BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9468 21. Wahlperiode 23.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 15.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Werden die befristeten Lehrkräfte in AvM-Dual nun gefeuert, weil die geflüchteten Jugendlichen in Hamburg nur eine Ausbildungsvorbereitung , aber keine richtige Ausbildung bekommen? Als 2015 viele Geflüchtete nach Deutschland und Hamburg kamen, hat man für die jugendlichen Geflüchteten im Alter von 16 bis 18 Jahren die Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AvM-Dual) geschaffen. Neue Klassen wurden „teilweise im Wochenrhythmus“ (siehe Drs. 21/6660) eingerichtet. Dazu wurden viele Lehrkräfte eingestellt. Ich frage den Senat: Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingszuwanderung nach Hamburg wurden im Schuljahr 2015/2016 infolge der sprunghaft angestiegenen Schülerzahlen an den beruflichen Schulen verstärkt unter anderem auch Lehrkräfte mit einer Qualifikation im Bereich Deutsch/Deutsch als Zweitsprache (DaZ) für die Beschulung von neu zugewanderten Jugendlichen mit Migrationshintergrund gesucht, da studierte Berufsschullehrkräfte (Lehramtstyp 5) beziehungsweise qualifizierte Gymnasiallehrkräfte zu diesem Zeitpunkt bundesweit nicht in hinreichender Anzahl verfügbar waren. Daher wurden – rechtlich zulässig und bundesweit üblich – unter anderem auch Kräfte mit einem Hochschulabschluss sowie einer Qualifikation im Bereich Sprache/DaZ ohne einen dezidierten Lehramtsabschluss befristet eingestellt (sogenannte Nichterfüller in der Funktion von Studienräten nach TV-L). Diese DaZ-Lehrkräfte sind in der Regel jedoch nur in den betreffenden Bildungsgängen der Berufsvorbereitungsschule für Migranten einsetzbar, da sie nicht über eine berufsspezifische hochschulische Qualifikation verfügen. Infolge dieser eingeschränkten Einsetzbarkeit und des erwartet temporären Charakters des Einsatzes (Bewältigung des starken Flüchtlingszustroms im Schuljahr 2015/ 2016) sowie der gesetzlichen Normen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wurde diesen DaZ-Lehrkräften von Anfang an ein auf zwei Jahre befristetes Beschäftigungsverhältnis angeboten. Den Beschäftigten war dieser temporäre Einsatz bekannt, da sie sich auf befristete Stellen beworben haben. Mit einem Rückgang der Schülerzahlen (von 2.513 Schülerinnen und Schüler zum Stichtag 07.06.2017 auf prognostiziert circa 1.700 bis zum 01.08.2018) im Migrantenbereich entfällt in der Regel die Möglichkeit, diese eingeschränkt einsetzbaren Lehrkräfte in einer Berufsschule qualifikationsgerecht einzusetzen. Grundsätzlich prüfen alle beteiligten Schulen, ob sich befristet eingestellte Lehrkräfte vor dem Hintergrund ihrer Lehrqualifikation auch für eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst eignen. So können von den rund 47 betroffenen Personen nach aktuellem Stand 13 Personen weiterbeschäftigt werden (Stand Mai 2017). Drucksache 21/9468 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anders als die Fragestellerin suggeriert, werden keine Lehrkräfte entlassen. Vielmehr laufen befristete Arbeitsverhältnisse aus. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele jugendliche Geflüchtete im Alter von 16 bis 18 Jahren haben seit 2015 die Ausbildung in Hamburg begonnen? (Bitte für AvM-Dual beziehungsweise getrennt für BVJ-M, VJ-M und Alphaklassen) nach Möglichkeit monatsweise, sonst schulhalbjahresweise in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Anfängerinnen und Anfänger in Bildungsgängen für Migrantinnen und Migranten in der Berufsvorbereitungsschule seit 01.02.2015 nach Bildungsgang unter Angabe des Schulhalbjahres bei Beginn des Bildungsganges Beginn des Bildungsganges Bildungsgang Anzahl Anfängerinnen Schuljahr Schulhalbjahr* 2014/15 2 BVJ-M 69 VJ-M 208 AvM-Pilot 140 2015/16 1 BVJ-M 86 VJ-M 332 AvM-Dual 655 2 Alphaklasse 250 AvM-Dual 676 2016/17 1 Alphaklasse 66 AvM-Dual 258 Insgesamt 2.740 Davon BVJ-M 155 Alphaklasse 316 VJ-M 540 AvM-Dual 1.729 Quelle: Schuljahresstatistik 2015 und 2016 *1 = Beginn zum 1.8.; 2 = Beginn zum 1.2. 2. Wie hat sich die Zahl der jugendlichen Geflüchteten im Alter von 16 bis 18 Jahren seit 2015 entwickelt? (Bitte für AvM-Dual beziehungsweise getrennt für BVJ-M, VJ-M und Alphaklassen) nach Möglichkeit monatsweise , sonst schulhalbjahresweise in absoluten Zahlen in einer Excel- Tabelle angeben.) Siehe Anlage. 3. Wie viele jugendliche Geflüchtete im Alter von 16 bis 18 Jahren haben seit 2015 die Ausbildung in Hamburg beendet? (Bitte für AvM-Dual beziehungsweise getrennt für BVJ-M, VJ-M und Alphaklassen) nach Möglichkeit monatsweise, sonst schulhalbjahresweise in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Drs. 21/9286. 4. Wie viele Beschäftigte wurden seit 2015 für die Ausbildung von jugendlichen Geflüchteten im Alter von 16 bis 18 Jahren in Hamburg eingestellt? (Bitte für AvM-Dual beziehungsweise getrennt für BVJ-M, VJ-M und Alphaklassen) nach befristet beziehungsweise unbefristet sowie differenziert für Lehrkräfte, betriebliche Integrationsbegleiter/-innen, Sozialarbeiter /-innen/Sozialpädagogen/-innen und Sonstige nach Möglichkeit monatsweise, sonst schulhalbjahresweise in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) 5. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten seit 2015 für die Ausbildung von jugendlichen Geflüchteten im Alter von 16 bis 18 Jahren in Hamburg Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9468 3 entwickelt? (Bitte für AvM-Dual beziehungsweise getrennt für BVJ-M, VJ-M und Alphaklassen) nach befristet beziehungsweise unbefristet sowie differenziert für Lehrkräfte, betriebliche Integrationsbegleiter/- innen, Sozialarbeiter/-innen/Sozialpädagogen/-innen und Sonstige nach Möglichkeit monatsweise, sonst schulhalbjahresweise in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Den berufsbildenden Schulen werden entsprechend der geltenden Bedarfsgrundlage und der jeweiligen SuS-Zahl jedes Bildungsganges ausreichend Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Der Personaleinsatz wird von den einzelnen Schulen vor Ort geplant. Daher lässt sich nicht feststellen, in welchen Bildungsgängen Personal befristet eingesetzt wurde. Temporäre Bedarfe zur Umsetzung der Betrieblichen Integrationsbegleitung im AvM-Dual werden im Rahmen der üblichen Schulpersonalorganisation abgedeckt. Für die zur Verfügung gestellten Personalressourcen ab Oktober 2015 differenziert nach Schulhalbjahren siehe Anlage. 