BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9491 21. Wahlperiode 14.07.17 Große Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann, Deniz Celik, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Stephan Jersch und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 19.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Zu Lage und Perspektiven der Hamburger Wohnungspolitik Entgegen allen Beteuerungen des Senats ist die Wohnungssituation in Hamburg angespannter denn je. Einer rapide wachsenden Bevölkerung steht ein wachsender Mangel an Wohnraum, insbesondere an günstigen Wohneinheiten (WE), gegenüber. Es gibt zwar ein Anwachsen von Baugenehmigungen und Baufertigstellungen, Anlass zum Jubel – wie er seitens des Senats in alle Richtungen ertönt – ist allerdings unangebracht. Die Mieten steigen, die Schlangen bei Wohnungsbesichtigung und die Gesuch-Listen bei den Wohnungsgesellschaften werden länger. Mit vielerlei Daten, Pressemitteilungen und Veröffentlichungen suggeriert der Senat, die Wohnungspolitik würde den Anforderungen gerecht werden. Doch in vielerlei Hinsicht sind die gelieferten Daten unvollständig. Da wird beispielsweise von Baufertigstellungen geredet, doch die Zahl gleichzeitig abgängiger oder zusammengelegter WE herauszufinden ist eine Sisyphusarbeit. Da propagierte der Senat jahrelang den „Drittelmix “, doch in den vergangenen Jahren sind nicht ansatzweise 33,3 Prozent Sozialwohnungen im 1. Förderweg errichtet worden: 2014 lag der Anteil bei 28,7 Prozent, 2015 sogar nur noch bei 25,2 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der sogenannten Mietpreisbremse, die in Hamburg zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist. Ein gutes Jahr später zeigte dieses Instrument angeblich bereits „erste Wirkung“, so zumindest die allzu interessegeleitete Formulierung in einem Antrag der Senatskoalition (Drs. 21/5854 vom 6.9.2016). Doch die Realität ist eine ganz andere, wie eine jüngst veröffentlichte Erhebung belegt, bei der alleine in Hamburg 10.000 Wohnungen Berücksichtigung fanden: „66,5 Prozent der untersuchten Wohnungen lagen oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, 39 Prozent (7487) lagen sogar oberhalb der im Mietpreisspiegel festgelegten Mietobergrenze“ („Hamburger Abendblatt“ vom 16.5.2017). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Hamburg wächst und wird auch weiterhin eine Stadt für alle sein. Voraussetzung dafür ist, dass in Hamburg für alle Einkommensgruppen bezahlbarer Wohnraum verfügbar ist. Seit 2011 ist der Wohnungsneubau Schwerpunktthema des Senats. Das Bündnis für das Wohnen in Hamburg mit dem Ziel von zunächst 6.000 und seit 2016 10.000 genehmigten Wohneinheiten pro Jahr und auch die Wohnraumförderprogramme des Senats haben für einen erheblich ausgeweiteten Wohnungsneubau gesorgt. Der Senat ist bestrebt, die Auswirkungen auslaufender Sozialbindungen zu begrenzen beziehungsweise zu kompensieren. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung ist in Hamburg in den letzten Jahren deutlich ange- Drucksache 21/9491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 stiegen. Seit 2014 wurden mehr als 2.000 Wohnungen jedes Jahr fertiggestellt, seit 2011 wurden jährlich Förderungen für über 2.000 mietpreis- und belegungsgebundene Neubauwohnungen bewilligt. Dieses Niveau hat der Senat mit dem Programmjahr 2017 nun nochmals angehoben, ab 2017 werden jährlich 3.000 Neubaumietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen gefördert. Mit einer Modernisierungsförderung auf hohem Niveau werden weitere Bindungen im Bestand gewonnen und der Wohnungsbestand kontinuierlich und sozialverträglich modernisiert. Prognostizieren lässt sich, dass sich die Zahl der Mietpreis- und Belegungsbindungen durch diese Maßnahmen in den nächsten Jahren auf dem aktuellen Niveau stabilisieren wird. Der geförderte Mietwohnungsneubau in Hamburg gewährleistet, dass in Zukunft auch für Haushalte mit niedrigen Einkommen im beträchtlichen Umfang Neubauwohnungen mit bezahlbaren Mieten zur Verfügung stehen werden. Mit der Zielsetzung, bei größeren Neubauvorhaben (insbesondere auch in innerstädtischen, nachgefragten Lagen) einen Anteil von mindestens 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungen zu errichten , leistet die Wohnungspolitik einen wichtigen Beitrag gegen soziale Segregation und für gemischte Quartiere. Auch auf privaten Flächen wird mit städtebaulichen Verträgen bei Planänderungen und Befreiungsanträgen ein Anteil von 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau auf den dadurch zusätzlich entstehenden Wohnflächen angestrebt . Ebenfalls eingefordert wird an geeigneten Standorten ein Anteil von bis zu 10 Prozent der Neubauwohnungen für vordringlich Wohnungssuchende (WA-Bindungen ). Des Weiteren werden mit Wohnungsunternehmen Kooperationsverträge geschlossen, die unabhängig vom Bestand der gebundenen Wohnungen der Unternehmen eine feste Quote zur Versorgung von vordringlich wohnungsuchenden Haushalten vorsehen. So hat sich die SAGA verpflichtet, jährlich 2.000 vordringlich Wohnungssuchende in Wohnraum zu integrieren. Auch im freifinanzierten Wohnungsmarkt steht bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung, insbesondere betrifft dies die freifinanzierten Wohnungsbestände der SAGA und der Wohnungsbaugenossenschaften. Mit der SAGA, den Wohnungsbaugenossenschaften und weiteren privaten Vermietern verfügt Hamburg über Vermieter, die eine moderate Mietenpolitik und eine auf Stabilität ausgerichtete Belegungspolitik betreiben und bezahlbaren Wohnraum auch unabhängig von Sozialbindungen zur Verfügung stellen. Im Durchschnitt liegen die Mieten bei SAGA-Wohnungsbeständen bei rund 6,33 Euro/qm nettokalt je Quadratmeter Wohnfläche monatlich (Stand: 2016). Die Wohnungsbaugenossenschaften verzeichnen nach eigenen Angaben eine vergleichbare monatliche Durchschnittsmiete. Der Senat misst außerdem dem Mieterschutz und dem Wohnraumschutz den gebührenden Stellenwert bei und nutzt konsequent die gesetzlichen Möglichkeiten. Im Ergebnis kommt es daher regelmäßig nicht zu überhöhten Mietpreissteigerungen nach dem Auslaufen von Mietpreis- und Belegungsbindungen. Zusätzlich entwickelt der Senat zurzeit ein weiteres Segment für bezahlbares Wohnen neben dem öffentlich geförderten Wohnungsbau. Auch für Haushalte mit durchschnittlichen Einkommen sollen damit zukünftig bezahlbare freifinanzierte Neubauwohnungen mit einer Einstiegsmiete zwischen 8 und 9 Euro pro Quadratmeter angeboten werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen – teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB), des Statistikamts Nord und der SAGA – wie folgt: Allgemeine Daten zum Bevölkerungs- und Wohnungsbereich 1. Wie hat sich die Bevölkerungszahl in Hamburg seit dem Jahre 2010 entwickelt? Bitte die jährlichen Veränderungen absolut und relativ auflisten . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9491 3 Absolute und relative Veränderung der Bevölkerungszahl in Hamburg seit dem Jahr 2010 Stand jeweils am Veränderung Veränderung 31.12. Bevölkerung zum Vorjahr in % 2010 1) 1.705.700 + 7.9882) 0,52) 2011 1.718.187 + 12.487 0,7 2012 1.734.272 + 16.085 0,9 2013 1.746.342 + 12.070 0,7 2014 1.762.791 + 16.449 0,9 2015 1.787.408 + 24.617 1,4 1) Bevölkerung 2010 zurückgerechnet vom Ergebnis des Zensus 2011. 2) Zur Berechnung der Veränderung zum Vorjahr ist für das Jahr 2009 ebenfalls die vom Ergebnis des Zensus 2011 zurückgerechnete Bevölkerungszahl verwandt worden. Quelle: Statistikamt Nord, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 Für das Jahr 2016 stehen derzeit keine validen Daten aus den laufenden Bevölkerungsstatistiken zur Verfügung. Diese Statistiken sind von zwei grundlegenden Neuerungen betroffen. Zum einen werden sie auf ein neues technisches Aufbereitungsverfahren umgestellt, zum anderen ändert sich für die Wanderungsstatistik der Standard der Datenlieferung von den Meldebehörden an die Statistikämter. In beiden Bereichen gibt es Verzögerungen bei der Softwareerstellung. 