BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9496 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 19.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Batteriebetriebene Boote auf der Alster An der Alster kann man Tretboote ausleihen. Diese sind für ältere oder behinderte Menschen oftmals nicht geeignet. Bisher werden keine batteriegetriebenen Boote angeboten, die diesen Personengruppen eine Bootstour auf der Alster ermöglichen würden. Ich frage den Senat: Die Verordnung zur Regelung der Benutzung der schiffbaren Alster durch maschinenangetriebene Fahrzeuge (Alsterschifffahrtsverordnung) vom 3. Januar 2006 ist die Handlungsgrundlage für die Zulässigkeit der maschinenangetriebenen Schifffahrt und umfasst alle Betriebsmittel. Sie gilt für den kraftstoffgespeisten und ebenso für den Elektromotor, der schon heute in großer Anzahl im Revier verwendet wird. Diese Verordnung soll unter anderem dem Schutz von Tieren, Pflanzen und Landschaft dienen sowie das Alsterrevier als Freizeit-, Sport- und Erholungsgebiet sichern. Eine Fahrerlaubnis für maschinenangetriebene Fahrzeuge wird deshalb nur in Ausnahmefällen und für einen bestimmten Verwendungszweck erteilt. Der Verkehr unter Motor soll nicht erweitert werden und das Alsterrevier den Ruder-, Paddel-, Segel- und Tretbooten vorbehalten bleiben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wieso gibt es keine batteriebetriebenen Boote auf der Alster? Siehe Vorbemerkung. 2. Haben private Firmen bereits Anträge auf Nutzung von batteriebetriebenen Boote auf der Alster gestellt? Wenn ja: Wie wurden diese beschieden? Entsprechende Anträge gewerblicher Bootsvermietungen liegen bei der zuständigen Behörde für den Schifffahrtsverkehr auf der Alster nicht vor. Die Alster-Touristik GmbH betreibt drei Fahrzeuge mit Elektromotor. 3. Welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Nutzung von batteriegetriebenen Booten auf der Alster möglich ist? Die Alsterschifffahrtsverordnung bestimmt unter anderem die Zulässigkeit und die Anforderungen an Bau, Betrieb und Ausstattung der Fahrzeuge. Drucksache 21/9496 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie steht der Senat zur Einführung von batteriebetriebenen Booten auf der Alster? Gemäß § 2 Absatz 2 Punkt 4 der Alsterschifffahrtsverordnung kann eine Erlaubnis erteilt werden für kleine und offene Sportfahrzeuge von Personen, die infolge nachgewiesener schwerer körperlicher Behinderung nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug ohne Maschinenantrieb sicher zu benutzen.