BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/960 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Michael Kruse (FDP) vom 01.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Bettensteuer – Einnahmen rückläufig? Die Kultur- und Tourismustaxe wird seit dem 01.01.2013 in Hamburg erhoben . In der Drs. 20/14104 vom 23.12.2014 führt der Senat aus, dass für die Umsetzung der aus der Kultur- und Tourismustaxe zu finanzierenden Maßnahmen 13,993 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Nach der Steuerschätzung im Mai 2015 sieht es nach einem Rückgang der Einnahmen aus dieser Steuer aus (Drs. 21/522). Zudem geben die Antworten des Finanzsenators in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 23. Juni 2015 Anlass zu weiteren Fragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Der Senat ging von Einnahmen in Höhe von 15 Millionen Euro aus der Kultur- und Tourismustaxe für das Jahr 2014 aus (Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/12821). Wie hoch waren die Einnahmen für das Jahr 2014 tatsächlich? Die Einnahmen für das Jahr 2014 betrugen 11.043.058,84 Euro 2. Nach der Steuerschätzung im Mai 2015 geht der Senat nur noch von Einnahmen in Höhe von 11 Millionen Euro aus der Kultur- und Tourismustaxe aus (Drs. 21/522). Wie erklärt der Senat diese Abweichung vom Haushaltsplan 2014 (bitte genau begründen)? Die Mai-Steuerschätzung 2015 basiert auf der Aufkommensentwicklung des laufenden Jahres bis einschließlich April 2015 und bezieht die Erfahrungswerte zur Aufkommensentwicklung der Vorjahre ein. Auf Basis dieser Annahmen und einer vorsichtigen Prognose des weiteren Jahresverlaufs ergibt sich ein Schätzansatz für 2015 in Höhe von 11 Millionen Euro. 3. Inwiefern haben diese Abweichungen Auswirkungen auf die Ausgabenplanung für die Mittel der Kultur- und Tourismustaxe? Keine. 4. Durch die Erhebung der Kultur- und Tourismustaxe fallen Vollzugskosten in Höhe von 415.000 Euro jährlich an, die zulasten der Steuermehreinnahmen finanziert werden. Hinzu kommen 235.000 Euro als Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Hamburg Tourismus GmbH (Drs. 20/14104). Werden darüber hinaus Kosten anfallen? Wenn ja, welche und wie hoch sind diese? Drucksache 21/960 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht (bitte genau begründen)? 5. Wie hoch werden die Verwaltungskosten aus Sicht des Senats in 2016 sein? Die Vollzugskosten aufseiten der für Finanzen zuständigen Behörde werden auch für das Jahr 2016 415.000 Euro betragen. Neben den darüber hinaus entstandenen Mindereinnahmen bei der Hamburg Tourismus GmbH liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse über weitere Kosten vor. 6. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat bezogen auf die zukünftige Ausgestaltung der Kultur- und Tourismustaxe? Keinen.