BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9425 21. Wahlperiode 20.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 13.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Sanierungsmaßnahmen auf dem Heiligengeistfeld (II) Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat den Anmeldern/- innen der Groß-Demonstration am 08.07.2017 mitgeteilt, dass auf dem Heiligengeistfeld keine Fläche für den angefragten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden könne, weil dort umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt würden. Nach der Drs. 21/8777 gibt es Anlass für weitere Fragen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Für Mai/Juni/Juli 2017 werden Kampfmittelsondierung und Neuausstattung Elektrotechnik Gesamtmaßnahme 2. BA, 1. Dompause 2017, angegeben. a. Welche Maßnahmen werden in diesem Zeitraum wann genau ausgeführt ? Kampfmittelsondierungen und gegebenenfalls Kampfmittelbeseitigung, Neuausstattung der Elektroinstallation durch den Einbau von 67 unterirdischen Verteilerschächten und 14 oberirdischen Mittelspannungsstationen, Beseitigung von Schäden an Entwässerungsleitungen, Verfüllung und Verdichtung von Baugruben. Die Arbeiten finden zu den im Bauablauf erforderlichen Zeitpunkten statt. b. Wann wurden für den genannten Bauabschnitt welche Aufträge mit welchem Inhalt genau erteilt? Der Auftrag zur Durchführung der Kampfmittelsondierarbeiten vom 1. Bauabschnitt (BA) bis zum 12. BA wurde am 5. September 2016, der Auftrag zur Durchführung der Neuausstattung der Elektroinstallation vom 2. BA bis zum 15. BA am 29. August 2016 erteilt. c. Wie ist der aktuelle Stand der Bauausführung? Derzeit finden die Kampfmittelsondierarbeiten im Eckbereich Feldstraße/Glacischaussee und an der U-Bahn-Station Feldstraße statt. Die Neuausstattung der Elektroinstallationen hat am 7. Juni 2017 begonnen. Bisher wurden Kabelarbeiten in einer Grabenlänge von rund 1.200 m fertiggestellt. d. Gab oder gibt es Änderungen gegenüber den bisherigen Planungen ? Wenn ja, wann, welche Maßnahmen und Aufträge? In welchem Umfang genau? e. Gab oder gibt es Änderungen hinsichtlich der Nutzungsfläche, die von den Sanierungsmaßnahmen betroffen ist? Drucksache 21/9425 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, in welchem Umfang? f. Gab oder gibt es besondere Vorkommnisse, die solche Abweichungen von den Planungen erforderlich gemacht haben oder machen? Nein. 2. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um für den Schlagermove die Bauarbeiten zu unterbrechen und die Fläche für die Veranstaltung zur Verfügung zu stellen? Mit welchen Kosten ist dies verbunden? Hierfür ist keine gesonderte Unterbrechung der Arbeiten vorgesehen. Es findet die regulär geplante bauabschnittsweise Unterbrechung nach dem Abschluss des 2. BA am 10. Juli 2017 statt. Ausbesserungs- und Reparaturarbeiten sind Bestandteil der Aufträge, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen. 3. Welche Maßnahmen wären erforderlich, um für die beantragten Kundgebungen am 02. und 08. Juli 2017 die Bauarbeiten zu unterbrechen und die Fläche für die Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen? Für welchen Zeitraum müssten die Arbeiten unterbrochen werden? Mit welchen Kosten wäre dies insgesamt verbunden? 4. Welche Maßnahmen wären erforderlich, um nur für die beantragte Kundgebung am 08. Juli 2017 die Bauarbeiten zu unterbrechen und die Fläche für die Veranstaltung zur Verfügung zu stellen? Für welchen Zeitraum müssten die Arbeiten unterbrochen werden? Mit welchen Kosten wäre dies insgesamt verbunden? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/8777. 5. Wie genau lautet die Auflage des Flächeninhabers (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) hinsichtlich der Nutzung des Heiligengeistfeldes jenseits des Hamburger DOMs, des Schlagermoves und des Fan Fests? Es bestehen keine besonderen Auflagen. Die Arbeiten wurden einvernehmlich zwischen den beteiligten städtischen Stellen geplant. Die Ausführungszeiten sind Bestandteil der Vertragsfristen der ausführenden Firmen. 6. Nach der Betriebs- und Benutzungsverordnung für das Heiligengeistfeld vom 01. Februar 2013 ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zuständig für Anträge auf Zulassung von Veranstaltungen im Sinne der Verordnung (Volksfeste, Marktveranstaltungen, Zirkusveranstaltungen et cetera). Wie ist es zu erklären, dass die Behörde sich für eine Versammlung, die offenkundig nicht zu den genannten Veranstaltungen gehört, für zuständig befindet und die Nutzung ohne Berücksichtigung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ablehnt? Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) verwaltet und bewirtschaftet das Heiligengeistfeld gemäß der durch die Betriebs- und Benutzungsordnung festgelegten Widmung als Veranstaltungsfläche. Dabei prüft die BWVI Nutzungsanträge unter Berücksichtigung dieser Betriebs- und Benutzungsordnung sowie der Verfügbarkeit der Fläche insbesondere im Hinblick auf Baumaßnahmen, bereits vertraglich zugesicherte Parallelveranstaltungen et cetera. Wenn das Heiligengeistfeld im beantragten Zeitraum nicht verfügbar ist, muss die BWVI den Antrag ablehnen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8777.