BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9518 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 20.06.17 und Antwort des Senats Betr.: G20-Gipfel: Sperrungen und Einschränkungen rund um das Levantehaus Medienberichten zufolge werden während des G20-Gipfels der russische Präsident Wladimir Putin, der kanadische Premierminister Justin Trudeau und der südkoreanische Präsident Moon Jae-in im Hotel Park Hyatt im Levantehaus unterkommen. Insbesondere der Präsident der Russischen Föderation dürfte einer besonders hohen Gefährdungsstufe unterliegen, entsprechend umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen dürften im Bereich Levantehaus nötig werden. Die Unternehmen im Levantehaus haben beschlossen, die Läden vom 6. bis zum 9.7.2017 zu schließen. Es dürfte aber auch im Umkreis des Levantehauses zu Einschränkungen kommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Während des G20-Gipfeltreffens vom 7. bis 8. Juli 2017 werden zahlreiche hochrangige Staatsgäste und Delegationen auf Einladung der Bundesregierung in Hamburg zu Gast sein. Die Polizei Hamburg und die ihr unterstellten Kräfte haben zusammen mit den Sicherheitskräften des Bundes den Schutz der Veranstaltungen und ihrer Teilnehmer zu gewährleisten. Ebenso müssen Veranstaltungsorte, Hotels und Strecken, auf denen sich die Staatsgäste und Delegationen bewegen, geschützt werden. Die Polizei wird alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Staatsgäste sowie ihrer Delegationen treffen und dabei Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens auf ein unabdingbar notwendiges Maß beschränken. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Geschäfte, Gastronomiebetriebe und Büros im Levantehaus selbst sind betroffen? Bitte aufschlüsseln. Ein Geschäftsbetrieb wäre während des G20-Gipfels grundsätzlich möglich, Kunden müssten jedoch die Durchlassstellen passieren. Mit den Betreibern und Geschäftsinhabern des Levantehauses besteht enger Kontakt durch die Polizei, die Geschäftsinhaber haben sich aufgrund der Rahmenbedingungen entschlossen, den Geschäftsbetrieb zum G20-Gipfel einzustellen. Betroffen im Sinne der Fragestellung sind 26 Einzelhandelsgeschäfte, zehn Gastronomiebetriebe, ein Änderungs-Atelier, ein Fitnessstudio, Drucksache 21/9518 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ein Friseur, ein Ticketshop, eine Bank und ein Hotelbetrieb. 2. Welche Gebäude im angrenzenden Bereich werden in welchem Zeitraum für die Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sein? Bitte genaue Angaben, in welchem Bereich und welche Geschäfte, Büros, Gastronomiebetriebe et cetera betroffen sind. Nach derzeitigem Stand: keine; alle umliegenden Geschäfte sind für die Öffentlichkeit fußläufig zugänglich. 3. Welche Kontrollen finden genau am Zugang zum Levantehaus statt? Bitte aufschlüsseln (zum Beispiel Personalausweis, Anwohnerausweis, Hausausweis, Kontrolle mitgeführter Taschen und so weiter). Nach welchen Kriterien wird für welche Personen der Zugang verweigert? Die Polizei trifft an den Durchlass- und Kontrollstellen folgende Maßnahmen: Personalienüberprüfungen Erfragen und Überprüfen des Anlasses für einen Zugang in das Objekt Durchsuchungen von Personen und mitgeführten Sachen. Die Zutrittsregelungen ergeben sich in erster Linie aus dem Bezug von Personen zum Objekt. Die Polizei prüft dabei einzelfallgerecht und unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten. 4. Inwiefern bestehen Entschädigungsforderungen der Gewerbetreibenden im Levantehaus und im Umfeld beziehungsweise werden Entschädigungen an Gewerbetreibende oder den BID in Aussicht gestellt? Der Polizei liegt derzeit ein Antrag auf Schadenersatz/Entschädigung eines Gewerbetreibenden aus dem Umfeld des Levantehauses vor; im Übrigen siehe Drs. 21/6860 und Drs. 21/7380. 