BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9528 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 21.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Unfälle von Einsatzfahrzeugen (III) Zur Rettung von Menschen, zur Abwehr von Gefahren und zur Erfüllung dringender hoheitlicher Aufgaben dürfen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatzort eilen (§ 35 StVO). Bei der Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte kommt es jedoch gelegentlich auch zu Unfällen. In meiner letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 16.08.2016 (Drs. 21/5594) berichtet der Senat über entsprechende Unfälle und geplante Maßnahmen zur Unfallprävention. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die nachfolgenden Daten geben die entsprechenden Sachverhalte für den Zeitraum des gesamten Jahres 2016 und für das Jahr 2017 bis zum 31. Mai 2017 wieder. Für das Jahr 2017 liegen der zuständigen Behörde noch keine abschließenden Verkehrsunfallzahlen vor. Es handelt sich bei den Daten daher um vorläufige Angaben. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilte mit, dass sich im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Mai 2017 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg keine Unfälle mit Dienstkraftfahrzeugen der Zollverwaltung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten (§ 35 StVO) ereignet haben. Die beteiligten Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und Deutsches Rotes Kreuz (DRK) konnten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit keine Beiträge zuliefern. Im Übrigen siehe Drs. 21/1685. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Zu wie vielen Unfällen mit Einsatzfahrzeugen ist es in den Jahren 2016 und 2017 (bis 31.05.2017) gekommen? Bitte nach Polizei, Feuerwehr (Lösch- und Sonderfahrzeuge; BF und FF), Feuerwehr (Rettungsdienst: RTW, NEF und sonstige Rettungsfahrzeuge), Rettungsdienst (Hilfsorganisationen und andere als die Feuerwehr), Zoll und THW und den jeweiligen Fahrzeugklassen (bis 3,5 t, bis 7,5 t und größer als 7,5 t) aufgliedern . Für die Polizei: Fahrzeugklasse 2016 2017 (31.05.2017) Kfz bis 3.5 t 61 24 LKW bis 7,5 t 0 1 LKW über 7.5 t 0 0 Krad 1 0 Drucksache 21/9528 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die Feuerwehr: Fahrzeugart 2016 2017 Löschfahrzeug/Tanklöschfahrzeug größer 7,5 t (Freiwillige Feuerwehr) 15 9 Hamburger Löschfahrzeug (Berufsfeuerwehr) 29 12 Drehleiter/Teleskopmastfahrzeug größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 12 7 Wechselladerfahrzeug größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 22 1 Sonstige Fahrzeuge größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 2 4 Sonstige Fahrzeuge 3,5 t - 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 2 3 Sonstige Fahrzeuge kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) 0 0 Kleinlöschfahrzeuge kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) 2 1 Einsatzleitwagen kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) 1 0 Notarzteinsatzfahrzeug kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) 17 12 Rettungswagen 3,5 t - 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 112 53 Sonstige Rettungswagen größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 3 0 Für die Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (THW): bis 3,5 t bis 7,5 t größer 7,5 t Jahr 2016 2017 2016 2017 2016 2017 JUH * 1 1 4 0 0 0 MHD ** 0 0 0 0 0 0 THW 0 1 0 0 1 1 * JUH = Johanniter-Unfall-Hilfe, ** MHD = Malteser Hilfsdienst 2. Wie viele Personen sind bei den Unfällen zu Schaden gekommen? Bitte zwischen Einsatzkräften und zivilen Personen unterscheiden und im Vergleich zu den Vorjahren angeben. Für die Polizei: Jahr