BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9554 21. Wahlperiode 30.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Dr. Jens Wolf (CDU) vom 23.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Borgwegs (IV) Vor dem Hintergrund der erneut massiven Einflussnahmen seitens der Vertreter des rot-grünen Senats auf die Entscheidungsfindung in der Veranstaltung vom 31. Mai 2017 zugunsten der von SPD und GRÜNEN favorisierten Variante 6 bedürfen die zahlreiche Fragen, die in der Veranstaltung bisher nicht beziehungsweise nur ausweichend beantwortet wurden, einer Klärung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Beteiligungsverfahren zur Umgestaltung des Borgwegs ist ein mehrstufiges informelles Verfahren gewesen, welches die Interessen und Bedarfe der verschiedenen Anspruchsgruppen zum Inhalt hatte. Dieses Verfahren wurde dem formellen Abstimmungsprozess vorgelagert und bot allen Interessierten eine Mitwirkungsmöglichkeit bei der geplanten Umgestaltung. Es wurden verschiedene Varianten von und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern entwickelt, diskutiert und bewertet. Die Variante 6 ist die Variante, die auch von der Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Vorzugsvariante befürwortet wurde. Diese Variante bildet die Grundlage für den begonnenen weiteren Planungsprozess. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Bei der Variante 6 müssen die Busse der Linie 6 zunächst zur Kreuzung Südring/Borgweg fahren und dort um 180 Grad wenden, um dann vor dem Eingang der U-Bahn-Haltestelle Borgweg die Fahrgäste aussteigen lassen zu können. Da an der Kreuzung Südring/Borgweg die Autos aus Richtung Stadtpark Vorfahrt haben, kann es sein, dass die Busse dort mehrere Ampelschaltungen warten müssen. Außerdem können dort bereits haltende andere Busse zu weiteren Verzögerungen führen. Um wie viele Sekunden verlängert sich die Fahrzeit der Buslinie 6 an diesem Punkt auf Basis der favorisierten Variante 6 gegenüber der aktuellen Regelung? Bitte auch angeben, wie die Zeiten berechnet wurden beziehungsweise welche Prämissen der Berechnung zugrunde gelegt wurden , insbesondere bezüglich der Kreuzung Südring/Borgweg. 2. Wie ist dies mit den Zielsetzungen des vom rot-grünen Senat betriebenen Busbeschleunigungsprogramms vereinbar? Die Verlegung der Ein- und Ausstiegshaltestelle vor den Eingang der U-Bahnhaltestelle ist ein wesentlicher Bestandteil der im Beteiligungsverfahren entwickelten Vorzugsvariante und stellt einen deutlichen Komfort- und Sicherheitsgewinn für die Fahrgäste dar. Neben Fahrzeitverkürzungen sind unter anderem Barrierefreiheit, Kapazitätssteigerung oder Pünktlichkeit ebenso wichtige Ziele der Maßnahmen zur Optimierung des Drucksache 21/9554 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Busverkehrs. Durch die Einrichtung verkehrsabhängiger Steuerungen inklusive Busbeeinflussung an den Lichtsignalanlagen im Borgweg sollen die Wartezeiten für den Busverkehr an den Ampeln zukünftig reduziert und an die veränderte Haltestellensituation angepasst werden, sodass es bei den Umfahrungen zu keinen nennenswerten Verzögerungen an den Lichtsignalanlagen selbst kommen wird. Fahrzeitberechnungen liegen zum derzeitigen Planungsstand noch nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 3. Was spricht nach Auffassung des Senats dagegen, Tempo 30, wie in der Veranstaltung am 31. Mai mit überwältigender Mehrheit beschlossen, bereits jetzt in diesem Abschnitt einzuführen? Sofern nichts mehr dagegen sprechen sollte: Wann wird diese Maßnahme umgesetzt? Einen derartigen Beschluss hat es nicht gegeben, es wurde ein Meinungsbild der Beteiligten zu Tempo 30 eingeholt. Gemäß § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen , wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Nach den Feststellungen der Polizei liegt in diesem Bereich keine besondere Unfallsituation vor. Die in diesem Bereich tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten liegen bereits jetzt deutlich unter 50 km/h; geschwindigkeitsbedingte Verkehrssicherheitsdefizite bestehen aus Sicht der Polizei derzeit nicht. Unter den derzeitigen Bedingungen kann eine Anordnung von Tempo 30 daher nicht erfolgen. 