6. Wie viele Beschäftigte, die seit 2015 für die Ausbildung von jugendlichen Geflüchteten im Alter von 16 bis 18 Jahren in Hamburg eingestellt worden waren, sind inzwischen entlassen worden? (Bitte für AvM-Dual beziehungsweise getrennt für BVJ-M, VJ-M und Alphaklassen nach befristet beziehungsweise unbefristet sowie differenziert für Lehrkräfte, betriebliche Integrationsbegleiter/-innen, Sozialarbeiter/-innen/ Sozialpädagogen /-innen und Sonstige nach Möglichkeit monatsweise, sonst schulhalbjahresweise in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben .) Siehe Vorbemerkung. 7. Wie viele Beschäftigte sind zurzeit für die Ausbildung von jugendlichen Geflüchteten im Alter von 16 bis 18 Jahren in Hamburg tätig? (Bitte für AvM-Dual beziehungsweise getrennt für BVJ-M, VJ-M und Alphaklassen ) nach befristet beziehungsweise unbefristet sowie differenziert für Lehrkräfte, betriebliche Integrationsbegleiter/-innen, Sozialarbeiter/- innen/Sozialpädagogen/-innen und Sonstige nach Möglichkeit monatsweise , sonst schulhalbjahresweise in absoluten Zahlen in einer Excel- Tabelle angeben.) a. Für wie viele befristet Beschäftigte endet ihre Befristung mit diesem Schulhalbjahr? (Bitte differenziert für Lehrkräfte, betriebliche Integrationsbegleiter /-innen, Sozialarbeiter/-innen/Sozialpädagogen/-innen und Sonstige in absoluten Zahlen in der Tabelle zu 7. angeben.) b. Für wie viele befristet Beschäftigte endet ihre Befristung nach diesem Schuljahr? (Bitte differenziert für Lehrkräfte, betriebliche Integrationsbegleiter /-innen, Sozialarbeiter/-innen/Sozialpädagogen/-innen und Sonstige in absoluten Zahlen in der Tabelle zu 7. angeben.) c. Wird bei den befristet Beschäftigten, deren Befristung mit diesem Schuljahr endet, unterschieden nach dem Beschäftigungsende zum Ferienbeginn, nach dem Beschäftigungsende zum Schuljahresende oder nach anderen Beschäftigungsenden? Wenn ja, wie viele Beschäftigte betrifft das nach den jeweiligen Beschäftigungsenden? (Bitte differenziert für Lehrkräfte, betriebliche Integrationsbegleiter/-innen, Sozialarbeiter/-innen/Sozialpädagogen/ -innen und Sonstige in absoluten Zahlen in der Tabelle zu 7. angeben .). Für die Stellenbedarfe siehe Anlage. Abgesehen von den Vertretungslehrkräften werden die oben genannten Berufsgruppen in der Regel unbefristet eingestellt. Die DaZ-Lehrkräfte wurden ab Herbst 2015 auf zwei Jahre befristet eingestellt, sodass in diesem Schuljahr grundsätzlich kein Arbeitsverhältnis ausläuft. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/9468 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Eine allgemeine Auswertung über den Status aller befristeten Verträge ist datentechnisch nur eingeschränkt möglich, da das zugeordnete Auswertungsmodul DEZ-AUS als Teil der Personalsoftware PAISY nicht alle dafür notwendigen Merkmale erfasst. Darüber hinaus stehen für die Auswertung keine anderen technischen Möglichkeiten zur Verfügung. 8. Bereits seit dem Schuljahr 2014/2015 wurde das Modell „Dualisierte Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual)“ in Hamburg erprobt. 21 Prozent haben danach eine Ausbildung aufgenommen (siehe Drs. 21/6660). Diese Zahl ist nicht weiter differenziert worden. Wie viele betriebliche Ausbildungen, wie viele schulische Ausbildungen (ohne Berufsqualifizierung), wie viele Berufsqualifizierungen und wie viele außerbetriebliche Ausbildungen wurden demnach aufgenommen ? