BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9465 21. Wahlperiode 23.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 15.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Unfallflucht(en) in Hamburg und entsprechende Ahndungen (II) Nach § 142 Absatz 1 StGB wird ein Unfallbeteiligter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er nicht zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat (Nummer 1) oder eine nach dem Umstand angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen (Nummer 2). Zuletzt berichtete der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 5. April 2016 (Drs. 21/3936) über derartige Unfallfluchten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie haben sich die gemeldeten Unfälle, bei denen einer der Beteiligten im Sinne des § 142 Absatz 1 StGB geflüchtet ist, in den Jahren 2016 und 2017 (Stichtag 31.05.2017) jeweils monatlich entwickelt? 2. In wie vielen dieser Fluchtfälle handelte es sich um Unfälle mit Personen - oder Sachschäden? 3. Wie hat sich die Aufklärungsquote in den Jahren 2016 und 2017 (Stichtag 31.05.2017) jeweils monatlich entwickelt? 4. Wie hoch waren die Aufklärungsquoten bei Personen- und Sachschäden in diesem Zeitraum? Die Verkehrsunfalldaten sind durch eine Abfrage in der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) ermittelt worden. Für 2016 wurde die Jahresabschlussauswertung verwendet. Für das Jahr 2017 liegen Daten zu Verkehrsunfällen (VU) bis einschließlich 30. April vor; diese sind vorläufig. In der nachstehenden Tabelle sind die Anzahl der polizeilich registrierten VU mit Flucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) und die bisherige Aufklärungsquote (AQ) dargestellt. In der polizeilichen Statistik gilt ein Verkehrsunfallfluchtdelikt als aufgeklärt , wenn der Fahrer ermittelt wurde. 2016 VU gemäß § 142 StGB gesamt AQ Davon VU mit Personenschaden AQ Davon VU mit Sachschaden AQ Januar 1.293 39,6% 61 57,4% 1.232 38,7% Februar 1.501 39,9% 60 61,7% 1.441 39,0% März 1.483 40,0% 57 52,6% 1.426 39,5% April 1.574 38,6% 72 48,6% 1.502 38,1% Mai 1.633 41,8% 78 51,3% 1.555 41,3% Drucksache 21/9465 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2016 VU gemäß § 142 StGB gesamt AQ Davon VU mit Personenschaden AQ Davon VU mit Sachschaden AQ Juni 1.674 37,8% 83 48,2% 1.591 37,3% Juli 1.581 40,0% 84 57,1% 1.497 39,1% August 1.417 39,5% 74 64,9% 1.343 38,1% September 1.601 38,9% 97 45,4% 1.504 38,4% Oktober 1.556 35,0% 79 38,0% 1.477 34,9% November 1.609 37,0% 77 55,8% 1.532 36,0% Dezember 1.585 34,6% 80 53,8% 1.505 33,6% 2017 Januar 1.387 37,9% 70 58,6% 1.317 36,8% Februar 1.291 38,0% 60 50,0% 1.231 37,4% März 1.550 36,6% 67 47,8% 1.483 36,1% April 1.530 33,9% 78 44,9% 1.452 33,3% 5. In wie vielen der aufklärten Fälle kam es in den Jahren 2016 und 2017 (Stichtag 31.05.2017) jeweils zu Verurteilungen und anderen Ahndungen (zum Beispiel Eintragungen im Fahreignungsregister) welchen Ausmaßes ? Fragen nach den Ergebnissen nach einzelnen Straftatbeständen können nur anhand der jährlich erstellten Strafverfolgungsstatistik beantwortet werden. Diese liegt für das Jahr 2017 noch nicht vor. Eine händische Auswertung der mehr als Tausend Akten ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorangestellt wird zur Beantwortung auf die folgende Tabelle hingewiesen: Abgeurteilte aufgrund Unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) 2016 Abgeurteilte 1.244 davon Verurteilte 854 Maßregeln (auch nach Einstellung) 0 Einstellung ohne Maßregeln 314 Freispruch 75 von Strafe abgesehen 1 Quelle: Statistikamt Nord, Strafverfolgungsstatistik 2016