BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9479 21. Wahlperiode 23.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Albtraum Kfz-Anmeldung (II) Alleine die Zahl der in Hamburg zugelassenen Autos ist seit 2011 um über 45.000 gestiegen. Das zeigt, dass das Auto weiterhin sehr beliebt bei den Hamburgerinnen und Hamburgern ist. Leider hat der rot-grüne Senat diesen Trend ganz offensichtlich verschlafen und es kommt bei der An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen (Kfz) jeglicher Art immer wieder zu langen Wartezeiten, die sich teilweise über mehrere Tage ziehen. Darüber hinaus gibt es beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) weitere Vorgänge, die einer genaueren Betrachtung bedürfen. So scheint der LBV nicht in der Lage zu sein, adäquat auf die immer wiederkehrenden Schwankungen der Arbeitsvolumina zu reagieren. Ziel muss eine deutliche Verbesserung der „Kundenfreundlichkeit “ sein. Bei einem kürzlich erschienenen ADAC-Test schnitt Hamburg bundesweit am schlechtesten ab. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat im Fahrzeugzulassungsbereich eine weitere Reduzierung der Terminvorlaufzeiten und der durchschnittlichen Wartezeiten gegenüber dem Stand im November 2016 (siehe Drs. 21/6565) erreicht. Den genannten ADAC-Test nimmt der LBV wie alle Hinweise zur Servicequalität zur Kenntnis und bezieht dies in die Weiterentwicklung seiner Angebote ein. Allerdings ist auch die Servicequalität vorrangig anhand der Gesamtleistung für die jährlich circa 230.000 Kundinnen und Kunden zu bewerten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele KFZ waren zum Stichtag 01.01.2011 und zum Stichtag 01.06.2017 in Hamburg gemeldet? Zum 1. Juni 2017 waren 911.245 Kfz in Hamburg gemeldet. Zu 2011 siehe Drs. 21/6595. 2. Hat der LBV auf die steigende Zahl von KFZ Anmeldungen reagiert? Wurden weitere Mitarbeiter eingestellt und neue Arbeitsplätze eingerichtet ? Ja. Die Anzahl der Vollzeitäquivalente hat sich vom 1. Januar 2011 bis zum 1. Mai 2017 von 130 auf 134 erhöht. Der LBV besetzt durch Fluktuation frei werdende Stellen zudem kontinuierlich nach. Wie in der Drs. 21/6595 dargestellt, erfolgt darüber hinaus eine ständige Verbesserung von Abläufen, Informationstechnik und Onlineangeboten, die zu einer höheren Produktivität führt. Im Übrigen siehe Drs. 21/6595. 3. Wie viele Arbeitsplätze sind in den fünf Zulassungsstellen aktuell jeweils seit wann und aus welchen Gründen unbesetzt? Drucksache 21/9479 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie hat sich die Zahl unbesetzter Stellen seit 2011 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Der LBV hat keine dauerhaft unbesetzten Stellen in den Zulassungsstandorten. Er hat auch in den vergangenen Jahren grundsätzlich freie Stellen zeitnah ausgeschrieben. 5. Wie haben sich die Fehlzeitenquote und der Krankenstand a) beim LBV im Allgemeinen, b) bei den Zulassungsstellen im Speziellen seit 2011 entwickelt? (Bitte jahresweise und bei 5. b) zusätzlich für die einzelnen Zulassungsstellen aufschlüsseln.) Zur Fehlzeitenquote (FZQ) von 2011 bis 2015 siehe Drs. 21/6595. Zulassungsstandorte 2016 30.04.2017* FZQ FZQ Bergedorf 10,2 % 12,9 % Harburg 24,2 %** 21,0 %** Mitte 12,2 % 11,8 % Nord 10,8 % 9,4 % West 9,9 % 13,7 % LBV gesamt 10,3 % 11,2 % * bis 30.04.2017 kumulierter anteiliger Jahreswert ** In kleinen Einheiten kann eine zufällige Häufung von Ausfällen zu besonders hohen Krankenquoten führen. 6. Wie lang sind im Durchschnitt die Wartezeiten der einzelnen Zulassungsstellen (Bitte einzeln auflisten)? Gibt es zum Quartalsende und/ oder zu anderen Stichtagen verlängerte Wartezeiten? Vom 1. Januar 2017 bis 16. Juni 2017 betrugen die durchschnittlichen Wartezeiten der Kundinnen und Kunden mit/ohne Termin in den einzelnen LBV-Standorten: Mitte 11:15 Minuten Nord 07:32 Minuten West 04:42 Minuten Harburg 04:51 Minuten Bergedorf 11:49 Minuten Im Laufe eines Jahres kann es an einzelnen Tagen im Monat durch eine erhöhte Anzahl von Kundinnen und Kunden zu längeren Wartezeiten im Vergleich zu der durchschnittlichen Wartezeit kommen. 7. Wie ist der Ablauf beim LBV beziehungsweise den Zulassungsstellen, wenn fehlerhafte Unterlagen (zum Beispiel fehlerhafte elektronische Versicherungsbestätigungen ) eingereicht wurden? Wird hier dann der gesamte Vorgang überprüft oder jeweils jeder einzelne zu bemängelnde Inhalt wieder zurückgegeben? Warum wird so verfahren? 8. Wie schlägt sich die neue Zulassungsstelle in der Schnackenburgallee kostenmäßig auf den Etat des LBV nieder? 9. Welche Vorteile haben sich durch die Eröffnung ergeben? 10. Wurden dafür zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen oder verteilen sich die bisherigen Mitarbeiter auf mehr Standorte? Siehe Drs. 21/6595. 11. Wie wirkt sich diese Eröffnung auf die Mieten der Schilderhersteller am Ausschläger Weg aus? Die Mieteinnahmen des LBV durch die beiden Geschäfte von Schilderprägern im Gebäude des LBV am Ausschläger Weg 100 haben sich im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr leicht verringert. Im Übrigen siehe Drs. 21/6595.