BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9523 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 20.06.17 und Antwort des Senats Betr.: G20-Gipfel – Auswirkungen für Schülerinnen und Schüler sowie für die Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg Am 07. und 08.Juli 2017 findet in Hamburg der G20-Gipfel statt. Unter der Bevölkerung in Hamburg herrscht große Unsicherheit über die unklare Sicherheitslage, besonders in der vermutlich weiträumig abgesperrten Innenstadt . Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Beschäftige des öffentlichen Dienstes wissen zum Teil nicht, wie sie die Schulen und ihre Arbeitsplätze erreichen sollen. Mit erheblichen Verzögerungen und möglicher Nichterreichbarkeit muss gerechnet werden. Der öffentliche Nahverkehr dürfte zudem stark eingeschränkt sein. Bislang gibt es nur die lapidare Aussage, man werde „bussiness as usual“ betreiben und es gäbe dazu keine behördenspezifischen Vorgaben. Notfalls müsse man auf die Zeitguthaben, die Möglichkeiten der Dienstbefreiung oder des normalen Urlaubs zurückgreifen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welche Einschränkungen/Situationen müssen sich Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte in der 27. Kalenderwoche 2017 einstellen ? Der Unterricht findet grundsätzlich statt, die allgemeine Schulpflicht gilt. Für die staatlichen Schulen im Umkreis der G20-Sicherheitszonen wie etwa die Ganztagsgrundschule Sternschanze oder die Katharinenschule (wegen Elbphilharmonie) gilt, dass dort bis 14 Uhr regulärer Unterricht stattfindet und eine Betreuung bis 18 Uhr sichergestellt wird. Private Schulen wie die Sophie-Barat-Schule können eigenständige Regelungen treffen. Eltern können ihr Kind mit einer konkreten Begründung am Tag des Gipfels in der Schule abmelden, wenn dem Schulbesuch unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen sollten, die sich im Zusammenhang mit dem Gipfelgeschehen ergeben, oder der Schulweg als nicht zumutbar empfunden wird. 2. Welche Verkehrsbehinderungen und/beziehungsweise Einschränkungen des ÖPNV gibt es während der jeweiligen Tage der 27. Kalenderwoche 2017 in Hamburg? Verkehrseinschränkungen durch Einrichtung von Sicherheitsbereichen an den von Schutzpersonen genutzten Unterkünften wird es nach derzeitigem Stand in folgenden Straßen geben: Sperrung der Straße Holzdamm zwischen Rautenbergstraße und An der Alster sowie der Alstertwiete von An der Alster bis Hausnummer 24 ab dem 6. Juli 2017. Sperrungen der Tesdorpfstraße zwischen Rothenbaumchaussee und Hausnummer 8 und Sperrung der Moorweidenstraße ab Rothenbaumchaussee bis hinter Feldbrunnenstraße für den Fahrzeugverkehr; für Fußgänger ist in der Moorwei- Drucksache 21/9523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 denstraße ein Durchgang auf dem freien Gehweg möglich. Die Sperrungen werden zwischen dem 5. und 6. Juli 2017 eingerichtet. Sperrung der Bugenhagenstraße für den Fahrzeugverkehr ab dem 6. Juli 2017; für Fußgänger ist ein Durchgang auf dem freien Gehweg möglich. Sperrung der Straßen Altenwallbrücke, Alter Wall und Adolphsbrücke für den Fahrzeugverkehr ab dem 6. Juli 2017; für Fußgänger ist ein Durchgang in den Straßen Adolphsbrücke und Alter Wall auf dem freien Gehweg möglich. Sperrung der Straße Schöne Aussicht einschließlich des Alsterwanderwegs von der Feenteichbrücke bis zur Auguststraße ab dem 6. Juli 2017. Die genauen Sperrzeiten sind abhängig von der An- und Abreise der Schutzpersonen; im Übrigen siehe Drs. 21/9064. Darüber hinaus ist mit Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) während des G20-Gipfels zu rechnen. Dies betrifft den Zeitraum von Donnerstag, den 6. Juli 2017, bis Sonnabend, den 8. Juli 2017. Siehe Drs. 21/9314. Im Übrigen siehe Pressemitteilung unter http://dialog.hochbahn.de/gute-fahrt/wieso-der-g20-gipfel-auch-bus-und-bahn-betrifft/. In vielen Behörden wird Telearbeit praktiziert. Wie jetzt bekannt wurde, werden die entsprechenden VPN-Tunnel, die eine Arbeit zu Hause ermöglichen, von der Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Anspruch genommen, sodass eine Arbeit von zu Hause nicht möglich ist. Dazu wurde aktuell darauf hingewiesen , dass es keine pauschale Dienstbefreiung geben werde. 3. Heißt das, dass die telearbeitenden Beschäftigten zwangsweise in die Behörden kommen müssen, um nur vor Ort arbeiten zu können, obwohl sie diesen Umstand nicht zu verantworten haben? Nein. Wenn ja, a) wie viele Beschäftigte werden davon voraussichtlich betroffen sein? b) welche konkreten Regelungen sind dafür getroffen worden? Entfällt. Viele schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst sind auf diverse Hilfsmittel zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes angewiesen. 4. Wie wird sichergestellt, dass diese Beschäftigten ihren Arbeitsort an allen Tagen der 27. Kalenderwoche 2017 erreichen können? Vor dem Hintergrund der Antwort zu 2. ist zu erwarten, dass die Beschäftigten ihren Arbeitsort erreichen können.