BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9488 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Setzt der Senat die politische Selbstverpflichtung in Hummelsbüttel auch wirklich um? Drs. 21/8855 macht deutlich, dass zum Jahreswechsel 2017/2018 die 182 Wohnungen in dem Flüchtlingsquartier nach „Perspektive Wohnen“ am Rehagen bezugsfertig sein werden. Die hohe Zahl an zusätzlichen Bewohnern mit zudem besonderen Bedarfen ist durchaus eine Herausforderung für den sozial sehr durchmischten Stadtteil Hummelsbüttel mit seinen bereits jetzt durchaus beachtenswerten Problemen. Im Stadtteil gibt es die berechtigten Bedenken, dass der rot-grüne Senat die zugesagten Maßnahmen der Selbstverpflichtung nicht einhält. Die Erfahrungen der vergangen sechs Jahre zeigen leider, dass die SPD-Senate immer wieder gegen Zusagen verstoßen und somit viel Vertrauen verspielt haben. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) und des Jobcenters team.arbeit.hamburg (Jobcenter ) wie folgt: 1. In Drs. 21/8855 ist unter Frage 4. die Antwort des Senats zu finden, dass der Erstbezug des ersten Bauabschnitts „voraussichtlich zum Jahresende 2017“ erfolgen wird. In Drs. 21/8982 begründet derselbe Senat, dass man die Flüchtlinge dieses Standortes nicht in die laut Orientierungsund Verteilungsschlüssel Hummelsbüttel zuzumutende Flüchtlingsplatzzahl hinzurechnen könne, da die „Inbetriebnahme des Standortes Rehagen … für 2018 geplant“ ist. a) Wann ist nun wirklich die Inbetriebnahme des Standortes Rehagen geplant? Siehe Drs. 21/8855. b) Welche Auswirkungen hat die Belegung der Unterkünfte am Rehagen auf die Zahl der Flüchtlingsplätze im Stadtteil in Bezug auf den Verteilungsschlüssel? Gemäß Drs. 21/8982 entfallen bei 38.996 Plätzen Ende 2017 und dem nach dem Orientierungs- und Verteilungsschlüssel vorgesehenen Prozentwert in Höhe von 1,03 Prozent 401 Plätze auf Hummelsbüttel. Sollte sich der für Hamburg vorgesehene gesamte Platzbestand am Standort Rehagen für 2018 um die geplanten 600 Plätze und damit insgesamt auf 39.596 Plätze erhöhen, entfielen auf Hummelsbüttel bei dem genannten Prozentwert 408 Plätze. c) Ergeben sich hieraus Platzreduzierungen für den Stadtteil? Siehe Drs. 21/8982. Drucksache 21/9488 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wann wurde das zugesagte B-Plan-Verfahren für den 1. Bauabschnitt gestartet und wann wird es voraussichtlich abgeschlossen? 3. Liegt für den zweiten Bauabschnitt inzwischen eine Baugenehmigung vor beziehungsweise wann ist in etwa mit dieser zu rechnen? Wann soll die Vorweggehemigungsreife vorliegen? Wie viele Gebäude mit wie vielen Wohnungen welcher Art (Sozialwohnung, freie Vermietung, Eigentum ) sind hiernach nun vorgesehen? Wird die Zusage der Selbstverpflichtung mit maximal 182 Wohnungen, die zudem frei finanziert sein sollen, eingehalten? Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung hat am 12. Januar 2016 die Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens Hummelsbüttel 28 beschlossen. Der Verlauf eines Bebauungsplan-Verfahrens wird grundsätzlich auch von Art und Umfang der Belange beeinflusst, die von beteiligten Behörden und der Öffentlichkeit vorgebracht werden und im Rahmen des Verfahrens bearbeitet werden müssen. Ein bestimmter Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens kann daher noch nicht belastbar angegeben werden. Die Vorweggenehmigungsreife wird für den Jahreswechsel 2017/2018 angestrebt. