BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9538 21. Wahlperiode 30.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 22.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Offenlegung der Finanzen und Mittel für Präventionsarbeit gegen religiösen Extremismus und Bilanz des Präventionsnetzwerks gegen gewaltbereiten Salafismus Der Senat hat im Jahr 2016 angegeben, die Ausgaben für den Etat des Präventionsnetzwerks gegen gewaltbereiten Salafismus für die Jahre 2017/2018 auf 4 Millionen Euro erhöhen zu wollen. In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Drs. 21/2196) wurde von „Entwicklung von diversen Präventionsprojekten in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Trägern“ gesprochen und als Zielgruppe „Lehrerinnen und Lehrer, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, Polizistinnen und Polizisten sowie Justizvollzugsbedienstete und zivilgesellschaftliche Partner im Netzwerk“ benannt. In der Senatsbefragung im Rahmen der Bürgerschaftssitzung am 14. Juni 2017 wurde die Bürgerschaft darüber informiert, dass von den 4 Millionen Euro 23 Stellen des Verfassungsschutzes zur Bekämpfung von gewaltbereiten Salafismus aufgestockt worden sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Durch die 4 Millionen Euro hat der Senat ein Budget zur Verfügung gestellt, um mit Maßnahmen der Prävention weiter gegen religiösen Extremismus vorzugehen. Welche koordinierten Präventionsmaßnahmen wurden wann und mit welchem Erfolg bis heute umgesetzt? Der Senat hat mit Drs. 21/5039 die Arbeitsschwerpunkte der nächsten beiden Jahre dargelegt. Alle benannten inhaltlichen Schwerpunkte wurden sukzessive aufgegriffen und befinden sich in Umsetzung. Hierzu gehören beim Arbeitsschwerpunkt „Qualifzierung der Regelsysteme“ zum Beispiel die laufende Unterstützung, Beratung und Fortbildung von Lehrkräften und sonstigem pädogogischen Personal in allen Fragen rund um Menschen- und Demokratiefeindlichkeit an (Islamismus, antimuslimischer Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus et cetera) durch das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI). Die Schulen werden vermehrt darin unterstützt, schulspezifische Präventionskonzepte und Melderoutinen zu entwickeln. Weiterhin wurden insbesondere auch die Fortbildungen des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums Hamburg (SPFZ) zu religiös begründetem Extremismus für sozialpädagogische Fachkräfte ausgebaut. Beim Arbeitsschwerpunkt „Qualitätssicherung von Präventions- und Qualifizierungsmaßnahmen “ wird derzeit ein Zertifizierungskonzept für Fortbildungen im Bereich der Prävention von religiös begründetem Extremismus durch das Zentrum für Aus- und Fortbildung erstellt. Drucksache 21/9538 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Hinblick auf den Arbeitsschwerpunkt „Prävention und Intervention im Justizvollzug“ wird das Konzept „Maßnahmen gegen gewaltbereite Salafisten und andere extremistische Gefangene im Hamburger Justizvollzug“ umgesetzt. Ergänzend wird ein neues Projekt der Justizbehörde mit AMA e.V. „Legato – Islamismusprävention im justiziellen Feld (Legato PräJus)“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2017 starten. Zur Umsetzung des Arbeitsschwerpunktes „Präventionsarbeit mit potenziell gefährdeten Geflüchteten“ wurde die Beratungsstelle Legato um zwei halbe Stellen, insbesondere zur Abdeckung der gestiegenen Anzahl an Beratungsanfragen rund um unbegleitete minderjährige Ausländer, aufgestockt. Weiterhin hat die Behörde für Inneres und Sport (BIS) eine Kompakt-Information „Salafismus“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften herausgegeben. Im Rahmen des Themenschwerpunktes „Prävention und Intervention bei Mädchen und jungen Frauen“ werden beispielsweise die SCHURA-Moscheen beim Aufbau von Mädchenarbeit und genderspezifische Fortbildungsveranstaltungen seit Januar 2017 unterstützt. Im Rahmen des Arbeitsschwerpunkts „Abbau von Muslimfeindlichkeit“ wurde unter anderem ein Fachtag „Antimuslimischer Rassismus“ des Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus durchgeführt. Die