BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/951 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 01.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Wie haben sich die Zwangsräumungen in Hamburg entwickelt? Zum 1. Mai trat das neue Mietrecht in Kraft. Damit wird es möglich, Zwangsräumungen durchzuführen, noch bevor ein Gericht in einer Räumungsklage das Urteil gesprochen hat. Schon im Jahr 2012 wurden in Hamburg 1.590 Zwangsräumungen durchgeführt . Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes, Detlef Hüermann, bestätigte REPORT MAINZ im April 2013 auf Anfrage eine Zunahme der Zwangsräumungen. Der Mieterbund befürchtet aufgrund des neuen Mietrechtsgesetzes eine Zunahme von Zwangsräumungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG wie folgt: 1. Wie viele a. Räumungsklagen und b. wie viele daraus hervorgegangene Zwangsräumungen von Wohnungen hat es nach Kenntnis des Senats in den vergangenen zwei Jahren, also jeweils in 2013 und 2014, in Hamburg gegeben? Geschäftsentwicklung bei den Hamburger Amtsgerichten für Räumungsklagen: Berichtsjahr 2013 Berichtsjahr 2014 Anzahl der Neueingänge 1. Quartal 1.148 1.058 2. Quartal 1.025 1.012 3. Quartal 1.017 976 4. Quartal 934 929 Jahresergebnis 4.124 3.975 Quelle: Justizstatistik, Justizbehörde Drucksache 21/951 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Geschäftsentwicklung bei den Hamburger Amtsgerichten für Räumungsanträge1: Berichtsjahr 2013 Berichtsjahr 2014 insgesamt durchgeführt insgesamt durchgeführt 1. Quartal 625 360 541 294 2. Quartal 671 355 474 276 3. Quartal 671 368 508 261 4. Quartal 534 368 528 277 Jahresergebnis 2.501 1.451 2.051 1.108 Quelle: Justizstatistik, Justizbehörde Geschäftsentwicklung bei den Hamburger Amtsgerichten für Räumungsaufträge nach dem Berliner Modell2: Berichtsjahr 2013 Berichtsjahr 2014 insgesamt durchgeführt insgesamt durchgeführt 1. Quartal 126 66 148 75 2. Quartal 110 81 155 115 3. Quartal 114 67 148 101 4. Quartal 139 90 140 108 Jahresergebnis 489 304 591 399 Quelle: Justizbehörde 2. Wie viele a. Räumungsklagen wurden seitens der SAGA GWG jeweils im Jahr 2013 und 2014 angestrengt und b. wie viele durch die SAGA GWG beauftragte Zwangsräumungen erfolgten jeweils in den Jahren 2013 und 2014? Bei SAGA GWG werden zentrale EDV-Statistiken lediglich zu erfolgten Zwangsräumungen geführt. Die manuelle Auswertung von Aktenvorgängen im dreistelligen Bereich in Hinblick auf erhobene Räumungsklagen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zwangsräumungen 2013 und 2014: 2013 2014 SAGA 348 292 GWG 136 110 Bei bestehenden Mietrückständen führt die SAGA-GWG-Tochter WSH Wohnservice Hamburg direkt vor Ort eine frühzeitige, aktive Beratung von Mietern mit dem Ziel der Verringerung von Mietrückständen durch. Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit arbeitet SAGA GWG darüber hinaus seit Langem intensiv und vertrauensvoll sowohl schon bei Kündigungen als auch bei Räumungen mit allen Hamburger Bezirksämtern zusammen. Schwerpunkt dabei sind Haushalte mit minderjährigen Kindern, denen aus verhaltensbedingten Gründen und/ oder Mietschulden die Kündigung beziehungsweise der Verlust des Wohnraumes droht. Im Ergebnis konnte die Zahl der durchgeführten Zwangsräumungen bei SAGA GWG von 1.026 im Jahr 2003 auf 402 im Jahr 2014 gesenkt werden. 1 Die Anzahl der Zwangsräumungen ergeben sich aus der vorgenannten Justizstatistik. Die Zahlen können auch aus dem Vorjahr beziehungsweise Vorjahren resultieren. 2 Berliner Model: Gläubiger beschränkt den Räumungsantrag an den Gerichtsvollzieher darauf, den Schuldner aus der Wohnung zu setzen, während alle Gegenstände in der Wohnung verbleiben , weil der Gläubiger sich an der gesamten in der Wohnung befindlichen Habe des Schuldners eines Vermieterpfandrechts berühmt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/951 3 3. Wie viele der zwangsgeräumten Mieter/-innen in 2013 und 2014 waren a. unter 15 Jahren beziehungsweise Familien mit Kindern unter 15 Jahren? b. unter 25 Jahren? c. zwischen 25 und 60 Jahren? d. über 60 Jahre? Weder in der Justizstatistik noch in der Verfahrenssoftware forumSTAR werden die Geburtsdaten beziehungsweise das Alter der Beteiligten erfasst. Bei