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplans und die Änderung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm. Die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplanverfahrens ist eine Voraussetzung der Erteilung der Baugenehmigung für den zweiten Bauabschnitt. Es sind vier Gebäude mit insgesamt 182 frei finanzierten Mietwohnungen vorgesehen. Die Zusage der Selbstverpflichtung wird eingehalten. 4. In der Selbstverpflichtung für den Stadtteil (Drs. 21/5231) hat Rot-Grün zugesagt, beim Erstbezug „Haushalte mit guter Bleibeperspektive und möglichst bereits erfolgter bzw. eingeleiteter Integration in den ersten Arbeitsmarkt“ sowie Familien mit mindestens einem Kind zu bevorzugen. Gedenkt der Senat diese Zusage einzuhalten? Wenn ja, wie, angesichts des Umstandes, dass auch in anderen Bürgerverträgen zugesagt worden ist, diesen Standorten diesen Zielgruppen zukommen zu lassen, obwohl es sich bei einem großen Teil der Flüchtlinge um alleinstehende Männer handelt? Siehe Drs. 21/3652, Drs. 21/3894 und Drs. 21/8132. 5. Wie viele Wohnungen für Auszubildende und Studenten sowie Senioren sind in Bauabschnitt 1 und 2 jeweils vorgesehen? Wie viele dieser Wohnungen werden barrierefrei gebaut? Die SAGA errichtet Wohnungen unterschiedlicher Größe mit einem hohen Anteil barrierefreier Wohnungen. Diese Wohnungen eignen sich daher grundsätzlich für unterschiedliche Zielgruppen und Haushaltsgrößen. Feste Kontingente für einzelne Zielgruppen werden dabei nicht festgelegt. Insgesamt 88 Wohnungen werden barrierefrei gebaut. 6. Vor Erstbezug soll eine aktualisierte Betrachtung der tatsächlichen Bedarfssituation erfolgen, um die maximale Obergrenze an öffentlichrechtlichen Unterkünften (örU) für diesen Standort festzulegen. a) Wann soll diese durch welche Stelle erfolgen? b) Welches Szenario wird durch das ZKF für den Unterbringungsbedarf aktuell angesetzt? ZKF‐Szenario (Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge) oder BMF‐Szenarios (Bundesministerium für Finanzen )? c) Wurden entsprechende Zusagen bezüglich der Umsetzung der Reduzierung hierzu bereits vom Investor eingeholt? d) Mit welcher Belegung plant der Betreiber derzeit und welche Belegung wird in Richtung f & w fördern und wohnen AöR kommuniziert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9488 3 e) Bis zu welchem Monat und Jahr reicht die aktuelle Planung des ZKF für Unterbringungsbedarfe in Köpfen und Bestandsentwicklung in Plätzen für örU und EA für Flüchtlinge in Hamburg? f) Wie entwickelt sich auf Monats- oder Quartalsbasis der Unterbringungsbedarf , getrennt ausgewiesen für örU und EA, für Flüchtlinge in Hamburg in Köpfen bis zum Ende des Planungshorizonts des ZKF? g) Wie entwickelt sich auf Monats- oder Quartalsbasis die geplante Bestandsentwicklung, getrennt ausgewiesen für örU und EA, für Flüchtlinge in Hamburg in Plätzen bis zum Ende des Planungshorizonts des ZKF? h) Ist der geplante Unterbringungsbedarf für örU für Flüchtlinge in Hamburg durch die aktuelle Bestandsentwicklung für die kommenden zwölf Monate gedeckt? i) Kann aufgrund der vorhandenen Bedarfsdeckung der ZKF-Planung für die kommenden zwölf Monate die Obergrenze für die örU am Rehagen (zum Einzugstermin) auf bis zu 450 Flüchtlinge festgelegt werden? Ende Mai 2017 waren insgesamt rund 32.700 Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen und öffentlich-rechtlichen Unterkünften (örU) untergebracht. Bis Ende Dezember werden rund 35.200 unterzubringenden Personen in EA und örU prognostiziert. Die Erhöhung des Unterbringungsbedarfes bis Dezember 2017 erfolgt auf Basis der