BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9440 21. Wahlperiode 20.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 14.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Zunehmende Zahl von radikalen Salafisten – Was tut der Senat? (XI) Im Herbst 2016 hat das Bundesinnenministerium das Netzwerk „Die Wahre Religion“ und die dazu gehörige „LIES!“-GmbH verboten – die FDP-Fraktion hatte dies Monate zuvor gefordert (Drs. 21/4896). Medienberichten zufolge entwickeln sich nun allerdings Nachfolge-Organisationen wie „We love Muhammed“, die als Fußgänger in den Innenstädten Mohammed-Biographien verteilen. Angesichts dessen ist ein aktueller Überblick übe die salafistische Szene in Hamburg wichtig. In einer Anfrage der FDP-Fraktion von März 2017 antwortete der Senat allerdings nur ausweichend auf die Frage nach der Entwicklung und Bewertung der Salafisten-Szene in Hamburg. Der Verweis auf eine weitere Drucksache führte zudem weitgehend ins Leere (Drs. 21/8105). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg informiert im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen über valide Zahlen. Zuletzt hat das LfV Hamburg am 1. Juni 2017 bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2016 auch über die aktuelle Situation informiert. Die zu Fragen 1. und 2. erfragten Daten werden aufgrund der programmierten Abläufe nur zu bestimmten Stichtagen aus den Dateien generiert. Außerhalb dieser Stichtage wäre eine händische Auswertung der Dateien erforderlich, die in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Es werden daher die jeweiligen Stichtage angegeben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Salafisten halten sich nach Informationen des Senats derzeit in Hamburg auf und wie viele davon sind gewaltbereit (Jihadisten)? Bitte jeweils aufschlüsseln nach Altersgruppen unter 18 Jahren, 18 – 21, 22 – 34, 35 und älter sowie nach Geschlecht. Salafisten Jihadisten Männer Frauen Männer Frauen Unter 18 Jahre 10 2 7 2 18 – 21 Jahre 32 9 52 9 22 – 25 Jahre 60 13 74 7 26 – 34 Jahre 87 29 107 10 35 Jahre u. älter 87 36 70 2 Ohne Geburtsdatum 0 0 25 0 Summe 276 89 335 30 Gesamtsumme 365 365 Drucksache 21/9440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Stand: 30.03.2017 Im Übrigen Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Nationalität haben diese Salafisten und die gewaltbereiten Jihadisten jeweils? Staatsangehörigkeit Salafisten Jihadisten Deutsch 258 181 Türkei 26 25 Afghanistan 10 11 Marokko 5 12 Russland 11 8 Syrien 7 26 Libanon 0 5 Tunesien 8 0 Algerien 5 5 Irak 0 7 Somalia 0 12 Sonstige* 26 35 Nicht bekannt 9 38 Summe 365 365 Stand: 30.03.2017 * Unter „Sonstige“ sind diejenigen Staatsangehörigkeiten erfasst, deren Anzahl jeweils unter fünf liegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Mitglieder weiterer islamistischer Gruppen halten sich derzeit in Hamburg auf? Bitte die Anzahl der den jeweiligen Gruppierungen zuzuordnenden Personen angeben. Die aktuellen Zahlen sind im am 1. Juni 2017 vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2016 enthalten: http://www.hamburg.de/contentblob/8873924/a0a91c9416c772101e55f1a69109443c/ data/verfassungsschutzbericht-2016-pressefassung-vom-01-juni-2017.pdf. Im Übrigen siehe Drs. 21/8105. 4. Wie viele jihadistisch orientierte Personen haben versucht, aus Hamburg seit Drs. 21/8105 für Aktivitäten im Rahmen des „IS“ (oder ähnliche Aktivitäten ) auszureisen? Wie viele davon sind tatsächlich ausgereist? Mit welchen Mitteln konnten wie viele Personen davon abgebracht werden? 