BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9467 21. Wahlperiode 23.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 15.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ in Hamburg Eine Vielzahl früherer Bildungsprogramme der Europäischen Union wurde 2013 unter dem Titel „Erasmus+“ zusammengeführt und bildet nunmehr seit 2014 die ganzheitliche Anlaufbasis für Förderungsbegehren der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie von Jugend und Sport. Das Gesamtförderbudget von Erasmus+ beläuft sich dabei auf 14,8 Milliarden Euro und soll bis zu seinem gegenwärtig vorgesehenen Auslaufen im Jahre 2020 etwa 4 Millionen Menschen in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Studium und Beruf mit EU-Mitteln unterstützen. Darüber hinaus soll es ebenfalls „(…) Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen“ (vergleiche https://bildung-international.hamburg.de/category/menueeu/). Deutschlandweit setzt die Nationale Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der Kultusminister Konferenz Erasmus+ im Schulbereich um. Dabei können die schulischen Einrichtungen beim PAD entweder sogenannte Leitaktionen für „Mobilitätsprojekte für Schulpersonal“ – etwa zu Zwecken der beruflichen Fort- beziehungsweise Weiterbildung von Einzelpersonen im EU- Ausland – oder aber Leitaktionen für die „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren“ – bis zu dreijährige strategische Partnerschaften von Schulen unter bestimmten Zielsetzungen – im Rahmen des Programms beantragen (vergleiche https://www.kmkpad .org/programme/erasmusplus.html). Obschon die Wichtigkeit des Programms außer Zweifel steht, so wurde doch trotz angeblich insgesamt höherer Gesamtförderung und eines größeren Angebots vielfach auch Kritik an der Zusammenlegung in Erasmus+ geäußert . Die bezieht sich vor allem auf die teils sehr nachteilige Unübersichtlichkeit der enthaltenen Angebote, auf die unnötig gestiegene Bürokratisierung bei der Beantragung – die bestenfalls erschwerend bis schlimmstenfalls abschreckend wirke –, die gerade im Schulbereich zu stark auf Lehrkräfte, denn auf Schüler/-innen ausgelegte Charakteristik, die dennoch hohe Zahl an Antragsablehnungen und die in allen Programmangeboten zu geringe Ausstattung mit Fördermitteln sowie die Notwendigkeit kontinuierlicher Weiterentwicklung des Programms insgesamt. Nach nunmehr drei Jahren Erasmus+ stellt sich die Frage nach der gesammelten Erfahrungen zum Bildungsprogramm im Bereich Schule und Ausbildung in unserer Stadt. Drucksache 21/9467 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ich frage den Senat: 1. Wie viele staatliche Schulen in Hamburg nahmen 2012/2013 insgesamt an Programmen zum europäischen Bildungs- und Jugendaustausch teil und an welchen Programmen genau? (Bitte nach Schulform und EU- Programm getrennt in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel- Tabelle angeben.) Für eine Übersicht zur Beteiligung der Hamburger staatlichen Schulen am EU-Bildungsprogramm „EU-Programm für Lebenslanges Lernen“, Bereich COMENIUS bilaterale und multilaterale Projekte, im Zeitraum 2012/2013 siehe Anlage 1. Schulische Kooperationsprojekte mit außerschulischen Trägern im Jugendbereich im Rahmen von EU-Programmen fanden in diesem Zeitraum nicht statt. 2. Wie viele staatliche Schulen in Hamburg haben seit 2014 bis heute (Stand Juni 2017) insgesamt Teilhabe an Förderungen des EU- Bildungsprogramms Erasmus+ beantragt? