BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9600 21. Wahlperiode 04.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 27.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Nach welchen Kriterien betreibt der Senat Schulentwicklung in der Region 20? Aufgrund ihrer besonderen Lage im weiträumigen Landgebiet Kirchwerder, Zollenspieker, Altengamme, Curslack-Neuengamme, Fünfhausen und Ochsenwerder können etliche Grundschulen die Mindestzügigkeit von zwei Zügen unterschreiten. Ich frage den Senat: 1. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/9266 legt der Senat dar, dass gemäß Schulentwicklungsplan 2012 die Grundschule Zollenspieker zweizügig, die Grundschulabteilung der Stadtteilschule Kirchwerder einzügig und die Grundschule Fünfhausen-Warwisch 1,5- zügig organisiert werden sollen. Zitat: „Diese Ziele des Schulentwicklungsplanes sind umgesetzt und entsprechen dem aktuellen Bedarf der Region.“ Wie deckt sich dieser Befund mit der aktuellen Zuweisungspolitik des Senates beziehungsweise der zuständigen Behörde, wenn nun an der Grundschule Zollenspieker lediglich eine erste Klasse zum neuen Schuljahr und an der Grundschule Kirchwerder zwei erste Klassen eingerichtet werden sollen? (Bitte erläutern.) Jährliche Schwankungen von Schülerzahlen und Anmeldeverhalten bedingen eine Verteilung von Schülerinnen und Schülern auf die vorhandenen Grundschulen, sodass es temporär zu Abweichungen der im Schulentwicklungsplan festgelegen Zielzügigkeit kommen kann. Maßgebend für die Schulorganisation ist gemäß Hamburgischen Schulgesetz der Elternwunsch, siehe auch Drs. 21/8929. Bei divergierenden Elternwünschen wie im vorliegenden Fall orientiert sich die zuständige Behörde an den Wünschen der Mehrheit. An der grundsätzlich vorgesehenen Zügigkeit ändert sich dadurch in der Regel nichts. 2. Muss die Grundschule Zollenspieker aufgrund der beschlossenen zukünftigen Einzügigkeit im ersten Jahrgang eine Lehrer-/-innenstelle (VZÄ) abgeben? Wenn ja, in welchem Umfang und welche Klassenstufe wird davon betroffen sein? Für die Grundschule Zollenspieker bleibt die Zweizügigkeit weiterhin bestehen. Sie erhält zum kommenden Schuljahr nur eine erste Klasse weniger und in der Folge benötigt sie auch eine Lehrerstelle weniger. Eine Lehrkraft, die zurzeit in einer ersten Klasse eingesetzt ist, wird mit vollem Stellenumfang an eine andere Schule umgesetzt . Die Auswahlentscheidung wurde von der Schule vor Ort im Einvernehmen mit dem Personalrat getroffen. Drucksache 21/9600 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie haben sich die Anmeldezahlen seit dem Schuljahr 2014/2015 bis heute (Stand Juni 2017) an den Grundschulstandorten Zollenspieker, Kirchwerder und Fünfhausen-Warwisch entwickelt? (Bitte für jedes Schuljahr und jeden Standort einzeln in einer Excel-Tabelle angeben.) Zu den Anmeldezahlen für das Schuljahr 2014/2015 siehe Drs. 20/11503. Zu den Anmeldezahlen für das Schuljahr 2015/2016 siehe Drs. 21/3866. Zu den Anmeldezahlen für das Schuljahr 2016/2017 siehe Drs. 21/3866. Zu den Anmeldezahlen für das Schuljahr 2017/2018 siehe Drs. 21/8541. 4. Wie hoch genau waren im unter 3. abgefragten Zeitraum die jeweiligen Klassengrößen aller ersten Klassen an allen drei Grundschulstandorten (Zollenspieker, Kirchwerder und Fünfhausen-Warwisch)? (Bitte entsprechend in der Excel-Tabelle zu 3. angeben.) Schuljahr Schulname durchschnittliche Klassengröße SJ 2014/15 Stadtteilschule Kirchwerder 23,0 Schule Fünfhausen-Warwisch 23,0 Schule Zollenspieker 18,0 SJ 2017/18 Stadtteilschule Kirchwerder 22,5 Schule Fünfhausen-Warwisch 20,0 Schule Zollenspieker 23,0 Zu den Klassengrößen für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 siehe Drs. 21/3866. 5. Wie sah/sieht das Einzugsgebiet der drei Grundschulen nach Straßenzügen und Reichweite in Kilometern seit 2014/2015 bis heute (Stand Juni 2017) aus und wie und warum wurde es gegebenenfalls verändert? Gebietsvorgaben für die Schulwahl wurden mit der Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes zum Schuljahr 2013/2014 abgeschafft. Seit dieser Zeit können die Sorgeberechtigten ihr Kind an jeder Grundschule anmelden. 6. Kann der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde sicherstellen , dass Kinder, die ab dem Schuljahr 2017/2018 in die ersten Klasse der drei Standorte (Zollenspieker, Kirchwerder und Fünfhausen- Warwisch) gehen werden, alle aus demselben Wohnumfeld kommen? Beziehungsweise kann der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ausschließen, dass befreundete Kinder aus demselben Wohnumfeld getrennte Schulwege haben werden? Siehe Antwort zu 5. und Drs. 21/9266.