BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9471 21. Wahlperiode 23.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 15.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Zur Kommunikation zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und den bezirklichen Jugendämtern In der Drs. 21/8000 findet sich der Jahresbericht 2017 des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Kapitel III sind einzelne Prüfungsergebnisse zu Jugend, Schule und Soziales dargelegt. Hierzu gehört auch der Hilfeplan in der Kinder- und Jugendhilfe, der am Beispiel des Bezirksamtes Eimsbüttel beleuchtet wird. Darüber hinaus gibt es auch eine fachliche Diskussion über einzelne Diagnoseverfahren im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), die durchaus auf den unterschiedlichen behördlichen Ebenen differenziert geführt wird. Ich frage den Senat: Im Prüfbericht des Rechnungshofes, der sich auf eine Prüfung im ASD Eimsbüttel bezieht, sowie in den Gremien im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems wurde festgestellt, dass die Diagnostikinstrumente (sozialpädagogische Diagnostik und Kindeswohldiagnostik ) unzureichend eingesetzt werden. Das Bezirksamt Eimsbüttel verweist insofern auf personelle Instabilität und hohe Personalfluktuation im ASD zum Zeitpunkt der Prüfung des Rechnungshofes, die im Jahr 2014 stattgefunden hat. Im Zuge der Personalbemessung wurde das Stellen-Soll im ASD um rund 74 Stellen erhöht, von denen fünf Stellen auf das BA Eimsbüttel entfielen . Durch laufende zentrale und dezentrale Akquise waren am 31.03.2017 rund 100 Prozent aller Stellen besetzt. Die durchschnittliche Fallbelastung, die im Bundesgebiet mit 35 Leistungsfällen pro ASD Fachkraft angegeben wird, liegt in Hamburg bei rund 22. Da in einem großen und mit sehr jungen Fachkräften besetzten Personalkörper regelhaft von Fluktuation auszugehen ist, wurden in einer im Februar 2016 zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und den Bezirksämtern getroffenen Vereinbarung zur Stabilisierung des ASD weitere Maßnahmen der vorausschauenden Personaldisposition, der Personalentwicklung und -bindung vereinbart. Folge des Ausscheidens von Fachkräften ist zwangsläufig die Umverteilung von Fällen auf andere Fachkräfte. Neue Fachkräfte müssen eingearbeitet werden und können zunächst keine schwierigen Fälle übernehmen. Vor diesem Hintergrund verteilen sich die Arbeitsmengen nicht gleichmäßig auf alle und konzentrieren sich gegebenenfalls auf erfahrene ASD-Fachkräfte. Die Situation stellt sich in den 40 ASD-Abteilungen insofern unterschiedlich dar. Da die sozialpädagogische Diagnostik und die Kindeswohldiagnostik zentrale Instrumente zur Unterstützung des Erkennens, Beurteilens und Handelns im ASD darstellen , war diese Frage Gegenstand eines Fachgesprächs der Behördenleitung der Drucksache 21/9471 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 BASFI und Leitungskräften der Bezirksämter zur Nutzung der Diagnostikinstrumente. Im Rahmen des QMS wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der BASFI und der Bezirksämter eingesetzt mit dem Ziel, den Einsatz der Instrumente zu verbessern. Darüber hinaus befasst sich die Jugendhilfeinspektion im Rahmen ihrer aktuell stattfindenden Prüfung im Bezirksamt Eimsbüttel mit diesem Thema. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gibt es einen Bericht der Jugendamtsleitungen an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), der sich mit der Diagnostik im Allgemeinen Sozialen Dienst beziehungsweise bei JUS-IT beschäftigt? Wenn ja, welche Erkenntnisse und Konsequenzen ergeben sich daraus für die BASFI? Bitte im Einzelnen darlegen und ausführen und den Bericht als Datei anhängen. Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wenn es keinen Bericht gibt: Welche Schlüsse zieht der Senat beziehungsweise die Behörde aus dem Bericht des Landesrechnungshofes zum Bezirk Eimsbüttel? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/8740. 3. Sind die Ergebnisse des Berichtes aus Sicht der Senates beziehungsweise der Fachbehörde auf andere Bezirksämter übertragbar? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die jeweils spezifische Situation in den 40 ASD-Abteilungen ist zu berücksichtigen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Gibt es eine Stellungnahme des Bezirksamtes Eimsbüttel zum Bericht des Rechnungshofes zu dessen Prüfungen und Bewertungen im Jugendamt Eimsbüttel? Wenn ja, welche Erkenntnisse und Konsequenzen ergeben sich daraus für den Rechnungshof und gegebenenfalls auch für die BASFI? Bitte im Einzelnen darlegen und ausführen und die Stellungnahme als Anlage beifügen. Siehe Drs. 21/8740. 5. Wird es weitere Untersuchungen dieser Art in anderen Bezirksämtern geben? Wenn ja, aus welchen Gründen und in welchem Zeitrahmen werden diese stattfinden? Wenn nein, warum wird auf weitere Berichte verzichtet? Die Arbeitsplanung, Themen und Zeiten der Prüftätigkeit des Rechnungshofes sind den Fachbehörden und Bezirksämtern nicht bekannt. Die zu prüfenden Ämter und Behörden werden jeweils anlassbezogen von einer anstehenden Prüfung in Kenntnis gesetzt. Zu den Aktivitäten der BASFI im Rahmen der Fachaufsicht über die Jugendämter und der Bezirksämter siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/8740.