angepassten Prognose des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge (ZKF). Der Übergang von EA in örU ist abhängig von den fertiggestellten Plätzen in der örU und dem Umzug von Personen von örU in Wohnungen. Die aktuelle Kapazitätsplanung des ZKF reicht bis Dezember 2017, darüber hinausgehende Planungen sind noch nicht abgeschlossen, da die aktuelle Entwicklung in die Planung einfließen muss. Zur aktuellen Bestandsentwicklung siehe http://www.hamburg.de/zkfpressemeldungen /8883964/2017-06-01-zkf-13-weitere-erstaufnahmen-werden-bisende -2017-ausser-betrieb-genommen-oder-geschlossen/ und http://www.hamburg.de/ fluechtlingsunterkuenfte. Für die kommenden zwölf Monate ist die Kapazitätsplanung zur Versorgung der Unterbringungsbedarfe nach gegenwärtigem Stand insgesamt insofern auskömmlich, als keine Obdachlosigkeit entsteht. Allerdings ergibt die Prüfung der Bedarfsdeckung, dass der prognostizierte Gesamtbestand nicht ausreicht, um bis zum Jahresende 2017 alle Überresidenten in einer örU unterzubringen, wozu Hamburg gesetzlich verpflichtet ist. Der weitere Abbau von Überresidenten ist weiterhin eine der obersten Zielsetzungen. Eine Trennung der unterzubringenden Personen nach Unterbringungsbedarfen in Erst- und Folgeunterbringung erfolgt bis zum Abbau aller Überresidenten nicht. Wenn die aktualisierte Betrachtung der tatsächlichen Bedarfssituation ergibt, dass der prognostizierte Gesamtbestand trotz niedrigerer Flüchtlingszahlen nicht bedarfsdeckend ist, sieht die Regelung in der politischen Selbstverpflichtung vor, dass die UPW- Standorte im erforderlichen Umfang, aber nur bis zu einer Höchstgrenze, eine größere örU-Platzzahl ausweisen, als dies jeweils im Fall des BMF-Szenarios vorgesehen ist (siehe Drs. 21/5231, Anlage 5 Ziffer 8). Für die UPW Rehhagen ist wie in der politischen Selbstverpflichtung die Zahl 600 als Höchstgrenze festgelegt worden und wird vom Betreiber in den Planungen berücksichtigt . Im Übrigen siehe Drs. 21/7876 und Drs. 21/9197. 7. Geplant ist zudem, die soziale Infrastruktur auszubauen. a) Wo werden wie viele zusätzliche Kita-Plätze geschaffen? Wie viel Platzbedarf (Anzahl) an Elementar- und wie viel Platzbedarf an Drucksache 21/9488 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Krippenplätzen wird voraussichtlich durch die Unterkunft Rehagen entstehen? Am südwestlichen Quartierseingang des geplanten Wohnquartiers Rehagen/ Poppenbütteler Weg ist eine Kita mit insgesamt circa 100 Krippen- und Elementarplätzen geplant. Ausgehend von der Platzzahl und der geplanten Belegung ergibt sich voraussichtlich eine Bedarf von circa 80 Plätzen. Zur Belegungsplanung siehe Antworten zu 4. und 6. a) bis i). b) Wo sind wie viele zusätzliche Schulkapazitäten geplant? Wie viel Platzbedarf (Anzahl) an Grundschul- und weiterführenden Schulplätzen wird durch die Unterkunft Rehagen zusätzlich voraussichtlich entstehen? Die tatsächliche Schülerzahl ist abhängig von der Belegung der Unterkunft Rehagen. Derzeit geht die zuständige Behörde davon aus, dass etwa 15 Prozent der Bewohner Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sind und einen Platz an der allgemeinbildenden Schule benötigen. Dies entspricht nach der derzeitigen Planung rund 110 Schülerinnen und Schüler, verteilt auf zehn Jahrgänge, die durch die geplante Unterkunft am Rehagen zusätzlich versorgt werden müssen, wenn diese vollständig belegt ist. Die Schulplätze werden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt, die Planungen der zuständigen Behörde, wo die Kinder