4. Obwohl die Variante 6 rund 250 zusätzliche Busumfahrten am Borgweg zur Folge hätte, soll dies auch in den Hauptverkehrszeiten überhaupt keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der beiden Kreuzungen Borgweg /Südring und Borgweg/Wiesendamm haben. Auf Basis welcher Prämissen wurde dieses Ergebnis der fachlichen Prüfung wann von wem erstellt? Bitte für jede Kreuzung separat angeben. Das Beteiligungsverfahren am Borgweg ist verkehrstechnisch durch das Planungsbüro ARGUS begleitet worden. In diesem Zusammenhang hat eine überschlägige Ermittlung ergeben, dass die Knotenpunkte aufgrund ihrer Kapazität grundsätzlich leistungsfähig sind. 5. Nach Aussage der Senatsvertreter gibt es zurzeit zwei Varianten für die Lage der geplanten U-Bahn-Haltestelle Borgweg der Linie U5. Wo sind diese zurzeit geplant und wie soll jeweils eine Umsteigemöglichkeit zwischen den Linien U3 und U5 gewährleistet werden? Bitte für beide Varianten die entsprechenden Lagepläne beifügen. Die Erarbeitung von Varianten für eine U5-Haltestelle am Borgweg in den Straßenachsen Borgweg (südlich der U3) und Barmbeker Straße ist Gegenstand einer laufenden Machbarkeitsuntersuchung. Lagepläne und Details zu Umsteigemöglichkeiten veröffentlicht der Senat nach deren Abschluss voraussichtlich Ende des Jahres 2017. 6. Seitens des Senats wurden angeblich für alle Varianten bisher keine Kosten ermittelt. Warum jeweils nicht? 7. Welche Kosten sind überschlägig mit den verschiedenen Varianten verbunden ? 8. Welche Mittel stehen für die Maßnahme im Haushalt wo und ab wann zur Verfügung? Siehe Drs. 21/9142 und Drs. 21/7878. Mit der Erstellung der sogenannten 1. Verschickung wurde im Anschluss an die Veranstaltung am 31. Mai 2017 begonnen. Nach Abschluss der ausgearbeiteten Vorplanung einschließlich der anschließenden Knotenpunkte wird eine Kostenschätzung für die ausgearbeitete Variante erstellt. Die Umgestaltung des Borgwegs ist Bestandteil des Maßnahmenpaketes A des Busbeschleunigungsprogramms . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9554 3 9. Teilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Auffassung, dass die Durchfahrt auf der Mittelinsel zwischen den Häusern Borgweg 28 und Borgweg 17 a ersatzlos entfallen kann? Wenn ja, wann wird diese aufgehoben, sodass dort zusätzliche Parkplätze entstehen können? Wenn nein, warum nicht? Ja. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gab es verschiedene Anregungen, diese Fläche für den ruhenden Verkehr zu nutzen und hier Parkplätze und/oder Fahrradabstellanlagen zu schaffen. Die konkrete Nutzung ergibt sich im Detail aus dem weiteren Planungs- und formalen Abstimmungsprozess. 10. Was spricht aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde dafür oder dagegen, die zusätzlich benötigten Fahrradabstellplätze über dem Bahnsteig sowie den Gleisen der Haltestelle Borgweg zu errichten, und welche Kosten wären damit verbunden? Die zuständigen Behörden haben sich mit einem Bauwerk über dem Bahnsteig und der Gleisanlage für Fahrradabstellanlagen nicht befasst. 11. Was spricht aus Sicht des Senats dafür oder dagegen, die Parkplätze auf der Brücke über den Gleisen und im Gegenzug die Fahrradabstellplätze neben den Bäumen zu platzieren, sodass diese geschützt sind? Die Neuordnung des Parkraums ist Bestandteil der weiteren Planungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 12. Was spricht aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde dagegen, die geplante Verlegung der Endhaltestelle Borgweg analog der Variante 6 provisorisch für sechs Monate umzusetzen und so zu prüfen, ob die getroffenen Annahmen insbesondere bezüglich der Fahrzeiten in der Praxis auch eintreten? Wenn auch aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde nichts dagegen sprechen sollte: Ab wann erfolgt die testweise Umsetzung? Eine provisorische Verlegung der Haltestelle als einzelnes Planungselement ohne die begleitenden Anpassungen unter anderem an den Lichtsignalanlagen, Querungen, Rad- und Fußverkehrsflächen oder Überliegerplätzen ist grundsätzlich nicht vorgesehen . 13. Wann sollen nach jetzigem Stand die Pläne für die erste Abstimmung fertig sein? 14. Wann ist die Einbeziehung der politischen Gremien im Bezirk Hamburg- Nord jeweils geplant? Die 1. Verschickung soll zum Herbst des Jahres 2017 fertiggestellt werden. Vorbehaltlich einer entsprechenden Einladung ist vorgesehen, die vorliegende Planung im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vorzustellen.