2. Wie viele WE sind seit dem Jahre 2010 entstanden? Bitte die Veränderungen absolut und relativ jahrgangsweise erfassen. Baufertigstellungen in den Jahren 2010 bis 2016 in Hamburg Jahr Wohnungen insgesamt 1) Veränderung zum Vorjahr absolut in % 2010 3.520 -67 -1,9 2011 3.729 209 5,9 2012 3.793 64 1,7 2013 6.407 2.614 68,9 2014 6.974 567 8,8 2015 8.521 1.547 22,2 2016 7.722 -799 -9,4 1) in Wohn- und Nichtwohngebäuden Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistik 3. Im Jahre 2016 sind nach Senatsangaben 7.722 WE fertig gestellt worden , 800 weniger als im Jahr zuvor (8.521). Wie erklärt der Senat diesen Rückgang? Im Jahr 2015 hat es gegenüber dem Jahr 2014 einen Rückgang um 21 Prozent bei den Baugenehmigungen für Wohnungen gegeben. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen hat zwar im Jahr 2016 sogar das Niveau des Jahres 2014 überstiegen , jedoch haben offenbar nur wenige in 2016 genehmigte Wohnungen noch in demselben Jahr fertiggestellt werden können. Der Bauüberhang, also der Bestand an genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen, hat sich für das Jahr 2016 dementsprechend um 2.574 Wohnungen (+14,3 Prozent) auf insgesamt 20.632 Einheiten erhöht. Fertigstellungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, die nicht immer vom Senat beeinflusst werden können und den individuellen Gegebenheiten eines Bauvorhabens folgen. 3.1. Wie viele der fertiggestellten WE sind Wohnungen des 1. Förderweges , des 2. Förderweges, frei finanzierte Mietwohnungen bezie- Drucksache 21/9491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 hungsweise Eigentumswohnungen? Bitte die absoluten Zahlen und die jeweiligen Anteile nennen. In 2016 wurden insgesamt 7.722 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden fertiggestellt , darunter 2.507 Wohnungen in Gebäuden mit Eigentumswohnungen. Dies entspricht einem Anteil von 32,5 Prozent an allen fertiggestellten Wohnungen (Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistik). In 2016 wurden 2.127 WE im 1. Förderweg (entspricht 27,5 Prozent aller Baufertigstellungen in 2016) und 306 WE im 2. Förderweg (entspricht 4 Prozent aller Baufertigstellungen in 2016) fertiggestellt (Quelle: IFB). Die Anzahl der freifinanzierten Wohnungen wird in der Bautätigkeitsstatistik nicht gesondert erfasst. 3.2. Wie groß sind die in 2016 fertig gestellten WE im Durchschnitt? 3.3. Wie viele Ein-, Zwei-, Drei-, Vier- und Mehrzimmer-Wohnungen sind im vergangenen Jahr entstanden? Fertiggestellte Wohnungen im Jahr 2016 nach Räumen und Größe in Hamburg Wohnungen insgesamt davon mit….Räumen 1) Durchschnittliche Wohnungsgröße in m2 1 2 3 4 und mehr 7.722 635 1.654 2.412 3.021 84,2 1) In der Bautätigkeitsstatistik werden Räume (nicht Zimmer) erfasst. Als Räume einer Wohneinheit zählen alle Wohn- und Schlafräume mit 6 oder mehr Quadratmetern Wohnfläche sowie alle Küchen (diese ohne Rücksicht auf die Größe). Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistik 3.4. Wie groß und mit wie vielen Zimmern ausgestattet sind die im letzten Jahr errichteten Wohnungen in den Bereichen 1. Förderweg, 2. Förderweg, frei finanzierte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen ? Die im Jahr 2016 fertiggestellten Wohnungen in Wohngebäuden mit Eigentumswohnungen sind durchschnittlich 92,2 m2 groß und haben im Durchschnitt 3,2 Räume (Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistik). Im Übrigen siehe Anlage und Antwort zu 3.1. 3.5. Wie viele der in 2016 fertiggestellten WE sind jeweils im Eigentum der SAGA, von Wohnungsgenossenschaften, von Stiftungen, von privaten Eigentümern/-innen und Wohnungsgesellschaften? Bitte die absoluten Zahlen und die jeweiligen Anteile benennen. Die SAGA einschließlich des Tochterunternehmens HIG hat im Jahre 2016 (per 31.12.2016) 1.016 Wohnungen fertiggestellt. Eine nach weiteren Eigentümern differenzierende Darstellung der in 2016 fertiggestellten Wohnungen liegt der zuständigen Behörde nicht vor. 4. Alleine im Jahre 2015 ist die Freie und Hansestadt Hamburg um 24.617 Personen angewachsen (http://www.statistik-nord.de/fileadmin/ Dokumente/Presseinformationen/SI16_131.pdf), dem standen allerdings nur 8.521 Baufertigstellungen gegenüber. Teilt der Senat die Auffassung , dass mit diesem Verhältnis nicht einmal der durchschnittliche Wohnungsbedarf der Neubürger/-innen befriedigt werden konnte? Wenn ja, zu welchen Konsequenzen veranlasst das den Senat? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/9667. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9491 5 5. Wie hoch schätzt der Senat den aktuellen Wohnungsmangel in Hamburg , der noch respektive schon vor einigen Jahren mit mehreren Zehntausend WE beziffert wurde? Stichtagsbezogene Schätzungen über den Umfang eines möglichen „Wohnungsmangels “ werden als Planungsgrundlage für die Ausgestaltung der wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Instrumente von den zuständigen Fachbehörden nicht erstellt. Der Senat geht derzeit von einem Bevölkerungswachstum von rund 100.000 Menschen in den Jahren 2015 bis 2030 aus. Das entspricht etwa 70.000 mit Wohnraum zu versorgenden Haushalten. Aus den Veränderungen der jährlichen Bevölkerungszahlen lässt sich allerdings nicht automatisch der Umfang des zusätzlich entstehenden Wohnungsbedarfs ableiten, der sich aus der Anzahl, der Struktur und den individuellen Wohnwünschen der einzelnen Haushalte ergibt, die auf dem Hamburger Wohnungsmarkt als Nachfrager auftreten. Aufgrund der auch in Zukunft zu erwartenden steigenden Bevölkerungs- und Haushaltszahlen sowie zur langfristigen Sicherung eines ausreichenden Sozialwohnungsbestandes zur Versorgung von Haushalten mit geringeren Einkommen und/oder besonderen Zugangsschwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt hält es der Senat für erforderlich, dass die gegenwärtig sehr hohe Wohnungsbautätigkeit mit mehr als 10.000 genehmigten Wohnungen in 2015 und 2016 verstetigt wird. Zur zukünftigen Entspannung des Wohnungsmarktes und zur Verbesserung der Versorgungssituation von Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen wird dabei auch die Aufstockung der Programmzahl in der Mietwohnungsneubauförderung von 2.000 auf 3.000 Wohnungen jährlich beitragen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele WE sind seit 2010 abgängig, wie viele zugunsten größerer oder kleiner Einheiten umgebaut worden? Bitte die Veränderungen in absoluten und relativen Angaben aufführen. Abgang von Wohnungen durch Abrisse von Gebäuden1) und Gebäudeteilen in Hamburg 2010 bis 2016 Jahr Anzahl Wohnungen Veränderung in % 2010 249 36,8 2011 294 18,1 2012 618 110,2 2013 345 -44,2 2014 418 21,2 2015 802 91,9 2016 384 -52,1 1) Wohn- und Nichtwohngebäude; eingeschränkte Erfassung seit 2007 (nach Hamburgischer Bauordnung genehmigungsfreie Abrisse werden nicht mehr erfasst) Quelle: Statistikamt Nord, Abgangsstatistik Abgang von Wohnungen durch Abrisse von Gebäuden1) und Gebäudeteilen in Hamburg 2010 bis 2016 Jahr Gesamtwohnungsbestand 2) 3) Anzahl Wohnungen Abgang Anzahl Wohnungen Anteil abgehender Wohnungen an Gesamtbestand in % 2010 904.901 249 0,03 2011 907.863 294 0,03 2012 911.164 618 0,07 2013 917.234 345 0,04 2014 923.840 418 0,05 2015 931.236 802 0,09 2016 938.592 384 0,04 1) Wohn- und Nichtwohngebäude, eingeschränkte Erfassung seit 2007 (nach Hamburgischer Bauordnung genehmigungsfreie Abrisse werden nicht mehr erfasst) Drucksache 21/9491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 2) Jeweils zum Stichtag 31.12. in Wohn- und Nichtwohngebäuden, einschließlich Wohnheime 3) Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes auf Grundlage der endgültigen Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ 2011) Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistiken Weitere Daten, insbesondere zur Anzahl entfallener Wohnungen durch Zusammenlegungen , liegen nicht