5. Wie viele dieser ausgereisten Personen sind nach Kenntnis der zuständigen Behörden ums Leben gekommen? 6. Wie viele „Ausreiser“ sind nach Kenntnis der zuständigen Behörden zurück nach Deutschland gereist? Wie viele davon nach Hamburg? Siehe Drs. 21/8105. Seitdem wurden zwei Passversagungen gemäß §§ 7 und 8 Passgesetz, § 6 Absatz 7 Personalausweisgesetz in Verbindung mit § 7 Absatz 2 Passverordnung und § 6a PAuswG gegen deutsche Staatsangehörige angeordnet, die dem jihadistischen Spektrum zugeordnet werden. Den Sicherheitsbehörden ist bekannt, dass drei in Hamburg gemeldete Personen in einer sechs Personen umfassenden Gruppe versucht haben, in ein Krisengebiet auszureisen. Diese Personen konnten durch Fahndungsmaßnahmen auf dem Reiseweg festgesetzt und somit die Ausreise unterbunden werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/8940. 7. Wie bewertet der Senat mögliche Gefahren durch in Hamburg lebende „Rückkehrer“? Neben dem LfV Hamburg sind weitere Sicherheitsbehörden für die Beobachtung von Rückkehrern zuständig. Für jeden den Sicherheitsbehörden bekannten Rückkehrer werden auf Basis der vorhandenen Informationen eine individuelle Gefährdungsein- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9440 3 schätzung erstellt und die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der vorhandenen operativen Ressourcen ergriffen. Darüber hinaus gibt es derzeit keine Hinweise oder Erkenntnisse, dass von diesen Personen konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. 8. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich der Aktivität von Salafisten im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften? Wenn ja: bitte darstellen. Nach Auskunft der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) f & w fördern und wohnen AöR (f & w), ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH (ASB), Arbeiterwohlfahrt (AWO), Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH (Maltester) und Johanniter-Unfall- Hilfe e.V., Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V. (DRK HH), Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. (DRK Harburg), Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. (DRK Altona und Mitte) wurden zwei Verdachtsfälle gemeldet, einer am 19. April 2017 und einer am 21. April 2017. Diese wurden an die Polizei zur weiteren Ermittlung gemeldet. 9. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich als Benefizveranstaltungen getarnter Veranstaltungen in Hamburg unter verdeckter Beteiligung von Salafisten? Wenn ja: bitte darstellen. Seit der Beantwortung der Drs. 21/8105 liegen dem LfV Hamburg keine neuen Informationen vor. 10. Wie viele Verdachtsfälle mit islamistischem und religiös-extremistischem Hintergrund in Schulen sind seit Drs. 21/8105 bekannt geworden? Aus welchen Schulen wurden sie gemeldet und welcher Art sind sie? Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat seit Februar 2017 (siehe Drs. 21/8105, 21/6646, 21/5039) zusätzlich zu den dort benannten Einzelfällen 21 weitere Beratungsanfragen zu Schülerinnen oder Schülern aus Grundschulen, Stadtteilschulen , Gymnasien oder Beruflichen Schulen dokumentiert. Diese Anfragen konnten in 18 Fällen nach Beratungsgesprächen beziehungsweise Besprechungsterminen zwischen den Schulen und den Fachkräften des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) sowie des Beratungszentrums Berufliche Schulen (BZBS) und der Beratungsstelle Gewaltprävention abgeschlossen werden. Die Anliegen konzentrierten sich auf Unterrichtsprobleme, religiös-kulturelle Fragestellungen und situationsspezifische