BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9494 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 19.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Barrierefreiheit der Elbphilharmonie (2) Am 17. Juni 2017 verkündete der Senat Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit der Elbphilharmonie. Dem waren in den letzten Monaten zahlreiche Beschwerden über Mängel in diesem Bereich von Behindertenverbänden vorausgegangen. So begrüßenswert die nun angekündigten Verbesserungen sind, bleibt doch offen, wieso der Senat dieses Thema erst jetzt angeht. In einer Anfrage der FDP-Fraktion von Juli 2015 (Drs. 21/976) hatte der Senat noch mitgeteilt, dass es umfassende Konzepte zur Barrierefreiheit der Elbphilharmonie geben würde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH wie folgt: 1. Wie viele Beschwerden hinsichtlich mangelnder Barrierefreiheit hat es seit Eröffnung der Elbphilharmonie gegeben? Welcher Art waren diese jeweils Beschwerden konkret? Seit der Eröffnung der Elbphilharmonie haben über 300.000 Gäste ein Konzert besucht und über 2,4 Millionen Personen die Plaza. Anregungen und Kritik werden über eine Vielzahl von Kommunikationskanälen geäußert. Eine gesonderte statistische Erfassung dieser Rückmeldungen nach dem Kriterium „Barrierefreiheit“ erfolgt nicht. 2. Wie viele Unfälle hat es seit der Eröffnung gegeben? Wie viele dieser Unfälle waren auf eine unzureichende Barrierefreiheit zurückzuführen? Bitte erläutern. 28 Unfälle. Eine statistische Erfassung der Unfallursachen im Sinne des Fragestellers findet nicht statt. 3. Welche Verbände und Experten wurden vom Senat nun beteiligt zur Abstimmung der angekündigten Maßnahmen? Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl dieser Verbände und Experten? Siehe Drs. 21/8744. Zum Auswahlkriterium vergleiche § 13 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen. 4. Welche Maßnahmen sind nun konkret geplant? Bitte jeweils den konkreten Zeitplan angeben. Da es sich um Optimierungen am bestehenden Konzept der Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte handelt, hat die Betriebsgesellschaft zunächst den Austausch mit dem zuständigen Interessenverband gesucht und mittlerweile Konsens über die zu tätigenden Maßnahmen erreicht. Die verabredeten Optimierungsmaßnahmen betref- Drucksache 21/9494 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 fen sowohl die Sicherbarkeit der Stufen im Foyer, im Backstage-Bereich und im Konzertsaal als auch die Sichtbarkeit und akustische Wahrnehmbarkeit der Aufzüge im Konzertbereich und im öffentlichen Bereich. Derzeit werden hierzu die erforderlichen Detailplanungen erstellt. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für die spielbetriebsfreie Zeit vom 13. Juli bis zum 5. August 2017 geplant. Weitere kleinteilige Einzelmaßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung mit dem Interessenverband. 5. Welche genauen Kosten entstehen in diesem Zusammenhang? Wer trägt diese Kosten? Die Kosten können erst nach Abschluss der Planungen abgeschätzt werden. Da das Bauwerk entsprechend der damaligen Genehmigungslage ordnungsgemäß errichtet worden ist, tragen die städtischen Betriebsgesellschaften diese Optimierungskosten. Mehrkosten für den Haushalt der Stadt entstehen nicht. 6. Wird die Umsetzung der Maßnahmen den Betrieb der Elbphilharmonie beeinträchtigen? Bitte erläutern. Nein, siehe Antwort zu 4. 7. Gibt es ein umfassendes Konzept zur Barrierefreiheit der Elbphilharmonie ? Wenn ja, wieso ist dieses offenkundig ungenügend? 8. Welche Maßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit sind bislang im Gebäude umgesetzt worden? 9. Welche Belange sind bislang nicht berücksichtigt worden und warum nicht? Siehe Drs. 21/8744 und Drs. 20/13347.