und Jugendlichen beschult werden, sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit wird aber davon ausgegangen, dass die bestehenden Kapazitäten sowohl in den Vorbereitungsklassen als auch in den Regelklassen ausreichend sind. c) Wann wird wo durch wen ein Quartiersmanagement eingerichtet? Ist geplant, dass hier gegebenenfalls eine private Institution mit der Bereitstellung eines Quartiersmanagements beauftragt werden könnte? Inwieweit ist dies mit Punkt 18 der Selbstverpflichtung vereinbar ? Es ist beabsichtigt, circa zwei Monate vor Belegung der Unterkunft ein Quartiersmanagement einzurichten. Gegenwärtig bewirbt sich ein Träger der Freien Wohlfahrtspflege für eine Förderung aus Bundesmitteln, die eine ähnliche Zielsetzung verfolgt wie das Quartiersmanagement. Darüber hinaus wird eine weitere Bundesförderung im Rahmen von Integration von Flüchtlingen beantragt. Sollten diese Förderungen bewilligt werden, ist zu prüfen, ob die geforderte zusätzliche Begleitung durch die SAGA und die Finanzierung über den bezirklichen Quartiersfonds noch erforderlich ist oder die Zielsetzung im Sinne der politischen Selbstverpflichtung erfüllt wird. d) Wann soll wo durch wen eine Beteiligungsstruktur für die Anwohner geschaffen werden? Wie soll diese genau aussehen? Die Beteiligungsstruktur für die Anwohnerinnen und Anwohner soll durch das Quartiersmanagement oder der analogen Struktur in enger Absprache mit dem Bezirksamt Wandsbek geschaffen werden. Zentrales Gremium wird der Quartiersbeirat. e) Wann sollen zusätzliche Kapazitäten in welcher Form beim bestehenden Eltern-Kind-Zentrum am Tegelsbarg geschaffen werden? Die zusätzlichen Kapazitäten können in Form eines Zusatzmoduls „Arbeit mit Flüchtlingsfamilien “ auf Antrag des Eltern-Kind-Zentrums Tegelsbarg von der zuständigen Behörde zum benötigten Zeitpunkt bewilligt werden. f) Welche Planungen bestehen bezüglich des Berufsorientierungsprojektes BEO? Das Berufsorientierungsprojekt BEO T.A.K. e.V. hat für den Ausbau seiner Holzwerkstatt bezirkliche Mittel in Höhe von 5.700 Euro erhalten. Der Ausbau wurde im April 2017 fertiggestellt. Weitere Planungen stehen noch aus. g) Wie sollen zu wann die Kapazitäten des Hauses der Jugend ausgeweitet werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9488 5 h) Welche weitere Verstärkung bei der Jugendarbeit ist geplant? i) Zusätzliche bezirkliche Mittel zur sozialen Flankierung sollen in welcher Höhe dem Stadtteil zu wann wofür zufließen? Die Planungen sind noch nicht abschlossen. 8. Was hat die Prüfung einer Außenstelle von W.I.R im Alstertal ergeben? Die Prüfung einer möglichen Außenstelle von W.I.R in Alstertal ist noch nicht abgeschlossen . Hierzu werden die Erfahrungen der Dependancen in Harburg und Bergedorf herangezogen. Im Übrigen erfolgt das Verfahren der Kundensteuerung in Hinsicht auf die kundenprofilspezifische Betreuung zur Integration in den Arbeitsmarkt seit dem 1. Januar 2017 unabhängig vom Wohnort der Kunden frühzeitig und zentral, siehe Drs. 21/8210. 