vor. 7. Wie viele Baugenehmigungen sind seit 2010 erteilt worden? Die jährlichen Veränderungen bitte absolut und relativ auflisten. Baugenehmigungen Wohnungen in Hamburg 2010 bis 2016 Jahr Anzahl Woh-nungen Veränderung zum Vorjahr (%) Veränderung zum Vorjahr (absolut) 2010 4.129 -1,4 -57 2011 6.811 65% 2.682 2012 8.731 28% 1.920 2013 10.328 18% 1.597 2014 10.957 6% 629 2015 9.560 -13% -1.397 2016 12.471 30% 2.911 Quelle: Für 2010: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistik, 2011 bis 2016: BSW, Wohnungsbaukoordination 8. Wie verhält es sich mit den unterschiedlichen Angaben über die Baugenehmigungen im Jahr 2016? Stadtentwicklungssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt sprach von 12.471 Baugenehmigungen (BSW- Pressemitteilung 19.1.2017), das Statistikamt Nord aber nur von 10.736 (https://www.statistik-nord.de/zahlen-fakten/bautaetigkeit-wohnen/). Zwischen den monatlichen Meldungen der genehmigten Wohneinheiten der Bezirksämter nach dem „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ an den Wohnungsbaukoordinator und den vom Statistikamt Nord monatlich bereitgestellten Zahlen der Baugenehmigungen besteht eine methodisch begründete Differenz. Bei den von den Bezirken gemeldeten Zahlen handelt es sich um die in allen erteilten Baugenehmigungen enthaltenen Wohneinheiten. Diese Bruttozahlen spiegeln die tatsächliche Genehmigungstätigkeit der Bezirksämter wider und sind für das Controlling des Wohnungsbauprogramms des Senats unverzichtbar. Das Statistikamt Nord weist demgegenüber – entsprechend bundesgesetzlichen Vorgaben – bei der „Schaffung neuer Wohnungen durch Baumaßnahmen in bestehenden Gebäuden“ Wohnungszugänge saldiert aus, meldet also den Saldo aus neu geschaffenen und wegfallenden Wohnungen. Die Zahlen der amtlichen Statistik berücksichtigen die Veränderungen des Wohnungsbestands und dienen der Erfassung und Einschätzung des Wohnungsbestands in Hamburg. Weitere Abweichungen ergeben sich aus der zeitlichen Differenz zwischen Erteilung der Baugenehmigung durch die Bezirksämter, dem Ausfüllen beziehungsweise Versand der Statistikbögen durch die Bauherren und deren statistischer Erfassung durch das Statistikamt. Insbesondere die aufwendige Nacherhebung unvollständiger Daten in den Statistikbögen nimmt Zeit in Anspruch und führt dazu, dass Baugenehmigungen beim Statistikamt zeitversetzt erfasst werden. Die beiden Zahlen der genehmigten Wohneinheiten liegen somit zu anderen Zeitpunkten vor, dienen unterschiedlichen Zwecken und geben verschiedene Sachverhalte wieder. Sie sind nicht austauschbar, sondern ergeben erst in der Zusammenschau ein vollständiges Bild der Genehmigungs- und Bautätigkeit in Hamburg. Im Übrigen siehe Drs. 20/2002, Drs. 20/2891, Drs. 20/11209, Drs. 21/3865 und Drs. 21/8741. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9491 7 9. Wie viele WE sind in 2016 nun tatsächlich entstanden? Siehe Antwort zu 2. 10. Ist geplant, die unterschiedlichen Zählweisen zwischen den Bezirken und dem Statistikamt zu vereinheitlichen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Die unterschiedlichen Zählweisen haben jeweils ihre eigene Berechtigung. Die Zahlen der Bezirksämter geben die Genehmigungstätigkeit in Hamburg zeitnäher und präziser wieder. Die zuständige Fachbehörde hält deshalb daran fest. 11. Wie stellt sich in den vergangenen sieben Jahren das Verhältnis von Baugenehmigungen und Baufertigstellungen dar? Wie groß war und ist jeweils der Anteil der Baugenehmigungen, die innerhalb der darauffolgenden ein, zwei und drei Jahre auch zu Baufertigstellungen führten, wie groß der Anteil, der innerhalb von vier, fünf und mehr Jahren keine Fertigstellungen zur Folge hatte? Falls konkrete Zahlen fehlen, bitte Schätzungen angeben. 12. Bei welchen Baugenehmigungen führt es nicht zu Baufertigstellungen, was sind die Gründe dafür? Baugenehmigungen und Baufertigstellungen in Hamburg 2010 bis 2016 nach Zeitspanne zwischen Genehmigung und Fertigstellung 1) Jahr Zum Bau genehmigte Baufertigstellungen von Darunter: Im Wohnbau (Neubau) fertiggestellte Wohnungen mit einer Zeitspanne von … zwischen Genehmigungs- und Fertigstellungszeitpunkt 3) Wohnungen insgesamt 2) unter 12 Monaten 12 bis unter 24 Monaten 24 bis unter 36 Monaten 36 und mehr Monaten 2010 4.129 3.520 437 1.681 749 184 2011 5.061 3.729 Für die Jahre 2011 und 2012 liegen keine Daten vor. 2012 8.162 3.793 2013 10.012 6.407 691 3.314 1.497 450 2014 10.923 6.974 523 2.922 2.199 442 2015 8.634 8.521 836 3.495 2.873 461 2016 10.736 7.722 486 3.253 2.528 783 1) Eine Auswertung der erhobenen Daten zu Baugenehmigungen und Baufertigstellungen nach der Zeitspanne zwischen Genehmigung und Fertigstellung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben . Ob Auswertungen überhaupt und gegebenenfalls unter Zugrundelegung von Standard-Tabellenprogrammen des Statistischen Bundesamtes vorgenommen werden, steht im Ermessen der jeweils zuständigen statistischen Ämter der Länder. Für die Jahre 2011 und 2012 sind durch das Statistikamt Nord keine derartigen Auswertungen vorgenommen worden. Auswertungen zu den weiteren erfragten Zeitspannen sind ebenfalls nicht erfolgt. 2) Wohn- und Nichtwohngebäude einschließlich Baumaßnahmen im Bestand. Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistik 3) Für Maßnahmen im Bestand liegen keine Daten vor. Auf der Grundlage der Bezirkszahlen (siehe Antwort zu 7.) finden derartige Auswertungen nicht statt. Spezielle Fragen zur Art und Qualität der Wohnungen 13. Wie hat sich seit 2010 hinsichtlich des gesamten Wohnungsbestandes die Verteilung der WE in Hamburg bezogen auf a) öffentlich geförderte Wohnungen mit laufenden Bindungen, b) privat finanzierte Wohnungen Drucksache 21/9491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 c) und Eigentumswohnungen und Eigenheime verändert? Bitte die jährlichen Veränderungen in absoluten und relativen Zahlen benennen . Entwicklung der Wohnungsbestände im 1. und 2. Förderweg seit 2010: Jahr Gesamtwohnungsbestand 1) 2) 3) 4)Anzahl der Wohnungen Bestand 1. Förderweg (Stichtag: 01.01. des jeweiligen Jahres) 5) Wohnungen im 1. FW in % der Wohnungen insgesamt 3) 5) Bestand 2. Förderweg (seit 2012) (Stichtag: 01.01. des jeweiligen Jahres) 5) 2010 904.901 101.183 11,2 0 2011 907.863 98.796 10,9 0 2012 911.164 97.669 10,7 0 2013 917.234 96.978 10,6 0 2014 923.840 87.481 9,5 1 2015 931.236 87.214 9,5 35 2016 938.592 81.885 8,7 77 2017 - 78.856 - 368 1) Jeweils zum Stichtag 31.12. in Wohn- und Nichtwohngebäuden, einschließlich Wohnheimen 2) Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes auf Grundlage der endgültigen Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ 2011) 3) Angaben für 2017 liegen noch nicht vor. 4) Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistiken 5) Quelle: IFB Im Übrigen verfügt das zuständige Statistikamt Nord über keine weiteren Daten im Sinne der Fragestellung. 