BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9541 21. Wahlperiode 30.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 22.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Neue Bauwagensiedlung in Lokstedt – Hat der Senat alle lokalen Gegebenheiten bedacht und Anwohner beteiligt? Nach Medienberichten soll auf dem Parkplatz des Lycée Français (LFH) in Lokstedt eine neue Bauwagensiedlung entstehen. Der Vertrag zwischen Bezirksamt und zukünftigen Nutzern sei schon unterschrieben, Details sind der Öffentlichkeit jedoch bislang nicht vorgestellt worden. Das Lycée Français (LFH) wird heute von mehr als 900 Schülern besucht, darunter circa 180 Kindergartenkinder. Drei Viertel der Kinder kommen aufgrund der besonderen Ausrichtung der Schule als französisches Gymnasium nicht aus der unmittelbaren, fußläufigen Nähe der Schule. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es korrekt, dass auf dem Parkplatz des LFH eine neue Bauwagensiedlung entstehen soll? Wenn ja, warum und auf welcher Fläche genau? Nein. Die Bauwagensiedlung soll auf Flurstück 4360 der Gemarkung Lokstedt entstehen . Der dort befindliche Parkplatz ist nicht dem Lycée Français (LFH) zugeordnet. 2. Welche alternativen Standorte wurden im Vorfeld geprüft? Mit welchem Ergebnis (bitte im Detail angeben)? Für die Parkplatzfläche des Flurstücks 4360 wurde ein entsprechender Antrag auf Nutzungsgenehmigung eingereicht. Dieser wurde vom Bezirksamt Eimsbüttel geprüft und unter Beteiligung der zuständigen Gremien beschieden. Ein alternativer Standortvorschlag des Antragstellers in unmittelbarer Nähe (Flurstück 4361 der Gemarkung Lokstedt) war nicht genehmigungsfähig. 3. Wie groß soll die zukünftige Bauwagensiedlung sein (Personen und Wagen/Fahrzeuge)? Ist ein späteres Aufstocken denkbar beziehungsweise auf Grundlage des Vertrages nicht ausgeschlossen? Die Bauwagensiedlung ist für zehn Wagen sowie einen Gemeinschafts- und einen Sanitärcontainer vorgesehen. Die Anzahl der Personen ist vertraglich nicht festgelegt. Sollte ein späteres Aufstocken geplant werden, bedarf dies der Zustimmung der Vermieterin . 4. Für welchen Zeitraum ist die Bauwagensiedlung dort geplant? Es ist eine Vertragsdauer von fünf Jahren vorgesehen. 5. Wann und wo wird der Vertrag mit den Nutzern der Bauwagensiedlung öffentlich zugänglich gemacht? Drucksache 21/9541 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Vertrag ist noch nicht abgeschlossen. Eine Veröffentlichung nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz wird zu gegebener Zeit geprüft. 6. Bestehen bereits Anschlüsse für Strom, Wasser und Fernwärme? Wenn nein, wer trägt die Kosten für die Erschließung? Es bestehen keine Anschlüsse. Die Kosten der Erschließung trägt der Mieter. 7. Welche Emissionen sind von der neuen Siedlung im Detail zu erwarten, zum Beispiel durch genutzte Heizungsmöglichkeiten, Veranstaltungen et cetera? Hierzu liegen der zuständigen Behörde bisher keine Erkenntnisse vor. Gegenstand der befristeten Genehmigung ist ausschließlich der Standplatz. 8. Wie viele Fahrzeuge nutzen den Parkplatz bisher pro Tag? Wo werden diese Fahrzeuge zukünftig Platz zum temporären und dauerhaften Parken bekommen? Der Parkplatz wird im Tagesverlauf nur temporär in Anspruch genommen. Konkretere Zahlen zur Parkplatznutzung liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Für die Fläche besteht kein Vertrag über eine Parkplatznutzung. 9. Ist es richtig, dass aufgrund des zunehmenden Verkehrsflusses vor einigen Jahren eine Verbindungsstraße zwischen dem Parkplatz am Heckenrosenweg und dem Hartsprung angelegt wurde? Ja, die private „Verbindungsstraße“ liegt auf dem Grundstück des LFH und dient zur Optimierung des Verkehrsflusses. a. Wenn ja, wer trug die Kosten (in welcher Höhe) für diese Verbindungsstraße ? Das LFH. Die Höhe der Kosten ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. b. Wenn die Schule die Kosten getragen hat, erhält sie nun eine Rückerstattung , sofern die Verbindungsstraße nicht mehr durch Nutzer der Schule befahrbar ist? Die private „Verbindungsstraße“ ist durch das Vorhaben der Bauwagensiedlung nicht betroffen. 10. Welche Maßnahmen hat der Senat getroffen, um die Schule sowie direkte Anwohner rechtzeitig zu informieren und in die Planungsprozesse einzubeziehen ? Inwiefern haben Senat und Bezirksamt hier im Sinne einer bürgerorientierten Politik Hand in Hand gearbeitet? Wenn nein, warum nicht? 11. Welche Ergebnisse haben die Beteiligungsprozesse mit Anwohnern und Schule erbracht? Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sieht das Genehmigungsverfahren grundsätzlich nicht vor. Gleichwohl hat die Verwaltung den Antragsteller aufgefordert, eine Informationsveranstaltung durchzuführen, die zwischenzeitlich stattgefunden und zu Hinweisen geführt hat, deren Berücksichtigung beziehungsweise Umsetzung bei der Einrichtung des Bauwagenplatzes derzeit vom Bezirksamt geprüft wird. 12. Wird von den zukünftigen Nutzern ein Kultur- und Nachbarschaftsprogramm geplant, zum Beispiel um den Kontakt mit bisherigen Anwohnern aufzubauen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Ist darüber hinaus ein Programm der Bauwagensiedlung geplant, zum Beispiel für spezielle Interessensgruppen? Wenn ja, in welcher Form? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.