9. Wie sollen die Möglichkeiten von Aus- und Fortbildung sowie Qualifizierung im Stadtteil gestärkt werden? Das Angebot für Aus- und Fortbildungen sowie Qualifizierungen konzentriert sich nicht auf einzelne Stadtteile, sondern wird seitens der Agentur, Jobcenter sowie unterschiedlicher Träger im gesamten Stadtgebiet für die jeweilige Zielgruppe vorgehalten. Nur so ist eine bestmögliche Auslastung der Angebote und Ressourcennutzung möglich . Gleichzeitig fördert dieser übergreifende Ansatz auch die persönliche Mobilität und das Kennenlernen des gesamten Stadtgebietes. Im Rahmen des gemeinsamen Programm W.I.R verfolgen Agentur, Jobcenter und die zuständige Behörde den Ansatz der passgenauen, profilbezogenen Förderung: Seit dem 1. Januar 2017 werden die mitgebrachten beruflichen formalen und nonformalen Kompetenzen für alle erwerbsfähigen Geflüchteten bereits zentral im Ankunftszentrum seitens der Agentur erhoben und zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration zielgerichtet in die Standorte der Jugendberufsagentur, W.I.R und den lokalen Standorten der Agentur und Jobcenter gesteuert. Auch bereits in Hamburg lebende Geflüchtete werden nach diesem System bei bestehendem Bedarf in die Betreuung übernommen. Entsprechend dieser Struktur orientiert sich auch die individuelle Maßnahme- und Integrationsplanung. Zur Umsetzung stehen zielgruppenspezifische Bausteine zur Verfügung, Die verzahnte Förderung von Spracherwerb und berufsbezogener Integration wird unterstützt. Im Übrigen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf die Möglichkeiten der Anerkennung der beruflichen Kompetenzen sowie auf Aus- und Fortbildungen des Jobcenter zurückgegriffen werden. Die beschriebene Struktur steht auch den Bewohnerinnen und Bewohnern Hummelsbüttels zur Verfügung. Dabei stellt die wohnortbezogene Integration in Beschäftigung kein fixes Ziel dar, vielmehr wird die Mobilität und Erschließung des gesamten Stadtraumes als Ressource auch für die Integration in Beschäftigung gefördert. Im Übrigen siehe Drs. 21/8210. 10. Durch welche Maßnahmen und mit welchen zusätzlichen finanziellen Mitteln sollen die örtlichen Sportvereine bei ihrer Integrationsarbeit gestärkt werden? Mit der Drs. 21/5073 werden einmalig 800.000 Euro für Integrationsmaßnahmen und -projekte im Hamburger Sport beziehungsweise von Hamburger Sportvereinen und -verbänden zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage der hierzu erlassenen „Richtlinie für die Bewilligung von Zuschüssen zur Förderung der sozialen Integration im und durch Sport“ können Hamburger Vereine beim Hamburger Sportbund Anträge zur Einzelmaßnahmen- oder Stützpunktvereinsförderung stellen. 11. Die Selbstverpflichtung sieht auch vor, dass Ausgleichsmaßnahmen für die Inanspruchnahme der Fläche am Rande der Feldmark nicht nur innerhalb der Stadt, sondern innerhalb der Feldmark erfolgen sollen. Welche Maßnahmen sind hier konkret zu wann bei welchen Kosten jeweils geplant? Drucksache 21/9488 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Umfang und Ausgestaltung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung, sodass noch keine Angaben zu Kosten gemachten werden können. Es wird das Ziel verfolgt, Maßnahmen sowohl innerhalb des Plangebietes wie auch außerhalb, insbesondere in der Hummelsbütteler Feldmark, festzulegen. 12. Auch wurde zugesagt, in der „Anfangszeit eine sichtbare, verstärkte Polizeipräsenz in und um die Wohnunterkunft am Rehagen zu gewährleisten “. Durch welche Maßnahmen soll die Zusage in welcher Form an diesem Standort umgesetzt werden? Wie viele VZÄ weist das zuständige PK 35 derzeit auf? Wie viele VZÄ sind in welchen Bereichen derzeit als Personalverstärkung geplant? Die Polizei gewährleistet in der Anfangszeit die polizeiliche Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort durch verstärkte Bestreifung zu unregelmäßigen Zeiten durch Kräfte des täglichen Dienstes, regelmäßige Kontaktaufnahme insbesondere durch Beamte des Besonderen Fußstreifendienstes (BFS) und Mitarbeiter