BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9436 21. Wahlperiode 20.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 14.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Kostenbelastung von kinderreichen Familien durch Klassenfahrten Kinder sind das Wertvollste was wir haben, sie sind unsere Zukunft. Kinder sind eine große Bereicherung, aber sie verursachen auch Kosten für ihre Eltern. Besonders bei drei oder mehr Kindern können erforderliche Ausgaben für die Familien zu einer Herausforderung werden. Ein besonderes Problem für Familien mit drei oder mehr Kindern sind die wiederkehrenden Kosten für Klassenfahrten, die nicht selten einen hohen dreistelligen Betrag je Kind erreichen. Fahren in einem Jahr mehrere Kinder einer Familie auf Klassenfahrt, kann dies zu erheblichen Härten führen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Schulfahrten tragen wesentlich zur Entwicklung des Schullebens bei. Sie sind aufgrund der erzieherischen und unterrichtlichen Möglichkeiten von besonderer Bedeutung . Um allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Klassenfahrten zu ermöglichen , dürfen Schulen gemäß Ziffer 7.1 der Richtlinien für Schulfahrten zur Vermeidung finanzieller Härten zusätzliche Reisekostenzuschüsse aus ihrem Schulbudget gewähren, sofern die Sorgeberechtigten ihre Reisekosten nicht über das Bildungsund Teilhabepaket erstattet bekommen. Ferner werden aus dem vom Bund finanzierten Bildungs- und Teilhabepaket für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ), von Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, von Wohngeld oder von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz die tatsächlichen Kosten für alle verpflichtenden eintägigen und mehrtägigen Schulfahrten übernommen . Diese Leistung können auch Kinder aus Familien erhalten, die keine der genannten Leistungen beziehen, deren Einkommen jedoch so niedrig ist, dass zwar der laufende Lebensunterhalt, nicht jedoch die Bildungs- und Teilhabekosten gedeckt sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch ist die Zahl der Hamburger Schulkinder, die zwei oder mehr Geschwister haben (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Geschwisterkinder )? 2. Wie hoch ist der Anteil der Schulkinder, die zwei oder mehr Geschwister haben, gemessen an der Gesamtzahl der Hamburger Schülerinnen und Schüler? Drucksache 21/9436 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Rahmen der Schuljahresstatistik wird nicht erfasst, ob eine Schülerin oder ein Schüler Geschwister hat. Laut Melderegister lebten am 31.12.2016 44.102 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren in einem Hamburger Haushalt, dem mindestens drei Kinder und/oder Jugendliche von null bis 18 Jahren angehören. Gemessen an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler, die in Hamburg im Schuljahr 2016/2017 eine allgemeinbildende Schule besuchen (192.836), sind dies 22,9 Prozent . 3. Gibt es für die Kosten von Klassenfahrten Vorgaben durch den Senat? Wenn ja, welche? Die Vorgaben sind in den Richtlinien für Schulfahrten vom 20.04.2016 (www.schulrecht.hamburg.de, Ziffer 1.7.1) enthalten. Gemäß Ziffer 2.1 dieser Richtlinien sollte jede Schülerin und jeder Schüler in der Grundschule einmal, in der Sekundarstufe I zweimal und in der Sekundarstufe II einmal an einer Klassen- oder Studienfahrt teilnehmen. Die Schulkonferenz kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 53 Absatz 4 Satz 2 Nummer 10 des Hamburgischen Schulgesetzes beschließen, dass Schulfahrten häufiger durchgeführt werden. Für verpflichtende Fahrten wie Klassenund Studienfahrten ins In- und Ausland, Wandertage, Exkursionen und Projektfahrten gelten nach Ziffer 7.2 der genannten Richtlinie folgende Höchstkostensätze: Stufen Höchstkosten für sämtliche Fahrten in einer Stufe Klassen 1 bis 4 220 EUR Klassen 5 und 6 275 EUR Klassen 7 bis 10 350 EUR Sekundarstufe II 450 EUR Mit diesen Beträgen müssen alle Kosten der Schülerin beziehungsweise des Schülers (Unterkunft, Verpflegung, Fahrgeld, Nebenkosten, Taschengeld) abgedeckt werden. Wird durch Beschluss der Schulkonferenz beziehungsweise in beruflichen Schulen durch Beschluss des Schulvorstandes die Möglichkeit eröffnet, Schulfahrten häufiger als in Ziffer 2.1 der Richtlinien vorgesehen durchzuführen, gelten die für die Schulstufen angegebenen Höchstkosten mit der Maßgabe, dass die dort genannten Beträge im Verlauf von zwei aufeinander folgenden Jahrgangsstufen (Schuljahren) nicht überschritten werden dürfen. 4. Wie hoch war der durchschnittliche Preis für eine Klassenfahrt 2016 in a. Grundschulen, b. Stadtteilschulen und c. Gymnasien? 5. Wie hoch waren die Kosten für die teuerste Klassenfahrt 2016 in a. Grundschulen, b. Stadtteilschulen und c. Gymnasien? Der für Bildung zuständigen Behörde liegen diese Daten nicht vor, da diese nicht zentral erfasst werden. Im Februar 2015 ergab eine an 37 Schulen durchgeführte Stichprobe an Grundschulen Klassenreisekosten zwischen 118 und 195 Euro, durchschnittlich 147 Euro, in der Sekundarstufe I zwischen 143 und 255 Euro, durchschnittlich 206 Euro, und in der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen zwischen 100 bis 380 Euro, durchschnittlich 294 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 6. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Kostenbelastung von Mehrkindfamilien durch Klassenfahrten? Die Vorgabe von Höchstkostensätzen dient dazu, einer Überbeanspruchung der Familien vorzubeugen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9436 3 7. Stellt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Mittel zur Verfügung , um Kindern aus Mehrkindfamilien die Teilnahme an Klassenfahrten zu ermöglichen oder zu erleichtern? Wenn ja, für welche Gruppen, in welchem Umfang und wie können diese Mittel beantragt werden? Wenn nein, warum nicht? 8. Sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde andere Förderwege bekannt, damit die Teilnahme an Klassenfahrten nicht zu Härten für die betroffenen Familien führt? Siehe Vorbemerkung.