BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9414 21. Wahlperiode 20.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 12.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Neutralitätsgebot des Amtsgerichts Hamburg im Zusammenhang mit dem „G20“-Gipfel“ Mit einer an alle Richter/-innen und Mitarbeiter/-innen des Amtsgerichtes Hamburg gerichteten E-Mail vom 22.5.2017, 18.19 Uhr, hat der Präsident des Amtsgerichts Hamburg, für den 13.7.2017, ab 15 Uhr, zu einem „Frühlingsfest der Hamburger Amtsgerichte“ in die Grundbuchhalle des Amtsgerichts Hamburg eingeladen. Darin heißt es auch, dass die Veranstaltung aus gegebenem Anlass in diesem Jahr im Sommer stattfindet und unter dem Motto : „G20 – Das Amtsgericht sagt DANKE!“ steht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Frühlingsfest des Amtsgerichts findet alljährlich statt. Es handelt sich dabei um ein Fest für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Einladung wird vom Amtsgericht als Institution ausgesprochen. In diesem Jahr verursacht der anstehende G20-Gipfel Mehrarbeit, insbesondere da während des Gipfels umfangreiche Eildienste abgedeckt sein müssen (einschließlich Nachteildienste). Die Einladungsmail, auf die in dieser Anfrage Bezug genommen wird, enthält unmittelbar nach Benennung des Mottos ausdrücklich die Aussage, dass mit der Feier in diesem Jahr auch dem großen Einsatz bei der Bewältigung der Aufgaben rund um den Gipfel gedankt werden soll. Auch vor diesem Hintergrund kann das Motto des diesjährigen Frühlingsfestes „G20 – Das Amtsgericht sagt DANKE!“ in der Einladung des Amtsgerichts vernünftigerweise nur so verstanden werden, dass sich das Amtsgericht als Institution für den Einsatz bei der Bewältigung der umfangreichen Zusatzaufgabe bedankt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sieht der Senat durch diesen Vorgang das richterliche und beamtenrechtliche Neutralitätsgebot gewahrt? 2. Sieht der Senat für Richter/-innen, die im Zuge von Sonder- und/oder Eildiensten in dem im zeitlichen Umfeld des „G20-Gipfels“ tätigen „AG Neuland“ mit Verfahren befasst sind, die sich aus dem Geschehen rund um den G20-Gipfel ergeben können, die erforderliche Neutralität und Unbefangenheit noch gewahrt, wenn deren unmittelbarer und für ihre Beurteilungen zuständige Dienstvorgesetzte in der geschilderten Form dieses politische Ereignis über eine avisierte Danksagung an die beteiligten Mitarbeiter/-innen bereits im Vorwege begrüßt und nachträglich zu feiern beabsichtigt? Damit hat sich der Senat nicht befasst. Die zuständige Behörde weist darauf hin, dass es sich bei dem Motto der Veranstaltung offenkundig lediglich um einen Dank für geleistete Arbeit handelt, es liegt kein politisches Statement vor. Mangels Vorliegens eines politischen Statements durch Dienstvorgesetzte ist die richterliche Neutralität Drucksache 21/9414 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und Unbefangenheit der im Zuge von Sonder- und/oder Eildiensten im zeitlichen Umfang des „G20-Gipfels“ mit Verfahren befassten Richterinnen und Richter bereits vom Ansatz her nicht berührt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Maßnahmen beabsichtigt der Senat zu treffen, um die richterliche Unabhängigkeit im Sinne des Artikel 97 Absatz 1 GG vor diesem Hintergrund konkret während amtsrichterlicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem „G20-Gipfel“ abzusichern? Entfällt. 4. Teilt der Senat die Auffassung der Fragesteller, dass die oben genannte Betitelung beziehungsweise das vorgenannte Motto des „Frühlingsfestes “ zumindest geeignet sein könnte, Ablehnungsanträge wegen der Besorgnis der Befangenheit gegen die im Zuge der geplanten Eildienste eingeteilten Amtsrichter seitens Betroffener zu begründen, da für das gesamte Amtsgericht Hamburg ein politisches Statement abgegeben wurde? Der Senat hat sich damit nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Welche Maßnahmen hat der Senat getroffen oder beabsichtigt er zu treffen , damit solche Ablehnungsanträge gegebenenfalls bei Einreichung zeitnah von nicht dem Amtsgericht Hamburg angehörenden Richterinnen und Richtern beschieden werden können? Maßnahmen des Senats in diesem Bereich würden einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit darstellen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Aus welchen Mitteln wird das „Frühlingsfest“ bezahlt? Grillgut und Getränke werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts selbst bezahlt. Das Amtsgericht erhält keine Zahlungen für das Frühlingsfest. 7. Beabsichtigt der Senat, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung solcher politischer Statements seitens des Amtsgerichts Hamburg zu verhindern? Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht? Entfällt.