BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/949 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 01.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Wie geht es weiter mit JUS-IT? Nach erneuten Recherchen auf dem Softwareanbietermarkt hat die BASFI nun endlich den Mut aufgebracht, sich zumindest teilweise von dem völlig überteuerten und praxisuntauglichen Softwareprogramm JUS-IT zu verabschieden . Dies ist zu begrüßen und mit der Hoffnung verbunden, bei der neuen Auswahl den Nutzen für die Praktiker/-innen mehr im Blick zu haben. Gleichzeitig kann diese richtige Entscheidung nicht bedeuten, dass man „schicksalsergeben“ die bereits installierten „Releases 1 und 2“ für die verschiedenen Bereiche der Jugendhilfe nun so laufen lässt, nur weil sie bereits installiert sind und sich die Praktiker/-innen damit schon herumschlagen müssen. Seit Jahren wird vom ASD kritisiert, dass durch die praxisuntaugliche Programmierung der Verwaltungsaufwand erheblich zugenommen hat, die Technik instabil ist, Hotline-Anfragen nicht zeitnah beantwortet werden. Gleichzeitig entstand ein immer höherer finanzieller Aufwand, der durch diese Notbremse nicht gestoppt ist, sondern aufgrund des wahrscheinlich hohen Wartungsaufwands durch Dataport sowie sogenannter Pflegekosten an IBM, die in der Regel prozentual berechnet werden, und weiterhin zu erwartender Updates und Change Requests langfristig einen finanziellen Posten darstellt. Die Forderung nach einer umfassenden Überprüfung dieser Software bleibt bestehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Fachanwendung JUS-IT basiert auf Vorgaben gesetzlicher Regelungen und der 2009 vorgenommenen Neuausrichtung der Fachanweisung Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). Fachanweisung und weiterführende Vorgaben wurden intensiv zwischen Fachbehörde und Bezirksämtern abgestimmt. Die mit Release 2 unterstützten Bereiche Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft (Beurkundungen, Sorgeregister, Unterhaltskonten ), Amtsvormundschaft, Jugendgerichtshilfe und Wirtschaftliche Jugendhilfe einschließlich Forderungsmanagement verfügen über mehr Funktionalitäten, als sie die Altsysteme oder andere Systeme boten. Die Anwendung wurde seit ihrer Einführung am 21. Mai 2012 in den letzten drei Jahren in drei größeren Stufen weiterentwickelt. Dazu zählten die ersten Optimierungen für den ASD im Frühjahr 2013, die Einführung von Release 2 am 26. November 2014 und die damit verbundenen Verbesserungen für den ASD (siehe hierzu die Drs. 20/12605) sowie das zum 14. Juli 2015 geplante Release 2.1. Zu den zentralen Änderungen des Release 2.1 gehören die mit Anwenderinnen und Anwender abgestimmte „Fallsicht“ für den ASD und Verbesserungen der Mündelgeldeinnahmeverwaltung für die Beistandschaften. Drucksache 21/949 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Anwendung läuft stabil. Im Hinblick auf die Reaktionszeiten der Hotline bei Dataport kann für 2014 festgestellt werden, dass 60 Prozent aller Tickets innerhalb eines Tages und weitere 20 Prozent innerhalb von drei Tagen gelöst werden. Außerdem können die Beschäftigten der Fachlichen Leitstelle bei Fragen ohne Restriktion und Warteschleifen per Telefon oder E-Mail erreicht werden. Zu Fehlern und Änderungsbedarf sind die Fachliche Leitstelle des Projekts JUS-IT im engen und konstruktiven Dialog mit Anwenderinnen und Anwendern, Fachamtsleitungen, Key-usern und den alle zwei Monate tagenden Multiplikatoren, mit Dataport-Training sowie mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalräte und Vertretern der Gewerkschaften. Sofern sich aus den Gesprächen Änderungsbedarf ergibt, wird dieser in einem geordneten „Change-Verfahren“ berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt – wie bei den Altverfahren auch – mit den dafür vorgesehenen Budgets. Die standardisierten (Lizenz-)Pflegekosten sowie die Supportkosten von Dataport und der Fachlichen Leitstelle sind in Betriebskostenbudgets berücksichtigt. Wie andere neue Verfahren auch, wird auch die Fachanwendung JUS-IT weiterentwickelt, wenn sich ein erforderlicher, nachweisbarer Änderungsbedarf ergibt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist nun eine Überprüfung der bereits installierten Releases in fachlicher und technischer Hinsicht geplant? a. Wenn ja, wann, mit welchen Fragestellungen und in welcher Form? Wer wird daran beteiligt? b. Wenn nein, warum nicht? 2. Ist es möglich, dass durch Vereinfachung der bereits installierten Software und damit nicht mehr genutzter Features oder Module sich das Programm bedienerfreundlicher gestalten lässt und nicht zuletzt sich die Pflegekosten reduzieren lassen? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen werden die mit der Standardsoftware eingekauften oder unabhängig davon weiterentwickelten Features und Module für die Erfüllung der Aufgaben nach den rechtlichen und fachlichen Vorgaben benötigt. Im Rahmen der Überprüfungen zur Ergonomie werden regelmäßig kleinere Anpassungen vorgenommen. Da unabhängig von der ergonomischen Ausrichtung oder Anpassung der Bedienabläufe Features und Module benötigt werden, lassen sich dadurch keine Pflegekosten reduzieren. 3. Wie hoch sind die jährlichen Pflegekosten für die Software JUS-IT? Bitte aufschlüsseln in die Positionen Dataport und IBM ab 3. Quartal 2012 bis einschließlich 2. Quartal 2015. Wie werden diese berechnet? Die Pflegekosten bestehen aus standardisierten Lizenzgebühren je Nutzer und variablen Kosten je nach Art und Umfang von Programmieränderungen der Software. Zur Höhe der Kosten siehe Drs. 21/817. 4. Wie viele Updates und Change Requests hat es seit der Einführung von JUS-IT in 2012 bereits gegeben? Welche davon waren kostenrelevant für die Stadt? Bitte einzeln aufführen mit den jeweils damit verbundenen Neuerungen. Zu den Neuerungen siehe Drs. 20/12605 sowie Vorbemerkung.