der Dienstgruppe Operative Aufgaben (DGOA), Angabe der Erreichbarkeiten des zuständigen PK und das Angebot individueller Gesprächstermine vor Ort. Nach Fertigstellung und Bezug der Wohnunterkunft wird die polizeiliche Betreuung in dem oder in anderem Umfang sichergestellt . Ein Vertreter der Polizei wird dem Quartiersbeirat als ständiger Ansprechpartner zu Verfügung stehen und die polizeilichen Maßnahmen vorstellen. Personalzuweisungen an die PK erfolgen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung erforderlicher Prioritätensetzungen sowie übergeordneter gesamtpolizeilicher Aspekte nach Maßgabe der vorhandenen personellen Ressourcen . Dies gilt auch für das PK 35, wobei die Vereinbarungen zur Gewährleistung erforderlicher polizeilicher Präsenz aufgrund veränderter Bewohnerstrukturen Beachtung finden. Die am Polizeikommissariat (PK) 35 mit Stand 01. Juni 2017 zur Verfügung stehende Personalkapazität in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : PK 35 VZÄ Leitung und Stab 8 Dienstgruppen 76,7 Prävention und Verkehr 21,5 Gesamt 106,2 Im Rahmen der halbjährlichen Personalverteilung ist zum 1. August 2017 geplant, dem PK 35 fünf Mitarbeiter zuzuweisen. Es kann noch nicht gesagt werden, wie sich die Anzahlen VZÄ in den so verstärkten Bereichen entwickeln. 13. Wann wurde durch wen die medizinische Versorgungssituation infolge der neuen Bevölkerungszugänge geprüft, welche Erkenntnisse bezüglich der Höhe der Mehrbedarfe ergaben sich daraus und wie sollen diese gedeckt werden? Nach den Grundsätzen der vertragsärztlichen Bedarfsplanung kann die medizinische Versorgungssituation bei Haus- und Kinderärzten im Bezirk Wandsbek und dem benachbarten Bezirk Hamburg-Nord als jeweils ausreichend angesehen werden. Die aktuell nach Daten zum 1. Januar 2017 errechneten Versorgungsgrade liegen in beiden Bezirken zum Teil deutlich über 100 Prozent. Eine Unterversorgung ist hier auch infolge der Bevölkerungszugänge derzeit nicht zu erwarten. Gleichwohl ist die Bedarfsplanung ständiges Gesprächsthema bei der Entwicklung der Wohnquartiere im Rahmen der „Perspektive Wohnen“. 14. Plant der Senat, weitere Flüchtlingsunterkünfte in Hummelsbüttel zu errichten oder bestehende Einrichtungen zu erweitern? Wenn ja, an welchen Standorten mit jeweils wie vielen Plätzen? Nein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9488 7 15. Wie ist der Planungsstand bezüglich der bereits öfters thematisierten und von den Hummelsbüttler Institutionen und Parteien geforderten Mehrzweckhalle auf dem Hummelsbüttler Festplatz? Welche Maßnahmen wurden bisher konkret getroffen? Siehe Bezirksdrucksachen der Bezirksversammlung Wandsbek Nummern 20-1078 und 20-1309. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. 16. Bezüglich der Unterbringung in der Flughafenstrasse 89 in LEB und Containern (siehe Antwort zu 10., Drs. 21/8855): Waren vor Belegung mit 40 Personen auf insgesamt 248 Personen im Dezember 2016 weniger Personen in LEB und Containern am Standort untergebracht? Waren bei Verabschiedung der Selbstverpflichtung bereits 248 Unterbringungsplätze dort geplant und bereits offen kommuniziert? Wenn ja, wo wurde dies wann veröffentlicht? Siehe Drs. 20/14584. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung haben insgesamt 246 Plätze bestanden. Nach der Übernahme durch f & w fördern und wohnen AöR im Dezember 2016 wurden an dem Standort 30 (anstelle 40) Plätze in Betrieb genommen. Insofern ist im Rahmen der Belegung im Dezember 2016 keine Erhöhung der Platzzahl erfolgt.