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln mit Angabe der Schulform in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schulen beantragten dabei Förderungen für Leitaktionen „Mobilitätsprojekte für Schulpersonal“, wie viele beantragten Leitaktionen für „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren“? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 2. angeben.) b. Wie viele dieser Schulen wurden im/vom Programm angenommen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 2. angeben.) Siehe Anlage 2. 3. Welche staatlichen Schulen nahmen/nehmen seit 2014 bis heute (Stand Juni 2017) am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ teil? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln mit Nennung des Standorts samt Schulform Sozialindex und Bezirk in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schulen erhielten dabei Förderungen für Leitaktionen „Mobilitätsprojekte für Schulpersonal“ und wie viele Lehrer/ -innen partizipierten daran? (Bitte in der Tabelle zu 3. angeben.) b. Wie viele dieser Schulen nahmen an Leitaktionen für „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren“ teil, für wie lange und mit welcher Partnerschule jeweils? (Bitte entsprechend mit Angabe der Laufzeit der Projekte in Jahren und des Standorts und der Schulform der Partnerschule in der Tabelle zu 3. angeben.) 4. Wie viele der in Frage 3. genannten Schulen erhielten/erhalten dabei seit 2014 bis heute insgesamt vollumfängliche Förderung für ihre jeweilige Leitaktionen, wie viele nur anteilige Förderung? (Bitte, nach Schulformen , Leitaktionstyp und Förderungsanteil getrennt, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) 5. Wie hoch waren/sind die finanziellen Förderungen für die in Frage 3. genannten Hamburger Schulen im Erasmus+-Programm seit 2014 bis heute (Stand Juni 2017) insgesamt? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, nach Schulformen aufgeschlüsselt, in absoluten Eurobeträgen in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie hoch waren/sind die finanziellen Förderungen für die in Frage 3. genannten Hamburger Schulen im Erasmus+-Programm seit 2014 bis heute (Stand Juni 2017) jeweils pro Standort? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) Für alle am von der Nationalen Agentur für den Schulbereich verwalteten Teil des EU- Programms Erasmus+ teilnehmenden Hamburger Schulen siehe Anlage 3. Für den Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9467 3 Sozialindex siehe Schulentwicklungsplan unter http://www.hamburg.de/contentblob/ 3122244/7d55db43f047b70ed0d745650d7f72f3/data/text-sepl-gesamt.pdf;jsessionid= 6DE44CF49623C659498793CB7C217357.liveWorker2. 6. Auf welche Weise hat sich der Hamburger Senat seit 2013 bis heute (Stand Juni 2017) auf Bundesebene an der Ausgestaltung und der seitherigen Weiterentwicklung von Erasmus+ beteiligt? (Bitte Verfahren und Inhalte der Mitgestaltung samt Zeitschiene beschreiben.) Die für Bildung zuständige Behörde hat sich im Rahmen von folgenden Ländergremien sowie auf Bund-Länderebene an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des EU-Programms Erasmus+ beteiligt: - Als Mitglied im Gremium der Beauftragten der Länder für EU-Programme im Schulbereich (Jahressitzung mit den Vertretern aller Bundesländer; fortlaufende Abstimmungen und Beratungen in Zusammenarbeit mit der Nationalen Agentur beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) für EU-Programme im Schulbereich); - In der Wahrnehmung der Bundesratsbeauftragung im EU-Programmausschuss des Programms für Lebenslanges Lernen (bis 2013) sowie im EU-Programmausschuss Erasmus+ (seit 2014) durch die BSB; damit einhergehend als Mitglied der deutschen Delegation im Programmausschuss (gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sitzungen des Programmausschusses unter Leitung der EU-Kommission finden circa dreimal jährlich statt. - Im Rahmen der Bundesratsbeauftragung Mitglied im Nationalen Begleitausschuss des Programms (Beteiligung des BMBF, BMFSFJ, der Nationalen Agenturen Pädagogischer Austauschdienst, Bundesinstitut für Berufsbildung, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Jugend für Europa, der Sozialpartner). Diese Sitzungen finden jeweils im Vorfeld der Programmausschuss-Sitzungen statt mit dem Ziel der Vorbereitung der deutschen Position. 7. In welcher Weise ist der Hamburger Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde seit 2014 bis heute (Stand Juni 2017) bei der Beantragung , Bewilligung und/oder Teilnahme von staatlichen Schulen am Programm Erasmus+ involviert? (Bitte für die jeweiligen Aspekte darstellen .) a. Bestanden/bestehen seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde Informations- und/oder Beratungsangebote für an der Teilnahme interessierte Schulen? Wenn ja, welche sind das? (Bitte Angebote nennen und erläutern.) b. Bestanden/bestehen seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde Begleitangebote für teilnehmende Schulen ? Wenn ja, welche sind das? (Bitte Angebote nennen und erläutern.) Im EU-Programm Erasmus+ findet eine jährliche europaweite Ausschreibung durch die EU-Kommission statt. Deutsche Schulen werden darüber zusätzlich durch die Nationale Agentur PAD informiert. Hamburger Schulen werden durch die für Bildung zuständige Behörde zusätzlich über die Webseite http://bildunginternational .hamburg.de informiert. Die für Bildung zuständige Behörde bietet zudem seit 2014 eine regelmäßige Information zu den Inhalten und zum Antragsverfahren von Erasmus+ für alle Hamburger Schulen an, diese erfolgt durch die zuständigen Fachreferenten der für Bildung zuständigen Behörde und des HIBB sowie durch zwei sogenannte Erasmus+-Moderatorinnen, die aufgrund ihrer Erfahrung mit Erasmus+- Projekten und Schulentwicklung die Schulen beraten. Je Schuljahr werden zwei allgemeine Informationsveranstaltungen, eine Veranstaltung zur Antragserstellung und ein Workshop für Koordinatoren von laufenden Projekten angeboten. Darüber hinaus können sich Schulen mit Einzelfragen zur Antragstellung und Projektdurchführung an die zuständige Fachreferentin und an die E+-Moderatorinnen wenden. Drucksache 21/9467 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Für die beruflichen Schulen bietet die Mobilitätsagentur Arbeit und Leben Beratung und Unterstützung für die Antragstellung bei Mobilitätsprojekten des Programms Erasmus+ an. Eine Ausweitung dieses Angebots für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen wird zurzeit von der Mobilitätsagentur Arbeit und Leben für die zuständige Behörde entwickelt. Die für Bildung zuständige Behörde bietet einmal jährlich einen Workshop für Koordinatoren von laufenden Erasmus+-Projekten an, der dem Austausch und der Information der Hamburger koordinierenden Lehrkräfte dient. In Zusammenarbeit mit der Nationalen Agentur beim PAD bietet die für Bildung zuständige Behörde gemeinsam mit den zuständigen Ministerien der Länder Niedersachsen , Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern eine sogenannte Kick off-Veranstaltung für neu beginnende Projekte an. Referenten des PAD nehmen aktiv an dieser Veranstaltung teil, um umfangreiche Informationen zur inhaltlichen und verwaltungstechnischen Durchführung der Erasmus+-Projekte zu vermitteln. Schulen, die ein Projekt beantragen möchten, stellen