14. Wie hat sich die Größe der jährlich neu gebauten WE seit 2006 verändert ? Mit der Bitte um jährliche Angaben. Durchschnittliche Wohnungsgröße der fertig gestellten Wohnungen insgesamt in Hamburg 2006 bis 2016 Jahr Anzahl m2 2006 107,3 2007 112,1 2008 108,3 2009 107,1 2010 106,4 2011 107 2012 107,1 2013 102,1 2014 88,9 2015 88,8 2016 84,2 Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistik 15. Wie haben sich die jährlichen Zahlen und das Verhältnis bei Single-, Zwei-, Drei-, Vier- und Mehr-Personen-Haushalten in Hamburg seit 2006 verändert? Die nachfolgenden Daten sind nicht erhoben worden, sondern basieren auf Schätzungen , die das Statistikamt Nord mit dem Programm zur Haushaltegenerierung (HHGen) seit dem Jahr 2009 auf Grundlage eines Gesamtabzugs des Melderegisters einmal Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9491 9 jährlich durchführt. Dem Statistikamt Nord liegen vor dem Jahr 2009 keine Erkenntnisse zu den abgefragten Daten vor. Schätzung der Anzahl und Veränderung der Ein- und Zwei-Personenhaushalte in Hamburg seit 2009 Hamburg Einpersonenhaushalte Veränderung der Einpersonenhaushalte zum Vorjahr in % Haushalte mit zwei Personen Veränderung der Haushalte mit zwei Personen zum Vorjahr in % 2009 491.456 - 258.813 - 2010 516.519 5,1 256.022 -1,1 2011 528.331 2,3 257.785 0,7 2012 537.932 1,8 254.713 -1,2 2013 543.396 1,0 255.151 0,2 2014 546.093 0,5 255.809 0,3 2015 551.738 1,0 256.286 0,2 2016 555.306 0,6 257.655 0,5 Quelle: Schätzungen mit HHGen durch das Statistikamt Nord auf Grundlage der Bevölkerungszahlen aus dem Melderegister zum 31.12. des angegebenen Jahres Schätzung der Anzahl und Veränderung der Drei- sowie Vier- und mehr Personenhaushalte in Hamburg seit 2009 Hamburg Haushalte mit drei Personen Veränderung der Haushalte mit drei Personen zum Vorjahr in % Haushalte mit vier und mehr Personen Veränderung der Haushalte mit vier und mehr Personen zum Vorjahr in % Insgesamt 2009 104.046 - 97.890 - 952.205 2010 102.880 -1,1 96.838 -1,1 972.259 2011 102.577 -0,3 96.747 -0,1 985.440 2012 103.621 1,0 96.462 -0,3 992.728 2013 104.657 1,0 96.863 0,4 1.000.067 2014 105.397 0,7 98.113 1,3 1.005.412 2015 106.017 0,6 100.272 2,2 1.014.313 2016 106.628 0,6 102.077 1,8 1.021.666 Quelle: Schätzungen mit HHGen durch das Statistikamt Nord auf Grundlage der Bevölkerungszahlen aus dem Melderegister zum 31.12. des angegebenen Jahres 16. Wie hat sich seit 2006 die durchschnittliche Anzahl der Mitglieder pro Haushalt verändert? Bitte jährliche Angaben. Die durchschnittliche Anzahl an Personen je Haushalt beträgt seit dem Jahr 2009 konstant 1,8 (Quelle: Schätzungen mit HHGen durch das Statistikamt Nord auf Grundlage des Melderegisters zum 31.12. des jeweiligen Jahres). Im Übrigen siehe Antwort zu 15. 17. Wie hat sich die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner/in seit 2006 entwickelt? Bitte jahrgangsweise darstellen. Durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/in in Hamburg 2006 bis 2016 1) jeweils zum 31.12. Jahr 2) Wohnfläche je Einwohner/in 3) in m2 2006 35,6 2007 35,9 2008 36,1 Drucksache 21/9491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/in in Hamburg 2006 bis 2016 1) jeweils zum 31.12. 2009 36,3 2010 38,1 2011 39,8 2012 39,7 2013 39,8 2014 39,7 2015 39,6 1) in Wohn- und Nichtwohngebäuden 2) In den Jahren bis einschließlich 2009 Fortschreibung der Wohnfläche auf Grundlage der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) 1987 (ohne Wohnheime), in den Jahren ab 2010 Fortschreibung auf Grundlage der GWZ 2011 (einschließlich Wohnheime). Dadurch besteht eine eingeschränkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse. In den Jahren bis einschließlich 2010 Fortschreibung der Bevölkerungszahl auf Grundlage der Volkszählung 1987, in den Jahren ab 2011 Fortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011. Dadurch besteht eine eingeschränkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse. 3) Berechnet aus der Wohnfläche insgesamt bezogen auf die Einwohnerzahl. Die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Siehe Antwort zu 1. Quelle: Statistikamt Nord, Gebäude- und Wohnungsfortschreibung sowie Bevölkerungsfortschreibung Der legendäre „Drittelmix“ 18. Seit dem Regierungsantritt der SPD 2011 wurde Bürgermeister Olaf Scholz jahrelang nicht müde, im Wohnungsbau vom sogenannten Drittelmix zu sprechen; entstehen sollten danach jeweils ein Drittel öffentlich geförderter Miet-, privat finanzierter Miet- und eben Eigentumswohnungen . Tatsächlich wurde hinsichtlich der im 1. und 2. Förderweg errichteten WE in den vergangenen Jahren (2014: 2.039 von 6.974; 2015: 2.190 von 8.521) nicht einmal die 30-Prozent-Marke erreicht. Wie erklärt der Senat den Umstand, entgegen den realen Zahlen über Jahre vom Drittelmix gesprochen zu haben? Der Drittelmix ist ein politischer Orientierungswert. Für den Drittelmix gibt es – außer in einzelnen Quartieren wie Mitte Altona – keine formale Festlegung. Die Anteile der Wohnungsarten werden bei der Quartiersentwicklung durch die zuständigen Stellen gesteuert, indem bei der Veräußerung städtischer Grundstücke über Konzeptausschreibungsverfahren Anteile vorgegeben werden. Bei privaten Grundstücken erfolgt die Steuerung über das Bebauungsplanverfahren und über städtebauliche Verträge oder bei bestehendem Planrecht über Auflagen im Rahmen von Befreiungen. Dem Senat ist vorrangig daran gelegen, die Zielzahl von 3.000 geförderten Mietwohnungen pro Jahr zu erreichen und in allen Neubauquartieren einen standortgerechten, ausgewogenen Wohnungsmix herstellen zu lassen. Der Anteil von geförderten Mietwohnungen kann dabei im Einzelfall auch über einem Drittel liegen. Der geförderte Anteil im Geschoßwohnungsbau betrug im Übrigen 2014 40,5 Prozent, 2015 34,7 Prozent und 2016 40,4 Prozent. 19. Wie erklärt der Senat, dass entgegen der Notwendigkeit, schneller beträchtlich mehr günstigen Wohnraum für die einkommensarmen Haushalte zu schaffen, in 2016 im 1. Förderweg sowohl absolut (nur noch 1.945 WE) als auch relativ weniger WE errichtet worden sind als in den Vorjahren? Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (im 1. Förderweg) lag im Jahr 2016 nicht bei 1.945 Wohneinheiten, sondern bei insgesamt 2.127 Wohneinheiten. Seit 2014 konnten jährlich über 2.000 Wohnungen im 1. Förderweg fertiggestellt werden (in 2014: 2.005 WE und in 2015: 2.148 WE). Mit diesen Fertigstellungszahlen hat der Senat sein Ziel (Schaffung von mindestens 2.000 öffentlich geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung) erreicht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9491 11 20. Ab welcher Größenordnung von Wohngebäuden beziehungsweise ab wie viel Wohneinheiten in einem neu zu errichtenden Wohngebäude greift der sogenannte Drittelmix und wie wird er im Einzelfall durchgesetzt ? Bei dem Verkauf von städtischen Grundstücken sollen im Rahmen von Konzeptausschreibungen regelhaft 30 Prozent geförderte Mietwohnungsanteile gefordert werden. Lage- und grundstücksabhängig kann der Anteil aber nach unten und oben angepasst werden. Bei privaten Grundstücken gelten gemäß Bündnis für das Wohnen in Hamburg nachfolgende Anforderungen: „Sofern durch die Freie und Hansestadt Hamburg auf privaten Grundstücksflächen neues Planungsrecht für Geschosswohnungsbau geschaffen wird, kann die FHH die Forderung zur Errichtung von maximal 30% der Wohnungen im ersten oder zweiten Förderweg erheben. Sofern auf privaten Grundstücken mit geltendem Baurecht durch Erteilung von Befreiungen zusätzlich Wohnfläche und/oder Wohnungen genehmigt werden, darf die Forderung nach der Errichtung von geförderten Wohnungen erst erhoben werden, wenn die Anzahl der genehmigten Wohnungen 30 Einheiten übersteigt. Sofern auf privaten Grundstücken mit geltendem Baurecht mit mehr als 30 Wohneinheiten durch Erteilung von Befreiungen zusätzliche Wohneinheiten genehmigt werden, darf nur bezogen auf die zusätzlich durch Befreiung genehmigten Wohneinheiten ein öffentlich geförderter Anteil von bis zu 30% erhoben werden.