Problemlagen. Bei einer Anfrage entwickelte sich eine Fallarbeit in Kooperation mit anderen behördlichen Institutionen, da der Verdacht einer Radikalisierung nicht ausgeräumt werden konnte. Bei den übrigen zwei Anfragen stehen die Recherchen noch am Anfang. Der Senat sieht aus Datenschutzgründen von der öffentlichen Benennung der Schule(n) ab. 11. Welche ersten Erfahrungen gibt es mit der „Oase“ der Stadtteilschule Öjendorf als Rückzugs- und Gesprächsraum für Präventionsarbeit?1 Die „Oase“ der Stadtteilschule Öjendorf ist ein wöchentliches Gesprächsangebot (unter anderem Beratung, Informationen) für Schülerinnen und Schüler, das von der Schülerschaft und den Lehrkräften als hilfreich und präventiv wirksam angesehen wird. Das Angebot soll innerhalb der Schule ausgeweitet werden, die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 12. Gibt es Pläne, diese Konzepte auf andere Schulen auszuweiten? Wenn ja: bitte darstellen. Wenn nein: warum nicht? Präventionskonzepte müssen schulspezifisch zugeschnitten sein und auf die jeweiligen Anforderungen vor Ort reagieren. Daher kann das Konzept der „Oase“ eine hilf- 1 http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Eine-Oase-als-Schutzraum-vor- Radikalisierung,oase100.html. Drucksache 21/9440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 reiche Anregung für Schulen sein, eigene Präventionskonzepte umzusetzen. Die verantwortlichen Lehrkräfte der Stadtteilschule Öjendorf haben hierzu das schulinterne Präventionskonzept und die „Oase“ in mehreren Fortbildungen am LI vorgestellt. 13. Gibt es Handreichungen zum Umgang mit religiösem Extremismus für Hochschulen und deren Dozenten? Wenn ja: bitte darstellen. Wenn nein: warum nicht? An den staatlichen Hamburger Hochschulen wird in unterschiedlicher Ausprägung und Intensität eine zunehmende Religionsausübung festgestellt, die nach Einschätzung der Hochschulen aber nicht mit religiösem Extremismus im Sinne der Fragestellung gleichgesetzt werden kann. Insofern gibt es derzeit keine Handreichungen zum Umgang mit religiösem Extremismus. Die Hochschulen beobachten die Entwicklung in ihren Häusern und tauschen sich darüber regelmäßig aus. An der Universität Hamburg ist eine seitens des Präsidiums eingesetzte Kommission unter anderem mit theologischer, juristischer, philosophischer und soziologischer Expertise derzeit mit dem Ziel der Erarbeitung eines „Code of Conduct“ gebeten, Regeln zur Religionsausübung und zur Sicherung des gesetzlichen Auftrags der Universität zu entwickeln. Hierdurch soll das Präsidium künftig in allfälligen Angelegenheiten im Rückgriff auf diesen „Code of Conduct“ in die Lage versetzt werden, Entscheidungen zu treffen. 14. Laut Drs. 21/8105 wollte der Senat die Beratungsstelle Legato im 2. Quartal 2017 um eine halbe Stelle aufstocken. Ist diese Stelle bereits besetzt? Wenn nein: Zu wann wird sie besetzt werden? Die Vorbereitung der Stellenbesetzung ist noch nicht abgeschlossen. Die Stellenbesetzung ist für das zweite Halbjahr 2017 vorgesehen. 15. Wie viele Stellen hat Legato insgesamt? Sind Stellen bei Legato derzeit unbesetzt? Wenn ja: Warum und zu wann sollen sie besetzt werden? Die Beratungsstelle Legato verfügt zurzeit über 5,35 Stellen, die alle besetzt sind. 16. In wie vielen Fällen hat die Beratungsstelle Legato seit ihrem Bestehen Beratungen durchgeführt? Die Beratungsstelle Legato hat seit ihrem Bestehen in 265 Fällen beraten. 