BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9411 21. Wahlperiode 20.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 12.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Förderung kinderreicher Familien in Hamburg (II) Mit der Drs. 21/7739 beantwortete der Senat bereits einige Fragen zur Förderung von Familien mit Kindern in Hamburg. Zur konkreten Förderung von kinderreichen Familien (drei oder mehr Kinder) verwies der Senat jedoch nur auf allgemeine Projekte, die generell für Familien zugänglich sind. Für kinderreiche Familien sind die Angebote in mehreren öffentlich geförderten Einrichtungen nicht optimal. So haben viele Bäderland-Einrichtungen eine Begrenzung auf drei Kinder. Ein weiteres Beispiel ist die HVV-Karte, für die genauso eine Begrenzung gilt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ziel des Senats ist es, gute Rahmenbedingungen für alle Kinder, Jugendlichen und Familien zu schaffen. Dazu werden die Regelsysteme Kindertagesbetreuung und Schule sowie weitere familienfördernde Maßnahmen stetig ausgebaut und so gestaltet , dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien adäquat unterstützt werden. Zahlreiche Angebote von Einrichtungen und Institutionen wie die überregionalen Projekte der Familienförderung, die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken sowie viele kulturelle Angebote stehen Familien niedrigschwellig und überwiegend kostenlos zur Verfügung. Hiervon profitieren insbesondere Mehrkindfamilien, Alleinerziehende und Familien mit Migrationshintergrund, siehe Drs. 21/7739. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) wie folgt: 1. Welche öffentlich geförderten Einrichtungen/Institutionen in Hamburg haben eine Obergrenze für Kinder im Familientarif? In der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnten folgende Informationen ermittelt werden: Der HVV bietet keinen Familientarif an, da eine Familienzugehörigkeit in der Praxis des öffentlichen Nahverkehrs nicht kontrollierbar ist. Zudem sind heutige Familienformen häufig nur schwer abgrenzbar (zum Beispiel Patchworkfamilien). Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren fahren im HVV stets frei. Ermäßigungen und Mitnahmeregelungen im HVV richten sich direkt an Kinder beziehungsweise Schüler. Aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der Familienzugehörigkeit ist bei Fahrkarten mit kostenfreier Kindermitnahme die Anzahl auf drei Kinder begrenzt. Darüber hinaus werden bedürftige Familien durch die Freie und Hansestadt Hamburg mit der Hamburger Sozialkarte gezielt beim Kauf von HVV-Zeitkarten unterstützt. Im Übrigen sind keine Änderungen bei den Ermäßigungen für Kinder und Schüler beziehungsweise bei den Kinder-Mitnahmeregelungen im HVV geplant. Drucksache 21/9411 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die der Fragestellung zugrunde liegende Behauptung, die Bäderland Hamburg GmbH habe eine Obergrenze für Kinder im Familientarif, ist nicht zutreffend. Die Bäderland Hamburg GmbH hat folgende Familientarife: ‐ Ein Erwachsener/ein Kind zuzüglich des Preises für jedes weitere Kind ‐ Zwei Erwachsene/ein Kind zuzüglich des Preises für jedes weitere Kind Änderungen am Familientarif sind derzeit nicht geplant. Viele dem Hamburger Sportbund zugehörigen Hamburger Sportvereine haben gesonderte Familien-Mitgliedschaften und berücksichtigen bei der Beitragsgestaltung, wenn mehrere Kinder einer Familie bereits im Verein Mitglied sind. Eine zusammenfassende Erhebung über die Beitragsgestaltung der Hamburger Vereine und etwaiger Obergrenzen liegt nicht vor. Die Familienkarte für die Eisbahn Stellingen gilt für eine Familie mit bis zu drei Kindern . Kinder und Jugendliche bis zu 16 Jahren können außerhalb der Familienkarte ermäßigte Karten für die Eisbahn erwerben. Eine Änderung des Familientarifes wurde bisher nicht erwogen. Ermäßigungen, die die Anzahl der jeweils begünstigten Kinder und Jugendlichen begrenzen, gibt es weder in den Hamburger Museumsstiftungen noch in den Staatstheatern , im Planetarium oder in der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen. Zum freien Eintritt von Kindern und Jugendlichen bei Festivals und weiteren familienfreundlichen Angeboten siehe Drs. 21/7739. 2. Welche öffentlich geförderten Einrichtungen/Institutionen in Hamburg haben keinen Familientarif? Siehe Antwort zu 1. Die Erhebung der gewünschten Auskünfte in den über diese Einrichtungen und Institutionen hinaus öffentlich geförderten Einrichtungen ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Gibt es seitens des Senats Bestrebungen die Obergrenze für Kinder im Familientarif abzuschaffen? Wenn ja, für welche Einrichtungen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 1. und Vorbemerkung. 4. Gibt es für Familien, die nach der Einkommenssituation für das jüngste Kind den Mindestbeitrag in der Kindertagesbetreuung zahlen, über die Förderung gemäß der Antwort des Senates zur Drs. 21/7739 hinaus weitere Fördermöglichkeiten? Die Festsetzung eines Elternbeitrags unterhalb des jeweiligen Mindestbeitrags der bewilligten Betreuungsleistung ist gemäß Familieneigenanteils- beziehungsweise Elternbeitragsverordnung nicht vorgesehen. 5. Gibt es für Familien, die nach der Einkommenssituation für das jüngste Kind den Mindestbeitrag in der Schulbetreuung zahlen, über die Förderung gemäß der Antwort des Senates zur Drs. 21/7739 hinaus weitere Fördermöglichkeiten? 6. Gibt es für die 20-Prozent-Regelung für Familien mit über sechs Personen eine Untergrenze? Siehe Drs. 21/7739. Die nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz anspruchsberechtigten Kinder können für einen den Sommerferien entsprechenden Zeitraum von sechs Wochen eine gebührenfreie Ferienbetreuung in Anspruch nehmen. Im Übrigen: nein.