BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9542 21. Wahlperiode 30.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 22.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Was ist los an der Stadtteilschule Poppenbüttel? (II) Die Stadtteilschule Poppenbüttel wurde in der Nacht vom 3. auf den 4. Juni 2017 Opfer von 58 Grafitti-Schmierereien. Dieser Vorfall übersteigt deutlich das Maß eines üblen Schülerstreiches. Er bereitet Grund zur Sorge um die Sicherheit von Schülern und Lehrkräften und muss lückenlos aufgeklärt werden. Den oder die Täter gilt es zu finden und zur Rechenschaft zu ziehen. In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/9418) antwortet der Senat auf die Frage 11., ob die Schule in irgendeiner Form videoüberwacht wird, mit nein. Diese Aussage ist nachweislich falsch! Es wurde über mehrere Tage mit Außenkameras das Schulgelände überwacht. Mittlerweile wurden auch Überwachungskameras in den Räumen G007 (Physiksammlungsraum) und G013 (Mediensammlungsraum) installiert. Auch diese sind auf das Schulgelände gerichtet. Es ist absolut unverständlich, dass der Senat in seinen Antworten falsche Auskünfte gibt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wird beziehungsweise wurde das Schulgelände in irgendeiner Form videoüberwacht? Wenn ja, in welchem Umfang, an welchen Standorten, warum genau und seit wann? Wer hat dies veranlasst/genehmigt und ist die zuständige Behörde darüber informiert worden? Nach Angabe der Schule sind am Hauptstandort Schulbergredder 21 drei mobile Wildbeobachtungskameras in Bäumen an der Grenze des Schulgeländes installiert worden, die nicht auf die Beobachtung von Schulräumen und schulischen Freiflächen ausgerichtet waren, sondern allein der Tierbeobachtung im naturwissenschaftlichen Unterricht (Wahlpflichtkurs „Mensch und Umwelt/Natur und Technik“) dienten. Der Verwendungszweck der Wildbeobachtungskameras bestand allein in der Dokumentation des Auftretens solcher Wildtiere (zum Beispiel Dachs, Waschbär) im schulischen Umfeld, die als Kulturfolger immer häufiger menschlich geprägte Gebiete nutzen und dazu ihren angestammten Lebensraum verlassen, um in anthropogenen Kulturlandschaften ihren festen Lebensraum zu finden. Aufzeichnungen der Tiere sollen im Unterricht ausgewertet werden. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der für Bildung zuständigen Behörde hat die Wildbeobachtungskameras in Augenschein genommen und sich bestätigen lassen, dass eine Videoaufzeichnung von Personen nicht erfolgt ist. Unter Zugrundelegung dieser Zielsetzung handelt es sich beim unterrichtlichen Einsatz der Wildbeobachtungskameras nach Auffassung der zuständigen Behörde um keine Videoüberwachung im Sinne des § 31 Absatz 4 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG). Drucksache 21/9542 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Wildbeobachtung wurde zwischenzeitlich beendet. Die Wildbeobachtungskameras lagern seit dem 15. Juni 2017 in den Räumen G007 (Physiksammlungsraum) und G013 (Mediensammlungsraum). 2. Wurden die Schüler und/oder die Bediensteten der Schule auf diese Videoüberwachung hingewiesen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Lehrerschaft wurde auf einer Lehrerkonferenz im Rahmen der Vorstellung unterrichtlicher Projekte darauf hingewiesen, dass drei Wildbeobachtungskameras für den naturwissenschaftlichen Unterricht installiert und eingesetzt wurden. Die Schule sah keinen Anlass, die gesamte Schülerschaft über die Existenz der Wildbeobachtungskameras zu informieren. 3. Ist diese Art der Videoüberwachung datenschutzrechtlich zulässig? Ja. Die Aufzeichnungsgeräte wurden zum Zweck der Tierbeobachtung im naturwissenschaftlichen Unterricht installiert. Bei der Beobachtung von Tieren ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht betroffen. 4. Warum hat der Senat die Frage 11. der Drs. 21/9418 falsch beantwortet ? Was wollte der Senat damit erreichen? 5. Wurden noch weitere Fragen der Drs. 21/9418 vom Senat falsch beantwortet ? Alle Fragen der Drs. 21/9418 wurden korrekt beantwortet.