BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9539 21. Wahlperiode 30.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 22.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu Drs. 21/9266 – Schulentwicklung in der Region 20 Hinweise auf aktuelle Umverteilungen von Schülern/-innen an der Schule Kirchwerder wegen zu vieler Erstklässler/-innen machen weitere Klärungen zur Anmeldepolitik des Senats für das kommende Schuljahr 2017/2018 in den Vier- und Marschlanden dringend notwendig. Ich frage den Senat: Die Stadtteilschule Kirchwerder umfasst als Langformschule auch die gemäß § 14 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz angegliederte Grundschule Kirchwerder. Am Standort Kirchwerder Hausdeich 341, der inklusive mobiler Klassenräume 14 Gebäude umfasst, werden die Jahrgänge 1 bis 8, sowie Vorschulklasse und Sekundarstufe geführt. Im kommenden Schuljahr werden die Jahrgänge 1, 2 und 3 jeweils zwei Parallelklassen umfassen, der Jahrgang 4 umfasst eine Klasse. Im Rahmen der üblichen innerschulischen Organisation werden zum Schuljahr 2017/2018 die beiden Parallelklassen der jetzigen zweiten Jahrgangsstufe von einem Klassenhaus zum nächsten Klassenhaus wechseln, welches am selben Schulhof gegenüber liegt. Durch diese Maßnahme müssen die Schülerinnen und Schüler ihr gewohntes Schul- und Lernumfeld nicht verlassen. Als untergeordnete Maßnahme der innerschulischen Organisation wurde der Wechsel des Klassenraumes für die beiden betroffenen Klassen im Frühjahr 2017 mit dem Elternrat und dem Kollegium routinemäßig erörtert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Trifft es zu, dass aufgrund zu geringer räumlicher Kapazitäten am Grundschulstandort Kirchwerder wegen der von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde entschiedenen Zweizügigkeit in Jahrgang 1 im kommenden Schuljahr 2017/2018, nun mehrere dritte Klassen an einen anderen Standort ausgelagert werden sollen? Wenn ja, wie viele und an welchen Standort? Nein. a. Wenn ja, wie rechtfertigen Senat und zuständige Fachbehörde diesen Schritt, wohl wissend, dass diese Kinder damit ihrem angestammten Schul- und Lernumfeld als auch ihrer Vertrauenspersonen und ihres schulischen Freundeskreises entrissen werden? b. Wenn ja, inwiefern sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde darin keine Gefährdung für Lernstand und soziale Entwicklung der betroffenen Kinder? c. Wenn ja, wie lange soll diese Auslagerung den derzeitigen Plänen von Senat und zuständiger Fachbehörde nach andauern? Drucksache 21/9539 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Wenn ja, wann genau wurden die betroffenen Eltern und Schüler/ -innen darüber informiert, welche Reaktionen gab es darauf? e. Wenn ja, wann genau wurde die Schulleitung am Standort Kirchwerder informiert und wann das Lehrer-/-innenkollegium, welche Reaktionen gab es darauf? Entfällt, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Vor dem in Frage 1. geäußerten Hintergrund der bevorstehenden Verlagerung von Schüler/-innen der Jahrgangsstufe 3 wegen Platzmangels für eine zweite erste Klasse an der Schule Kirchwerder: Inwiefern ist diese – gegen die eigenen Vorgaben des Schulentwicklungsplans – behördlich gesteuerte Einrichtung einer weiteren ersten Klasse mit all ihren Konsequenzen gegenüber dem Standort und dessen Schülern/ -innen wie Lehrer-/-innenschaft zu rechtfertigen? a. Inwiefern ist diese behördliche Entscheidung gegenüber den von der Auslagerung betroffenen Eltern und Kindern am Standort zu rechtfertigen? Siehe Vorbemerkung. 3. Auf Basis welcher sachlichen und fachlichen Begründung ist angesichts der in Frage 1. dargestellten Konsequenzen für den Standort Kirchwerder weiterhin an der Entscheidung von Senat und zuständiger Fachbehörde festzuhalten, die extra für zwei erste Klassen ausgelegte und mit über 4 Millionen Euro umgebaute Grundschule Zollenspieker in nur 2 Kilometern Entfernung nur mit einer ersten Klasse im kommenden Schuljahr 2017/2018 auszustatten, obwohl dort genügend Anmeldewünsche für zwei Klassen vorlagen und so die Probleme an der Schule Kirchwerder gänzlich vermieden werden könnten? Siehe Drs. 21/9266. 4. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde gegenwärtig dabei, die bisherigen Planungen für die Einrichtung der ersten Klassen an den Grundschulstandorten Kirchwerder und Zollenspieker für das kommende Schuljahr nochmals zu überdenken und diese zugunsten der Schule Zollenspieker zu revidieren? Wenn ja, wann wird dies geschehen? a. Wenn nein, mit welcher Begründung nicht? Nein, siehe Drs. 21/9266 sowie Vorbemerkung.