BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9475 21. Wahlperiode 23.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 16.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Hohnerkamp-Siedlung Laut Bericht des „Hamburger Abendblattes“ vom 09. Juni 2017 sollen Mieter der Hohnerkamp-Siedlung ihre Gärten weitestgehend freiräumen. Gartenhäuschen , Pforten und andere Dinge sollen verschwinden, selbst Hecken massiv gekappt werden. Grund sei, so die SAGA, der Denkmalschutz. Ich frage den Senat: Die Gartenstadt Hohnerkamp in Bramfeld ist auf einer Fläche von mehr als 30 Hektar errichtet worden und war eines der größten Bauprojekte der Nachkriegszeit in Hamburg . Sie wurde Anfang der 1950er-Jahre in Auftrag gegeben und zeichnet sich durch einen besonderen Charme aus. Geschwungene Straßen und Wege durchziehen das Wohnquartier. Drei Gebäudetypen bestimmen das Bild: Mehr als 300 Reihenhäuser mit je einer Wohnung oben und unten, rund 100 dreigeschossige Gebäude und neun sechsgeschossige Punkthäuser. Die Wohnungen wurden zwischen 1992 und 2003 von der SAGA modernisiert. Die Modernisierungsmaßnahmen waren stets so angemessen, dass der Mietpreis für die Bewohnerinnen und Bewohner bezahlbar geblieben ist. Die Auflagen zur Erhaltung der Siedlung wurden am 24. Februar 1987 im Bebauungsplan Bramfeld 44 durch den Senat beschlossen. Der Bebauungsplan setzt das Gebiet gemäß § 39 Bundesbaugesetz (bis 01. Juli 1987 Vorgängergesetz zum Baugesetzbuch ) als Erhaltungsgebiet fest, woraus sich besondere Vorgaben und eine Genehmigungspflicht für Abbruch, Umbau und Änderungen ergeben. Zudem ist das Ensemble der Hohnerkampsiedlung unter der ID 30991 als Denkmal eingetragen. Auf dieser rechtlichen Grundlage verwaltet und vermietet die SAGA den überwiegenden Teil der Wohnungen und Reihenhäuser. Zusammenfassend wird hierdurch das bundesweit bekannte baukulturelle Kleinod als Zeugnis der jüngeren Baugeschichte Hamburgs dauerhaft erhalten bleiben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der SAGA wie folgt: 1. Welche Dinge und Bauten sollen die Mieter genau aus ihren Gärten entfernen , welche werden von der SAGA weiterhin geduldet? Es ist vorgesehen, Gartenhäuser, Zäune und Sichtschutze beziehungsweise sonstige Aufbauten zu entfernen. Eine Prüfung muss einzelfallabhängig je nach Art der jeweils von den Mieterinnen und Mietern durchgeführten Arbeiten beziehungsweise erstellten Aufbauten erfolgen. Weitere Ausdifferenzierungen durch eine manuelle Einzelauswertung sind im Rahmen der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Warum sollen etwa Pforten entfernt und Hecken gestutzt werden? Drucksache 21/9475 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Sind Schuppen, Wintergärten und Zäune baurechtlich zulässig? Wenn ja, bis zu welcher Größe? 4. Welche Anzahl an Gebäuden und Anbauten im aktuellen Bestand entspricht nicht den baurechtlichen Regelungen, welche Anzahl entspricht ihnen? 5. Wie genau lauten die Vorgaben des Denkmalschutzes für die Siedlung, wer hat sie wo beschlossen und welche Verbindlichkeit haben sie? 6. Welche Vorgaben hat die SAGA genau in den Mietverträgen getroffen, die die Gärten betreffen? Grundsätzlich sind Aufbauten et cetera dann baurechtlich zulässig, wenn bei der Errichtung nicht gegen die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften verstoßen wurde. Die Auflagen zur Erhaltung der Siedlung ergeben sich aus dem Bebauungsplan Bramfeld 44 und den denkmalschutzrechtlichen Vorgaben. Infolgedessen hat die SAGA seit 30 Jahren mit den Mieterinnen und Mietern der hier nachgefragten SAGA-Wohnungen regelhaft zusätzliche mietvertragliche Vereinbarungen zu den gestalterischen Anforderungen der Gärten getroffen. Die Entfernung von Aufbauten soll erfolgen, soweit diese den mietvertraglichen Vereinbarungen insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen aus dem Bebauungsplan Bramfeld 44 nicht entsprechen. Sofern es um bauordnungsrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit geht, sind nach der derzeit geltenden Rechtslage verfahrensfreigestellt: Ein Schuppen bis 30m3 umbauter Raum je zugehörigem Hauptgebäude, Abschnitt I Nummer 1.1 der Anlage zu § 60 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und Zäune bis zu 2,00 m Höhe, Abschnitt 6 der Anlage zu § 60 HBauO. Die Freistellung von Genehmigungsbedürftigkeit entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung, öffentlichrechtliche Anforderungen, die an diese Vorhaben gestellt werden, einzuhalten. Das gilt vorliegend für die Vorgaben der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 44. Wintergärten sind nach § 59 HBauO grundsätzlich baugenehmigungsbedürftig. Inwieweit Verstöße vorliegen, wird derzeit seitens der SAGA geprüft. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Trifft es zu, dass die SAGA in den Mietverträgen davon abrät, Dinge in den Kellern zu lagern, da diese feucht sind? Welche Maßnahmen trifft die SAGA, um diesen Zustand zu ändern? Die SAGA weist in ihren Mietverträgen darauf hin, dass es in Kellerräumen dieser Baualtersklasse konstruktionsbedingt zu Feuchteerscheinungen kommen kann, die jedoch keinen Mangel der Mietsache darstellen. In besonders gelagerten Einzelfällen werden durch die SAGA technisch geeignete Maßnahmen zur Abhilfe wie zum Beispiel Sanierputz oder Horizontalsperren ergriffen. 8. Wenn Keller nicht genutzt werden können und die Kellertreppen etwa für Fahrräder und Rasenmäher nicht geeignet sind und zudem die Gartenhäuschen abgebaut werden sollen – welche alternativen Möglichkeiten zur Unterstellung von Fahrrädern und Gartengeräten wie etwa Rasenmähern stehen den Bewohnern sonst zur Verfügung? Fahrräder und kleinere Gartengeräte können grundsätzlich in den Kellerräumen gelagert werden. Sofern sich die Mieterinnen und Mieter an die Vorgaben des Bebauungsplans Bramfeld 44 halten und damit keine Abgrenzung zu den öffentlichen Grünflächen erfolgt, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9475 3 werden die Rasenflächen durch die von der SAGA beauftragten Fachfirma im Rahmen der Gartenpflege gepflegt.