Einsatzkräfte zivile Personen 2016 7 3 2017 1 1 Für die Feuerwehr: Jahr Einsatzkräfte Zivile Personen 2016 4 17 2017 2 2 Für die Hilfsorganisationen und das THW: Einsatzkräfte Zivile Personen Jahr 2016 2017 2016 2107 JUH 1 0 0 0 MHD 0 0 0 0 THW 0 0 0 0 3. Welche Sachschäden sind dabei entstanden? Bitte nach Polizei, Feuerwehr (Lösch- und Sonderfahrzeuge; BF und FF), Feuerwehr (Rettungsdienst : RTW, NEF und sonstige Rettungsfahrzeuge), Rettungsdienst (Hilfsorganisationen und andere als die Feuerwehr), Zoll und THW und den jeweiligen Fahrzeugklassen (bis 3,5 t, bis 7,5 t und größer als 7,5 t) aufgliedern. Für die Polizei: Fahrzeugklasse 2016 2017 (Stand: 31.05.2017) Kfz bis 3,5 t 130.008,41 € 46.767,38 € Kfz bis 7,5 t 0,00 € 0,00 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9528 3 Fahrzeugklasse 2016 2017 (Stand: 31.05.2017) Kfz über 7,5 t 0,00 € 0,00 € Krad 12.088,07 € 0,00 € Die Angaben zu Schadensbeträgen sind vorläufig, da noch nicht alle Schäden behoben wurden. Die Ermittlung und Auflistung einzelner Beschädigungen war in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und dem derzeit zur Verfügung stehenden Personal nicht möglich. Für die Feuerwehr: Fahrzeugart 2016 2017 Löschfahrzeug/Tanklöschfahrzeug größer 7,5 t (Freiwillige Feuerwehr) 42.018 € 1.466 € Hamburger Löschfahrzeug (Berufsfeuerwehr) 29.174 € 7.007 € Drehleiter/Teleskopmastfahrzeug größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 31.501 € 498 € Wechselladerfahrzeug größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) ./.* ./. Sonstige Fahrzeuge größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 485 € ./. Sonstige Fahrzeuge 3,5 t - 7,5 t (Berufsfeuerwehr) ./. ./. Sonstige Fahrzeuge kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) ./. ./. Kleinlöschfahrzeuge kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) 16.407 € ./. Einsatzleitwagen kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) ./. ./. Notarzteinsatzfahrzeug kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) 31.900 € 16.966 € Rettungswagen 3,5 t - 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 113.599 € 27.669 € Sonstige Rettungswagen größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 807 € ./. * noch nicht abgeschlossen Für die Hilfsorganisationen: Kfz-Klasse Sachschaden - 2016 JUH bis 3,5 t Front zerstört, Beifahrerseite eingedellt bis 3,5 t Kratzer auf Fahrerseite 3,5 t – 7,5 t Schaden im Heckbereich 3,5 t – 7,5 t Rückspiegel Beifahrerseite defekt 3,5 t – 7,5 t Kratzer hinten Radkasten 3,5 t – 7,5 t Rückspiegel Beifahrerseite defekt Kfz-Klasse Sachschaden - 2017 JUH 3,5 t – 7,5,t Kratzer am Fahrzeugaufbau Für das THW: Kfz-Klasse Sachschaden - 2016 THW über 7,5 t Blechschaden an der A-Säule Kfz-Klasse Sachschaden - 2017 THW über 7,5 t Lackschaden am Kotflügel des Unfallgegners bis 3,5 t Blechschaden seitlich rechts 4. Aus welchen Ursachen ist es zu den Unfällen mit den Einsatzfahrzeugen gekommen? Wie häufig wurde (auch unabhängig von der jeweiligen Unfallursache) von einem Beteiligten angegeben, das jeweilige Einsatzfahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig wahrgenommen zu haben? Bitte die Gründe nach ihrer Häufigkeit angeben und nach den Fahrzeugklassen (bis 3,5 t, bis 7,5 t und größer als 7,5 t) angeben. Für die Polizei: 2016 Kraftfahrzeuge Unfallursache bis 3,5 t bis 7,5 t über 7,5 t Kräder Sonderrechte 20 0 0 0 Drucksache 21/9528 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2016 Kraftfahrzeuge Unachtsamkeit 16 0 0 0 kein Verschulden der Polizei 10 0 0 1 Rotlicht 4 0 0 0 Seitenabstand 3 0 0 0 Aufsetzen 2 0 0 0 Geschwindigkeit 2 0 0 0 Fahrstreifenwechsel 2 0 0 0 Wenden 1 0 0 0 Überholen 1 0 0 0 2017 (Stand: 31.05.2017) Kraftfahrzeuge