SAGA GWG werden die erfragten Informationen aus Datenschutzgründen nicht erfasst. Die für die Beantwortung der Frage erforderliche händische Auswertung mehrerer Hundert Verfahren beziehungsweise Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Welche Angebote zur Verhinderung von Obdachlosigkeit wurden den Betroffenen gemacht? Bitte genau beschreiben. Die von Wohnungskündigung und Räumungsklagen betroffenen Haushalte werden von der Fachstelle für Wohnungsnotfälle angeschrieben, um sie bei der Verhinderung des Wohnungsverlustes zu unterstützen. Soweit die Haushalte sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht in der Fachstelle melden, erfolgt je nach Sachlage ein unangemeldeter Hausbesuch oder ein weiteres Anschreiben. Wenn die Fachstelle bereits vor dem konkreten Räumungsauftrag Kenntnis von dem drohenden Wohnungsverlust erhält, wird dieser Ablauf in allen Verfahrensschritten (Kündigung, Klage, Räumungsauftrag) wiederholt. Soweit Kontakt zu den Haushalten hergestellt wird, erfolgt zunächst die Beratung der Betroffenen in Hinblick auf die Möglichkeiten zum Erhalt der Wohnung. Hierbei wird auf das Selbsthilfepotenzial der Haushalte gesetzt, beispielsweise durch Vereinbarung von Ratenzahlungen oder den Einsatz von Vermögen. Darüber hinaus erfolgt je nach Fallkonstellation die Vermittlung in weitere Hilfeangebote, wie zum Beispiel zur Schuldnerberatung, zu Sozialen Beratungsstellen, zum Allgemeinen Sozialen Dienst oder zur Suchtberatung. Besteht ein solches Selbsthilfepotenzial nicht, wird zusammen mit dem Haushalt geklärt, wie die künftige Mietzahlung gesichert werden kann, beispielsweise durch die Unterstützung bei Anträgen auf Sozialleistungen, der Beendigung von Zahlungen für sonstige Schulden, die Vermittlung in weitere Beratungsstellen (zum Beispiel Schuldnerberatung ). Wenn die künftige Mietzahlung gesichert werden kann, wird Kontakt zum Vermieter aufgenommen, um mit ihm zu klären, unter welchen Bedingungen der Räumungsauftrag zurückgenommen werden könnte. Soweit die Wohnung gesichert werden kann, wird zunächst eine Verpflichtungserklärung zur möglichen Übernahme der Mietschulden aus Leistungen nach dem SGB II/SGBXII gegenüber dem Vermieter erteilt und im Anschluss die Mietschulden und offenen Kosten aus Mitteln des SGB II oder XII übernommen , soweit sie der Haushalt nicht selbst bezahlen kann. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine darlehensweise Gewährung. Kann die Wohnung nicht gesichert werden, werden die Haushalte bei der Antragstellung auf Räumungsfrist beziehungsweise Räumungsschutz unterstützt, um Zeit für die Suche nach einer neuen Wohnung zu erreichen. Wird bis zur Räumung keine Wohnung gefunden, wird dem Haushalt – soweit erforderlich – eine öffentlich rechtliche Unterbringung angeboten. 5. Wo sind diese Betroffenen nach der Räumung tatsächlich untergekommen oder sonst wie verblieben? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Soweit zwangsgeräumte Haushalte die Fachstellen für Wohnungsnotfälle aufsuchen, vermitteln diese entweder direkt in ein neues privatrechtliches Mietverhältnis oder stellen die vorübergehende öffentlich-rechtliche Unterbringung durch die Anstalt öffentlichen Drucksache 21/951 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Rechts fördern und wohnen f & w sicher. Soweit dort kein Platz angeboten werden kann, wird der Haushalt gegebenenfalls vorübergehend in einem Hotel untergebracht. Im Übrigen siehe auch Drs. 20/7840. 6. Was sind die Hauptgründe für die jeweiligen Zwangsräumungen bei der SAGA GWG? Hauptgründe für Räumungsklagen und durchgeführte Zwangsräumungen waren Mietrückstände oder sonstige Vertragsverletzungen, insbesondere Störungen des Hausfriedens . Statistiken hierzu werden bei SAGA GWG nicht geführt. Siehe auch Drs. 20/7840. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. a. bis d. und zu 9. 7. Wie hat sich die personelle Ausstattung der Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den vergangenen zwei Jahren verändert? Bitte nach Bezirken gegliedert und gesamt jeweils für die Jahre 2013 und 2014 benennen. Siehe Anlage. Im Übrigen siehe auch Drs. 20/6842 und 20/13137. 