17. Wie viele dieser Beratungsfälle gehen zurück auf Hinweise von Schulen ? Wie viele auf Hinweise von Behörden? Wie viele auf anonyme Hinweise ? Wie viele auf Angehörige? Legato geht nicht aufgrund von Hinweisen auf Dritte zu. Beraten werden in der Mehrzahl Angehörige und Fachkräfte, die einer Behörde ihr Einverständnis zur Übermittlung ihrer Daten an Legato gegeben haben (zum Beispiel Landeskriminalamt, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), oder die sich selbst an die Beratungsstelle wenden. In 15 Fällen ist Legato aufgrund von Anfragen aus Schulen tätig geworden. Über Behörden sind 94 Fälle in die Beratung gekommen (mit Einverständnis der Angehörigen oder Betroffenen). In wenigen Einzelfällen wollten die Ratsuchenden anonym bleiben, in 83 Fällen sind Angehörige mit einem Wunsch nach Beratung direkt an Legato herangetreten. 18. Welche sonstigen Gründe für Beratungsfälle gibt es? Wird Legato auch selbstständig tätig? Zivilgesellschaftliche Träger, zum Beispiel Träger von Flüchtlingsunterkünften oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wenden sich regelmäßig mit Beratungsbedarf zu einzelnen Personen an Legato. Des Weiteren gibt es auch radikalisierte Men- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9440 5 schen, die Unterstützung für eine Distanzierung von ihrer ideologisierten Religionsausübung und einem radikalisierten Milieu suchen und sich an Legato wenden. Legato geht nicht von sich aus auf potenzielle Beratungsnehmer zu. Gleichwohl geht die Beratungsstelle proaktiv vor, indem sie sich bei relevanten Akteuren bekannt macht. Die guten Verbindungen der Projektträger Vereinigung Pestalozzi gemeinnützige GmbH und Ambulante Maßnahmen Altona e.V. sowie die Kontakte aus dem Beratungsnetzwerk Prävention und Deradikalisierung erleichtern die Vernetzung. So ist Legato auch in den Stadtteilen bekannt, zum Beispiel bei Jugend- und Familieneinrichtungen , Imamen und der Straßensozialarbeit. Die Zahl der Beratungsfälle zeugt von einem guten Zugang zu den Zielgruppen. 19. Welche Hinweise auf mögliche Problemfälle im Zusammenhang mit Radikalisierung im Kindergarten-Alter liegen dem Senat vor (zweite Generation von Salafisten, die durch ihre Eltern bereits im Kindesalter mit der Ideologie in Berührung kommen)? Den zuständigen Behörden liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 20. Wie bewertet der Senat die aktuelle Entwicklung der Szene gewaltbereiter Salafisten (Jihadisten) in Hamburg, insbesondere nach dem Anschlag von Berlin im Dezember 2016? Siehe Verfassungsschutzbericht 2016: http://www.hamburg.de/contentblob/8873924/a0a91c9416c772101e55f1a69109443c/ data/verfassungsschutzbericht-2016-pressefassung-vom-01-juni-2017.pdf. 21. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Entwicklung der salafistischen Szene nach Verbot der „LIES!“ und des Netzwerks „Die Wahre Religion“? 22. Ist ein Verbot von „We love Muhammed“ (landes- oder bundesweit) bereits geprüft worden? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Siehe Drs. 21/8939 23. Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, Platzverweise gegen Salafisten auszusprechen, die ohne Info-Stand als Fußgänger islamistische Propaganda verteilen? Platzverweise gegen Personen, die Papiere mit religiösem Bezug verteilen, können abhängig von einer Prüfung des Einzelfalls zulässig sein. Im Übrigen siehe Drs. 21/8939. 24. Ist die Mohammed-Biographie, die laut Medienberichten von Salafisten in Hamburg verteilt wird, von den Sicherheitsbehörden bereits ausgewertet worden? Wenn ja: Wie bewertet der Senat dieses Buch? Wenn nein: warum nicht? Siehe Antwort zu 21. und 22. 