BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9504 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Baut der Senat wieder an der „Abschlepphochburg“ Hamburg? (II) Ein nach den geltenden Verkehrsregeln organisierter ruhender Verkehr ist eine Grundvoraussetzung, damit der fließende Verkehr weitestgehend störungsfrei abläuft. Das Sicherstellen beziehungsweise Abschleppen von Fahrzeugen ist in diesem Kontext von besonderer Bedeutung. Die Anordnung der Sicherstellung beziehungsweise des Abschleppens obliegt hierbei ausschließlich der Polizei. Im ersten Halbjahr 2016 wurden bereits 9.168 Fahrzeuge abgeschleppt (vergleiche Drs. 21/5596). Diese Zahl gibt Grund zur Annahme, dass die Zahl für das gesamte Jahr sich nochmal gesteigert hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Durchsetzung der Regeln im fließenden und ruhenden Verkehr dient der Verkehrssicherheit und im ruhenden Verkehr darüber hinaus auch dem Ziel, Parkraum für die verschiedenen Nutzer tatsächlich zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel für Ladeverkehre oder Kurzzeitparkbedürfnisse. Die damit verbundenen Abschleppkosten sind nach der Gebührenordnung kostendeckend zu erheben, die Ordnungswidrigkeitensätze sind bundeseinheitlich festgelegt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Fahrzeuge wurden im Jahr 2016 in die Verwahrstelle in der Ausschläger Allee abgeschleppt? Bitte monatsweise aufschlüsseln. Monat Anzahl Januar 1.284 Februar 1.612 März 1.583 April 1.684 Mai 1.425 Juni 1.580 Juli 1.451 August 1.333 September 1.366 Oktober 1.516 November 1.407 Dezember 1.431 Summe 17.672 Drucksache 21/9504 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Fahrzeuge wurden im laufenden Jahr 2017 in die Verwahrstelle in der Ausschläger Allee abgeschleppt? Bitte monatsweise aufschlüsseln . Valide Daten liegen bis einschließlich Mai 2017 vor: Monat Anzahl Januar 1.355 Februar 1.496 März 1.759 April 1.449 Mai 1.373 Summe 7.432 3. Welche Einnahmen aus Amtshandlungsgebühr, Auftragsgemeinkostenzuschlag und Verwahrgebühr sind im Jahr 2016 jeweils entstanden? Bitte monatsweise aufschlüsseln. Die bei der Herausgabe der Fahrzeuge generierten Erlöse werden vom Verwahrplatzbetreiber in Sammelbuchungen an die Polizei überwiesen. Eine Differenzierung nach Kostenarten erfolgt dabei nicht. Bei den monatlichen Zahlungseingängen gibt es zeitliche Überschneidungen, sodass sie nicht mit den monatlichen Sicherstellungszahlen korrespondieren. Die in den einzelnen Monaten erfassten Zahlungseingänge sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Monat Betrag in Euro Januar 158.597,44 Februar 235.182,50 März 232.486,30 April 218.800,13 Mai 222.086,50 Juni 225.156,50 Juli 192.254,70 August 201.610,00 September 185.919,30 Oktober 214.938,16 November 214.473,80 Dezember 190.369,20 Summe 2.491.874,53 4. Welche Einnahmen aus Amtshandlungsgebühr, Auftragsgemeinkostenzuschlag und Verwahrgebühr sind im Jahr 2017 jeweils entstanden? Bitte monatsweise aufschlüsseln. Die bei der Polizei im Sinne der Fragestellung bis zum Stichtag 20. Juni 2017 erfassten Zahlungseingänge sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Monat Betrag in Euro Januar 203.889,69 Februar 206.041,00 März 264.739,50 April 201.173,00 Mai 203.857,00 Juni 121.204,60 Summe 1.200.904,79 5. Wie stellt sich die Kostenpauschale des Verwahrplatzbetreibers im Jahr 2016 dar? Die Pauschale betrug 1.074.927 Euro. Versehentlich wurde in der Drs. 21/5596 der erst im Jahr 2017 geltende Betrag genannt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9504 3 6. Wie stellt sich die Kostenpauschale des Verwahrplatzbetreibers im laufenden Jahr 2017 dar? Seit dem 1. April 2017 beträgt die Pauschale 1.107.174,81 Euro. 7. Auf welche Summe belaufen sich die Verwarn- und Bußgelder aus Anzeigen des ruhenden Verkehrs im Jahr 2016? 8. Auf welche Summe belaufen sich die Verwarn- und Bußgelder aus Anzeigen des ruhenden Verkehrs im laufenden Jahr 2017? Die Summe aus Verwarnungsgeldern/Bußgeldern und Gebühren (§ 107 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG –) ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Jahr Zeitraum Gebührenhöhe 2016 20.290.245,21 Euro 2017 Januar – Mai 9.633.148,38 Euro 9. Wie hat sich seit 2011 in Hamburg die Höhe a) der Kosten für Bußgeld/Verwarngeld wegen Parkverstößen, OWiG ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Bei Verwarnungsgeldverfahren entstehen grundsätzlich keine Gebühren. Im Übrigen siehe Drs. 21/5596. Jahr Zeitraum Gebührenhöhe 2016 25,-- Euro 2017 Januar – Juni 25,-- Euro b) der Kosten der Abschleppunternehmen für Sicherstellungen, c) der Kosten der Abschleppunternehmen für Umsetzungen, In der Drs. 21/5596 sind bei der Beantwortung der gleichlautenden Frage in der Tabelle die Überschriften der Spalten „Sicherstellung“ und „Umsetzung“ vertauscht worden. Die korrigierte Darstellung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5596. Jahr Umsetzung Sicherstellung 2011 69,02 bis 95,20 Euro 97,58 bis 136,85 Euro 2012 69,02 bis 95,20 Euro 97,58 bis 136,85 Euro 2013 67,83 bis 95,20 Euro 100,61 bis 136,85 Euro 2014 bis 30. Juni 67,83 bis 89,25 Euro 97,58 bis 136,85 Euro 2014 ab 1. Juli 69,02 bis 113,05 Euro 95,20 bis 154,70 Euro 2015 71,40 bis 120,96 Euro 95,20 bis 164,16 Euro 2016 71,40 bis 120,96 Euro 95,20 bis 164,16 Euro 2017 71,40 bis 120,96 Euro 95,20 bis 164,16 Euro d) der Amtshandlungsgebühr, e) der Verwahrgebühr (bei Sicherstellungen zur zentralen Verwahrstelle ) entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Jahr Amtshandlungsgebühr Amtshandlungsgebühr Umsetzung Verwahrgebühr1) 2016 52,90 Euro2) 79,40 Euro 83,70 Euro 2017 61,60 Euro 82,00 Euro 77,90 Euro 1) Bezogen auf die Sicherstellung eines Pkw für einen Tag 2) Ab 2016 zwei unterschiedliche Amtshandlungsgebühren für Sicherstellung und Umsetzung Darüber hinaus siehe Drs. 21/5596. 10. Welche Unternehmen sind aktuell in Hamburg mit dem Abschleppen von Fahrzeugen beauftragt und für welche Regionen sind diese Unternehmen jeweils zuständig? Drucksache 21/9504 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Siehe Drs. 21/5596. 11. Wie vielen Abschleppunternehmen wurde seit 2011 aus welchen Gründen jeweils die Transportgenehmigung entzogen? Bitte jahresweise aufschlüsseln . Zwei Firmen; einer im Jahr 2014 wegen Wegfalls der Abschlepplizenz sowie einer im Jahr 2015 wegen Insolvenz.