“ 21. Wie viele Wohngebäude sind in Hamburg 2011 bis 2016 neu entstanden , in denen sich unter 20 Wohneinheiten befanden? Bitte die jährlichen Zahlen und den relativen Anteil zum Neubau insgesamt benennen. Anzahl der fertiggestellten Wohngebäude (Neubau) in Hamburg 2011 bis 2016 Jahr Gebäude insgesamt darunter Wohngebäude mit weniger als 20 WE Anzahl Anteil in % an Gebäude insgesamt 2011 1.378 1.366 99,1 2012 1.246 1.221 98,0 2013 1.906 1.874 98,3 2014 1.356 1.294 95,4 2015 1.760 1.687 95,9 2016 1.438 1.379 95,9 Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistik 22. Welche Rolle spielt der sogenannte Drittelmix in der jüngsten und der zukünftigen Wohnungspolitik des Senats, da er unter anderem in der Pressemitteilung des Senats zum Wohnraumförderprogramm 2017/2018 vom 7. Februar mit keiner Silbe mehr Erwähnung fand? Siehe Antwort zu 18. Schaffung und Verlust von günstigem Wohnraum 23. „40 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland haben 2015 real weniger verdient als Mitte der 1990er Jahre“, heißt es in der Zeitung „Das Parlament “ vom 18. April 2017 mit Blick auf den kurz zuvor vorgelegten neuen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Wie groß ist der Anteil der Hamburger Arbeitnehmer/-innen, die in den letzten 20 Jahren keine Reallohnzuwächse erfahren haben? Dem Statistikamt Nord liegen keine Daten zur Reallohnentwicklung in Hamburg vor. Drucksache 21/9491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 23.1. Wie stellte sich die durchschnittliche Einkommensentwicklung in Hamburg in den Jahren 1996, 2001, 2006, 2011 und 2016 dar? Bitte um absolute und prozentuale Angaben zu den Veränderungen . Im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder (VGR dL) ist es unüblich, Veränderungsraten zu mehrjährigen Zeitabschnitten zu berechnen. Für eine sinnvolle Abbildung der Einkommensentwicklung wird daher nachfolgend die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter in Hamburg seit dem Jahr 1996 jahrgangsweise dargestellt. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in Hamburg im Durchschnitt 1) Jahr Euro Veränderung Euro in % 1996 29.148 364 1,3 1997 29.243 95 0,3 1998 29.503 261 0,9 1999 29.860 357 1,2 2000 30.042 182 0,6 2001 30.854 812 2,7 2002 31.254 400 1,3 2003 31.538 284 0,9 2004 31.753 215 0,7 2005 32.017 264 0,8 2006 32.426 409 1,3 2007 32.986 560 1,7 2008 33.696 710 2,2 2009 33.945 249 0,7 2010 34.401 456 1,3 2011 35.356 955 2,8 2012 36.287 931 2,6 2013 37.320 1.033 2,9 2014 38.205 885 2,4 2015 39.058 853 2,2 2016 39.678 621 1,6 1) Unter Bruttolöhnen und -gehältern versteht man alle Löhne und Gehälter, einschließlich Lohnsteuer und Sozialbeiträgen der Arbeitnehmer, die Entgeltempfängern (Arbeitern, Angestellten , Beamten, Auszubildenden und ähnlichen Arbeitnehmergruppen) aus ihrem Arbeitsoder Dienstverhältnis zufließen. Quelle: Statistikamt Nord, VGR dL, Berechnungsstand Mai 2017 Darüber hinaus verfügt das Statistikamt Nord über keine Erkenntnisse zur Einkommensentwicklung zum Beispiel aufgrund von Vermögen oder staatlichen Transferleistungen . 24. Wie stellten sich die Durchschnittsmieten 1996, 2001, 2006, 2011 und 2016 in Hamburg dar? Bitte um absolute und prozentuale Angaben zu den Veränderungen. Das Statistikamt Nord verfügt aus einer im vierjährigen Turnus durchgeführten Zusatzerhebung zum Mikrozensus über Erkenntnisse zur durchschnittlichen Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete plus kalte Nebenkosten) in Hamburg. Die durchschnittliche Bruttokaltmiete lag danach in Hamburg im Jahr 2010 bei 8,12 Euro/m² und im Jahr 2014 bei 8,67 Euro/m² (Quelle: Mikrozensus: Zusatzerhebung Wohnen. Angaben zu Mietwohnungen in Wohngebäuden ohne Wohnheime, mit gültigen Angaben zur Miete). Dies entspricht einem Anstieg um 6,8 Prozent. Ein Vergleich mit Daten aus früheren Mikrozensus-Zusatzerhebungen ist aufgrund von Änderungen in der Anzahl Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9491 13 und der Formulierung der Fragen zur Wohnsituation sowie der Weiterentwicklung der Plausibilisierungs- und Hochrechnungsverfahren ab dem Jahr 2010 nicht möglich. 25. Wie hat sich der Anteil der günstigen WE unter 6 Euro/qm netto-kalt seit 2010 entwickelt? Bitte absolute Angaben und solche, die den veränderten Anteil am gesamten Wohnungsbestand veranschaulichen. 25.1. Wie viele WE in Hamburg haben gegenwärtig Mieten bis 6,40 Euro/qm netto-kalt, also bis zur Höhe der Einstiegsmiete im 1. Förderweg ? Wie viele davon sind mietpreisgebunden? 25.2. Wie viele WE in Hamburg haben zurzeit Mieten bis 8,50 Euro/qm netto-kalt, also bis zur Höhe der Einstiegsmiete im 2. Förderweg? Wie viele davon sind mitpreisgebunden? 16,4 Prozent aller mietenspiegelrelevanten Wohnungen (die Grundgesamtheit des Mietenspiegels umfasst rund 530.000 Wohnungen ohne Mietpreis- und Belegungsbindung ) wiesen im Untersuchungszeitraum von April 2011 bis März 2015 eine Nettokaltmiete von unter 6 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (Wfl.) auf, unter 6,50 Euro je Quadratmeter Wfl. lagen 33,6 Prozent und unter 8,50 Euro je Quadratmeter Wfl. 74,9 Prozent der Wohnungen. (Quelle: Methodenbericht des Mietenspiegels 2015, Seite 46). Im Übrigen liegen der zuständigen Fachbehörde insoweit keine Daten vor. 26. In der Antwort auf unsere Große Anfrage zur Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Hamburg (Drs. 21/8699 vom 9.5.2017) heißt es, dass neben den geförderten Sozialwohnungen „im Bereich der frei finanzierten Wohnungsbestände der SAGA und der Wohnungsbaugenossenschaften mit insgesamt rund 265.000 Wohneinheiten sowie zusätzlich unter anderem bei Stiftungen bezahlbare Wohnungen zur Verfügung “ ständen (Antwort auf Fragen 9. und 10., Seite 22). 26.1. Wie viele dieser 265.000 WE sind geförderte WE mit noch laufender Bindung? Von den insgesamt rund 265.000 Wohnungen der SAGA und der Genossenschaften sind 55.541 Wohneinheiten Sozialwohnungen mit noch laufender Bindung. (Quelle IFB, Stichtag: 22.06.2017). 26.2. Wie hoch sind die durchschnittlichen Mieten bei den geförderten und bei den nicht (mehr) geförderten WE? Durchschnittsmiete netto-kalt bei der SAGA: Finanzierungsart Ø Nettokaltmiete in €/m² öffentlich gefördert 5,85 nicht (mehr) gefördert 6,57 Quelle: SAGA Stichtag: 19.06.2017 Bei den Genossenschaften liegt die Durchschnittsmiete von geförderten Wohnungen bei 6,16 Euro/m² Wfl. und von nicht (mehr) geförderten Wohnungen nach eigenen Angaben bei circa 6,47 Euro/m² Wfl. 26.3. Wie definiert der Senat den Begriff „bezahlbare Wohnungen“? Wann ist für den Senat eine Mietwohnung noch bezahlbar? Eine allgemeingütige Definition für die Bezahlbarkeit von Wohnraum für alle Haushalte unabhängig von der Höhe des zu Verfügung stehenden Einkommens existiert nicht. Als normativ „bezahlbar“ können die anfallenden Wohnkosten (Nettokalt-Miete sowie Betriebs- und Heizkosten) grundsätzlich dann bezeichnet werden, wenn das verbleibende verfügbare Einkommen zur Deckung der sonstigen Lebenshaltungskosten ausreicht . Mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen beim Wohngeld und bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Sozialhilfe, bei der Miethöhe, Größe der Haushalte und Drucksache 21/9491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Höhe der Einkommen differenziert berücksichtigt werden, wird die Bezahlbarkeit des Wohnens auch für Haushalte mit niedrigeren Einkommen gesichert. Insoweit können alle Wohnungen, deren Mieten innerhalb der betreffenden Höchstwerte (http://www.hamburg.de/leistungen-hilfen/1016372/kosten-der-unterkunft/) liegen, als bezahlbar eingestuft werden. Weiterhin können alle Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbestand und die im geförderten Mietwohnungsneubau in Hamburg entstehenden Wohnungen als für sozialwohnungsberechtigte Haushalte (mit einem Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen des Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetzes – HmbWoFG) als „bezahlbar“ eingestuft werden. Im Übrigen wird eine Nettokaltmiete von circa 8 Euro je Quadratmeter Wfl. als „bezahlbar“ für Haushalte mit mittleren Einkommen angesehen. 26.4. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Haushalte in Hamburg, die mehr als a) 25 Prozent, b) 30 Prozent, c) 40 Prozent beziehungsweise d) 50 Prozent ihres Einkommens für Mietkosten aufbringen müssen ? Sollten konkrete Zahlen fehlen, bitte Schätzungen angeben . 26.5. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Haushalte in Hamburg, die mehr als a) 25 Prozent, b) 30 Prozent, c) 40 Prozent, d) 50 Prozent beziehungsweise e) 60 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten (Miet- plus Nebenkosten) aufbringen müssen? Sollten konkrete Zahlen fehlen bitte Schätzungen angeben. Der Mikrozensus 2014 enthält foldende Daten zur Mietbelastung in Hamburg: Hauptmieterhaushalte in Hamburg nach Mietbelastung brutto-kalt in bewohnten Mietwohnungen in Gebäuden mit Wohnraum im Jahr 2014 1) Höhe der Mietbelastung Anteil an allen Haushalten >25 % 59 % >30 % 42 % >40 % 21 % 1) Mietbelastung berechnet auf Grundlage der Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete plus kalte Nebenkosten ) – ohne Wohnheime Quelle: Mikrozensus 2014: Zusatzerhebung Wohnen. Von allen (hochgerechnet) 977.000 Haushalten in Hamburg haben nur (hochgerechnet) 581.000 Haushalte bei den Fragen zur Wohnsitutation Auskünfte zur Bruttokaltmiete sowie zum Einkommen gegeben. Die berechneten Anteile beziehen sich auf diese Basis. Darüber hinaus liegen dem zuständigen Statistikamt Nord keine Daten vor. 27. Wie viele Sozialwohnungen des 1. und des 2. Förderweges sind seit 2010 jährlich neu entstanden? Bitte getrennt und nach Jahren aufführen. Siehe hierzu Drs. 21/5021, zu 1. a., b. für die Jahre 2011 bis 2015. In 2010 wurden 446 WE im 1. Förderweg fertiggestellt. Zu den Fertigstellungen im 1. und 2. Förderweg im Jahr 2016 siehe Antwort zu 3.1. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9491 15 28. Im Jahre 2005 gab es in Hamburg 132.464 Sozialwohnungen, 2015 waren es derer noch 88.738 (Drs. 21/8699 vom 9.5.2017, Seite 22); alleine von 2013 bis 2016 sind gut 25.000 Sozialwohnungen aus der Bindung gefallen, bis Ende 2017 kommen laut offiziellen Angaben 3.363 hinzu (Drs. 20/4782 vom 7.8.2012). Der Anteil der Sozialwohnungen des 1. Förderweges nimmt laut Senatsprognose von 2017 bis 2030 um weitere 20.500 WE ab (Drs. 21/7630 vom 27.1.2017). Wie gedenkt der Hamburger Senat, den per Saldo steten Verlust an gebundenen Wohnungen des 1. Förderweges zu verhindern und ins Gegenteil umzukehren ? Siehe hierzu Vorbemerkung und Drs. 21/7447. 28.1. Wie entwickelt sich der Anteil der Mietwohnungen mit Mietpreisund Belegungsbindungen am Gesamtwohnungsbestand von 2016 bis 2030, nachdem er innerhalb der ersten anderthalb Jahrzehnte des 21. Jahrhunderts 2015 auf den Tiefstwert von 9,28 Prozent abgesunken war (Drs. 21/7630 vom 21.1.2017)? Der Anteil der Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen am Gesamtwohnungsbestand kann für den Zeitraum 2017 bis 2030 nicht berechnet werden, da die weitere Entwicklung des Wohnungsbestandes in Hamburg bis 2030 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/7447. 28.2. Verfolgt der Senat überhaupt das Ziel, vor allem den Anteil und damit auch die Zahl der Sozialwohnungen wieder deutlich zu erhöhen ? Wenn ja, bis wann und in welchen Etappen? Wenn nein, warum nicht? 28.3. Gibt es Überlegungen oder gar Pläne, die normale Bindungslaufzeit von 15 Jahren zu erhöhen? Wenn ja, um welche Vorhaben geht es dabei und bis wann sollen die umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/9007 und Drs. 21/7447 und Antworten zu 27. und 28.1. 29. Liegen inzwischen aktuellere Daten zur Förderberechtigung Hamburger Haushalte im Hinblick auf eine Wohnung des 1. beziehungsweise 2. Förderweges vor, die über die Angaben in der Drs. 21/8286 hinausgehen ? Wenn ja, welche? Nein. Für das Jahr 2016 liegen noch keine Ergebnisse des Mikrozensus durch das Statistikamt Nord vor. 30. Seit etlichen Jahren werden die Einkommensgrenzen bezüglich der Berechtigung, eine geförderte Wohnung beziehen zu können, nicht angehoben. Wegen der langsam anwachsenden Einkommen sinkt der Anteil der Förderberechtigten sukzessive, und dies trotz erheblich schneller ansteigender Durchschnittsmieten. Im neuen Wohnraumförderprogramm 2017/2018 wird dieser den mangelnden Sozialwohnungsneubau kaschierende Umstand wie folgt begründet: „Um insbesondere Haushalte mit besonders geringen Einkommen vor einer Konkurrenz mit besserverdienenden Haushalten zu schützen, ist eine Ausweitung des Kreises der berechtigten Haushalte derzeit nicht angezeigt.“ 30.1. Wann und in welcher Dimension gedenkt der Senat, diese Praxis zu beenden, die Einkommensgrenzen also entsprechend den realen Erfordernissen wieder anzuheben? Drucksache 21/9491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 30.2. Wenn daran aktuell nicht gedacht wird, auf wie viel Prozent darf der Anteil der Förderberechtigten abfallen, um einer Konkurrenz mit „besserverdienenden“ Haushalten zu entgehen? Siehe Drs. 21/7630 zu 7. 31. Welches realistische Potenzial sieht der Senat im Hinblick auf den errechneten, angeblichen „Platz für 75.000 Wohnungen auf Hamburgs Dächern“ (Mitteilung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung vom April/Mai 2017), insbesondere im Hinblick auf die Schaffung günstigen Wohnraumes? Die im Rahmen einer Masterthesis durchgeführte Untersuchung basiert auf der Auswertung von Geodaten, wobei als einschränkende Rahmenbedingungen lediglich die Gebäudehöhe (zwischen 9 m und 22 m) und die zulässige Abstandsfläche zur Straßenmitte hin in Ansatz gebracht wurden. Der Autor der Masterthesis weist bereits darauf hin, dass neben diesen beiden Kriterien eine Vielzahl weiterer Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müsse und insoweit vor konkreten Umsetzungen eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist. Zu den weiteren Rahmenbedingungen gehören solche des Planungsrechts (Festsetzungen der Bebauungspläne zu Nutzungen, Geschossflächenzahlen, Geschossigkeiten, Gebäudehöhen et cetera), des Bauordnungsrechts (Standsicherheit, Schallschutz, Brandschutz, Rettungswege, Aufzug et cetera) sowie Fragen der Gestaltung und gegebenenfalls auch des Denkmalschutzes. Ein weiteres wesentliches Kriterium ist die Frage der Wirtschaftlichkeit, die nicht nur die Errichtungs- beziehungsweise Umbaukosten umfasst, sondern auch die Vermietbarkeit sowie gegebenenfalls Betriebskosten für Aufzüge und die notwendigen Folgeeinrichtungen wie Abstellräume und Fahrradplätze berücksichtigen muss. Dachaufstockungen bringen zudem erheblichen Bauaufwand und gegebenenfalls zukünftige Einschränkungen für die im Gebäude wohnenden Menschen mit sich. Deshalb werden Dachaufstockungen und Dachausbauten häufig nur im Zusammenhang mit ohnehin notwendigen Gebäudesanierungen realisiert. Die vorhandenen Potenziale werden sich deshalb nur über längere Zeiträume erschließen lassen. Im Ergebnis lässt sich eine zahlenmäßige Abschätzung der tatsächlich realisierbaren Wohnungen durch Dachaufstockungen vor dem Hintergrund der durch die vorgenannten Randbedingungen gegebenen Vielzahl an Variationsmöglichkeiten nicht treffen. Sie wird jedoch erheblich kleiner sein als die in der Masterthesis genannte Anzahl. 31.1. Gibt es bereits Programme, das bisher vernachlässigte Potenzial „auf Hamburgs Dächern“ auszuschöpfen? Wenn ja, für wann sind die geplant? Wenn nein, warum nicht? Das Potenzial der Dachaufstockung wird nicht vernachlässigt, sondern die Rahmenbedingungen werden durch den Senat aktiv verbessert. Im Rahmen der Wohnraumförderung zum Neubau von Mietwohnungen gibt es die Möglichkeit, Dachaufstockungen oder Dachausbauten fördern zu lassen. Der Senat hat der Bürgerschaft darüber hinaus eine Änderung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) vorgeschlagen, die Erleichterungen für Gebäudeaufstockungen und Dachausbauten enthält. Dazu gehören der Entfall der Aufzugspflicht bei Dachgeschossaus- und -aufbauten sowie erleichterte Abweichungsmöglichkeiten von den Anforderungen der HBauO, siehe Drs. 21/9420. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde mit der Abschaffung der Stellplatzpflicht die HBauO zugunsten einer Erleichterung auch von Dachgeschossausund Aufbauten geändert. Elemente der Mietenpolitik und des Wohnraumschutzes 32. Welche Erfolge zeitigt aus Sicht des Senats bisher die zum 1. Juli 2015 wirksam gewordene „Mietpreisbremse“, die ja eine Begrenzung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9491 17 Mietpreiserhöhungen bei Neuvermietung auf 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete vorsieht? 32.1. Hat sich die Mietpreisbremse signifikant auf die Miethöhe bei Neuvermietungen ausgewirkt? Wenn ja, womit wird das belegt? Wenn nein, warum nicht? 