BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9606 21. Wahlperiode 04.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 27.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Durchmischung von Flüchtlingsquartieren durch Auszubildende und Studenten (II) In Frage 2. der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/9464 habe ich den Senat gefragt, wie viele Wohnungen bestimmter Art im ersten Bauabschnitt des Bauprojektes am Hörgensweg nach Auffassung des Senats jeweils zu welchem Zeitpunkt entstehen sollen. Der Senat antwortet darauf mit bloßem Verweis auf die Drs. 21/9287, 21/9197, 21/7486, 21/5231 und 21/1838. Bei der Drs. 21/5231 handelt es sich um einen Beschluss der Bürgerschaft. Der Verweis des Senats auf Beschlüsse der Bürgerschaft, wenn nach der Auffassung des Senats gefragt ist, lässt möglicherweise Rückschlüsse auf eine bemerkenswerte Auffassung des Senats vom Grundsatz der Gewaltenteilung zu, jedoch keine zur erfragten Auffassung des Senats. In Drs. 21/1838 findet das Bauprojekt am Hörgensweg gar keine Erwähnung. Die Drs. 21/9197 und 21/9287 haben zwar das Bauprojekt am Hörgensweg zum Gegenstand, beschäftigen sich aber nicht mit der Fragestellung. Die Drs. 21/7486 enthält im Sinne der Fragestellung lediglich die Aussage, dass im Bürgervertrag Eimsbüttel vereinbart sei, den Anteil der Flüchtlingsunterkunft nach „Perspektive Wohnen“ am Standort Hörgensweg im Einvernehmen mit dem Eigentümer auf 175 WE und 700 Plätze zu reduzieren, wenn zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Bebauungsplan Eidelstedt 74 die Vorweggenehmigungsreife erreicht hat. Damit beschäftigt sie sich zwar mit dem von der Fragestellung erfassten Themenkreis, enthält jedoch keine Antwort auf die konkrete Frage. Keine der genannten Drucksachen enthält also eine Antwort auf die gestellte Anfrage. Darüber hinaus zeigt sich in der Antwort, leider exemplarisch, der lapidare Umgang des Senats mit seinen Pflichten aus Artikel 25 der Verfassung . Da sich deshalb die Notwendigkeit weiterer Nachfragen ergibt, dient dieses Antwortverhalten des Senats auch darüber hinaus angesichts begrenzter Verwaltungsressourcen und dem eigentlich gebotenen sparsamen Umgang mit Steuergeldern nicht dem Wohl der Stadt. Insbesondere Äußerungen von Vertretern des Bezirksamtes Eimsbüttel auf öffentlichen Veranstaltungen in Eidelstedt geben indes Anlass zu der Vermutung , dass der Senat den Bürgervertrag für Eimsbüttel anders auslegt als der Fragesteller. Auch der in Drs. 21/9287 erwähnte Letter of Intent, der von lediglich 50 Studentenwohnungen pro Standort spricht, gibt zu dieser Vermutung Anlass. Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle des Senats durch die Bürgerschaft haben der Fragesteller und die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse, die Auffassung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden zu den gestellten Fragen zu erfahren. Drucksache 21/9606 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Wohnungen in Gebäuden des ersten Bauabschnittes streben der Senat oder die zuständige Behörde an, am Hörgensweg jeweils zu welchem Zeitpunkt - als frei finanzierte Wohnungen, - als öffentlich geförderte Wohnungen für Studenten, Azubis oder Senioren , - als Sozialwohnungen ohne besondere Zielgruppe dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen? Welche rechtlichen Voraussetzungen sind dafür jeweils noch zu erfüllen? Bitte ohne Verweis auf andere Drucksachen angeben. Im ersten Bauabschnitt des Bebauungsplans Eidelstedt 74 entstehen 350 Wohnungen . Gemäß Drs. 21/1838 erhalten sie eine Förderung im 1. Förderweg und werden zunächst als Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen genutzt. Bei Vorliegen des entsprechenden Planrechts kann der Übergang in eine reguläre Wohnnutzung als öffentlich-geförderte Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung erfolgen. Das entsprechende Planrecht liegt mit Erreichen mit der Vorweggenehmigungsreife nach § 33 Baugesetzbuch vor. Die Vorweggenehmigungsreife bei den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen wird voraussichtlich ab 2018 vorliegen, siehe Drs. 21/9287. Dann sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen ersten Reduzierungsschritt der Flüchtlingsunterkunft gegeben. Im Bürgervertrag Eimsbüttel ist vereinbart, dass der Anteil der Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen am Standort Hörgensweg im Einvernehmen mit dem Eigentümer auf 175 Wohneinheiten (WE) reduziert werden kann, wenn zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Bebauungsplan Eidelstedt 74 die Vorweggenehmigungsreife erreicht hat. Die weiteren 175 WE werden dann einer regulären Wohnnutzung als öffentlich-geförderte Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung zugeführt, siehe Drs. 21/7486 und 21/5231. Die Belegung dieser Wohnungen erfolgt nach den Kriterien des 1. Förderweges. Sie stehen damit allen Haushalten zur Verfügung, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten , insbesondere Familien, Menschen ab 60 Jahren und behinderten Menschen. Als Beitrag zur gelungenen Durchmischung des Quartiers sollen an diesem Standort im Rahmen der beabsichtigten Kooperation insbesondere auch Auszubildende und Studierende mit Wohnraum versorgt werden. Hier wird eine Größenordnung von 50 Haushalten angestrebt, siehe Drs. 21/9287. Die Gespräche mit der FeWa Grundstücksgesellschaft GmbH zum Übergang von Teilen der Flüchtlingsunterkunft in die reguläre Wohnnutzung sind noch nicht abgeschlossen , siehe Drs. 21/9197. Bei den Verhandlungen werden die Regelungen des Bürgervertrags berücksichtigt. 2. In welchem Zeitfenster rechnet der Senat mit einem Abschluss der Planungen , auf die er sich in seinen Antworten auf Fragen 1. und 3. der Drs. 21/9464 bezieht? Der Senat sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition in ständiger Praxis davon ab, zu laufenden vertraulichen Verhandlungen Auskunft zu erteilen.