Beratungsstellen empower – Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und amira – Beratung bei Diskriminierung wegen (zugeschriebener) Herkunft und Religion sind aufgrund des gestiegenen Beratungsbedarfs bei Muslimen und Geflüchteten aufgestockt worden. Im Rahmen des Arbeitsschwerpunktes „Austausch und Kooperation (alle Fachbehörden ) mit anderen Bundesländern, dem Bund, international/EU-weit“ sind diverse Fachkräfteaustausche durchgeführt worden, zuletzt im Rahmen des 22. Deutschen Präventionstags am 11 und 12. Juni 2017. Darüber hinaus wirken Fachbehörden in diversen Arbeitsgruppen auf Bundes- und Länderebene mit. Im Arbeitsschwerpunkt „Öffentlichkeitsarbeit“ wird derzeit die Internetseite der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) http://www.hamburg.de/ religioeser-extremismus/ überarbeitet. Ziel ist die Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit zu einer (möglichst kohärenten) „strategischen Kommunikation“ aller am Netzwerk Beteiligten. Darüber hinaus siehe Drs. 21/5139, Drs. 21/5331, Drs. 21/8105, Drs. 21/8118 und Drs. 21/8233. 2. Wie ist die Verteilung des geplanten Etats bisher verlaufen? Bitte nach Projekten, Zahlen und Gründen, weshalb sich für diese Verteilung entschieden wurde, aufführen. Der Senat hat mit Drs. 21/5039 dargelegt, dass die Ressourcenbedarfe der Behörden und Ämter für die Bekämpfung und Prävention des religiös begründeten Extremismus im Rahmen der vorhandenen Ermächtigungen unter Einbeziehung der für die Finanzierung der zuwanderungsbedingten Mehrbedarfe eingeworbenen zentralen Mittel (Drs. 21/1395) erfolgt, da der zusätzliche Ressourcenbedarf nicht allein aus der Ermächtigung der beteiligten Behörden gedeckt werden kann. Darüber hinaus hat der Senat kommuniziert, zuletzt in der Sitzung des Sozialausschusses am 28.02.2017 anlässlich der Beratungen der genannten Drucksache sowie in der Senatsbefragung am 14.06.2017, dass in den Jahren 2017/2018 zusätzlich bis zu 4 Millionen Euro aufzuwenden sind. Da die Präventions- und Interventionsarbeit im Bereich des religiös begründeten Extremismus situations-/bedarfsgerecht ausgebaut wird, ist eine abschließende Konkretisierung der Ressourcenbedarfe nicht möglich. Zur erwarteten Verteilung der Ressourcenbedarfe nach Einzelplänen siehe Anlage 1. Einzelheiten zur vorgesehenen inhaltlichen Mittelverwendung sind der Drs. 21/5039 zu entnehmen, in der die prioritären Aufgaben und Themenschwerpunkte der Behörden und Ämter konkret benannt sind. Zu Angaben zu den bereits umgesetzten Projekten siehe Anlage 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9538 3 3. In welchen Bereichen wurde die Präventionsstrategie für die Zielgruppe der Lehrer/-innen und Fachkräfte der Kinder und Jugendhilfe weiterentwickelt ? Das LI bietet Beratungen, Fortbildungen, Schulentwicklungsmaßnahmen sowie Schülerfortbildungen im Bereich der Prävention von religiös begründetem Extremismus und Muslimfeindlichkeit an. Die Präventionsstrategie wird fortlaufend den aktuellen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst. Zurzeit werden vermehrt zielgruppenspezifische Angebote entwickelt, so zum Beispiel für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und für Beratungslehrkräfte. Dabei wird eine systemische Verankerung der Prävention in der Ausbildung dieser beiden Zielgruppen angestrebt. Darüber hinaus wird seit 2016 bei allen Angeboten der Beratung und Fortbildung die nachhaltige systemische Verankerung in der Schule angestrebt, indem Schulleitungen und weitere Funktionsträger regelhaft eingebunden und zum Beispiel gemeinsam interne Handlungsroutinen entwickelt werden. Flankierend zu beratenden und allgemeinen präventiven Angeboten wird eine Verankerung der Prävention im Fachunterricht durch entsprechende Unterrichtsmaterialien und Projekte unterstützt. