BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9562 21. Wahlperiode 04.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Dolzer und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 26.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz eines Schiffes der Marine beim G20-Gipfel In einem Bericht des Magazins „Focus“ heißt es, dass die Redaktion aus hochrangigen Sicherheitskreisen erfahren habe, dass geplant sei, ein Kriegsschiff der deutschen Marine in den Hamburger Hafen zu verlegen. Es solle im Fall eines Anschlags die Regierungschefs und weitere Gipfelteilnehmer aufnehmen und vor weiteren Attacken schützen. Das Schiff solle von Spezialkräften der Marine gesichert werden, die in zivil auftreten sollen, und über Operationsräume für Verletzte verfügen. Notfalls könnte es in Richtung Nordsee auslaufen. Um eine Debatte über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu vermeiden, solle das Schiff offiziell wegen fehlender Ersatzteile im Hafen liegen. Im Inland darf die Bundeswehr, gemäß Grundgesetz, lediglich zur Katastrophenhilfe (Artikel 35, Absätze 2 und 3) und im Fall eines „Inneren Notstands“ (Artikel 87a, Absatz 4) eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen überwiegend auf Grundlage von Auskünften des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wie folgt: 1. Hat der Senat von dem oben genannten Vorgang Kenntnis? 2. Entspricht der Artikel im „Focus“ den Planungen? Bitte detailliert in Bezug auf die Einzelaspekte a. Einsatz überhaupt und b. Tragen von ziviler Kleidung der Spezialkräfte beantworten. 3. Auf welcher Rechtsgrundlage soll ein solcher Einsatz stattfinden? Der Senat hat von dem Vorgang im Sinne der Sachdarstellung des BMVg Kenntnis. Das BMVg hat mitgeteilt, dass es keine Planungen zu einem Einsatz eines Kriegsschiffes oder von Spezialkräften der Marine im Sinne des zitierten Presseartikels gibt. Dem Bundesministerium der Verteidigung liegt ein Antrag des Bundeskriminalamtes auf Bereitstellung eines Wasserfahrzeuges für einen möglichen Personentransport im Rahmen der technisch-logistischen Amtshilfe gemäß Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz vor. Diesem wurde stattgegeben. Die Bundeswehr plant, diese Unterstützung im Bedarfsfall als reine Transportleistung (Personentransport) mit einem Mehrzwecklandungsboot durchzuführen. Es ist weder geplant, Spezialkräfte der Marine im Rahmen des G20-Gipfels einzusetzen noch wurden dazu entsprechende Anträge an die Bundeswehr gestellt. Drucksache 21/9562 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach Auskunft des BMVg stellt die durch das Bundeskriminalamt angefragte Transportleistung eine Amtshilfe in Form technisch-logistischer Unterstützung gemäß Artikel 35 Absatz 1 GG dar. Im Übrigen: entfällt. 4. Ist der Senat der Ansicht, dass ein solcher Einsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist? Wenn nein: Wird der Senat etwas unternehmen um diesen Einsatz zu verhindern? Ja. 5. Haben der Senat oder eine hamburgische Behörde bezüglich dieses Einsatzes um Amtshilfe gebeten? Nein.