BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9502 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 19.06.17 und Antwort des Senats Betr.: „Ein lebenswertes Quartier für alle“ Im November 2016 stellte der Geschäftsführer der SAGA GWG, Wilfried Wendel, die Planungen für das Rissener Quartier Suurheid vor. Er nannte das Konzept ein Ergebnis von Kompromissen. In unterschiedlichen Punkten wurde dafür der Bebauungsplan durch die Planer der SAGA ignoriert: 38.900 statt 29.000 Quadratmeter sollten bebaut werden und statt der im B-Plan vorgegebenen 131 Wohnungen, sollten 433 Einheiten entstehen. Dafür sollten die Häuser zwei- bis fünfgeschossig werden. Vorgegeben waren maximal drei Geschosse. Begründet wurden die Pläne unter anderem damit, dass andere Umsetzungsformen nicht wirtschaftlich wären. Nun haben sich nach unterschiedlichen Pressemitteilungen und aktueller Medienberichterstattung zufolge die örtlich ansässige Initiative (VIN-Rissen), Verwaltung und Politik sowie Bauherr SAGA GWG beziehungsweise deren Tochterunternehmen HIG auf einen Kompromiss verständigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Auf Grundlage des Bebauungsplans Rissen 45/Sülldorf 22 entsteht ein gemischtes Wohnquartier, das sowohl der Unterbringung von Geflüchteten mit guter Bleibeperspektive im Rahmen des Senatsprogramms Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen dient, aber auch dringend benötigten Wohnraum für Wohnungssuchende bietet. Neben der integrationsförderlichen Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Erhöhung der realisierbaren Wohnungsanzahl gegenüber der ursprünglichen Planung eine wichtige Komponente bei der Umsetzung des Bebauungsplans. Mit dem Vertrag, der zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Altona, der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg (SAGA) und der HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH geschlossen wird und dessen Inhalte mit der Bürgerinitiative VIN Rissen abgestimmt wurden, besteht eine für die Unterzeichner rechtsverbindliche Grundlage für die weitere Entwicklung des Bebauungsplangebietes. Es ist vorgesehen, dass der noch auszuwählende Betreiber der Flüchtlingsunterkunft dem Vertrag als weitere Partei beitritt. Während bei der Aufstellung des Bebauungsplans 2014 rund 230 Wohneinheiten vorgesehen waren, wird jetzt dem gestiegenen Bedarf an Wohnungen sowie der Regelung der Bürgerverträge (siehe Drs. 21/5231) Rechnung getragen. In dem neuen Quartier werden nun bis zu 497 Wohneinheiten in einem Mix aus Reihenhaus- und Geschoßwohnungsbau für verschiedene Zielgruppen entstehen. Eine Änderung des Planrechtes ist nicht erforderlich, da die Grundzüge der Planung erhalten bleiben. Frühere Planungsvarianten wurden daraufhin zielgerichtet weiterentwickelt. Die für die Drucksache 21/9502 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Umsetzung der neuen Planung notwendigen Abweichungen werden durch das Bezirksamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden. Es sind Anpassungen bei Baugrenzen und bei der Anzahl der Vollgeschosse vorgesehen. Die genaue Anzahl der Wohnungen sowie die städtebauliche Ausgestaltung der konkreten Bebauung werden auf Grundlage des Ergebnisses eines Planungsworkshops festgelegt, der vom Bezirksamt durchgeführt wird. Die Planungen können insofern noch nicht abgeschlossen sein. Insbesondere Haushalte mit mittleren Einkommen sollen im neuen Quartier attraktiven und bezahlbaren Wohnraum vorfinden. Deshalb wird bei der Umsetzung auf entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen geachtet. Um bezahlbare Nettokaltmieten im freifinanzierten Mietwohnungsbau anbieten zu können, greift die SAGA als Bauherrin auf bewährte, hochwertige Gebäudetypen für die Wohngebäude zurück, die in den letzten Jahren errichtet wurden und die zum Teil aus Architektenwettbewerben hervorgingen. Ebenso wichtig ist die Errichtung eines Anteils öffentlich geförderter Wohnungen auf der Fläche, die die SAGA von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gekauft hat. Je öffentlich geförderter Wohnung gewährt die Bundesanstalt eine Kaufpreisminderung. Hinzu kommen die Fördermittel der Hamburger Wohnraumförderung . Mit diesen Maßnahmen werden die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens und eine positive Entwicklung des neuen Quartiers sichergestellt und an diesem Standort in Rissen ein wichtiger Beitrag für die weitere Verbesserung der Wohnraumversorgung der Hamburger Bevölkerung geleistet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welchen allgemeinen Geltungsanspruch entfaltet der geschlossene Kompromiss und wer ist alles an diesen Kompromiss gebunden? 2. Entsprechen die Abmachungen im Kompromiss dem aktuellen B-Plan? a. Wenn nein, in welchen Punkten wird davon abgewichen? b. Wenn nein, inwieweit ist der Kompromiss rechtsverbindlich? 3. Ist die angestrebte Kompromisslösung wirtschaftlich tragfähig? a. Wenn ja, weshalb wurde diese Lösung nicht bereits bei den ersten Planungen in Betracht gezogen? b. Entspricht das geplante Verfahren noch dem Wirtschaftlichkeitsgebot ? c. Wenn nein, wodurch wird die nunmehrige Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens kompensiert? d. Spielten bei den Kompensationsverfahren Ausgleiche in Form von Mitteln des Steuerzahlers eine Rolle? e. Mit welchen Mehrkosten beziehungsweise wirtschaftlichen Einbußen ist zu rechnen? Siehe Vorbemerkung. 4. Inwieweit weichen die im Kompromiss ausgehandelten Vorgaben von bereits bestehenden Planungen, rechtskräftigen Verträgen und erteilten beziehungsweise ausgeschriebenen Aufträgen ab? a. Sind in den bereits erteilten Vertragswerken Klauseln enthalten, durch die eine Änderung des Auftrages kostenneutral realisiert werden kann? Wenn nein, inwieweit sind für Änderung und Neuvergabe von Aufträgen (zum Beispiel Planung und Durchführung) Mehrkosten in welcher Höhe zu erwarten? Es sind keine Abweichungen bekannt.