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurden für die sozialpädagogischen Fachund Führungskräfte die seit 2015 laufenden Fortbildungsseminare des Vereins ufuq e.V. ab 2016 durch sozialraumspezifische Schulungen ergänzt. Hiermit wurden die Fachkräfte der Jugendhilfe, aber auch weitere Akteure eines Sozialraums angesprochen . Ziel dieser besonderen Qualifizierung ist ein besseres Zusammenwirken der Fachkräfte innerhalb eines Sozialraums. Diese Maßnahmen wurden 2016 mehrmals in Wilhelmsburg durchgeführt und 2017 in Jenfeld gestartet. Darüber hinaus wurden erstmals in 2017 zwei Fortbildungsveranstaltungen speziell zur Radikalisierung junger Mädchen und Frauen durchgeführt. 4. Zur Vertiefung und besseren Zusammenarbeit wurde das Beratungsnetzwerk Prävention ausgebaut. Eine Erfolgskontrolle für die bundesund landesfinanzierten Präventionsprojekte sowie Beratungsstellen soll im Rahmen der Projektsteuerung durch die zuständigen Behörden durchgeführt werden, sowie durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ evaluiert werden (vergleiche Drs.21/5138). a. Hat eine solche Evaluation bis jetzt stattgefunden? b. Wenn ja, wie ist die Arbeit seit Juni 2016 bis zum jetzigen Zeitpunkt zu bewerten? c. Wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) evaluiert das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und wird dabei auch auf die in diesem Rahmen geförderten Projekte einbeziehen. Von den ausschließlich landesfinanzierten Angeboten wird derzeit im Zuge der Prioritätensetzung die Arbeit der Beratungsstelle Legato extern durch das Institut für Kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg evaluiert. Im Übrigen gilt generell für alle landesfinanzierten Projekte die Dienstvorschrift zur Vergabe von Zuwendungen. Im Rahmen der Zuwendungsverfahren erfolgt regelmäßig eine Überprüfung der Erreichung der Zuwendungszwecke. Im Übrigen siehe Drs. 21/6233. Zudem werden die Handlungsansätze regelmäßig im Beratungsnetzwerk diskutiert und beständig weiterentwickelt. d. Wie ist die aktuelle Planung der zuständigen Behörden zukünftig für die Arbeit des Netzwerkes? Bitte nach Einrichtung/Projekt und Maßnahme aufschlüsseln. Im Beratungsnetzwerk arbeiten Behörden, Ämter und Zivilgesellschaft – Religionsgemeinschaften und Expertinnen und Experten aus den Präventionsprojekten – eng zusammen, tauschen sich aus und bringen regelmäßig neu gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen ein. Das Netzwerk behandelt aktuelle Themen und Entwicklungen Drucksache 21/9538 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 der salafistischen Milieus sowie wissenschaftliche Erkenntnisse zu Präventionsansätzen . Dieser Ansatz ist erfolgreich und wird daher weitergeführt. Unabhängig davon bearbeiten die beteiligten Behörden und Ämter die in der Drs. 21/5039 definierten Aufgabenfelder. Darüber hinaus sind durch Präventionsprojekte ergänzende Angebote geschaffen worden, welche die Regelsysteme entweder flankieren oder unterstützen. Diese Projekte greifen dabei notwendige Handlungsstrategien auf, setzen ganz gezielt an bestimmten Zielgruppen an, in besonders betroffenen Stadtteilen oder auch bei Institutionen. Über die Fortführung der bereits etablierten Präventionsprojekte hinaus besteht die Möglichkeit, weitere sogenannte Bundes-Modellprojekte zu fördern: Im Zuge der letzten Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ haben sich freie Träger zu den Themenfeldern „Radikalisierungsprävention“ und „Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“ für Projekte in Hamburg beworben. Das BMFSFJ befindet sich derzeit im Auswahlprozess, die Bundesländer wurden bislang (Stand 26.06.2017) nicht über die eingegangenen Projektanträge informiert. Bei überzeugenden Anträgen, welche die in der Drs. 21/5039 benannten Handlungsschwerpunkte aufgreifen, ist eine Kofinanzierung durch Hamburger Behörden beabsichtigt. Geplant sind zudem gemäß Drs. 21/5039 weitere landesfinanzierte Projekte zur Salafismus-Prävention durch den Abbau von Muslimfeindlichkeit, die sich im Laufe der zweiten Jahreshälfte konkretisieren werden. 