den Antrag im Onlineverfahren direkt bei der Nationalen Agentur PAD. Dort werden alle deutschen Anträge in einem von der EU-Kommission vorgegebenen Verfahren begutachtet. Die Begutachtung erfolgt durch Referentinnen und Referenten des PAD sowie durch ein Auswahlgremium , das sich aus Experten der Bundesländer zusammensetzt. Dabei darf ein Experte nicht die Anträge des eigenen Bundeslandes begutachten. Die für Bildung zuständige Behörde entsendet gemäß Königsteiner Schlüssel zwei Experten, die über eine entsprechende Expertise im Hinblick auf Evaluation und Zielsetzungen von europäischen Projekten im Schulbereich verfügen. Im Anschluss an das Verfahren auf nationaler Ebene werden die Anträge europaweit abgeglichen, um zu überprüfen, ob alle im Antrag aufgeführten Partnerschulen genehmigt werden können. Nach diesem einige Monate dauernden Verfahren erhalten die Schulen den Bescheid. 8. Wurden/werden von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde seit 2014 bis heute (Stand Juni 2017) für am Programm Erasmus+ teilnahmewillige staatliche Schulen zusätzliche finanzielle Unterstützungen – beispielsweise für Beantragung und Projektgenese – bereitgestellt? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln mit Widmung in absoluten Eurobeträgen einer Excel Tabelle angeben.) a. Wurden/werden von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde seit 2014 bis heute (Stand Juni 2017) für am Programm Erasmus+ teilnehmende staatliche Schulen zusätzliche finanzielle Unterstützungen – beispielsweise für Projektentwicklung, Betreuung oder Mittelauffüllung bei nicht vollumfänglicher Förderung – bereitgestellt ? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln mit Widmung in absoluten Eurobeträgen einer Excel Tabelle angeben.) b. Wenn 8. und 8. a.. mit ja beantwortet wurden: Wo genau sind diese Mittel im jeweiligen Jahreshaushalt hinterlegt? (Bitte für jedes Geschäftsjahr einzeln mit Einzelplan, Aufgabenbereich und Produktgruppe entsprechend in absoluten Eurobeträgen in der Tabelle zu 8. beziehungsweise zu 8. a. angeben.) c. Falls 8 und 8a mit nein beantwortet wurden: Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte/ erfolgt keine finanzielle Unterstützung der Schulen, insbesondere angesichts der notwendigen Organisations- und Arbeitsleistung? (Bitte erläutern und Rechtsgrundlage nennen, als auch als Datei anfügen.) Das EU-Programm Erasmus+ ist ein freiwilliges Angebot. Die Schulen können ihr Schulbudget für die Durchführung des Erasmus+-Projekts nutzen. Eine zusätzliche Förderung mit Mitteln der für Bildung zuständigen Behörde ist daher nicht erforderlich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9467 5 Die berufsbildenden Schulen in Hamburg werden fast ausschließlich über das Erasmus +-Programm, das von der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NABIBB) verwaltet wird, gefördert. Die Mobilitätsagentur bei Arbeit und Leben Hamburg beantragt bei der NABIBB im Auftrag des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung in der Leitaktion 1 „Lernmobilität von Einzelpersonen“ für alle berufsbildenden Schulen in Hamburg Stipendien. Die Stipendien können durch die berufsbildenden Schulen direkt bei der Mobilitätsagentur abgerufen werden. Grundlage für diese Zusammenarbeit bildet aktuell das durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Projekt „Wege ins Ausland für alle“, mit einer Laufzeit von vier Jahren (1. Januar 2017 – 31. Dezember 2020). Im vergangenen Jahr haben mehr als 1.200 Berufsschülerinnen und Berufsschüler von 29 der 35 berufsbildenden Schulen in Hamburg berufsbezogene Auslandsaufenthalte absolviert. Dies entspricht knapp 9 Prozent der Berufsschülerinnen und Berufsschüler im zweiten Jahr ihrer Ausbildung im Bereich der Berufsschulen, der vollqualifizierenden Berufsfachschulen und der Fachschulen in Vollzeitausbildung. 