5. Werden auf Straßen und öffentlichen Wegen im Umfeld des Levantehauses ausländische Sicherheitskräfte eingesetzt sein? a. Wenn ja, welche Einheiten aus welchen Ländern mit welchem Auftrag und mit welchen Befugnissen? Wenn Teilnehmer des G20-Gipfels sich auf Straßen und öffentlichen Wegen bewegen , können diese durch ihre Sicherheitskräfte begleitet werden. Siehe hierzu auch 21/9065. 6. Welche Straßen und öffentlichen Wege im Bereich um das Levantehaus werden gesperrt sein a. ab welcher Höhe? b. in welchem Zeitraum? c. für den allgemeinen Kraftverkehr/Lieferverkehr/ÖPNV/Radverkehr/ Fußverkehr? Die Bugenhagenstraße wird ab dem 6. Juli 2017 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Für Fußgänger sind ab dem 6. Juli 2017 der Fußweg vor dem Objekt Mönckebergstraße 7 im Bereich des Eingangs zum Levantehaus sowie der Fußweg der Bugenhagenstraße auf der Seite des Levantehauses gesperrt. Die genauen Sperrzeiten sind abhängig von der An- und Abreise der Schutzpersonen. 7. Wird die Haltestelle „Mönckebergstraße“ der Linie U3 gesperrt und/oder die U3 ohne Halt durchfahren? a. Wenn ja, in welchem Zeitraum? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9518 3 Nein. 8. Welche weiteren Einschränkungen wird es im Zusammenhang mit der Übernachtung der oben genannten Staats- und Regierungschefs im Park Hyatt im Bereich um das Levantehaus und der zu- beziehungsweise wegführenden Strecken geben? In den umliegenden Straßen hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Zeit vom 6. Juli 2017, 06.00 Uhr, bis 10. Juli 2017, 00.00 Uhr, zum Teil geänderte Verkehrsführungen und Halteverbote angeordnet; im Übrigen siehe Drs. 21/9064. 9. Inwiefern wurden oder werden die Anwohner/-innen sowie die Büro-, Gastronomie- und Geschäftebetreiber/-innen informiert? Die Polizei informiert Betroffene seit dem 26. April 2017 durch den örtlich zuständigen Beamten des besonderen Fußstreifendienstes des Polizeikommissariats 14 über Informationsflyer und persönliche Gespräche. Darüber hinaus hat die Polizei das Management des Levantehauses und Verantwortliche betroffener Geschäfte im Objekt eingehender informiert. Nach den Erkenntnissen der Polizei hat das Management des Levantehauses diese Informationen erstmalig in einer Mieterversammlung am 9. Mai 2017 an die Mieter übermittelt und diese in der Folgezeit, nach mehrfachem Informationsaustausch mit der Polizei, fortlaufend weiter unterrichtet. 10. Inwiefern wurden/werden Anwohner/-innen und/oder Gastronomie-, Büro und Geschäfteinhaber/-innen gebeten/angewiesen, für einen Zeitraum ihre Räumlichkeiten Sicherheitskräften zur Verfügung zu stellen? Maßnahmen im Sinne der Fragestellung hat die Polizei Hamburg nicht durchgeführt. 11. Inwiefern wurden/werden Wohnungslose, die in dem Bereich um das Levantehaus „Platte machen“, gebeten/angewiesen, die Örtlichkeiten (für welchen Zeitraum) zu verlassen? a. Wenn ja, durch wen und auf welcher Rechtsgrundlage? b. Wie viele Menschen wurden angesprochen? c. Welche Alternativangebote wurden den Betroffenen gemacht und wurden diese angenommen? Maßnahmen im Sinne der Fragestellungen wurden bisher nicht durchgeführt. Personen , die sich zum Zeitpunkt der Einrichtung der Absperrungen in den Sicherheitsbereichen aufhalten, werden nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls aufgefordert, die betroffenen öffentlichen Bereiche zu verlassen; dieses gilt gegebenenfalls auch für Obdachlose. Entsprechende Aufenthaltsorte Obdachloser in diesem Bereich sind bei den bisherigen Prüfungen nicht festgestellt worden. Sollten im Einzelfall Obdachlose ihren Schlafplatz nicht nutzen können, werden sie in Abstimmung mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in Schlafunterkünfte ausweichen können. Rechtsgrundlage für die polizeilichen Maßnahmen ist das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG); insbesondere die §§ 3 und 12a SOG. Im Übrigen siehe Drs. 21/9211.