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent je Ausbildung beziehungsweise Qualifizierung in einer Excel-Tabelle angeben.) Die folgende Tabelle zeigt die Übergänge in Ausbildung (29 von 141) aus dem Piloten AvM-Dual ab August 2016 differenziert nach schulischer, dualer und außerbetrieblicher Ausbildung (siehe auch Drs. 21/7872): Art der Ausbildung Anzahl Prozent (%) Vollqualifizierende Berufsfachschule 5 4 Duale Ausbildung 21 15 Außerbetriebliche Ausbildung 3 2 Quelle: Daten des HIBB a. 48 Schülerinnen und Schüler haben „aus unterschiedlichen Gründen “ den Bildungsgang verlassen (so die Pressemitteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 11.11.16). Welche jeweiligen „unterschiedlichen Gründe“ lagen dafür vor? (Bitte Gründe mit Anteilen in absoluten Zahlen und in Prozent angeben.) Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Gründe, aus denen Schülerinnen und Schüler den Bildungsgang verlassen haben: Grund Anzahl SuS Prozent (189=100%) Abmeldung Hamburg 24 13 Erfolgter Übergang in eine Stadtteilschule 5 3 Erfolgter Übergang in VJ-M 1 0,5 Zurückgesetzt in nachfolgendes Jahr des Ausbildungsganges 18 9 Quelle: Interne Daten des HIBB 9. Bürgermeister Scholz hat wiederholt betont, wie wichtig eine Ausbildung auch für „junge Leute“, somit auch für die jugendlichen Geflüchteten im Alter von 16 bis 18 Jahren, ist: „Ohne Abschluss haben junge Leute heute kaum noch Chancen. In Zukunft wird es maximal für etwa 10 Prozent der Beschäftigten Jobs geben, die man als Ungelernter verrichten kann. Deshalb muss alles daran gesetzt werden, dass jeder Jugendliche einen Berufsabschluss schafft“ (Rede auf Gewerkschaftstag der GEW in Hamburg ). Ist „alles daran gesetzt worden, dass jede/r Jugendliche einen Berufsabschluss schafft“? a. Wenn ja, bitte „alles“ näher ausführen. (Bitte Maßnahmen nennen und erläutern.) b. Wenn nein, weshalb nicht? (Bitte sachlich und fachlich begründen.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9468 5 c. Wenn ja, ist zumindest den jugendlichen Geflüchteten, die den ersten allgemeinbildenden beziehungsweise mittleren Schulabschluss erreicht haben, der Übergang in die Berufsqualifizierung angeboten worden? Wenn ja, wie vielen? Wenn nein, warum nicht? (Bitte sachlich und fachlich begründen.) Die Integration neu zugewanderter Jugendlicher gelingt am besten über den Beruf. Durch vielfältige Maßnahmen verfolgt der Senat dieses Ziel: Seit Februar 2016 ist die dualisierte Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual) das zweijährige Regelangebot der Berufsvorbereitungsschule für alle 16- bis 18-jährigen schulpflichtigen neu Zugewanderten, siehe Drs. 21/4655 und 21/7872. Während ihrer zweijährigen Schulzeit lernen die Jugendlichen gleichzeitig in der Schule und in einem Betrieb. Das bundesweit einmalige Schulangebot AvM- Dual führt direkt zu einem ersten oder mittleren Schulabschluss und bereitet zugleich auf die Arbeitswelt und die Ausbildung in einem Betrieb vor. Die Hamburger Wirtschaft hat rund 2.100 Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Integrationsbegleiter unterstützen die Unternehmen und Jugendlichen während der Praktika. Am Übergang in Ausbildung werden neu zugewanderte Jugendliche in AvM-Dual durch ihre betrieblichen Integrationsbegleiter und Lehrerinnen und Lehrer unterstützt. Wie für schulpflichtige Hamburger Jugendliche ohne