BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9478 21. Wahlperiode 23.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 16.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Winterhuder Stadtfest 2017 Am 16. und 17. September dieses Jahres findet das Stadtfest Winterhude statt. Ausgerichtet wird dieses von der „AHOI Events GmbH“ und dem „Verein Kinder- und Jugendmobil Winterhude Süd e.V.“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die AHOI Events GmbH Ausrichter des Winterhuder Stadtfestes? Gibt es insbesondere einen Vertrag mit der Stadt? Wenn ja, bitte ich um Vorlage dieses Vertrages. 2. Welche Befugnisse hat die AHOI Events GmbH konkret in Bezug auf das Stadtfest und in welcher Weise sind diese geregelt? Welche Auflagen hat die AHOI Events GmbH zu beachten? Die rechtliche Grundlage für die Ausrichtung des Winterhuder Stadtfestes wäre eine Sondernutzungserlaubnis nach § 19 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG). Die AHOI Events GmbH hat eine solche am 14. Juni 2017 beantragt. Der Antrag wird noch geprüft. Die mit der Erlaubnis gegebenenfalls verbundenen Rechte und Auflagen sind daher noch nicht abschließend definiert. 3. Welche Rolle spielt der „Verein Kinder- und Jugendmobil Winterhude Süd e.V.“ bei der Ausrichtung des Stadtfestes? Der Verein Kinder- und Jugendmobil Winterhude Süd e.V. ist im Antrag der AHOI Events GmbH als Partner angegeben. 4. Wer war in den Jahren bis 2007 Ausrichter des Winterhuder Stadtfestes beziehungsweise des Mühlenkampfestes? Bis zum Jahr 2007 war die Interessengemeinschaft Mühlenkamp e.V. Ausrichter des Mühlenkampfestes. 5. Welche Rolle spielt die „Interessengemeinschaft rund um den Mühlenkamp “ in der Ausrichtung des Festes? Aus den Antragsunterlagen geht keine Beteiligung der genannten Interessengemeinschaft für das Jahr 2017 hervor. 6. Wer ist für die Auswahl der Beschicker des Stadtfestes verantwortlich? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Die Auswahl der Beschicker im Rahmen der Standplatzvergabe obliegt dem Inhaber der Sondernutzungserlaubnis. Die Vergabe der Standplätze erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage. Drucksache 21/9478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Für welche Bereiche im Zusammenhang mit dem Stadtfest Winterhude ist die Stadt beziehungsweise das Bezirksamt Nord zuständig? Das Bezirksamt Hamburg-Nord erteilt die Sondernutzungserlaubnis und die erforderlichen gewerbe- beziehungsweise konzessionsrechtlichen Genehmigungen und ist für die Kontrolle der Einhaltung der geltenden Vorschriften und der erteilten Auflagen zuständig. Die Erstellung eines Sicherheits- sowie eines Rettungskonzeptes erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen Bereichen der Behörde für Inneres und Sport (Polizei beziehungsweise Feuerwehr). 8. Wurden bisher politischen Parteien Standgenehmigungen für das diesjährige Fest erteilt? Wenn ja, welchen? Nein. 9. Gab es in der Vergangenheit Stände von politischen Parteien auf dem Winterhuder Stadtfest beziehungsweise dem Mühlenkampfest? Wenn ja, von welchen und zu welchen Daten? Im Jahr 2016 gab es nach Angaben des Veranstalters jeweils einen Infostand der SPD sowie der Partei DIE LINKE. Für die Veranstaltungen bis 2007 liegen hierzu keine Unterlagen vor.