BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9601 21. Wahlperiode 04.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 27.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Individuelle Kennzeichnung auswärtiger Polizeikräfte im Rahmen des Einsatzes um den G20-Gipfel in Hamburg Im Rahmen des Polizeieinsatzes rund um die Ausrichtung des G20-Gipfels 2017 werden im Wege der Amtshilfe Einheiten der Bereitschaftspolizeien anderer Bundesländer tätig. Als Ergebnis jüngerer Bestrebungen, die Arbeit der Polizei insgesamt bürgernäher , transparenter und demokratisch kontrollierbar auszugestalten, haben sich bereits einige Bundesländer für eine Pflicht zur individuellen Kennzeichnung von eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entschieden, so beispielsweise die Länder Schleswig-Holstein und Brandenburg , nicht jedoch die Freie und Hansestadt Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Regelungen zur individuellen Kennzeichnung von Polizeikräften treffen die Länder in eigener Zuständigkeit. Diese Regelungen gelten unabhängig vom G20-Gipfel für die jeweiligen Kräfte. Die Polizeikräfte anderer Länder tragen bei ihrem Einsatz in Hamburg ihre übliche Einsatzkleidung nach den Regularien ihres jeweiligen Landes. Die Erhebung der für die in Hamburg tätigen Polizeikräfte anderer Länder und des Bundes geltenden Vorschriften über eine individuelle Kennzeichnung und deren jeweilige Anwendbarkeit auf den Einsatz beim G20-Gipfel in Hamburg ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie wirkt sich die für die jeweiligen Polizeikräfte der anderen Länder geregelte Kennzeichnungspflicht auf ihre Einsätze in Hamburg aus? a. Tragen diese Polizeikräfte bei ihren Einsätzen eine solche Kennzeichnung ? b. Wenn ja, wie ist die jeweilige individuelle Kennzeichnung konkret ausgestaltet? An welcher Stelle des Einsatzanzuges wird diese getragen? c. Wenn nein, inwiefern ist auf anderem Wege eine Individualisierbarkeit für jede/n möglich? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Absprachen wurden im Rahmen des Amtshilfeersuchens hinsichtlich der Kennzeichnung auswärtiger Polizeikräfte, die zur Kennzeichnung verpflichtet sind, getroffen? Bitte genau ausführen. Drucksache 21/9601 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es gab keine entsprechenden Absprachen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a. Wie wurden die Absprachen gegenüber den Polizeikräften konkret umgesetzt? b. Wie wird die Gleichbehandlung von Polizeikräften mit und ohne Kennzeichnungspflicht gewährleistet? c. Inwiefern war dies Thema bei der Vorbereitung der länderübergreifenden Einsätze und wie wurde der Widerspruch zwischen Kennzeichnungspflicht und Gleichbehandlung gelöst? d. Welche Rechtsgrundlagen oder Weisungen gibt es, die für solche Fälle Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht vorsehen? e. Inwieweit beinhalten die Rechtsgrundlagen die Möglichkeit, Polizeikräfte zum Verzicht auf die Kennzeichnung anzuhalten oder ihnen das Tragen von Kennzeichnungen freizustellen? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen: entfällt.