9. Wie beurteilen Senat beziehungsweise zuständige Fachbehörde Art und Ausgestaltung des EU-Programms Erasmus+ in schulbildungspolitischen Perspektive? (Bitte auf positive wie negative Aspekte abheben.) a. Wie beurteilen Senat beziehungsweise zuständige Fachbehörde die folgenden Kritikpunkte am gegenwärtigen Charakter von Erasmus+ im Einzelnen (Bitte jeweils gesondert fachlich und sachlich bewerten .): - Teilnahmeerschwernis durch gewachsene Unübersichtlichkeit der enthaltenen Angebote, - Teilnahmeerschwernis durch gestiegene Bürokratisierung bei der Beantragung, - Programm zu stark und einseitig auf Lehrkräfte statt auf Schüler /-innen ausgerichtet, - zu hohe Zahl an Antragsablehnungen, - zu ungenügende finanzielle Förderung über alle Programmangebote hinweg, - bestehende Notwendigkeit konsequenterer und kontinuierlicherer Weiterentwicklung des Programms? 10. Unseren Informationen zufolge müsste der Zwischenbericht zu Erasmus + mittlerweile fertiggestellt sein und dem Senat vorliegen, ist das korrekt? Wenn ja, bitte als Datei anfügen. Wenn nein, wann wird dieser vorliegen und wann wird er der Bürgerschaft beziehungsweise wann wird er öffentlich zugänglich sein? a. Haben Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde an diesem Zwischenbericht mitgewirkt? Wenn ja, auf welche Weise genau? (Bitte Art und Verfahren der Beteiligung erläutern.) b. Welches Fazit zieht der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde aus den bisher vorliegenden Ergebnissen des Zwischenberichtes für das Programm allgemein und für den Bildungsstandort Hamburg im Besonderen? (Bitte ausführlich erläutern.) c. Welche Schwächen und Stärken treten nach Ansicht von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde aus den Resultaten des Zwischenberichts bei Erasmus+ zutage? (Bitte jeweils benennen und erklären.) Drucksache 21/9467 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 d. Welche Maßnahmen sind, bezogen auf die Schwachpunkte des Programms, nach Dafürhalten von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde zu ergreifen, um Erasmus+ zu optimieren? (Bitte Defizite und Maßnahmen darstellen.) 11. Wird sich der Senat – bezogen auf Fragen 10. c. und 10. d. – noch innerhalb dieser Legislaturperiode auf Bundesebene gegenüber der Bundesregierung, mittels seiner Stimme in der Kultusministerkonferenz, sowie mittels seines Gewichtes im Bundesrat für die Abstellung dieser Schwachpunkte an Erasmus+ starkmachen? Wenn ja auf welche Weise? a. Wenn nein, mit welcher Begründung nicht? (Bitte Stellung nehmen.) b. Wenn nein, inwiefern ist das mit seiner Verantwortung für die Bildungslandschaft und Bildungsgerechtigkeit als Teil der Regierungskoalition im Bund und als Hauptkoalitionskraft in der hamburgischen Regierung vereinbar? (Bitte in beiden Dimensionen erläutern.) c. Wenn nein, wann und wie genau plant der Senat, sich auf Bundesebene für die Beseitigung der Defizite von Erasmus+ stark zu machen? (Bitte Terminierung und konkretes Verfahren darlegen.) In der EU-Verordnung des Programms Erasmus+ ist festgelegt, dass im Jahr 2017 die Halbzeitbewertung des Programms stattfindet. Die am Programm teilnehmenden Staaten haben Gelegenheit, in einem Bericht an die EU-Kommission die bisherige Durchführung des Programms zu bewerten. In Deutschland wird zurzeit unter