BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9517 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 20.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgisches Spielhallengesetz und Glücksspielstaatsvertrag Ab dem 01.07.2017 muss für jede Spielhalle in Hamburg die Spielhallenerlaubnis vorliegen, da die für viele Bestandsspielhallen geltende Übergangsregelung Ende Juni ausläuft. Da Spielhallen in Hamburg einen Mindestabstand von 500 Meter (beziehungsweise in Wechsellichtgebieten von 100 Metern) zu einer anderen Spielhalle nicht unterschreiten sollen, droht zahlreichen Spielhallen nun das Aus. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann mittels Härtefallantrag auch eine Befreiung vom Abstandsgebot zugelassen werden. Zudem plant Schleswig-Holstein, die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags auszusetzen. Sollte die Ratifizierung in den Ländern nicht gelingen, besteht die Chance, einen – auch vor dem Europäischen Gerichtshof – tragfähigen Glücksspielstaatsvertrag komplett neu auszuhandeln. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In Umsetzung des Hamburgischen Spielhallengesetzes ist mit Wirkung zum 20. September 2016 die sogenannte Spielhallen-Weiterbetriebserlaubnisverordnung (Spielh WeiterbetrErlVO) erlassen worden. Mit dieser Verordnung sind die Verfahren auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 HmbSpielhG für den Weiterbetrieb eines Bestandsunternehmens nach § 9 Absatz 6 Satz 1 HmbSpielhG näher spezifiziert worden, unter anderem in Bezug auf die Verfahrensrechte der Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber sowie in Bezug auf die einzureichenden Unterlagen zum Nachweis des Alters der Spielhalle sowie der etwaigen Geltendmachung einer unbilligen Härte. Darüber hinaus sind die Abstandsregelungen zwischen den Spielhallen zu prüfen. Aufgrund dieser besonderen Verfahrensrechte der Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber, der individuellen Härtefallprüfungen sowie der einzuhaltenden Erklärungsfristen ist inzwischen eine deutlich längere Verfahrensdauer entstanden. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Spielhallen oder ähnliche Unternehmen im Sinne des Hamburgischen Spielhallengesetzes existieren zum 01.06.2017 in Hamburg? Bitte nach Art und Stadtteilen auflisten. Es gab in Hamburg zum 1. Juni 2017 insgesamt 347 Spielhallen, die sich wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich auf die verschiedenen Stadtteile verteilen. „Ähnliche Unternehmen im Sinne des Hamburgischen Spielhallengesetzes“ gibt es keine. Drucksache 21/9517 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirk Stadtteil Anzahl der Spielhallen Bezirk Stadtteil Anzahl der Spielhallen Mitte Hamburg-Altstadt 2 Nord Hoheluft-Ost 2 St. Pauli 21 Groß Borstel 1 St. Georg 16 Winterhude 5 Hammerbrook 2 Uhlenhorst 2 Borgfelde 1 Hohenfelde 1 Hamm 9 Barmbek-Süd 17 Horn 9 Dulsberg 1 Billstedt 15 Barmbek-Nord 9 Rothenburgsort 3 Fuhlsbüttel 3 Finkenwerder 2 Langehorn 2 Willhelmsburg 7 Wandsbek Bramfeld 11 Altona Altona-Altstadt 6 Eilbek 8 Altona-Nord 2 Farmsen-Berne 9 Bahrenfeld 3 Jenfeld 5 Groß Flottbek 2 Marienthal 1 Osdorf 1 Poppenbüttel 1 Othmarschen 1 Rahlstedt 7 Ottensen 3 Sasel 2 Rissen 1 Steilshoop 7 Sternschanze 3 Tonndorf 8 Eimsbüttel Eidelstedt 7 Wandsbek 20 Eimsbüttel 11 Wellingsbüttel 1 Harvestehude 1 Bergedorf Lohbrügge 11 Hoheluft-West 1 Bergedorf 15 Lokstedt 4 Allermöhe 1 Rotherbaum 1 Harburg Harburg 31 Niendorf 7 Neugraben 7 Schnelsen 5 Stellingen 13 Hamburg gesamt 347 2. Wie vielen Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen im Sinne des Hamburgischen Spielhallengesetzes konnte aufgrund des Abstandsgebots keine Spielhallenerlaubnis erteilt werden? Um welche Spielhallen handelt es sich jeweils? Bitte, sofern möglich, Name, Ort, Inhaber und Anzahl der Angestellten angeben. Bisher ist noch kein Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis wegen Verstoßes gegen das Abstandsgebot bestandskräftig abgelehnt worden (Stand 22. Juni 2017). 3. Wie viele Anträge auf Befreiung vom Abstandsgebot wurden eingereicht ? Wie vielen dieser Anträge wurde bewilligt, wie viele wurden abgelehnt und wie viele Anträge sind noch nicht abschließend beschieden? Es wurden 245 Anträge eingereicht. Sechs Anträge wurden bewilligt und zwei abgelehnt (Rechtsmittelfristen sind noch nicht abgelaufen). 222 Anträge sind noch nicht abschließend beschieden. 15 Anträge waren für die Entscheidung über die Erlaubniserteilung nicht relevant und daher gegenstandslos. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 4. Wie viele Länder haben bislang angekündigt, den Glücksspielstaatsvertrag nicht ratifizieren zu wollen beziehungsweise die Ratifizierung auszusetzen ? Der Vertrag zwischen den Parteien CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP für die 19. Legislaturperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages sieht vor, dass dem zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht zugestimmt werden soll. Weitere Ankündigungen sind nicht bekannt. 5. Plant der Senat weiterhin, die Reform des Glücksspielstaatsvertrags durch die Bürgerschaft ratifizieren zu lassen? Wenn ja, wann? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9517 3 Ja. Der Senat beabsichtigt weiterhin die Ratifizierung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages . Das notwendige Verfahren hierfür befindet sich in Vorbereitung.