BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9408 21. Wahlperiode 20.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mehmet Yildiz und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 12.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt – Inklusion ernst nehmen In Hamburg gibt es zahlreiche Werkstätten und Projekte, in denen Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderungen beschäftigt sind (beispielsweise „Elbe-Werkstätten“ oder „Alsterarbeit). Nach Auskunft des Referats Teilhabe am Arbeitsleben der Freien und Hansestadt Hamburg der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sind dies allein in Wandsbek im Betrieb Elbe Nord 600 Beschäftigte WfbM. Nur 46 Beschäftigte arbeiten im Rahmen eines ausgelagerten WfbM- Arbeitsplatzes auf dem 1. Arbeitsmarkt. Bei der Alsterarbeit sind es nur fünf Beschäftigte, die auf dem 1. Arbeitsmarkt tätig sind. Da zunehmend der Inklusionsgedanke umgesetzt werden soll, ergibt sich die Frage, wie viele Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt anstreben und einen Arbeitsplatz suchen, der ihren speziellen Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasst ist. Nach Erkenntnissen unter anderem aus dem Inklusionsbeirat Wandsbek versuchen Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung und einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder -teilausbildung oft vergeblich, einen entsprechenden Arbeitsplatz in einem Betrieb oder Unternehmen zu finden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es zwei Werkstätten für behinderte Menschen („Werkstatt für behinderte Menschen der Evangelischen Stiftung Alsterdorf“ und „Elbe-Werkstätten“), die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen. Der Senat verfolgt das Ziel, dass die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne der UN-BRK personenzentriert, bedarfsgerecht und sozialraumorientiert weiterentwickelt werden. Vorrangiges Ziel ist eine Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. In den beiden Werkstätten arbeiten hamburgweit derzeit im Arbeitsbereich 1.046 Beschäftigte auf ausgelagerten Arbeitsplätzen, das heißt, sie gehören einer Werkstatt an, sind jedoch in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes eingesetzt . Seit 2012 haben zudem 216 werkstattberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen des Hamburger Budgets für Arbeit erhalten. Jobcenter hält seit September 2006 für die vermittlerische und leistungsrechtliche Betreuung schwerbehinderter Kundinnen und Kundinnen einen eigenen Standort vor. Am Standort werden vermittlerisch circa 6.700 erwerbsfähige Leistungsberechtigte Drucksache 21/9408 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sowie leistungsrechtlich circa 4.500 Bedarfsgemeinschaften von rund 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut. Neben den Regelleistungsangeboten des SGB II werden am Standort unter anderem folgende behinderungsspezifische Angebote unterbreitet: vermittlerische Beratung unter besonderer Berücksichtigung der behinderungsbedingten Einschränkungen; zielgruppenspezifische Trainingsmaßnahmen (zum Beispiel für Gehörlose oder Menschen mit psychischen Behinderungen); behinderungsspezifische Maßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfond (ESF); Beratung von Arbeitgebern bezüglich spezieller Förderleistungen bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen; netzwerkorientierte Beratungsleistungen in enger Kooperation mit dem Integrationsamt und dem Integrationsfachdienst. Darüber hinaus können am Standort die Angebote des sogenannten JobPoints genutzt werden: Die Kunden und Kundinnen können ohne Termin vorsprechen. Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen auf Wunsch bei der Stellensuche , optimieren das Jobbörsenprofil und geben Hilfestellung bei der Erstellung oder Überarbeitung von individuellen Bewerbungsunterlagen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: 1. Wie viele geistig und/oder körperlich behinderte Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung sind als arbeitssuchend gemeldet? a. Bitte nach Jobcenter auflisten. b. Ab 2010 bis 2015 jährlich auflisten. Siehe Anlage 1. 2. Was wird seitens der Behörde unternommen, damit diese Menschen entsprechend ihrer Berufsausbildung und ihren Fähigkeiten einen inklusiven Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt finden? Die Vermittlung in Arbeit ist gesetzliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters. Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt sich ergänzend für die Integration von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ein. So zielt unter anderem die Hamburger Fachkräftestrategie darauf ab, Unternehmen für die Potenziale von Menschen mit Beeinträchtigungen zu sensibilisieren und die Erwerbsbeteiligung der Zielgruppe zu erhöhen. In diesem Rahmen wurde unter anderem eine Analyse der Erwerbssituation sowie eine Bestandsaufnahme des Unterstützungssystems für Menschen mit Beeinträchtigungen erstellt. Derzeit werden auf dieser Grundlage Handlungsansätze erarbeitet. Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/fachkraefte/5456256/analysenfachkraeftenetzwerk / sowie Vorbemerkung und Drs. 21/9329. 3. Gibt es Programme, die speziell jungen Menschen mit Behinderungen helfen, nach dem Abschluss der Ausbildung einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden? Wie werden diese genutzt? Wie viele Vermittlungen gab es durch diese Programme? Das bis Ende 2015 befristete Bund-Länder-Programm „Initiative Inklusion“ förderte im Handlungsfeld „Ausbildung“ Hamburger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – zusätzlich zu den gesetzlichen Fördermitteln – mit bis zu 10.000 Euro, wenn diese neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen schaffen. Das Programm ist als Prämiensystem ausgerichtet; die Prämien werden bei Erreichung verschiedener Meilensteine ausgezahlt. Da die zur Verfügung gestellten Bundesmittel bereits Ende 2014 verausgabt waren, wurden bis zum 31.12.2015 weitere Plätze aus arbeitsmarktpoliti- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9408 3 schen Landesmitteln sowie vom Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe als „Landesprogramm zur Schaffung von Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Jugendliche“ gefördert. Es wurden 85 neue Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderung geschaffen . Die Evaluation des Programmes, dessen Förderungen zum Teil noch bis 2018 laufen, ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/4681 und Vorbemerkung. 4. Gibt es spezielle Beratungsangebote oder Serviceleistungen seitens der Agentur für Arbeit oder der Hamburger Sozialbehörde und wie werden sie genutzt? Über § 14 SGB I sind alle Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben grundsätzlich verpflichtet, zu beraten. Das Integrationsamt der zuständigen Behörde berät Unternehmen, schwerbehinderte Menschen und betriebliche Interessenvertreter zu allen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dies geschieht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsamtes in Einzelfällen aber auch in einer Vielzahl von Fortbildungsangeboten für Arbeitgeberbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen. Jährlich werden circa 50 Fortbildungsveranstaltungen mit rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in eigener Regie durchgeführt. Zusätzlich lassen sich Firmen auch zunehmend in Inhouse- Seminaren zum Thema Beschäftigung schwerbehinderter Menschen schulen. In jährlich über 1.000 finanziellen Förderungen aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe werden Arbeitsverhältnisse von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert. Darüber hinaus fördert das Integrationsamt der zuständigen Behörde den Integrationsfachdienst Hamburg (IFD) der mit circa 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an drei Standorten ebenfalls Unternehmen, schwerbehinderte Menschen und Interessenvertretungen berät. Hier liegen die Beratungszahlen ebenfalls bei knapp über 1.000 im Jahr. Ferner fördert das Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgab das Beratungsprojekt „BIHA – Beratungs- und Inklusionsinitiative Hamburg“, Träger: Fortbildungsakademie der Wirtschaft. Von dort werden jährlich mit drei Beraterstellen über 200 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu den Beschäftigungs- und Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen beraten. Betriebliche Interessenvertretungen erhalten Beratung durch „handicap“, Träger: Arbeit und Leben, die ebenfalls mit drei Beraterstellen jährlich mindestens 200 betriebliche Interessenvertretungen, meist Schwerbehindertenvertretungen, zu den Bestimmungen des SGB IX beraten. In der Agentur für Arbeit Hamburg werden schwerbehinderte Kunden zentral in der Geschäftsstelle Mitte von Spezialisten für Rehabilitation und Schwerbehinderung betreut. Die Betreuung und Beratung erfolgt hier für schwerbehinderte Kunden (Schulabgänger, junge Erwachsene und Erwachsene mit dem Ziel von Ausbildung/ Arbeit oder Qualifikation) zu Themen der Qualifizierung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit mit dem Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden die Kunden mit Reha-Bedarf nach Erst- und Wiedereingliederung beraten und erforderliche Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation eingeleitet. Jede Entscheidung wird im Einzelfall individuell nach dem Bedarf getroffen. Arbeitgeber werden hinsichtlich der Einstellung schwerbehinderter Menschen über spezielle Förderleistungen aufgeklärt und beraten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Es gibt laut Bundesagentur für Arbeit eine spezielle Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung in Hamburg-Mitte. Wie viele Vermittlungen von Menschen mit Behinderungen wurden seit dem Start der Beratungsstelle durchgeführt und wurden auch erfolgreich abgeschlossen? 6. Es gibt des Weiteren die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen „team.arbeit.hamburg.“. Wie viele Menschen mit Behinderungen konnten mithilfe der Agentur einen Arbeitsplatz finden? a. Bitte seit 2010 bis 2015 jährlich auflisten. Drucksache 21/9408 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. Ab 2016 monatlich auflisten. Siehe Antwort zu 4, Anlage 2 sowie Vorbemerkung. 