der Eigentümer immer wieder aufgefordert, die Erhaltung zu sichern (siehe Drs. 21/8691). Dieser Aufforderung wurde nicht nachgekommen. Nach jahrelangem Nichtstun jetzt die Befreiung aus dem Denkmalschutz zu beantragen, wirkt wie ein Hohn. Unter dem Motto „Lasst es schillern! Historisches, Kunst und Kultur zum Erhalt der Schiller-Oper“ lud die Schiller-Oper-Initiative am 23. April 2017 ins Haus der Familie ein, um über die Bedeutung des seit 2012 unter Denkmalschutz stehenden Zirkusbaus und seine eindrucksvolle 128-jährige Geschichte zu informieren. Die rund 120 Teilnehmer/-innen verabschiedeten die folgende Resolution: 1. Keine Genehmigung zum Abriss des Denkmals Schiller-Oper. 2. Sofortige Sicherung des Denkmals. 3. Vorantreiben der Sanierung des Denkmals. 4. Die Politiker*innen aller Fraktionen sollen JETZT entsprechende Forderungen an den/die Eigentümer*in stellen, einen Prozess über eine stadtteilverträgliche Nutzung mit Eigentümer*in, Politik, Behörden und Bürger *innen zu entwickeln (in Anlehnung an den St. Pauli Code: http://planbude.de/st-pauli-code). 5. Eine öffentliche Nutzung für ALLE. 6. Raum für Begegnung im Stadtteil: Kulturelles, Soziales, Geschichtliches … 7. Bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum. (Quelle: https://schilleroper-ini.blogspot.de/2017/04/es-hat-geschillert.html.) Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Trifft es zu, dass die aktuell vorgelegte Planung reine Neubauten ohne die Erhaltung des denkmalgeschützten Teils der Schilleroper vorsieht? Falls nein, was soll erhalten werden? Drucksache 21/9407 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja. 2. Trifft es zu, dass die aktuell vorgelegte Planung erhebliche Befreiungen von dem geltenden Planrecht erfordern? Falls ja, wofür ist jeweils eine Befreiung erforderlich (Gebäudehöhen, Nutzung, … beziehungsweise, falls schon möglich, bitte genaue Angaben über Art und Umfang der Befreiungen machen)? Die Prüfung der vorgelegten Planung durch die zuständigen Behörden ist noch nicht abgeschlossen. 3. Zu welchen Themen wurden bis jetzt dem Denkmalschutzamt vom derzeitigen Eigentümer Gutachten und Bewertungen vorgelegt? Gutachten und Stellungnahmen wurden zu den Themen Standsicherheit, Denkmalwert , Wirtschaftlichkeit, öffentliche Interessen vorgelegt. a. Wer hat diese Gutachten und Bewertungen jeweils erstellt? Falls aus Datenschutzgründen keine Namen genannt werden können, bitte Angaben zu der Profession des/der jeweiligen Gutachters/in/ Bewerters/in machen. Verfasser waren Rechtsanwälte, Bauingenieure, Kunsthistoriker. b. Wo und von wem (Mitglieder der Bezirksversammlung beziehungsweise der Fachausschüsse, Anwohner/-innen, interessierte Öffentlichkeit , Denkmalrat, ...) sind diese Gutachten und Bewertungen einsehbar? Die Gutachten und Bewertungen des Eigentümers sind nicht öffentlich zugänglich (siehe auch Antwort zu 3. c. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einsehbar. c. Wann wird eine Veröffentlichung der Gutachten und Bewertungen auf dem Transparenzportal erfolgen. Falls keine Veröffentlichung erfolgt: weshalb nicht? Die Gutachten zur Schilleroper wurden nicht durch eine Behörde beauftragt. Daher wird keine Veröffentlichung der Gutachten im Transparenzprotal erfolgen (vergleiche § 3 Absatz 1 Ziffer 8 HmbTG). 4. Hat inzwischen eine Prüfung der vorgelegten Gutachten, Bewertungen und Planungen des Eigentümers durch das Denkmalschutzamt stattgefunden ? Falls ja, mit welchen Ergebnissen? Falls nein, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Eine erste Prüfung der vom Eigentümer vorgelegten Gutachten durch das Denkmalschutzamt hat ergeben, dass die Darlegungen der Gutachten nicht geeignet sind, einen Anspruch auf Abbruch des Denkmals zu begründen.