5. Ein Schwerpunkt in der Weiterentwicklung dieses Netzwerkes sollte in Interventionsstrategien und Ansätzen für die Einbindung von ausgereisten Personen liegen (http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/6452982/ 2016-06-28-deradikalisierung/). Welche Strategien und Ansätze wurden diesbezüglich bis zum jetzigen Zeitpunkt entwickelt? Das Landeskriminalamt (LKA) hat die Zielgruppe, die prinzipiell für eine Einbindung in die Präventionsarbeit in Frage kommen könnte, definiert: Ausstiegswillige Personen, die dem islamistischen Spektrum zugerechnet werden und mit denen die Ermittlungsdienststelle des LKA befasst ist, darunter insbesondere Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus jihadistischen Kampfgebieten, sofern strafrechtliche Belange dem nicht entgegenstehen. Angehörige und andere Menschen aus dem Umfeld der genannten Personen. Das weitere Vorgehen wird entsprechend dem Einzelfall geprüft. Bisher ist dem LKA keine ausstiegswillige Person aus dem oben definierten Personenkreis bekannt geworden. Darüber hinaus haben die Angehörigen-Beratungsstellen in Norddeutschland gemeinsam einen Leitfaden zum Umgang mit Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus den Kriegs- und Krisengebieten erarbeitet, der sich in der Endredaktion befindet. Beteiligt sind die Beratungsstellen Legato (Hamburg), Provention (Schleswig-Holstein), Beraten (Niedersachsen) und kitab (Bremen). In dem Leitfaden werden Herausforderungen und Ziele der Beratungsarbeit sowie Prozessketten beschrieben. Die Beratungsstelle Legato hat bisher keine Rückkehrerinnen und Rückkehrer beraten , da die entsprechenden Anforderungen wie keine Beteiligung an Gewaltstraftaten, glaubhafte und nachhaltige Distanzierung von der Ideologie und dem sozialen Milieu sowie psychische Stabilität nicht vorlagen. Fachbehörden, Bezirksämter Planung Haushaltsjahr 2017 Sach- und Personalkosten in Tsd. Euro Einzelplan 4.0 Gesamt 1338 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie davon Sachkosten 1125,3 und Integration davon Personalkosten 212,7 Einzelplan 8.1 Gesamt 1147 Behörde für Inneres und Sport davon Sachkosten 40,3 davon Personalkosten: 1106,7 Einzelplan 2.0 Gesamt 759 Justizbehörde davon Sachkosten 34 davon Personalkosten 725 Einzelplan 3.1 Gesamt 541 Behörde für Schule und Berufsbildung davon Sachkosten 300 davon Personalkosten 241 Einzelplan 1.2 Bezirksamt Hamburg-Mitte Einzelplan 1.3 Bezirksamt Altona Einzelplan 1.6 Bezirksamt Wandsbek Einzelplan 1.8 Bezirksamt Harburg GESAMT 2017 3.929 Gesamt (Personalkosten) 36 Gesamt (Personalkosten) 36 Gesamt (Personalkosten) 36 Gesamt (Personalkosten) 36 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9538 5 Anlage 1 20 16 20 16 20 16 20 17 20 17 20 17 B AF zA * La nd es an te il ge sa m t B AF zA La nd es an te il ge sa m t K oo rd in ie ru ng N et zw er k P rä ve nt io n un d D er ad ik al is ie ru ng B eh ör de fü r A rb ei t, S oz ia le s, F am ilie u nd In te gr at io n 40 .0 00 8. 00 0 48 .0 00 40 .0 00 30 .0 00 70 .0 00 M od el lp ro je kt S eb st S ic he rS ei n B as is & W og e e. V . 13 0. 00 0 26 .0 00 15 6. 00 0 13 0. 00 0 26 .0 00 15 6. 00 0 M od el lp ro je kt A l W as at - D ie M itt e Is la m is ch es W is se ns ch af ts - u nd B ild un gs in st itu t e .V . 13 0. 00 0 32 .5 00 16 2. 50 0 13 0. 00 0 32 .5 00 16 2. 50 0 M od el pr oj ek t T hi nk S oc ia l N ow 2 .0 - V er an tw or tu ng ü be rn eh m en im In te rn et B ün dn is d er Is la m is ch en G em ei nd en in N or dd eu ts ch la nd e .V . 13 0. 00 0 32 .5 00 16 2. 50 0 13 0. 00 0 32 .5 00 16 2. 50 0 *B un de sa m t f ür F am ilie u nd z iv ilg es el ls ch af tli ch e A uf ga be n K oo rd in ie ru ng ss te lle P rä ve nt io n un d Lo st en be ra tu ng S C H U R A - R at d er is la m is ch en G em ei ns ch af te n in H am bu rg e .V . K oo rd in ie ru ng ss te lle P rä ve nt io n un d Lo st en be ra tu ng A le vi tis ch e G em ei nd e H am bu rg e .V . Q ua lif iz ie ru ng v on J ug en dl ic he n/ P ee rs in M os ch ee n Fa ch ra t I sl am is ch e S tu di en e .V . 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Im J a h r 2 0 1 7 w e rd e n h ie rf ü r v o ra u s s ic h tl ic h c a . 1 0 0 .0 0 0 € a u fg e w e n d e t. - * - * - * - * Drucksache 21/9538 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 9538ska_Text 9538ska_Anlagen 9538ska_Antwort_Anlage1 9538ska_Antwort_Anlage2