Beteiligung von BMBF, BMFSFJ und KMK ein gemeinsamer Bericht erstellt, der alle Bereiche des Programms bewertet. Nach Fertigstellung wird dieser Bericht an die EU-Kommission übermittelt. Im Rahmen der Erstellung des Berichts werden Erfahrungen und unter anderem die oben genannten Kritikpunkte in enger Rückkopplung mit den Nationalen Agenturen und den zuständigen Länder- und Bundesministerien intensiv beraten. Die Freie und Hansestadt Hamburg wirkt im Rahmen der Bundesratsbeauftragung (siehe Antwort zu 6.) an diesem Prozess mit, der noch nicht abgeschlossen ist. Erfahrungen und Rückmeldungen aus den oben genannten Veranstaltungen mit Hamburger Schulen fließen in den Prozess der Berichtserstellung ein. Die für Bildung zuständige Fachbehörde setzt sich im Rahmen der Bundesratsbeauftragung im Programmausschuss Erasmus+ sowie auf Bund-Länderebene weiterhin für die gute und gegebenenfalls verbesserte Gestaltung und Umsetzung des Programms Erasmus+ ein. A n za h l d e r st a a tl ic h e n H a m b u rg e r S ch u le n , d ie 2 0 1 2 /2 0 1 3 a n e u ro p ä is ch e n B il d u n g sa u st a u sc h e n t e il n a h m e n Ja h r S ch u lf o rm C B L % C M L % S u m m e % G S 2 1 ,0 4 0 0 2 1 ,0 4 S tS 4 7 ,0 1 0 0 4 7 ,0 1 G y 5 8 ,3 3 0 0 5 8 ,3 3 B S 0 0 0 0 0 0 S O 0 0 0 0 0 0 G E S A M T 1 1 2 ,8 2 0 0 1 1 2 ,8 2 G S 0 0 0 0 0 0 S tS 1 1 ,6 9 2 3 ,3 8 3 5 ,0 8 G y 0 0 7 1 1 ,6 6 7 1 1 ,6 6 B S 1 2 ,2 7 1 2 ,2 7 2 4 ,5 4 S O 0 0 0 0 0 0 G E S A M T 2 0 ,5 2 1 0 2 ,6 3 1 2 3 ,1 6 Q u e ll e : In te rn e D a te n d e r zu st ä n d ig e n B e h ö rd e Le g e n d e : C B L C o m e n iu s b il a te ra le P ro je k te C M L C o m e n iu s m u lt il a te ra le P ro je k te 2 0 1 2 2 0 1 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9467 7 Anlage 1 Anzahl der am EU-Programm Erasmus+ teilnehmenden Hamburger Schulen 2014 - 2017 absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent 2014 -- -- 1 3,85% -- -- 1 3,85% 2015 1 3,85% -- -- 1 3,85% -- -- 2016 -- -- -- -- -- -- -- -- 2017* -- -- -- -- -- -- -- -- absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent 2014 3 1,58% -- -- 3 1,58% -- -- 2015 4 2,11% 1 0,53% 4 2,11% 0 0,00% 2016 2 1,05% 1 0,52% 2 1,05% 0 0,00% 2017* 1 0,52% -- -- 1 0,52% -- -- absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent 2014 4 6,78% 8 13,56% 4 6,78% 4 6,78% 2015 6 10,34% 5 8,62% 6 10,34% 2 3,45% 2016 2 3,45% 2 3,45% 2 3,45% 2 3,45% 2017* -- -- 4 6,90% -- -- absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent 2014 4 6,67% 12 20,00% 4 6,67% 2 3,33% 2015 3 5,00% 4 6,67% 3 5,00% 3 5,00% 2016 -- -- 2 3,28% -- -- 1 1,64% 2017* 1 1,64% 2 3,28% 1 1,64% absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent 2014 4 9,09% 2 4,55% 4 9,09% 0 0,00% 2015 2 5,13% 1 2,56% 2 5,13% 0 0,00% 2016 3 8,57% 1 2,86% 3 8,57% 1 2,86% 2017* 1 2,86% -- -- 0 0,00% -- -- Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde * 2017 Über die Anträge zur Leitaktion 2 ist noch nicht entschieden worden. Jahr Berufliche Schulen Antrag Förderung LA 1 LA 2 LA 1 LA 2 Jahr Gymnasien Antrag Förderung LA 1 LA 2 LA 1 LA 2 Jahr Stadtteilschulen Antrag Förderung LA 1 LA 2 LA 1 LA 2 Jahr Grundschulen Antrag Förderung LA 1 LA 2 LA 1 LA 2 Jahr LA 1 LA 2 LA 1 LA 2 Sonderschulen Antrag Förderung Drucksache 21/9467 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 Übersicht aller teilnehmenden Hamburger Schulen der Leitaktion 1 im Schulbereich Anlage 3 zu Drs. 21/9467 beantragt in € bewilligt in € Anteil in Prozent Stadtteilschule Niendorf StS 1 62.857,00 € 24.759,00 € 39,39% Berufliche Schule Burgstraße BS 1 5.722,00 € 3.117,00 € 54,47% Stadtteilschule Eppendorf StS 1 3.117,00 € 3.117,00 € 100,00% Gymnasium Finkenwerder Gy 1 2.605,00 € 2.605,00 € 100,00% Stadtteilschule Barmbek StS 1 3.412,00 € 3.412,00 € 100,00% Hansa-Gymnasium Bergedorf Gy 1 2.605,00 € 2.605,00 € 100,00% Grundschule Heidacker GS 2 2.011,00 € 1.871,00 € 93,04% Staatliche Gewerbeschule Bautechnik BS 2 13.505,00 € 12.807,00 € 94,83% Gymnasium Meiendorf Gy 1 5.210,00 € 5.210,00 € 100,00% Gymnasium Ohmoor Gy 1 5.210,00 € 5.210,00 € 100,00% Grundschule Rotenhäuser Damm GS 1 2.754,00 € 2.669,00 € 96,91% Rudolf-Roß-Grundschule GS 2 4.418,00 € 3.810,00 € 86,24% Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik BS 2 2.054,00 € 2.054,00 € 100,00% Stadtteilschule Wilhelmsburg StS 2 8.105,00 € 8.105,00 € 100,00% Berufliche Schule Sozialpädagogik BS 1 6.234,00 € 5.786,00 € 92,81% Grundschule Alsterredder GS 1 4.610,00 € 3.658,00 € 79,35% Regionale Bildungs- und Beratungszentren SO 1 42.182,00 € 42.182,00 € 100,00% Grundschule Bindfeldweg GS 1 6.098,00 € 5.786,00 € 94,88% Berufliche Schule Burgstraße BS 2 27.189,00 € 21.912,00 € 80,59% Stadtteilschule Eppendorf StS 1 1.759,00 € 1.759,00 € 100,00% Fritz-Schumacher-Stadtteilschule StS 2 14.465,00 € 14.465,00 € 100,00% Goethe-Gymnasium Gy 1 2.893,00 € 2.893,00 € 100,00% Gymnasium Grootmoor Gy 1 5.786,00 € 5.786,00 € 100,00% Gyula Trebitsch-Stadtteilschule StS 1 16.014,00 € 16.014,00 € 100,00% Stadtteilschule Hamburg Mitte StS 1 1.941,00 € 1.941,00 € 100,00% Julius-Leber-Stadtteilschule StS 2 106.382,00 € 106.382,00 € 100,00% Stadtteilschule Kirchwerder StS 2 5.338,00 € 5.338,00 € 100,00% Lise-Meitner-Gymnasium Gy 2 8.679,00 € 8.679,00 € 100,00% Grundschule Max-Eichholz-Ring GS 2 18.683,00 € 18.683,00 € 100,00% Grundschule Richardstraße GS 2 2.669,00 € 2.669,00 € 100,00% Grundschule Alsterredder GS 1 2.893,00 € 2.893,00 € 100,00% Grundschule Bandwirkerstraße GS 1 1.845,00 € 1.745,00 € 94,58% Berufliche Schule für Banken, Versicherungen und Recht mit Beruflichem Gymnasium St. Pauli BS 2 9.748,00 € 9.748,00 € 100,00% Stadtteilschule Eppendorf StS 1 1.759,00 € 1.759,00 € 100,00% Berufliche Schule für Medien und Kommunikation BS 1 6.420,00 € 6.420,00 € 100,00% Berufliche Schule für Sozialpädagogik BS 2 17.843,00 € 17.843,00 € 100,00% Stadtteilschule Wilhelmsburg StS 2 16.212,00 € 16.212,00 € 100,00% Europaschule Gymnasium Hamm Gy 26.942,00 € 26.942,00 € 100,00% Grundschule Max-Eichholz-Ring GS 46.364,00 € 41.364,00 € 89,22% Jahr Schule Schulform* Laufzeit in Jahren FörderungLeitaktion 1 2014 2015 2016 2017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9467 9 Anlage 3 Übersicht aller teilnehmenden Hamburger Schulen der Leitaktion 2 im Schulbereich beantragt in € bewilligt in € bewilligter Anteil in Prozent Europaschule Gymnasium Hamm Gy 2 Istituto di Istruzione Superiore Professionale Via Pedemontana (IT), Ihsan Mermerci Anadolu Lisesi (TR) 43.116,00 € 27.100,00 € 62,85% Stadtteilschule Barmbek StS 2 LYCEE DESCARTES (FR), Agrupamento de Escolas Gil Eanes (PT), Istituto Comprensivo Lucignano (IT), IX Liceum Ogolnoksztalcace im Jaroslawa Dabrowskiego w Lodzi (PL), Colegiul National Pedagogic "Stefan Velovan" (RO), Mazeikiu rajono Zidiku Marijos Peckauskaites gimnazija (LT) 28.250,00 € 27.675,00 € 97,96% Gymnasium Ohmoor Gy 2 Ecole Privée Fieldgen (LU), IES Leonardo da Vinci (ES), Grunnskóli Bolungarvikur (IS), Liceo Scientifico Statale Galileo Galilei (IT) 18.640,00 € 15.370,00 € 82,46% Stadtteilschule Mümmelmannsberg StS 2 Grobinas gimnazija (LV), Kavaklidere Ortaokulu (TR), 4 Gymnasio of Thessaloniki (GR), Bartuvos