25. Gegen wie viele islamistisch orientierte Personen laufen derzeit gerichtliche Verfahren (neue Erkenntnisse seit Drs. 21/8105)? Es sind weiterhin die bereits benannten zwei Verfahren (siehe Drs. 21/8105) bei Gerichten anhängig. Darüber hinaus ist ein weiteres Verfahren des Generalbundesanwalts mit drei Angeklagten beim Hanseatischen Oberlandesgericht anhängig. 26. Inwieweit gibt es Fälle von religiöser Radikalisierung (Salafismus) in den hamburgischen Justizvollzugsanstalten (neue Erkenntnisse seit Drs. 21/8105)? Wenn ja: bitte nach Anzahl und JVA darstellen und erläutern. Drucksache 21/9440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Es sind bisher keine derartigen Fälle bekannt. 27. Welche Maßnahmen sind beziehungsweise sollen umgesetzt worden beziehungsweise werden, um religiösen und politischen Radikalisierungen in den JVAs entgegenzuwirken? Die zuständigen Behörden haben im Rahmen eines Handlungskonzeptes Maßnahmen gegen gewaltbereite Salafisten und andere extremistische Gefangene im Hamburger Justizvollzug entwickelt. Das Konzept soll unter anderem die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, aber auch den internen Informationsfluss im Justizvollzug in Bezug auf die Zielgruppe sicherstellen. Neben der Erkennung, Erfassung und Beobachtung von extremistischen Gefangenen im Justizvollzug sind Prävention, Deradikalisierung und die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen wichtige Bestandteile des Handlungskonzepts. Von besonderer Bedeutung ist dabei die religiöse Betreuung muslimischer Gefangener im Erwachsenen- und Jugendvollzug. Gezielte Gesprächsangebote, unter anderem durch den Einsatz von Bezugsbetreuern , sowie die Beratung und die Ausstiegsbegleitung für gefährdete und radikalisierte Gefangene sind vorgesehen. 28. Wie viele mutmaßliche Islamisten befinden sich zurzeit in hamburgischen Justizvollzugsanstalten (alle Haftarten)? Bitte aufschlüsseln nach JVA, Anzahl und Gruppe. Es befinden sich derzeit 13 mutmaßliche Islamisten in den hamburgischen Justizvollzugsanstalten (JVA): Untersuchungshaftanstalt: Sechs (fünf mutmaßlich sogenannter Islamischer Staat, ein Gefangener mutmaßlich „Jabhat al-Nusra“). JVA Billwerder: Zwei (beide mutmaßlich sogenannter Islamischer Staat) JVA Fuhlsbüttel: Zwei (ein Gefangener mutmaßlich „Al-Qaida“, der andere mutmaßlich „Millatu-Ibrahim- Bewegung“). JVA Hahnöfersand: Drei (alle mutmaßlich sogenannter Islamischer Staat). 29. Ist die Stelle des in Drs. 21/8105 angekündigten „Integrationscoach“ im Justizvollzug mittlerweile ausgeschrieben? Wenn nein: warum nicht? Die Vorbereitung der Ausschreibung läuft. Die zuständige Behörde befindet sich bezüglich der Verfahrensformalien zurzeit in der Abstimmung mit dem Personalamt. 30. Sind die zwei in Drs. 21/8105 angekündigten Stellen „für Bezugsbetreuer für gefährdete und radikalisierte Gefangene“ mittlerweile besetzt worden ? Wenn nein: warum nicht? Die Auswahlgespräche haben am 14. Juni 2017 stattgefunden. Ein Bezugsbetreuer für die JVA Billwerder wurde zur Einstellung vorgeschlagen. Die Ausschreibung für die JVA Fuhlsbüttel hat nicht zu einem Einstellungsvorschlag geführt. Diese Stelle soll neu ausgeschrieben werden. 31. Werden Vertreter aus der Justizbehörde am Fachkräfteaustausch „Angebote der politischen Bildungsarbeit an Justizvollzugsanstalten“ des niedersächsischen Justizministeriums am 23. Juni in Hannover teilnehmen ?2 Wenn nein: warum nicht? Über diese Veranstaltung liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor. 2 https://www.annefrank.de/fileadmin/Redaktion/Themenfelder/Jugendliche_qualifizieren/ Dokumente/Save_the_Date_JVA_Fachkraefteaustausch.pdf.