Ausbildungsplatz in AvDual ist auch für AvM-Dual ein systematisches Übergangsmanagement durch die Jugendberufsagentur (JBA) aufgebaut worden, siehe auch Drs. 20/4195. Für alle neu zugewanderten jungen Menschen, die in Ausbildung wechseln und weiterhin Sprachförderungsbedarf haben, werden am Lernort Berufsschule geeignete Sprachförder- und Sprachbildungsangebote durch das Personal der berufsbildenden Schulen vorgehalten. Neu zugewanderten jungen Menschen, die nach Beendigung ihrer Schulpflicht in der Berufsvorbereitungsschule nicht direkt in Ausbildung wechseln können, stehen – sofern die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung vorliegen – grundsätzlich alle Förderangebote der Agentur für Arbeit sowie der Freien und Hansestadt Hamburg offen, also auch das Ergänzungsangebot Berufsqualifikation im Hamburger Ausbildungsmodell (BQ). Für die Zielgruppe der 18- bis 25-jährigen neu Zugewanderten hat der Hamburger Senat mit Drs. 21/7872 darüber hinaus beschlossen, über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren vorhandene und neu geschaffene Einzelmaßnahmen zur Integration in Ausbildung und Arbeit zu bündeln und damit eine verlässliche Integrationsbegleitung und Unterstützung aus einer Hand sicherzustellen. Ziel ist es, dass neu zugewanderte junge Menschen die für eine Berufsausbildung erforderlichen sprachlichen Grundlagen erwerben, ein Verständnis des deutschen Bildungssystems, insbesondere der dualen Berufsausbildung, erwerben und ihr Übergang in Ausbildung oder geeignete Förderangebote zügig erfolgen kann. A n za h l* S u S zu m 0 5 .1 0 .2 0 1 5 Le h re rst e ll e n * * * B e tr ie b li ch e In te g ra ti o n sb e g le it e r/ -i n n e n A n za h l* S u S zu m 0 1 .0 2 .2 0 1 6 Le h re rst e ll e n * * * B e tr ie b li ch e In te g ra ti o n sb e g le it e r/ -i n n e n A n za h l* S u S zu m 0 1 .0 8 .2 0 1 6 Le h re rst e ll e n * * * B e tr ie b li ch e In te g ra ti o n sb e g le it e r/ -i n n e n A v M -D u a l 6 2 4 5 6 ,1 3 1 2 1 5 9 2 1 4 3 ,2 0 7 2 2 0 7 1 1 8 6 ,2 9 7 2 A lp h a k la ss e n * * 0 0 ,0 0 0 3 4 9 3 7 ,9 2 0 4 1 3 4 4 ,8 7 0 B V J- M 2 2 2 1 9 ,9 7 0 9 3 8 ,3 7 0 5 0 4 ,5 0 0 V J- M 8 5 4 5 4 ,6 5 0 4 9 0 3 1 ,3 5 0 2 6 0 1 6 ,6 4 0 A n za h l* S u S zu m 0 1 .0 2 .2 0 1 7 Le h re rst e ll e n * * * B e tr ie b li ch e In te g ra ti o n sb e g le it e r/ -i n n e n A n za h l* S u S zu m 1 5 .0 6 .2 0 1 7 Le h re rst e ll e n * * * B e tr ie b li ch e In te g ra ti o n sb e g le it e r/ -i n n e n A v M -D u a l 2 3 3 6 2 1 0 ,1 2 7 2 2 5 1 3 2 2 6 ,0 5 7 2 A lp h a k la ss e n * * 2 9 4 3 1 ,9 4 0 1 7 5 1 9 ,0 1 0 B V J- M 1 0 0 ,9 0 0 1 0 0 ,9 0 0 V J- M 1 2 8 8 ,1 9 0 9 1 5 ,8 2 0 * D a te n q u e ll e : D a ta w a re h o u se * * a b 0 1 . 0 2 .2 0 1 6 m it e ig e n e r B e d a rf sg ru n d la g e a u sg e w ie se n * * * Le h re rs te ll e n b e d a rf e z u m j e w e il ig e n a n g e g e b e n e n S ti ch ta g E s is t d a v o n a u sz u g e h e n , d a ss n u r e in T e il d ie se r Le h re rs te ll e n m it b e fr is te te n V e rt rä g e n b e se tz t is t. A b g e se h e n v o n V e rt re tu n g sl e h rk rä ft e n e rf o lg t in d e r R e g e l e in e u n b e fr is te te E in st e ll u n g . Drucksache 21/9468 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 9468ska_Text 9468ska_Anlage