7. Wie viele Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sind in Hamburger Unternehmen registriert? a. Bitte nach Bezirken aufgliedern. b. Ab 2010 bis 2015 jährlich auflisten. c. Ab 2016 monatlich auflisten. Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Als Anhaltspunkt für die Fragestellung liegen lediglich Daten aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus dem Anzeigeverfahren gemäß § 80 Absatz 2 SGB IX zur Erhebung der Ausgleichsabgabe vor. Diese zeigt die schwerbehinderten Beschäftigten bei Hamburger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen auf: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/ Beschaeftigung/Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen/Beschaeftigungschwerbehinderter -Menschen-Nav.html. Darüber hinaus liegen dem Senat keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 8. Wie viele Betriebe oder Unternehmen in Hamburg bezahlen eine Abgabe , wenn sie keine behindertengerechten Arbeitsplätze schaffen? a. Bitte nach Bezirken und Unternehmen auflisten. b. Ab 2010 bis heute auflisten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind nach § 71 SGB IX verpflichtet, auf wenigsten 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Nach § 77 SGB IX entrichten Unternehmen, die die vorgeschriebene Anzahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist nicht möglich, da die Bezirkszugehörigkeit für die Aufgabenwahrnehmung des Integrationsamtes keine Bedeutung hat und somit statistisch nicht erfasst wird. Die Namen der Unternehmen unterliegen dem Datenschutz . Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Anzahl Betriebe 3021 3058 3100 3193 3244 3342 1707 * Das Erhebungsjahr 2016 ist noch nicht abgeschlossen, da die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2016 erst im Folgejahr zu entrichten ist. 9. Welche Betriebe oder Unternehmen bieten wie viele behindertengerechte Arbeitsplätze in Hamburg an? a. Bitte nach Bezirken und Unternehmen auflisten. b. Ab 2010 bis heute auflisten. Zur Entwicklung der besetzten Pflichtarbeitsplätze seit 2010 siehe Drs. 21/4681. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist nicht möglich, da die Bezirkszugehörigkeit für die Aufgabenwahrnehmung des Integrationsamtes keine Bedeutung hat und somit statistisch nicht erfasst wird. Die Namen der Unternehmen unterliegen dem Datenschutz. Arbeitsmarktstatistik Hamburg (Gebietsstand Mai 2017) Zeitreihe (Jahresdurchschnitt), Datenstand: Mai 2017 SGB III SGB II SGB III SGB II 1 2 3 4 5 6 2010 2.663 1.131 1.531 1.362 634 728 2011 2.815 1.090 1.725 1.576 663 913 2012 2.902 1.048 1.854 1.591 629 962 2013 2.956 1.116 1.840 1.589 665 923 2014 2.843 1.065 1.778 1.551 627 925 2015 2.826 1.061 1.765 1.514 598 915 Erstellungsdatum: 15.06.2017, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 247494 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) letzte abgeschlossene Berufsausbildung: betriebliche/schulische Ausbildung und akademische Ausbildung davonBerichtsjahr Bestand an arbeitsuchenden schwerbehinderten Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung1) getrennt nach Rechtskreisen Insgesamt davon Arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen Arbeitslose schwerbehinderte Menschen Insgesamt darunter Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9408 5 Anlage 1 Ar be its m ar kt st at is tik H am bu rg (G eb ie ts st an d M ai 2 01 7) Ze itr ei he , D at en st an d: M ai 2 01 7 da ru nt er da ru nt er da ru nt er B es ch äf tig un g am 1. A rb ei ts m ar kt B es ch äf tig un g am 1. A rb ei ts m ar kt B es ch äf tig un g am 1. A rb ei ts m ar kt 1 2 3 4 5 6 20 10 1. 96 9 1. 13 2 71 4 63 8 1. 25 5 49 4 20 11 1. 83 3 1. 20 7 75 8 64 7 1. 07 5 56 0 20 12 1. 89 5 1. 21 7 71 2 64 5 1. 18 3 57 2 20 13 1. 48 9 1. 12 8 64 4 56 4 84 5 56 4 20 14 1. 65 8 1. 17 9 72 6 64 0 93 2 53 9 20 15 1. 53 5 1. 25 0 73 0 68 2 80 5 56 8 20 16 1. 49 1 1. 23 1 71 2 65 8 77 9 57 3 Ja nu ar 2 01 6 10 7 91 57 52 50 39 Fe br ua r 2 01 6 11 4 95 60 57 54 38 M är z 20 16 13 1 10 6 54 50 77 56 A pr il 20 16 12 3 10 0 57 55 66 45 M ai 2 01 6 14 6 12 3 70 67 76 56 Ju ni 2 01 6 11 1 95 50 47 61 48 Ju li 20 16 12 5 10 3 61 58 64 45 A ug us t 2 01 6 12 0 96 56 49 64 47 S ep te m be r 2 01 6 14 0 11 2 68 65 72 47 O kt ob er 2 01 6 13 4 11 2 60 54 74 58 N ov em be r 2 01 6 12 0 10 0 56 49 64 51 D ez em be r 2 01 6 12 0 98 63 55 57 43 E rs te llu ng sd at um : 1 5. 06 .2 01 7, S ta tis tik -S er vi ce N or do st , A uf tra gs nu m m er 2 47 49 4 © S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t Ab ga ng a n ar be its lo se n sc hw er be hi nd er te n M en sc he n in E rw er bs tä tig ke it un d in B es ch äf tig un g am 1 . A rb ei ts m ar kt na ch R ec ht sk re is en B er ic ht sj ah r/ -m on at In sg es am t da vo n S G B II I S G B II E rw er bs tä tig ke it E rw er bs tä tig ke it E rw er bs tä tig ke it Drucksache 21/9408 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 9408ska_Text 9408ska_Anlagen 9408ska_Antwort_Anlage1 9408ska_Antwort_Anlage2