progimnazija (LT), IIS Liceo "Bocchi-Galilei" (IT) 28.685,00 € 28.685,00 € 100,00% Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Hamburg (BZBS) Sonderschule 3 Statped Heimdal (NO), ONERVA Mäen Koulu (FI), NORSK Spielmeyer-Vogt Forening (NO), Batten Disease Family Ass. (UK), WESC Foundation (UK), Royal Blind Asylum and School (UK) 40.615,00 € 40.615,00 € 100,00% Stadtteilschule Poppenbüttel StS 2 BAYRAMPASA TUNA MESLEKI VE TEKNIK ANADOLU LISESI (TR), lycée Jean Bouin (FR), Uddevalla Gymnasieskola (SE), Geniko Lykeio Argalastis (GR), Shooters Hill Campus (UK), IES RADIO EXTERIOR (ES), Kogeka 8 (BE), IISS Charles Darwin (IT) 26.350,00 € 23.340,00 € 88,58% Stadtteilschule Am Hafen StS 2 Gaziantep Vehbi Dincerler Fen Lisesi (TR), II Liceum Ogolnoksztalcace (PL), Liceo Scientifico Statale V. Vecchi (IT) 34.220,00 € 25.285,00 € 73,89% Gymnasium Marienthal Gy 2 10 GENIKO LYKEIO PEIRAIA (GR), Taurage Versme Gymnasium (LT), LICEO STATALE ETTORE MAJORANA (IT), COLEGIO MILAGROSA- LAS NIEVES (ES), Lycée Auguste Renoir (FR) 36.930,00 € 25.590,00 € 69,29% Stadtteilschule Otto-Hahn StS 2 INSTITUTO DE EDUCACIÓN SECUNDARIA SAN ISIDRO (ES), Liceo Scientifico e Linguistico di Ceccano (IT), "Jordan Jovkov"secondary school (BG), Frederikssund Gymnasium (DK), Lycée Polyvalent Louis de CORMONTAIGNE (FR) 25.545,00 € 25.545,00 € 100,00% Gymnasium Süderelbe Gy 3 Københavns Tekniske Skole (DK), LYCÉE PAUL CEZANNE (FR), Zespol Szkol nr 10 im. prof. Stefana Banacha w Toruniu (PL), Highlands School (UK) 40.050,00 € 40.050,00 € 100,00% Gymnasium Altona Gy 2 IES San Sebastian (ES), Istituto Istruzione Superiore Benedetti Tommaseo (IT), IISS Majorana-Laterza (IT), Lycée général et technologique Jean-Baptiste De Baudre (FR), 16.160,00 € 14.700,00 € 90,97% Stadtteilschule Poppenbüttel StS 2 Behcet Canbaz Anadolu Lisesi (TR), Birmingham Metropolitan College (UK), Ady Endre - Bay Zoltán Gimnázium és Kollégium (HU), ITI "G.B. Bosco Lucarelli" (IT), I.T.E.S. "A. Fraccacreta" (IT), Zespol Szkol Ponadgimnazjalnych w Sadownem (PL), Thyholm Skole (DK) 28.625,00 € 28.625,00 € 100,00% Leitaktion 2 Jahr Schule Schulform Laufzeit in Jahren Förderung 2014 2015 Partnerschule Drucksache 21/9467 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Übersicht aller teilnehmenden Hamburger Schulen der Leitaktion 2 im Schulbereich Stadtteilschule Julius-Leber StS 2 LYCEE MONTMAJOUR (FR), Instituto de Educación Secundaria Martínez Montañés (ES), Immaculata- Instituut (BE), LICEO SCIENTIFICO "VAILATI" (IT) 25.885,00 € 23.160,00 € 89,47% Stadtteilschule Poppenbüttel StS 2 Zespol Szkol Ogolnoksztalcacych nr 3 (PL), ITIS Galileo Ferraris (IT), BHAK und BHAS Oberpullendorf (AT), Stredni skola zemedelska a veterinarni Lanskroun (CZ), BAYRAMPASA TUNA MESLEKI VE TEKNIK ANADOLU LISESI (TR) 35.510,00 € 29.230,00 € 82,31% Berufliche Schule (BS 31) Am Laemmermarkt BS 2 Verzlunarskoli Islands (IS), Escola Secundária de Almeida Garrett (PT), Hyria koulutus Oy (FI), Tevfik Ileri Anadolu Lisesi (TR), Srednja ekonomska sola Maribor (SI) 20.340,00 € 18.790,00 € 92,38% Gymnasium Ohmoor Gy 3 Ecole Privée Fieldgen (LU), Grunnskóli Bolungarvikur (IS), Liceo Scientifico Statale Galileo Galilei (IT) 19.430,00 € 19.430,00 € 100,00% 2017 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde * Nur beantragtes Budget deutscher Antragsteller bzw. deutscher Partnerschule Über die Anträge zur Leitaktion 2 ist noch nicht entschieden worden. 2016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9467 11 9467ska_Text 9467ska_Anlagen 9467ska_Antwort_Anlage1 9467ska_Antwort_Anlage2 9467ska_Antwort_Anlage3