BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/953 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jenspeter Rosenfeldt (SPD) vom 01.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Ende der Schmerztherapie am katholischen Marienkrankenhaus: Ist die Versorgung für chronische Schmerzpatienten in Hamburg in Gefahr? Die Schmerztherapie ist von sehr großer Bedeutung für viele Patientinnen und Patienten, aus diesem Grund muss gewährleistet sein, dass sie die bestmögliche Behandlung erfahren. Sie haben meist eine jahrelange Leidensgeschichte hinter sich. Allein in Hamburg leiden mehrere Tausend Hamburgerinnen und Hamburger an chronischen Schmerzen. Durch diese dauernde Belastung entwickeln sich auch teilweise psychische Beschwerden , die adäquat und umfassend behandelt werden müssen. Das katholische Marienkrankenhaus bietet als einziges Hamburger Krankenhaus eine umfassende Versorgung von chronischen Schmerzpatienten an. Nur dort, erklärt der Senat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 20/12000, besteht ein spezielles, ausgewiesenes schmerztherapeutisches Versorgungskonzept im teilstationären Bereich des katholischen Marienkrankenhauses . Es wäre ein nicht wiedergutzumachender Verlust für den Versorgungsstandort Hamburg, wenn diese Abteilung geschlossen wird. Ich frage deshalb den Senat: 1. Seit wann sind die Pläne des Marienkrankenhauses bekannt? 2. Welche Gründe wurden hierfür genannt? 3. Wie beurteilt der Senat die Gründe des Krankenhauses? 4. Was ist geplant, um eine lückenlose Versorgung ab dem 1. Oktober 2015 sicherzustellen? 5. Was kann unternommen werden, um das erfahrene Team der Schmerztherapie des katholischen Marienkrankenhauses zusammenzuhalten? Die zuständige Behörde hat von den Plänen des katholischen Marienkrankenhauses, die ambulante Schmerztherapie aufzugeben, am 19. Juni 2015 aus den Medien erfahren. Die ambulante Leistungserbringung liegt allein im Entscheidungsbereich des Krankenhauses. Das schmerztherapeutische Angebot des katholischen Marienkrankenhauses setzt sich derzeit aus drei Leistungsbereichen zusammen:  ambulante Behandlung, erbracht durch zwei persönlich ermächtigte Krankenhausärzte ;  teilstationäre Behandlung, sechs Behandlungsplätze im Fachgebiet Neurologie, ausgewiesen im Hamburger Krankenhausplan; Drucksache 21/953 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2  stationäre Behandlung ohne separate Ausweisung der dafür genutzten Bettenzahl im Krankenhausplan seit Anfang 2012 (enge Vernetzung der relevanten Bereiche Geriatrische Klinik und Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie ). Das katholische Marienkrankenhaus hat seine Pläne zur Aufgabe der Schmerzambulanz weder vorab mit der zuständigen Behörde erörtert noch die entsprechende Begründung dargestellt. Das Krankenhaus hat bei der zuständigen Behörde zum Krankenhausplan 2020 beantragt , die Kapazitäten im bisher eigenständigen Bereich Schmerztherapie aufzugeben und die Behandlungsplätze zukünftig der Tagesklinik für Geriatrie zuzuordnen. Der Schwerpunkt „Schmerz“ soll erhalten bleiben. Eine Entscheidung hierüber wird mit dem Krankenhausplan 2020 im Herbst 2015 getroffen werden. Laut Aussage des Marienkrankenhauses wird die Entscheidung über die Schließung noch einmal überdacht werden.