Unfallursache bis 3,5 t bis 7,5 t über 7,5 t Kräder Sonderrechte 20 1 0 0 kein Verschulden der Polizei 2 0 0 0 Fahrstreifenwechsel 1 0 0 0 Geschwindigkeit 1 0 0 0 Für die Feuerwehr: Unfallursache Fahrzeugklasse 2016 2017 Kreuzung bis 3,5 t 3 1 3,5 t – 7,5 t 10 2 über 7,5 t 2 1 Auffahren/Geschwindigkeit bis 3,5 t 0 1 3,5 t – 7,5 t 0 0 über 7,5 t 2 1 Fahrstreifenwechsel bis 3,5 t 0 1 3,5 t – 7,5 t 2 0 über 7,5 t 1 2 Indirekt bis 3,5 t 7 7 3,5 t – 7,5 t 25 15 über 7,5 t 2 0 Rückwärts/Rangieren bis 3,5 t 2 0 3,5 t – 7,5 t 13 9 über 7,5 t 3 7 Streifschaden bis 3,5 t 5 3 3,5 t – 7,5 t 55 26 über 7,5 t 42 18 Sonstige bis 3,5 t 3 0 3,5 t – 7,5 t 7 3 über 7,5 t 5 1 Für die Hilfsorganisationen und das THW: Ursache Kfz-Klasse 2016 2017 JUH Rangierschaden 3,5 t – 7,5 t 0 1 Kreuzung bis 3,5 t 1 0 Kreuzung 3,5 t – 7,5 t 1 0 Streifschaden 3,5 t – 7,5 t 4 0 THW Unachtsamkeit/Verständigungsfehler mit dem Einweiser über 7,5 t 1 0 Beengte Verkehrssituation in Baustelle über 7,5 t 0 1 Hindernis an einer Einfahrt übersehen bis 3,5 t 0 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9528 5 Die für das THW aufgeführten Sachschäden stehen nicht mit Einsatzfahrten in Verbindung , sondern ereigneten sich bei Ausbildungs- beziehungsweise Versorgungsfahrten . 5. Welche neuen Maßnahmen zur Unfallprävention im Bereich der Einsatzfahrzeuge sind geplant beziehungsweise wurden im oben genannten Zeitraum umgesetzt? Für die Polizei: Die Polizei plant, die in der Vergangenheit erfolgreich durchgeführten Verkehrssicherheitstage im Jahr 2017 erneut durchzuführen; siehe Drs. 21/1685 und Drs. 21/5594. Seit Februar 2017 verfügt die Polizei über einen eigenen Fahrsimulator, der fester Bestandteil der Fahrausbildung in der Polizei ist. Im Rahmen des Gesamtkonzepts der Fahrausbildung werden darüber hinaus unterschiedliche Fahrsicherheitsübungen und themenbezogene Theorieschulungen durchgeführt. Neben der grundsätzlichen Ausstattung des Fahrzeugbestandes der Polizei mit moderner Technik wurden zwei Lastkraftwagen (Lkws) mit über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit Kamera-Monitor-Systemen ausgestattet, um Fahrern eine bessere Übersicht über das Fahrzeug zu verschaffen. Für Lkws, die nicht mit diesem System ausgestattet wurden, sind 2017 sogenannte Spiegeleinstellschablonen auf dem Liegenschaftsgelände der Akademie der Polizei aufgebracht worden. Durch Verwendung dieser Schablonen können Lkw-Spiegel optimal eingestellt werden. Für die Feuerwehr: Die in Drs. 21/5594 aufgeführten Maßnahmen wurden wie geplant umgesetzt, Derzeit sind keine weiteren/neuen Maßnahmen zur Unfallprävention im Bereich der Einsatzfahrzeuge geplant. Für die Johanniter-Unfall-Hilfe: Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter beziehungsweise Helferinnen und Helfer der JUH durchlaufen eine Fahrerschulung, mit der die Berechtigung zum Führen von JUH- Fahrzeugen erlangt wird. Diese Schulung umfasst auch die Unterweisung hinsichtlich der Sonder- und Wegerechte, welche dann jährlich wiederholt werden muss. Für den Malteser Hilfsdienst: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MHD werden jährlich hinsichtlich der Nutzung von Sonder- und Wegerechten unterwiesen. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten beim MHD eine interne Fahrerschulung. Für das THW: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des THW erhalten eine Kraftfahrerausbildung in Form von theoretischer und praktischer Ausbildung und darüber hinaus eine jährliche Wiederholungsbelehrung. Für den Zoll: Die Kraftfahrer der Zollverwaltung, insbesondere die Kraftfahrer der waffentragenden Einheiten, nehmen regelmäßig an Fahrsicherheitsausbildungen teil. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.