8. Wie hat sich die Zahl der Ratsuchenden bei den Fachstellen für Wohnungsnotfälle entwickelt? Bitte nach Bezirken gegliedert und gesamt jeweils für die Jahre 2013 und 2014 benennen. Eine Auswertung ist aufgrund der Art der Erfassung nur nach Haushalten möglich. Die Anzahl der durch die Fachstellen betreuten Haushalte aufgegliedert nach Bezirken der Jahre 2013 und 2014 stellt sich wie folgt dar: 2013 2014 Hamburg-Mitte 2.987 2.879 Altona 1.321 1.512 Eimsbüttel 1.239 1.241 Hamburg-Nord 1.553 1.517 Wandsbek 2.688 2.665 Bergedorf 860 911 Harburg 1.100 1.152 Gesamt 11.748 11.877 Quelle: Datawarehouse, Dokumentationssystem der Fachstellen 9. Was waren die Hauptgründe der Ratsuchenden, die Fachstellen aufzusuchen ? Die Gründe für das Aufsuchen der Fachstellen sind vielfältig, da die Fachstellen neben der Wohnungssicherung auch für Wohnungsvermittlung und die Bewilligung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zuständig sind. Im Aufgabenbereich der Wohnungssicherung sind die Hauptgründe für das Aufsuchen der Fachstellen Mietschulden , auslaufende Untermietverträge sowie Trennungen und Zuzüge nach Hamburg. Auch persönliche Schwierigkeiten in der Familie führen dazu, dass Ratsuchende – insbesondere Jugendliche – aus dem elterlichen Haushalt ausziehen müssen und sich an die Fachstellen wenden. Darüber hinaus haben die Fachstellen immer wieder mit Kündigungen wegen Verhaltensauffälligkeiten zu tun. Siehe auch Antworten zu 4. und zu 6. 10. Wie hat sich die Zahl der Ratsuchenden aufgrund von drohenden Räumungen bei den Fachstellen für Wohnungsnotfälle entwickelt? Bitte nach Bezirken gegliedert und gesamt jeweils für die Jahre 2013 und 2014 benennen. Hierzu werden in den Fachstellen keine Daten erhoben. 11. Wie viele Hausbesuche haben die Mitarbeiter/-innen der Fachstellen für Wohnungsnotfälle jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 durchgeführt? Bitte nach Bezirken gegliedert und gesamt jeweils für die Jahre 2013 und 2014 benennen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/951 5 Anzahl der Fälle mit aufsuchender Hilfe: 2013 2014 Hamburg-Mitte 270 225 Altona 79 130 Eimsbüttel 173 103 Hamburg-Nord 77 82 Wandsbek 652 656 Bergedorf 40 41 Harburg 146 185 Gesamt 1.437 1.422 Quelle: Datawarehouse, Dokumentationssystem der Fachstellen 12. In der Drs. 20/6842 wurde unter Frage 7. nach einer neuen Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe gefragt, da die vorherige zum 31.01.2013 außer Kraft getreten ist. In der Antwort wurde auf die Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Gesamtkonzepts der Wohnungslosenhilfe verwiesen, deren Ergebnisse in eine angepasste Fassung der Fachanweisung einfließen sollten. Wie ist der aktuelle Stand beziehungsweise wie lautet die neue Fachanweisung, welche inzwischen erstellt sein müsste? Die Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe gilt vorerst als Arbeitshilfe weiter. Die Arbeit der Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Gesamtkonzepts der Wohnungslosenhilfe und die Beratungen im Beirat Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe werden noch bis zum Ende der dreijährigen Laufzeit (31. Dezember 2015) fortgeführt. Die Anpassung der bestehenden Fachanweisung für Wohnungsnotfälle, die die Gesamtheit der Gesprächsergebnisse berücksichtigen soll, ist damit erst nach Abschluss der Beratungen zum Gesamtkonzept und unter Berücksichtigung der für Fachanweisungen vorgesehenen Abstimmungsprozesse im 2. Quartal 2016 vorgesehen. Drucksache 21/951 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Beschäftigungsvolumen in den bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle (Sachbearbeiterstellen, d.h. ohne Leitungs- und Geschäftszimmeranteile) Bezirksämter Beschäftigungsvolumen / VZÄ Beschäftigungsvolumen / VZÄ Bemerkungen zum 31.12.2013 zum 31.12.2014 HH-Mitte 20,91 19,73 Ausschreibungsverfahren für 1 Stelle (1,0 VZÄ) läuft Altona 14,1 14,27 Derzeit steht eine Nachbesetzung (0,75 VZÄ) kurz vor dem Abschluss . Eimsbüttel 11 9,68 Aktuell: 10,68 VZÄ, weitere Nachbesetzung von 1 VZÄ in Kürze HH-Nord 13,75 13,34 Geringfügige Vakanzen durch befristete Teilzeit Wandsbek 17,87 16,64 Aktuell: 17,46 VZÄ, weitere Nachbesetzung von 1 VZÄ in Kürze Bergedorf 9,12 9,12 Harburg 8 8,77 Quelle: Angaben der Bezirksämter