32.2. Wie bewertet der Senat die in der Einleitung zitierte Untersuchung, nach der viele Tausend Mieter-/-innenhaushalte in Hamburg nicht nur oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern sogar oberhalb der Mietobergrenze lägen? Im Rahmen der vorgesehenen Evaluation der Verordnung über die Einführung einer Mietpreisbegrenzung nach § 556 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietpreisbremsenverordnung ), die von der zuständigen Fachbehörde in Auftrag gegeben wird, werden auch die Auswirkungen auf die Höhe der Neuvertragsmieten untersucht und bewertet werden. Zu Untersuchungen Dritter nimmt der Senat nicht Stellung. 32.3. Welche Erfahrungen gibt es bezüglich des Auskunftsrechts gegenüber dem/der Vermieter/in über die Miete des/der Vormieters/ Vormieterin? Die zuständige Fachbehörde hat dazu keine eigenen Erkenntnisse. 32.4. Wie viele Beschwerden über mangelnde Auskünfte oder überzogene Mieten bei Neuvermietungen sind der Stadt bekannt, wie viele Verfahren oder Prozesse wurden nach Kenntnis des Senats eingeleitet, wie viele abgeschlossen? Einzelfallbezogene Beschwerden über mangelnde Auskünfte oder überzogene Mieten bei Neuvermietungen sind der zuständigen Fachbehörde in Bezug auf die „Mietpreisbremse “ nicht bekannt. Soweit nach Verfahren und Prozessen gefragt ist, betrifft die Frage die Zivilgerichte. Dort werden durch die Verfahrenssoftware forumSTAR innerhalb der Zivilverfahren Wohnraummietsachen gesondert erfasst. Verfahren, in denen die Fragen überzogener Mieten bei Neuvermietungen im Streit sind, werden darüber hinausgehend aber nicht gesondert erfasst. Um eine exakte Antwort nach der Zahl der angefragten Verfahren zu ermitteln, wäre daher für das Amtsgericht Hamburg eine händische Auswertung der Wohnraummietverfahren seit 2015 erforderlich. Deren Gesamtzahl beim Amtsgericht Hamburg einschließlich der Stadtteilgerichte beträgt 16.096 (1. Juli 2015 bis 21. Juni 2017). Weder eine Auswertung noch eine Teilauswertung dieser Akten ist dem Amtsgericht möglich, denn um die speziell angefragten rechtlichen Aspekte in einer Verfahrensakte zu erkennen, bedarf es zivil- und mietrechtlicher Vorkenntnisse, da diese Aspekte in jeder Art von Mieterhöhungs-, Zahlungs - und/oder Räumungsklagen zum Beispiel als Einwand von Mieterseite vorgebracht werden können. Vor diesem Hintergrund wurden stattdessen die Stadtteilgerichte sowie das Zivilsegment am Amtsgericht Hamburg-Mitte sowie das Landgericht angefragt, ob den Richterinnen und Richtern einschlägige Verfahren bekannt sind. Aus den Stadtteilgerichten sowie dem Zivilsegment wurden in Bezug auf Verfahren oder Prozesse wegen mangelnder Auskünfte oder überzogener Mieten bei Neuvermietungen („Mietpreisbremse “) insgesamt sieben Verfahren gemeldet, von denen zwei abgeschlossen sind. Vom Landgericht als Berufungsinstanz wurde ein Verfahren gemeldet. 32.5. Wie viel Personal mit welchem Stundenansatz ist wo innerhalb der Behörden mit der Mietpreisbremse befasst? Es gibt keine Stelle, die sich ausschließlich mit der Mietpreisbremse befasst. Das Thema wird im Rahmen der ministeriellen Aufgabenwahrnehmung, wie andere Aufgaben auch, von der zuständigen Behörde bearbeitet. Ein Stundenansatz für die Bearbeitung der Mietpreisbremse kann nicht geschätzt werden, da der Arbeitsumfang starken Schwankungen unterliegt. Drucksache 21/9491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 33. Welche Erfahrungen gibt es aus Sicht des Senats mit der Kappungsgrenze , seitdem 2013 die maximale Mietpreissteigerung von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt wurde? 33.1. Wie wird die Einhaltung dieser Regelung überprüft und durchgesetzt ? 33.2. Wie viele Beschwerden und Verfahren sind dem Senat hinsichtlich der Nichteinhaltung der Kappungsgrenzen-Verordnung bekannt? 33.3. Wie viel Personal mit welchem Stundenansatz ist wo innerhalb der Behörden mit der Kappungsgrenze befasst? Einzelfallbezogene Beschwerden, die die Verordnung über die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzen-Verordnung) betreffen, sind der zuständigen Fachbehörde nicht bekannt. Die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen erfolgt durch die Mietvertragsparteien und im Streitfall durch die ordentlichen Gerichte. Auch Verfahren, welche die Frage der Nichteinhaltung der Kappungsgrenzen -Verordnung betreffen, werden durch die Verfahrenssoftware forumSTAR im Rahmen der Wohnraummietsachen nicht gesondert erfasst. Um für die Frage nach Verfahren hinsichtlich der Nichteinhaltung der Kappungsgrenzen-Verordnung eine exakte Anzahl der Verfahren zu ermitteln, wäre, da diese seit 2013 in Kraft ist, eine händische Auswertung der Wohnraummietverfahren seit 2013 erforderlich. Deren Gesamtzahl beim Amtsgericht Hamburg einschließlich der Stadtteilgerichte beträgt 38.379 (1. Januar 2013 bis 21. Juni 2017). Eine Auswertung beziehungsweise Teilauswertung des Aktenbestands in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist nicht möglich. Insoweit wurden die Stadtteilgerichte sowie das Zivilsegment am Amtsgericht Hamburg -Mitte sowie das Landgericht angefragt, ob den Richterinnen und Richtern einschlägige Verfahren bekannt sind. Hinsichtlich der Kappungsgrenzen-Verordnung wurde vonseiten der Zivilrichterinnen und Zivilrichter des Amtsgerichts Mitte und aus den Stadtteilgerichten keine konkrete Anzahl von Verfahren gemeldet. Die Prüfung der Einhaltung der Kappungsgrenzen-Verordnung hat in jedem Mieterhöhungsprozess als Teil der Schlüssigkeitsprüfung zu erfolgen. Allerdings wird laut Rückmeldung aus den Miete-Abteilungen des Zivilsegments die Kappungsgrenzen-Verordnung nach Wahrnehmung der Richterinnen und Richter allgemein eingehalten. Soweit es bei Mieterhöhungsverfahren vereinzelt zu Überschreitungen kommt, bewegen sich diese danach im Cent-Bereich und beruhen auf Rechenfehlern. Die Klagen werden auf entsprechenden Hinweis durchweg insoweit zurückgenommen. Vom Landgericht Hamburg als Berufungsinstanz wurden insoweit zwei Verfahren gemeldet. Es gibt keine Stelle, die sich ausschließlich mit der Kappungsgrenzen-Verordnung befasst. Das Thema wird im Rahmen der ministeriellen Aufgabenwahrnehmung von der zuständigen Behörde bearbeitet. Ein Stundenansatz für die Bearbeitung der Kappungsgrenzen -Verordnung kann nicht geschätzt werden, da der Arbeitsumfang starken Schwankungen unterliegt. 34. Welche Erfahrungen liegen mit dem 2013 veränderten beziehungsweise verschärften Wohnraumschutzgesetz vor? Die Vorschriften des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes in der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Fassung sind zweckmäßig und zielführend. Die Einführung einer Genehmigungsfiktion bei sanierungsbedingtem Leerstand und der Wegfall der Fristsetzung zur freiwilligen Abhilfe vor Erlass einer Anordnung haben zu beschleunigten Verfahren geführt. Gleichzeitig ist der Ermittlungsaufwand hinsichtlich einer zweckfremden Nutzung als Ferienwohnung weiterhin hoch. Die für den Wohnraumschutz zuständige Fachbehörde stellt den Bezirken daher seit 2012 und bis einschließlich 2018 finanzielle Mittel für zwei zusätzliche Personalstellen für das Projekt Ferienwohnungen bereit. 