BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9427 21. Wahlperiode 20.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 13.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheit an Badeseen (II) Auch wenn das Wetter derzeit noch wankelmütig ist, steht der Sommer vor der Tür. Der Besuch von Badeseen wird für die Hamburgerinnen und Hamburger in den kommenden Monaten damit wieder zu einer attraktiven Freizeitgestaltung . Mit der Drs. 21/4973 wurde im vergangenen Jahr die Betreuung der Badeseen in Hamburg durch Rettungsschwimmer abgefragt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Baden in Hamburger Gewässern fällt unter den sogenannten Gemeingebrauch. Dies bedeutet gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Hamburgischen Wassergesetz (HWaG), dass überall gebadet werden darf, soweit Befugnisse oder der Eigentümer - oder Anliegergebrauch anderer nicht beeinträchtigt werden. Bei den betriebenen Sommer- und Naturbädern ist eine Badeaufsicht gewährleistet. Die Nutzungen aller anderen Gewässer finden grundsätzlich im Rahmen des Gemeingebrauchs kostenfrei und auf eigene Gefahr statt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Deutschen Lebens- Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) und der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) wie folgt: 1. Wie viele und welche Hamburger Badeseen und Badeorte kommen derzeit ohne Rettungsschwimmer aus? 2. Wie viele und welche Hamburger Badeseen und Badeorte werden derzeit von der DLRG oder ähnlichen Akteuren betreut? Bitte angeben, welcher Akteur welchen Badesee/Badeort betreut. Badeseen/Badeorte Badeaufsicht Naturbad Kiwittsmoor Hamburger Turnerbund v. 1862 Naturbad Stadtparksee Bäderland Sommerbad Altengamme Bezirksamt Bergedorf Sommerbad Duvenstedt Freibad Duvenstedt e.V. Sommerbad Farmsen Strandbad Farmsen e.V. Sommerbad Ostende Verein Freibad Ostende e.V. Sommerbad Volksdorf Hamburger Bund für Freikörperkultur und Familiensport e.V. Allermöher See, Nordspitze SiWa – Sicheres Wasser e.V.* Boberger See, Sandstrand keine Hohendeicher See, Badestelle Süd DLRG* Hohendeicher See, Badestelle West DLRG* Drucksache 21/9427 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Badeseen/Badeorte Badeaufsicht Insel Neuwerk, Anleger keine Öjendorfer See, Badestelle Nord keine Öjendorfer See, Badestelle Süd keine See Hinterm Horn keine *) nur zeitweise Darüber hinaus werden im Bereich der Unter- und der Süderelbe die dortigen Strandabschnitte (zum Beispiel Wittenberger Strand), die als Badeort genutzt werden, an Wochenenden und Feiertagen zeitweise durch Wasserrettungsdienste der DLRG vor Ort überwacht. Weitere Informationen über Badeaufsichten an Orten, an denen im Rahmen des Gemeingebrauchs gebadet wird, liegen dem Senat nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/4973. 3. Wie viele Badeunfälle verzeichnete Hamburg im vergangenen Jahr? Wie viele von diesen Unfällen ereigneten sich in Badeseen und Badeorten, die nicht durch Rettungsschwimmer abgesichert sind? Ist dem Senat bekannt, in wie vielen Fällen die verunfallten Personen Nichtschwimmer waren? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden weder bei der Polizei noch bei der Feuerwehr geführt. Zur Beantwortung müssten für den genannten Zeitraum Einzelauswertungen sämtlicher Ermittlungsakten und Berichte der Polizei sowie aller Einsatzberichte der Feuerwehr erfolgen. Die Auswertung von mehreren Hunderttausend Vorgängen und Einsatzberichten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Auf welche Weise werden Besucher von nicht beaufsichtigten Badeseen und Badeorten über die Gefahren des Badens/Schwimmens in tieferen Gewässern aufgeklärt? Auf der Internetseite http://www.hamburg.de/badegewaesser/ werden Sicherheitstipps für das Baden in naturnahen Gewässern gegeben sowie auf Links zu Baderegeln und Sicherheitshinweisen von Wasserrettungsvereinen verwiesen. An Badestellen mit steiler Abbruchkante wie zum Beispiel am Allermöher See im Bezirk Bergedorf sind Piktogramme aufgestellt, die vor der Abbruchkante zum tiefen Wasser hin warnen. An den ausgewiesenen Badegewässern sind zudem Informationstafeln zum Gewässer , den Serviceeinrichtungen und der Wasserqualität vorhanden, an einigen Badestellen im Bereich der Elbe stehen Hinweisschilder in verschiedenen Sprachen. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der DLRG klären im Rahmen ihrer Wasserrettungsdienste vor Ort sowie anlassbezogen aktiv auf. 5. Hat sich bezüglich der Nichtvergütung der Absicherung von Badeseen durch die DLRG oder anderer Akteure seit der Drs. 21/4973 etwas verändert ? Wenn ja, was hat sich verändert? Nein.