BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9573 21. Wahlperiode 04.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Jens Meyer (FDP) vom 26.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Elbphilharmonie – Prüfung des Gebäudes und Mängelbeseitigung Obwohl inzwischen Zehntausende Besucher in den Genuss eines Konzertes in der Elbphilharmonie gekommen sind, sind noch einige Überprüfungen am Gebäude und der Technik sowie Mängelbeseitigungen erforderlich gewesen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG (Bau KG) wie folgt: 1. Wurden die bei der Abnahme des Gebäudes festgestellten Mängel inzwischen vollumfänglich beseitigt? Wenn nein, welche Mängel sind aus welchen Gründen noch nicht behoben worden? Zum 20. Juni 2017 sind nach Darstellung der ADAMANTA/HOCHTIEF von 12.309 zum Zeitpunkt der Übergabe (31. Oktober 2016) gemeldeten Mängeln noch 1.080 Mängel offen. Die Bau KG überprüft fortlaufend, ob die damit als beseitigt ausgewiesenen Mängel einvernehmlich so gewertet werden können. 2. Welche Überprüfungen beziehungsweise Begutachtungen wurden wann und durch wen seit der Abnahme des Gebäudes durchgeführt? Welche Mängel beziehungsweise Leistungsstörungen wurden im Zuge der Überprüfungen beziehungsweise Begutachtungen festgestellt? Innerhalb welchen Zeitraums wurden diese beseitigt? Sofern die Mängel beziehungsweise Leistungsstörungen noch nicht beseitigt sind: Welche Mängel beziehungsweise Leistungsstörungen sind aus welchen Gründen noch nicht behoben worden? Nach der Abnahme hat die Bau KG sämtliche im Verlauf des mehrjährigen Bauprozesses gemeldeten und in einer Datenbank erfassten insgesamt 92.432 Mängel erneut daraufhin bewertet, ob diese beseitigt worden sind. Die Überprüfung erfolgte durch Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister. 3. Welche weiteren Mängel beziehungsweise Leistungsstörungen sind seit der Abnahme des Gebäudes festgestellt worden? Innerhalb welchen Zeitraums wurden diese beseitigt? Sofern die Mängel beziehungsweise Leistungsstörungen noch nicht beseitigt sind: Welche Mängel beziehungsweise Leistungsstörungen sind aus welchen Gründen noch nicht behoben worden? Siehe Drs. 21/6945. 4. Gab es zwischenzeitlich eine Überprüfung der Statik? Drucksache 21/9573 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wann hat wer die Statik des Gebäudes geprüft? Wurden bei der Überprüfung Mängel oder potenzielle Risiken festgestellt? Wenn ja, welche Mängel beziehungsweise Risiken wurden festgestellt? Innerhalb welchen Zeitraums wurden diese beseitigt? Sofern diese Mängel beziehungsweise Risiken noch nicht beseitigt sind: Welche Mängel beziehungsweise Risiken sind aus welchen Gründen noch nicht behoben worden? Nein. 5. Sind die Feinjustierungen an den technischen Anlagen zwischenzeitlich abgeschlossen? Wenn nein, aus welchen Gründen konnte die Feinjustierung noch nicht abgeschlossen werden? Gemäß § 12 Nummer 10 des Leistungsvertrages wird während der ersten Hitzeperiode die Leistungsfähigkeit der kältetechnischen Anlagen gemeinsam mit ADAMANTA/ HOCHTIEF überprüft. Frühestens nach dieser Überprüfung kann die Feinjustierung der technischen Anlage als abgeschlossen bewertet werden.