34.1. Wie viele Beschwerden, Verfahren und Verurteilungen hat es insbesondere wegen Missachtung der Zweckentfremdungs- und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9491 19 Leerstandsregelungen seitdem gegeben? Bitte auch die Anlässe und die Bußgeldsummen nennen. Beschwerden/Hinweise und Zweckentfremdungsverfahren Bezirk Beschwerden und Hinweise Zweckentfremdungsverfahren Altona, Wandsbek und Harburg1 744 1.619 Hamburg-Mitte, Eimsbüttel , Hamburg-Nord und Bergedorf2 zwischen 699 und 745 zwischen 1.190 und 1.236 1 Daten ab 01.01.2013. Hinweise und Beschwerden werden nicht von allen Bezirken statistisch erfasst. Aus einem Bezirk liegen Daten nur bis zum 31.12.2016 vor. 2 Daten ab 01.06.2013. Hinweise und Beschwerden werden nicht von allen Bezirksämtern statistisch erfasst. Ein Bezirksamt erfasst die angegebenen Daten erst seit dem 01.10.2016. Ein Zahlenkorridor musste angegeben werden, weil bei 46 Vorgängen nicht mehr festgestellt werden kann, ob sie auf Hinweisen/Beschwerden oder Anträgen beruhen und ob ein Verfahren eingeleitet wurde. Ordnungswidrigkeitsverfahren* Jahr Anlass Bußgeld OWi-Verfahren verhängt rechtskräftig Abgabe einge- einge- Anz. Euro Anz Euro an StA leitet stellt 2013 Ferienwohnungen 1 3.000 0 0 1 1 1 2014 Zweckentfremdung ohne Ferienwohnungen /Leerstand 3 11.500 3 11.500 1 9 6 Ferienwohnungen 2 6.500 0 0 0 3 0 2015* * Ferienwohnungen 1 4.000 2 10.500 0 2 2 Leerstand 2 3.000 2 3.000 0 5 0 2016 Ferienwohnungen 0 0 0 0 0 1 1 Leerstand 3 4.860 2 3.157 0 4 4 * Angaben können auch auf Vorgängen der Vorjahre beruhen, wenn erst im Berichtsjahr ein Abschlussergebnis vorliegt. ** Angaben nur für sechs Bezirksämter vorhanden. Verwaltungsgerichtsverfahren Jahr Anzahl Anlass 2013 7 Nicht statistisch erfasst 2014 3 Nicht statistisch erfasst 2015 6 davon: 2 Nicht statistisch erfasst 3 Ferienwohnungen 1 Leerstand 2016 3 Leerstand 34.2. In wie vielen Fällen und in welchen Bezirken wurde bei ordnungswidrigem Leerstand inzwischen ein/eine Treuhänder/Treuhänderin eingesetzt und wo ist das gegebenenfalls vorgesehen? In einem Fall im Bezirk Hamburg-Mitte wurde ein Treuhänder eingesetzt. Eine weitere Entscheidung, einen Treuhänder einzusetzen, wurde bislang nicht getroffen. 34.3. Wie schätzt der Senat die jüngste Entwicklung im Bereich der ordnungswidrigen Ferienwohnungen ein und welche Rolle spielen sie Drucksache 21/9491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 mittlerweile im Tourismus? Bitte auch vorhandene Zahlen oder Schätzungen zu illegalen Ferienwohnungen angeben. Die in der Drs. 21/1908 genannten Erfahrungen haben weiterhin Bestand. Derzeit sind 93 Zweckentfremdungsverfahren wegen des Verdachts auf eine unerlaubte Ferienwohnung in Bearbeitung. 34.4. Wie viel Personal mit welchem Stundenansatz ist wo innerhalb der Behörden mit a) Wohnungsleerständen, b) Ferienwohnungen, c) Zweckentfremdung von Wohnraum und d) überhaupt mit dem Wohnraumschutzgesetz befasst? Behörde Vollzeitäquivalent Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 13 BA Hamburg-Mitte 41 BA Altona 42 BA Eimsbüttel 43 BA Hamburg-Nord 4 BA Wandsbek 2 BA Bergedorf 0,754 BA Harburg 2,255 1 davon zwei für Zweckentfremdung, einschließlich Leitung und zwei für Wohnraumpflege 2 davon 0,5 für Projekt Ferienwohnungen und zwei für Wohnraumpflege 3 einschließlich Leitung 4 davon 0,55 für Wohnungspflege 5 davon 0,75 für Projekt Ferienwohnungen und 0,5 für Wohnraumpflege; einschließlich Leitung Im Übrigen wird zwischen Ferienwohnungen und Wohnungspflege nicht differenziert. 35. Welche Erfahrungen gibt es mit der sogenannten Maklercourtage, die seit 2015 vom Auftraggeber, im Normalfall also dem/der Vermieter/in, zu übernehmen ist? Die zuständige Fachbehörde hat dazu keine eigenen Erkenntnisse. 35.1. Wie viele Beschwerden, Verfahren oder Verurteilungen hat es wegen der Maklercourtage nach dem Besteller-/-innenprinzip seitdem gegeben? Einzelfallbezogene Beschwerden wegen des seit 2015 geltenden Bestellerprinzips bei der Maklercourtage sind der zuständigen Fachbehörde nicht bekannt. Soweit nach Verfahren und Prozessen gefragt ist, betrifft die Frage die Zivilgerichte. Verfahren, welche Maklercourtagen betreffen, werden durch die Verfahrenssoftware forumSTAR nicht gesondert erfasst. Da es sich hierbei um allgemeine Zivilsachen handelt, wäre eine händische Auswertung aller Zivilverfahren seit 2015 erforderlich. Deren Gesamtzahl beim Amtsgericht Hamburg einschließlich der Stadtteilgerichte beträgt 79.420 (1. Januar 2015 bis 31. März 2017). Weder eine Auswertung noch eine Teilauswertung dieser Akten ist dem Amtsgericht möglich, denn um die angefragten rechtlichen Aspekte in einer Verfahrensakte zu erkennen, bedarf es spezifischer rechtlicher Vorkenntnisse . Auch insoweit wurden die Stadtteilgerichte sowie das Zivilsegment am Amtsgericht Hamburg-Mitte sowie die mit Mietsachen befassten Richterinnen und Richter des Landgerichts angefragt, ob den Richterinnen und Richtern einschlägige Verfahren bekannt sind. Insoweit meldeten sowohl das Amtsgericht wie auch das Landgericht Fehlanzeige. Verfahren hierzu sind dort nicht bekannt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9491 21 35.2. Wie viel Personal mit welchem Stundenansatz ist wo innerhalb der Behörden mit dem Thema Maklercourtage befasst? Die zuständigen Fachbehörden befassen sich nicht regelhaft mit Fragen des Maklerlohns . Im Übrigen siehe Antwort zu 32.5. 36. Ende dieses Jahres wird der neue Hamburgische Mietenspiegel vorgelegt , die entsprechenden Untersuchungen sind bereits angelaufen. Welche Rahmenbedingungen und Kriterien sind für diese Untersuchung festgelegt? Bitte entsprechende Dokumente anhängen. 36.1. Welche Veränderungen bei der Erhebung wird es gegenüber den Mietenspiegeln der letzten Jahre geben? 36.2. Wird insbesondere der Kritik und den Forderungen gefolgt, a) alle (also nicht nur die „veränderten“) Mieten der letzten vier (oder mehr) Jahre in die Erhebung einzubeziehen, b) die Kriterien für die Einstufung der guten beziehungsweise normalen Wohnlage zu verändern? Wenn ja, wie stellt sich das konkret dar? Wenn nein, warum nicht? Der Hamburger Mietenspiegel wird entsprechend der geltenden Rechtslage erstellt. § 558 Absatz 2 BGB legt fest, dass in den Mietenspiegel Mieten einfließen, die in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Die Kriterien zur Einstufung der Wohnlage werden zum Mietenspiegel 2017 untersucht und aktualisiert. Die Leistungsbeschreibung zur Neuerstellung des Mietenspiegels 2017 ist im Transparenzportal veröffentlicht, Az. BWSB674.117-002/001, abrufbar unter: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/neuerstellung-des-hamburgermietenspiegels -2017-vertrag. Im Übrigen befindet sich die zuständige Fachbehörde im laufenden Verfahren der Neuerstellung des Mietenspiegels 2017 einschließlich des Wohnlagenverzeichnisses. Diese erfolgt unter fachlicher Begleitung durch den Arbeitskreis Mietenspiegel, dem Vertreter der wohnungswirtschaftlichen Verbände, der Mietervereine und der Gerichte angehören. Alle methodischen Fragen werden im Arbeitskreis Mietenspiegel eingehend beraten. Ergebnisse teilt der Senat mit der Veröffentlichung des Mietenspiegels 2017 mit. Fe rt ig ge st el lte W oh nu ng en m it M ie tp re is - u nd B el eg un gs bi nd un g (1 . F W u nd 2 . F W ) n ac h W oh nu ng sg rö ße n/ A nz ah l d er Z im m er in 2 01 6 Q ue lle : I FB , S ta nd : 2 01 7 E rlä ut er un ge n D ef in iti on Z im m er : W oh n- ,S ch la f, K in de rr äu m e oh ne K üc he u nd B ad . D ef in iti on : H al be Z im m er : R äu m e (o hn e K üc he u nd B ad ) m it ei ne r W oh nf lä ch e < 10 q m 1 Zi m m er 1, 5 Zi m m er 2 Zi m m er 2, 5 Zi m m er 3 Zi m m er 3, 5 Zi m m er 4 Zi m m er 4, 5 Zi m m er 5 Zi m m er 5, 5 Zi m m er W E m it 6 u. m eh r Zi m m er n S um m e W oh nu ng en 1. FW 18 2 64 1. 06 9 62 48 6 0 22 7 0 9 0 28 2. 12 7 2. FW 0 7 87 4 12 1 0 71 0 16 0 0 30 6 G es am t 18 2 71 1. 15 6 66 60 7 0 29 8 0 25 0 28 2. 43 3 W oh nf lä ch e 1. FW 5. 79 7, 16 2. 70 3, 47 55 .2 21 ,8 7 4. 00 0, 86 35 .4 97 ,6 8 0, 00 20 .1 45 ,6 5 0, 00 95 7, 69 0, 00 5. 23 1, 29 12 9. 55 5, 67 2. FW 0, 00 29 5, 83 4. 41 0, 58 25 3, 72 8. 71 5, 39 0, 00 6. 15 9, 41 0, 00 1. 66 6, 56 0, 00 0, 00 21 .5 01 ,4 9 G es am t 5. 79 7, 16 2. 99 9, 30 59 .6 32 ,4 5 4. 25 4, 58 44 .2 13 ,0 7 0, 00 26 .3 05 ,0 6 0, 00 2. 62 4, 25 0, 00 5. 23 1, 29 15 1. 05 7, 16 D ur ch - sc hn itt lic he W oh nf lä ch e 1. FW 31 ,8 5 42 ,2 4 51 ,6 6 64 ,5 3 73 ,0 4 0, 00 88 ,7 5 0, 00 10 6, 41 0, 00 18 6, 83 60 ,9 1 2. FW 0, 00 42 ,2 6 50 ,7 0 63 ,4 3 72 ,0 3 0, 00 86 ,7 5 0, 00 10 4, 16 0, 00 0, 00 70 ,2 7 G es am t 31 ,8 5 42 ,2 4 51 ,5 9 64 ,4 6 72 ,8 4 0, 00 88 ,2 7 0, 00 10 4, 97 0, 00 18 6, 83 62 ,0 9 Drucksache 21/9491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Anlage 9491ga_text 9491ga_Antwort_Anlageutid