BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9499 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 19.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Bunker Feldstraße (V): Votum der Bezirksversammlung missachtet? Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat am 05.07.2016 in der Drs. 21- 2396.1 diese konkrete und wesentliche Vorgabe gemacht: „3. Während des Hamburger DOMs finden keine vom Breitensport abweichenden Veranstaltungen in der Sport- und Freizeithalle statt. Insgesamt sind über das restliche Jahr verteilt maximal 38 Veranstaltungen zulässig.“ Im städtebaulichen Vertrag ist die Vorgabe „vom Breitensport abweichende Veranstaltungen“ lediglich für die 38 Veranstaltungen mit bis zu 2.200 Besuchern /-innen geregelt. Vom Breitensport abweichende Veranstaltungen mit bis zu maximal 1.300 Besuchern sind jedoch unbegrenzt möglich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zu Art und Anzahl von Veranstaltungen in der Sport- und Freizeithalle der Bunker-Aufstockung Vorgaben gemacht? Wenn ja, wie ist der Wortlaut? Wenn nein: wie versteht der Senat die Drs. 21-2396.1? Ja. Während des Hamburger DOMs finden keine vom Breitensport abweichenden Veranstaltungen in der Sport- und Freizeithalle statt. Insgesamt sind über das restliche Jahr verteilt höchstens 38 Veranstaltungen zulässig. 2. Wie wurden die Vorgaben des Bezirks zu Art, Größe und Anzahl der Veranstaltungen in der Sport- und Freizeithalle, falls sie gemacht wurden, in dem städtebaulichen Vertrag mit dem Investor verankert? Falls es Abweichungen zu den Vorgaben gibt, bitte begründen. 3. Ist es richtig, dass außer den 38 Veranstaltungen pro Jahr als Vorgabe der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte nur Breitensport in der Veranstaltungshalle erlaubt sein sollte? Falls nein: Was sollte erlaubt sein und wo ist das dokumentiert? Siehe Drs. 21/9203 (Anlage 1, § 5 Städtebaulicher Vertrag). 4. Wurde nach dem 05.07.2016 von der Bezirksversammlung Mitte eine abweichende Regelung zur erlaubten Hallen-Nutzung verabschiedet? Wenn ja, wann und mit welchem Wortlaut? Nein. Drucksache 21/9499 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie sieht die „Parkordnung“ für den sogenannten Stadtgarten und gegebenenfalls die Rampen aus? a. Wo kann die „Parkordnung“ eingesehen werden? b. Wo und wann wurde die Parkordnung öffentlich diskutiert? Eine Parkordnung ist aufschiebende Bedingung der Genehmigung und muss noch zur Prüfung eingereicht werden. 6. Welche maximale Anzahl an Personen ist für die Parkfläche auf dem Dach des Bunkers zugelassen? Siehe Drs. 21/9477. 7. Welche Maßnahmen werden durchgeführt, wenn die maximale Anzahl von Personen erreicht ist? Der Zugang wird gesperrt. 8. Ist der Zugang vom Hotel zur Parkfläche ohne zeitliche Einschränkungen möglich? Falls nein, in welchen Zeiten gibt es keinen Zugang und wo ist das vertraglich geregelt? Ja. 9. Wie und durch wen wird der Zugang zur Nutzung der Parkanlage auf dem Bunker-Dach geregelt? Durch eine entsprechende Sperre und einen Sicherheitsdienst. 10. Durch welche Maßnahmen wird vermieden, dass Hotelgäste gegenüber Anwohnern/-innen beim Zugang zum Park den Vorzug erhalten? a. Welche Sanktionen sind hierzu vereinbart? b. Welche externe Kontrolle der Auflagen ist vorgesehen? c. Wie wird diese finanziert? Die Parkanlage ist öffentlich zugänglich zu gestalten und zu betreiben (siehe Drs. 21/9203). Bei Nichteinhaltung der Bedingungen des Erbbaurechtsvertrags hat die Stadt das Recht, eine Vertragsstrafe zu verhängen bzw. den Heimfall auszuüben. 11. Welche Regelungen wurden für den Fall vereinbart, dass das „Stadtgarten “-Konzept mit der Parkfläche auf dem Bunker scheitert, auch wenn der Erbbauberechtigte sich „nach besten Kräften“ bemüht hat? Siehe Drs. 21/9477. 12. Weshalb taucht das Scheitern der Parkfläche nicht in den Regelungen zum „Heimfall“ des Erbbaurechtsvertrages auf? Ein „Scheitern“ der Parkfläche ist nicht zu erwarten (siehe Drs. 21/9477). Im Übrigen können Rechtsfolgen in Verträgen nur an klar definierte Sachverhalte geknüpft werden. 13. Wie viele öffentliche Informations- und Diskussion-Veranstaltungen zum Thema Bunker-Aufstockung hat a. der Bezirk Hamburg-Mitte, b. der Senat mit Anwohnern/-innen in St. Pauli durchgeführt? Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt . Darüber hinaus wurde in den bezirklichen Gremien fortlaufend über den aktuellen Sachstand berichtet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9499 3 14. Wie wurden kritische Kommentare und Wünsche aufgenommen und verarbeitet ? Wo und wie kann der Abwägungsprozess „für und gegen die Bunker-Aufstockung“ eingesehen und nachvollzogen werden? Siehe https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/allris.net.asp. Im Übrigen werden die Beratungen der Bezirkspolitik vom Senat nicht kommentiert.