BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9439 21. Wahlperiode 20.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 14.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Transplantationen UKE (4) Die Antworten des Senates auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8968 geben Anlass zu weiteren Nachfragen. Ich frage den Senat: Die in Rede stehenden sichergestellten Krankenakten sind Gegenstand eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und daher der Verfügungsbefugnis anderer Behörden entzogen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind die zuständigen Kommissionen darüber informiert worden, dass die bisher fehlenden Unterlagen am 24. November 2016 beziehungsweise am 23. Januar 2017 aufgefunden wurden? a. Wenn ja: wann? Durch wen? Welche Information wurde genau gegeben? Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat, unmittelbar nachdem sie von dem Auffinden der Akten durch die Drs. 21/8836 erfahren hat, die Vorsitzende der Prüfungskommission und den Vorsitzenden der Überwachungskommission mit E-Mail vom 3. Mai 2017 darüber informiert, dass Patientenunterlagen, die bei der Prüfung des Lungentransplantationsprogramms nicht vorgelegt werden konnten, in der Lungen Clinic Grosshansdorf aufgefunden worden seien und sich nunmehr unter den von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Akten befänden. b. Wenn nein: warum nicht? Entfällt. 2. Sofern die Kommissionen nicht informiert wurden: Wieso rechtfertigt sich der Senat dann in der Antwort auf meine Frage 6. der Drs. 21/8968 damit, dass keine Anforderung der Unterlagen durch die PÜK erfolgte? Schließlich kann die PÜK eine solche Anforderung nur dann aussprechen , wenn sie weiß, dass die Unterlagen nun vorliegen. Entfällt. 3. Wären der Senat, die zuständigen Behörden und die Staatsanwaltschaft bereit, die Unterlagen im Falle einer Anforderung durch die PÜK an diese heraus zu geben? Wenn nein: warum nicht? Sollte die Prüfungs- und Überwachungskommission bei der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellen, wird die Staatsanwaltschaft zu prüfen haben, ob die Drucksache 21/9439 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gesetzlichen Voraussetzungen für eine Akteneinsicht, die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisstücken oder die Erteilung von Auskünften vorliegen. 4. Hat die PÜK in ihrem Schreiben an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) vom 20. Januar 2016 darauf hingewiesen, dass es Belege gibt, dass ein Teil der nicht auffindbaren Akten dem UKE übergeben wurde? Ja. 5. Wem wurde innerhalb der Hamburger Verwaltung das Schreiben vom 20. Januar 2016 wann zur Kenntnis gegeben? 6. Wurde auch Senatorin Fegebank über den Inhalt dieses Schreibens informiert? Falls ja: Was hat sie unternommen? Falls nein: warum nicht? Siehe Drs. 21/6738 und Drs. 21/6874.