BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/955 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 01.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Schöner Wohnen im Gängeviertel – Wie transparent ist das Vergabeverfahren ? Im Februar dieses Jahres wurden die ersten sanierten Wohnungen des Gängeviertels in der Caffamacherreihe 43 – 49, dem sogenannten Kupferdiebehaus , bezogen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viele Wohneinheiten welcher Größe (Anzahl der Zimmer und Größe in m2) umfasst das sogenannte Kupferdiebehaus? Sechs Wohneinheiten mit einer Zimmeranzahl von dreieinhalb bis siebeneinhalb und einer Wohnungsgröße von 77 qm bis 156 qm. 2. Handelt es sich dabei um frei finanzierten oder geförderten Wohnraum? Sofern es sich um geförderten Wohnraum handelt: a. Um welche Art der Wohnraumförderung handelt es sich? Der Wohnraum wurde mit dem IFB-Programm Modernisierung von Mietwohnungen in Sanierungsgebieten gefördert. b. Welche Bedingungen sind an die Anmietung geknüpft? c. Gibt es eine Mietpreis- und Belegungsbindung und wenn ja, wie sieht diese aus? Die Belegung der Wohnungen und des Wohnateliers erfolgt aufgrund von Vorschlägen der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG durch die Belegungskommission. Jeder Mieter muss in Besitz eines Wohnberechtigungsscheins nach § 16 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) sein. Mit der Förderung ist eine 21-jährige Mietpreis- und Belegungsbindung verknüpft. Die Anfangsmiete beträgt 5,45 €/qm und steigt jährlich um 0,15 €/qm auf 8,45 €/qm nach 21 Jahren. Sollte die Belegungskommission von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch machen, gelten die allgemeinen Belegungsregelungen: Frei werdende Wohnungen sind an Sanierungsbetroffene aus dem betroffenen Sanierungsgebiet oder aus anderen Sanierungsgebieten, vordringlich Wohnungssuchende oder Wohnberechtigte mit Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 16 HmbWoFG zu vermieten . d. Auf welche Zielgruppe ist die Wohnraumförderung ausgerichtet? Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Drucksache 21/955 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Personen haben das sogenannte Kupferdiebehaus bezogen (bitte aufschlüsseln nach Wohnungsgröße und Anzahl der Zimmer)? 19 Personen. Eine weitere Differenzierung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Wer entscheidet über die Vergabe der Wohnungen im Gängeviertel? 5. Auf Basis welcher Kriterien beziehungsweise Richtlinien wird über die Vergabe der Wohnungen im Gängeviertel entschieden? Siehe Drs. 20/13294. 6. Welche Person oder Institution fungiert als Vermieter? 7. Welche Art von Vermietungskonzept wird im Gängeviertel umgesetzt? 8. Wurden in diesem Rahmen (siehe Frage 7.) einzelne Mietverträge abgeschlossen oder gibt es einen Generalmieter? Siehe Drs. 21/54.